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   BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12   

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https://dejure.org/2014,41145
BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 (https://dejure.org/2014,41145)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 (https://dejure.org/2014,41145)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 (https://dejure.org/2014,41145)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr - Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen - Berechnung einer Betriebsrente - zeitratierliche Kürzung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung von Versorgungsregelungen; Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr; Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen; Berechnung einer Betriebsrente; zeitratierliche Kürzung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr - Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen - Berechnung einer Betriebsrente - zeitratierliche Kürzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, Art 119 EWGVtr, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 1 EGRL 78/2000
    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr - Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen - Berechnung einer Betriebsrente - zeitratierliche Kürzung

  • IWW

    § 258 ZPO, § ... 259 ZPO, § 139 ZPO, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, Abs. 5 BetrAVG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 1 AGG, Art. 1, Art. 2, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen in den Richtlinien einer Unterstützungskasse

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr - Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen - Berechnung einer Betriebsrente - zeitratierliche Kürzung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr - Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen - Berechnung einer Betriebsrente - zeitratierliche Kürzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung von Versorgungsregelungen; Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr; Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen; Berechnung einer Betriebsrente; zeitratierliche Kürzung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen in den Richtlinien einer Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer - und die Berechnung der vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse - und ihre Änderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze in der Betriebsrente - und der versicherungsmathematische Abschlag für Frauen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen in Unterstützungskasse-Richtlinie kann gerechtfertigt sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr - Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen - Berechnung einer Betriebsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 750
  • DB 2015, 1052
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    bb) Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht für Versorgungsanwartschaften durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    Zwar hat der Senat die bei Eingriffen in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit für Betriebsrentenanwartschaften erstmals in seinem Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) , mithin zeitlich nach der hier zu beurteilenden Ablösung, durch das dreistufige Prüfungsschema präzisiert.

    (aa) Der erdiente Teilbetrag ist nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG zeitanteilig zu berechnen (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c (1) der Gründe, BAGE 49, 57) .

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 51 mwN , BAGE 144, 160) .

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - aaO) .

    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte in den Jahren 1979/1980 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema daher anzuwenden (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 54 mwN, BAGE 144, 160) .

  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Demnach verstieß auch die Festsetzung eines je nach dem Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters als Voraussetzung für die Eröffnung eines Rentenanspruchs im Rahmen eines betrieblichen Systems gegen Art. 119 EWG-Vertrag, selbst wenn dieser Unterschied im Rentenalter von Männern und Frauen der insoweit für das nationale gesetzliche System geltenden Regelung entsprach (vgl. EuGH 17. Mai 1990 - C-262/88 - Slg. 1990, I-1889; BAG 29. September 2010 - 3 AZR 564/09 - Rn. 24; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 34 mwN) .

    Da ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Altersrente nach der Rechtsprechung des Senats noch zulässig ist (vgl. etwa BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 38; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - zu VI der Gründe) , begegnen die Bestimmungen in Nr. 4 Buchst. b und c der Richtlinien 1979 insoweit keinen Bedenken.

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    a) Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 70 mwN) .

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt die klagende Partei als Anspruchsstellerin (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 70 mwN) .

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Demnach verstieß auch die Festsetzung eines je nach dem Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters als Voraussetzung für die Eröffnung eines Rentenanspruchs im Rahmen eines betrieblichen Systems gegen Art. 119 EWG-Vertrag, selbst wenn dieser Unterschied im Rentenalter von Männern und Frauen der insoweit für das nationale gesetzliche System geltenden Regelung entsprach (vgl. EuGH 17. Mai 1990 - C-262/88 - Slg. 1990, I-1889; BAG 29. September 2010 - 3 AZR 564/09 - Rn. 24; 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 34 mwN) .

    (bbb) Aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren "Barber" (17. Mai 1990 - C-262/88 - Slg. 1990, I-1889) ergibt sich nichts anderes.

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Dies gilt auch für die Vorschrift des § 2 Abs. 1 BetrAVG (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 20, BAGE 138, 346) .

    Dies hat der Senat sowohl in den Entscheidungen vom 19. Juli 2011 (- 3 AZR 571/09 - Rn. 21 ff. und - 3 AZR 434/09 - Rn. 20 ff., BAGE 138, 346) als auch in der Entscheidung vom 11. Dezember 2012 (- 3 AZR 634/10 - Rn. 25 ff.) ausführlich begründet.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Versorgungsleistung ist von diesem Betrag ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen, wenn die Versorgungsordnung dies vorsieht (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .

    Die Betriebsrente wird mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen, in Anspruch genommen (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24 mwN) .

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Versorgungsleistung ist von diesem Betrag ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen, wenn die Versorgungsordnung dies vorsieht (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich daher nicht, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen ist (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 44; 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 37, BAGE 133, 181; 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 24, BAGE 123, 307; 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu I 1 a der Gründe mwN) .

    Versorgungsrichtlinien einer Unterstützungskasse können daher durch neue Versorgungsrichtlinien nur in den Grenzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit geändert werden (ausführlich dazu BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 181/08 - Rn. 51 f., BAGE 133, 181) .

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
    Da ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Altersrente nach der Rechtsprechung des Senats noch zulässig ist (vgl. etwa BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 38; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - zu VI der Gründe) , begegnen die Bestimmungen in Nr. 4 Buchst. b und c der Richtlinien 1979 insoweit keinen Bedenken.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 564/09

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod

  • LAG Hessen, 25.07.2012 - 6 Sa 251/12

    Ablösung

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Für solche Änderungen ist unmittelbar auf die dem dreistufigen Prüfungsschema zugrunde liegenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zurückzugreifen (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 27 mwN) .

    Soweit der Senat angenommen hat, die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags könne keinen Eingriff in künftige, dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge darstellen und folglich nicht anhand des dreistufigen Prüfungsschemas überprüft werden (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 47; 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 53) , hält er hieran nicht mehr fest.

    Sie berechnet sich daher ebenfalls entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG unter Berücksichtigung der Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG zeitanteilig; allerdings greift im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht ein (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 42; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 42; 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 13 mwN) .

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 24 mwN) .

    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte im Jahr 1982 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema daher anzuwenden (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 26; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 54 mwN, BAGE 144, 160) .

    Auch die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die VO 1982 greife nicht in den erdienten Teilbetrag ein (zur Berechnung des erdienten Teilbetrags vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31) , ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    Die vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik berechnet sich entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG unter Berücksichtigung der Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG zeitanteilig, wobei allerdings im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht eingreift (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 32) .

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/13 - Rn. 35, juris; BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 24, juris).

    (aaa) Der erdiente Teilbetrag ist nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG zeitanteilig zu berechnen (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31, juris).

    Er verändert sich nach dem Berechnungsstichtag (Ablösungsstichtag) nicht mehr, weil spätere Veränderungen der Berechnungsgrundlagen nach § 2 Abs. 5 BetrAVG außer Betracht bleiben (vgl. BAG v. 30.09.2014 aaO und BAG v. 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49, juris).

    In einem zweiten Rechenschritt erfolgt eine zeitanteilige Kürzung im Verhältnis der im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich erreichten zu der bis zur festen Altersgrenze erreichbaren Betriebszugehörigkeit (BAG v. 30.09.2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31, juris).

    Bei der erdienten Dynamik, die auf dem erdienten Teilbetrag aufbaut, folgt der Wertzuwachs der Anwartschaft allein der künftigen Entwicklung variabler Berechnungsfaktoren (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32).

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32; BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN).

    Die vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik berechnet sich in diesem Fall entsprechend den für den erdienten Teilbetrag geltenden Grundsätzen nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig, wobei allerdings im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht eingreift (BAG v. 30.09.2014 aaO, Rn. 32).

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