Rechtsprechung
   ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20263
ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15 (https://dejure.org/2016,20263)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2016 - 3 Ca 334/15 (https://dejure.org/2016,20263)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 3 Ca 334/15 (https://dejure.org/2016,20263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellenausschreibung - und die positive Einstellung zu den Grundlagen eines katholischen Trägers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Konfessioneller Träger muss Entschädigung an nicht getaufte Bewerberin zahlen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 121 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen | Religionsbedingte Benachteiligung in einem Stellenbesetzungsverfahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Es müssen alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Betroffenen in ein Arbeitsverhältnis vorgelegen haben und der Vertragsschluss darf einzig nur an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals gescheitert sein (vgl. dazu: BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 AP AGG § 15 Nummer 5; BAG vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 NZA 2014 21-26).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG vom 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - DB 2012, 2579 - 2582).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14

    Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Insoweit obliegt dem staatlichen Gerichten auch eine Missbrauchskontrolle der kirchlichen Anforderungen an deren Mitarbeitern auf der Grundlage der durch die Religionsgemeinschaft selbst vorgegebenen Maßstäbe (so Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - 4 Sa 157/14 - Juris -).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Es müssen alle Voraussetzungen für eine Übernahme des Betroffenen in ein Arbeitsverhältnis vorgelegen haben und der Vertragsschluss darf einzig nur an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals gescheitert sein (vgl. dazu: BAG vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 AP AGG § 15 Nummer 5; BAG vom 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 NZA 2014 21-26).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welche die Entscheidung beeinflusst hat (BAG vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG, § 22 Nr. 3).
  • LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10

    Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
  • ArbG Hamburg, 28.08.2009 - 11 Ca 121/09
    Auszug aus ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
    Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht