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   LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HK O 8003/21   

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LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HK O 8003/21 (https://dejure.org/2022,18882)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24.05.2022 - 3 HK O 8003/21 (https://dejure.org/2022,18882)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 3 HK O 8003/21 (https://dejure.org/2022,18882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "39®% In ALLEN Abteilungen"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Der Verbraucher darf nämlich entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten oder Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526) erwarten, dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt und dass er die Richtigstellung einfach und unproblematisch zur Kenntnis nehmen kann, ohne erst ein Vergrößerungsglas hervorsuchen zu müssen.

    Wie vom BGH festgestellt, ergibt sich aus der RL 2005/29/EG, dass der Verbraucher in seiner Fähigkeit zu einer freien und informationsgeleiteten Entscheidung zu schützen ist, sodass die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt ist (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flat).

    Eine Werbung ist nur dann "kurz und übersichtlich" gestaltet und entspricht den Anforderungen des BGH, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe zueinander stehen und die aufklärende Information nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH, GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-).

    Unter einer geschäftlichen Entscheidung ist nicht nur eine Kaufentscheidung zu verstehen, sondern auch die vor der endgültigen Entscheidung zum Kauf einer bestimmten Küche vom Verbraucher zu treffenden, unmittelbar mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts zusammenhängenden Entscheidungen wie insbesondere die Entscheidung zum Betreten eines Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196 - Trento Sviluppo; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus; BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT)).

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist dies unter strengen Voraussetzungen möglich: "in Fällen, in denen der Blickfang für sich genommen eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, muss der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat"; bei einer Werbung für verhältnismäßig langlebige und kostspielige Güter - wie Möbel und Küchen -, mit der sich der Verbraucher eingehend und nicht nur flüchtig befasst und die er aufgrund einer kurzen und übersichtlichen Gestaltung insgesamt erfassen kann, wird der Verbraucher auch eine erst am Ende der Texte und in nicht hervorgehobener Schrift enthaltene, aber in den kurzen und übersichtlich gestalteten Texten nicht versteckte Information zur Kenntnis nehmen, durch die unzweideutig der zuvor erweckte Eindruck richtig gestellt wird (BGH 18.12.2014 - I ZR 129/13 - GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

    Der Verbraucher darf nämlich entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten oder Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526) erwarten, dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt und dass er die Richtigstellung einfach und unproblematisch zur Kenntnis nehmen kann, ohne erst ein Vergrößerungsglas hervorsuchen zu müssen.

    Eine Werbung ist nur dann "kurz und übersichtlich" gestaltet und entspricht den Anforderungen des BGH, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe zueinander stehen und die aufklärende Information nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH, GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-).

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Aktuelle Prospekte sind auf der jeweiligen Standortseite Ihres ...-Einrichtungshauses unter ... einzusehen" solle dem Verkehr aufzeigen, welche Artikel von der Rabattaktion ausgenommen sind, und schränke die Rabattaktion nicht ein, sondern weise nur darauf hin, dass die in den Prospekten angegebenen Preise bereits den Rabatt beinhalten und dass die Prospekte unter dem angegebenen Link abrufbar sind; die BGH-Entscheidung vom 27.07.2017, Az.: I ZR 153/16, sei nicht anwendbar.

    Unter einer geschäftlichen Entscheidung ist nicht nur eine Kaufentscheidung zu verstehen, sondern auch die vor der endgültigen Entscheidung zum Kauf einer bestimmten Küche vom Verbraucher zu treffenden, unmittelbar mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts zusammenhängenden Entscheidungen wie insbesondere die Entscheidung zum Betreten eines Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196 - Trento Sviluppo; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus; BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT)).

    § 5a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte; das Fehlen von Angaben zur gegenständlichen Beschränkung der Verkaufsförderungsmaßnahme stellt ein Vorenthalten wesentlicher Informationen i. S. v. § 5a Abs. 2 UWG dar (BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT; OLG München, Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 -, juris).

  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Das ® in der Aussage stellt damit keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die am unteren Rand der Seite stehende Einschränkung der Werbeaussage dar, wie er vom BGH verlangt wird (s. Urteil vom 15.10.2015 - I ZR 260/14 - GRUR 2016, 207 - All Net Flat).

    Wie vom BGH festgestellt, ergibt sich aus der RL 2005/29/EG, dass der Verbraucher in seiner Fähigkeit zu einer freien und informationsgeleiteten Entscheidung zu schützen ist, sodass die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt ist (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flat).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Unter einer geschäftlichen Entscheidung ist nicht nur eine Kaufentscheidung zu verstehen, sondern auch die vor der endgültigen Entscheidung zum Kauf einer bestimmten Küche vom Verbraucher zu treffenden, unmittelbar mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts zusammenhängenden Entscheidungen wie insbesondere die Entscheidung zum Betreten eines Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196 - Trento Sviluppo; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus; BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT)).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Unter einer geschäftlichen Entscheidung ist nicht nur eine Kaufentscheidung zu verstehen, sondern auch die vor der endgültigen Entscheidung zum Kauf einer bestimmten Küche vom Verbraucher zu treffenden, unmittelbar mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts zusammenhängenden Entscheidungen wie insbesondere die Entscheidung zum Betreten eines Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196 - Trento Sviluppo; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus; BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT)).
  • OLG Nürnberg, 11.12.2018 - 3 U 881/18

    Zulässigkeit des Werbespruchs "Fassung geschenkt" bei Bewerbung des Kaufs einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Selbst wenn sich ein aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher, § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG, mit dem gesamten Text einer Werbung befassen wird (OLG Nürnberg, Urt. v. 11.12.2018 - 3 U 881/18) und selbst wenn er entgegen der definierten Bedeutung des Zeichens das ® als Hinweis auf eine Fußnote verstehen wird und folglich die Auflösung dieser Fußnote am Ende der Werbung suchen wird, ist bei einer unauffälligen, winzig gedruckten Fußnotenauflösung am Ende einer Seite die Gleichzeitigkeit der Wahrnehmbarkeit sowohl der irreführenden Werbeaussage als auch des richtigstellenden Fußnotentextes nicht gewahrt.
  • OLG München, 17.01.2019 - 29 U 3848/17

    Wettbewerbsrecht: Werbepreise

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    § 5a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte; das Fehlen von Angaben zur gegenständlichen Beschränkung der Verkaufsförderungsmaßnahme stellt ein Vorenthalten wesentlicher Informationen i. S. v. § 5a Abs. 2 UWG dar (BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT; OLG München, Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 -, juris).
  • LG Dortmund, 31.10.2018 - 20 O 22/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung mit Anzeigen von Sonderaktionen mit der Angabe

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Der Verbraucher darf nämlich entsprechend der Rechtsprechung zur Richtigstellung einer irreführenden Werbung durch Fußnoten oder Sternchen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus-; BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett; LG Dortmund WRP 2019, 526) erwarten, dass - falls eine Richtigstellung einer unzutreffenden Aussage erforderlich sein sollte - diese in engen räumlichen Zusammenhang mit der Aussage oder zumindest in einem mit zumutbarem Aufwand auffindbaren und deutlich angebrachten, prägnanten Hinweis erfolgt und dass er die Richtigstellung einfach und unproblematisch zur Kenntnis nehmen kann, ohne erst ein Vergrößerungsglas hervorsuchen zu müssen.
  • BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung - Wettbewerbsprozess:

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21
    Selbst aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung BGH GRUR 2016, 295 ergibt sich, dass der Fußnotentext deutlich sichtbar und lesbar sein muss, sodass ein durchschnittlicher Verbraucher den Text mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe lesen kann - was bei einem kurzen, nur eine einzige Zeile umfassenden Text, der sich aufgrund seiner schwarzen Schrift auch ohne Hervorhebung durch Fettdruck ausreichend deutlich von dem weißen Papier abhebt, bei einer klaren Struktur des gesamten Schreibens und einem homogenen Schriftbild, bejaht wurde.
  • LG Cottbus, 15.06.2022 - 11 O 5/20

    Ein elektrisch verstellbarer Sitz ist eine Maschine im Sinne der Maschinen-VO und

  • OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 3 U 1720/22

    Gesamtrabattankündigung eines Möbelhauses

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24 05.2022, Az. 3 HK O 8003/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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