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   BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07   

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https://dejure.org/2007,5062
BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07 (https://dejure.org/2007,5062)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2007 - 3 StR 402/07 (https://dejure.org/2007,5062)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 3 StR 402/07 (https://dejure.org/2007,5062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Hehlerei (bloße Vermittlung zwischen Veräußerer und Abnehmer; Zwischenhehlerei; täterschaftliche Beihilfe in Form der Absatzhilfe); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei; Ausgleich für den Angeklagten wegen überlanger Verfahrensdauer aufgrund verzögerter Aktenversendung von der Staatsanwaltschaft an die Generalbundesanwaltschaft i.R. des Revisionsverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Absatzhandlung durch Herstellen des Kontakts zwischen Veräußerer und Abnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung täterschaftlicher Absatzhilfe zur Beihilfe an der Absatzhehlerei

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07
    Ist es somit aber möglich, dass die Veräußerer als Zwischenhehler nur Absetzer oder Absatzhelfer waren, können die Bemühungen des Angeklagten T., sie bei ihren Absatzbemühungen zu unterstützen, nicht als täterschaftliche Beihilfe in Form der Absatzhilfe gewertet werden, sondern lediglich als Beihilfe zu den Hehlereihandlungen von D. und "C." (vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N.).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07
    Der Senat weist darauf hin, dass er die Frage, auf welche Art und Weise die Kompensation künftig vorzunehmen ist, durch Beschluss vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 (NJW 2007, 3294) - wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Großen Senat für Strafsachen zur Fortbildung des Rechts vorgelegt hat (§ 132 Abs. 4 GVG).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 115/07

    Strafzumessung (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung);

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07
    Auch die weiteren Einzelstrafen gegen den Angeklagten T. sowie die gegen den Angeklagten To. verhängte Freiheitsstrafe haben keinen Bestand, weil es nach Eingang der Revisionsbegründungen zu einer vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigenden erheblichen Verzögerung des Verfahrens unter Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 479; 2001, 52).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Absatzhilfe ist die Unterstützung des Vortäters beim Absatz der bemakelten Sache (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 259 Rn. 17 mwN), wobei der Absatzhelfer "im Lager" des Vortäters stehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07, NStZ 2008, 215, 216).

    mangels Absatzerfolges beim Versuch blieb (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44, 47; Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07, NStZ 2008, 215, 216).

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    a) Das Merkmal der Absatzhilfe im Sinne des § 374 Abs. 1 Variante 4 AO erfasst nur solche Handlungen, mit denen sich der Täter an den Absatzbemühungen des Vortäters der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) oder eines Zwischenhehlers in dessen Interesse und auf dessen Weisung unselbständig beteiligt (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5; zu § 259 StGB: BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18 Rn. 5; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07 Rn. 4 und vom 20. Januar 1999 - 3 StR 571/98 Rn. 3).
  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Lediglich Beihilfe zur versuchten Hehlerei leistet, wer nicht dem Vortäter, sondern einem Absatzhelfer bei dessen erfolglosen Bemühungen behilflich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 402/07, NStZ 2008, 215).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

    Vielmehr handelte er auch hinsichtlich dieser Zigaretten allein im Interesse und auf Weisung des Angeklagten M. Er leistete insoweit unmittelbar dem Angeklagten M. Hilfe bei dessen (strafbarer) Absatzhilfe zugunsten der polnischen Lieferanten und förderte lediglich mittelbar den (als solchen straflosen) Absatz der polnischen Lieferanten als Vortäter (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 27, 45, 52; 33, 44, 48 f.; BGH wistra 2008, 146, 147; 1999, 180, 181).
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