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BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 145d StGB; § 153 StGB; § 26 StGB; § 263 StGB; § 23 StGB
Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und Vortäuschen einer Straftat (Tateinheit; Handlungseinheit; Idealkonkurrenz; Überschneidung der Tathandlungen; einheitliches Ziel) - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 145d StGB, § 263 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO, § 114 Abs. 1 BRAO, § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Stehen der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit zum Betrugsversuch zum Nachteil der Versicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stehen der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit zum Betrugsversuch zum Nachteil der Versicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 09.06.2017 - 22 KLs 14/15
- BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.09.2019 - 1 StR 334/19
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Betrugs in 13 Fällen, …
Die berufsrechtlichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung für das Leben des Angeklagten sind aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Strafzumessung ausdrücklich einzubeziehen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17 Rn. 14;… vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 492/16 Rn. 9 …und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 557/15 Rn. 3; jeweils mwN). - BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18
Staufener Missbrauchsfall
Die beruflichen Wirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung sind regelmäßig als ein bestimmender Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert oder zu verlieren droht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; und vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 mit ablehnender Anmerkung Streng, NStZ 1988, 485 ff.).
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