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   BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22   

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https://dejure.org/2022,17147
BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22 (https://dejure.org/2022,17147)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - 3 StR 93/22 (https://dejure.org/2022,17147)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 3 StR 93/22 (https://dejure.org/2022,17147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB
    Voraussetzungen des Computerbetruges im SEPA-Lastschriftverfahren (Verwendung unrichtiger Daten; unbefugtes Verwenden von Daten; nicht existierende Schuldnerkonten; Gefährdungsschaden durch Gutschrift)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 263a Abs 1 Alt 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Computerbetrug bei einer Abbuchungsauftragslastschrift im Online-Banking

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 263a Abs. 1, § 27 Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 1 Variante 3 StGB, § 263a Abs. 1 Variante 2 StGB, § 46b StGB, 2, § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. n StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 263a Abs. 2, § 46b Abs. 1 Satz 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 46b Abs. 2 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Computerbetrug zum Nachteil der Bank; Verwendung unrichtiger Daten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1 ; StGB § 263a Abs. 1 Alt. 2
    Beihilfe zum Computerbetrug zum Nachteil der Bank; Verwendung unrichtiger Daten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Computerbetrug bei Lastschrift mit unrichtigen Daten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1592
  • NStZ 2022, 681
  • StV 2022, 733
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12

    Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    aa) Unrichtig sind Daten, wenn der durch sie vermittelte Informationsgehalt keine Entsprechung in der Wirklichkeit hat; unvollständig sind sie, wenn sie den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht ausreichend erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119 Rn. 26; MüKoStGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 49; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263a Rn. 7).

    Eine Eingabe unrichtiger Daten liegt unter anderem vor, wenn der Täter als Zahlungsempfänger seiner Bank auf elektronischem Wege einen Lastschriftauftrag im SEPA-Lastschriftverfahren übermittelt und hierbei in der entsprechenden Eingabemaske der Banking-Software eine Kennung verwendet, nach welcher der angeblich Zahlungspflichtige einen Abbuchungsauftrag zugunsten des Täters erteilt haben soll, obwohl ein solcher Auftrag tatsächlich nicht existiert (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119 Rn. 29 für den Fall des Dreieckscomputerbetruges zum Nachteil des Zahlungspflichtigen; MüKoStGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 60; Müller-Gugenberger/Trück/Hadamitzky, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., Rn. 49.52a; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263a Rn. 7; Graf/Jäger/Wittig/Bär, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263a Rn. 12a; offengelassen in BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 45/15, juris Rn. 6).

    Das Verhalten des Täters stellt sich insofern als täuschungsäquivalent dar, da er einem gedachten Bankmitarbeiter konkludent die unwahre Tatsache vorspiegeln würde, der angeblich Zahlungspflichtige habe seiner Bank einen Abbuchungsauftrag erteilt (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119 Rn. 29; MüKoStGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 60 mwN; Müller-Gugenberger/Trück/Hadamitzky, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., Rn. 49.33).

  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 45/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten; Lastschriftverfahren; Zulassung

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    Eine Eingabe unrichtiger Daten liegt unter anderem vor, wenn der Täter als Zahlungsempfänger seiner Bank auf elektronischem Wege einen Lastschriftauftrag im SEPA-Lastschriftverfahren übermittelt und hierbei in der entsprechenden Eingabemaske der Banking-Software eine Kennung verwendet, nach welcher der angeblich Zahlungspflichtige einen Abbuchungsauftrag zugunsten des Täters erteilt haben soll, obwohl ein solcher Auftrag tatsächlich nicht existiert (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119 Rn. 29 für den Fall des Dreieckscomputerbetruges zum Nachteil des Zahlungspflichtigen; MüKoStGB/Hefendehl/Noll, 4. Aufl., § 263a Rn. 60; Müller-Gugenberger/Trück/Hadamitzky, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., Rn. 49.52a; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263a Rn. 7; Graf/Jäger/Wittig/Bär, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263a Rn. 12a; offengelassen in BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 45/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    Dies holt der Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach (vgl. zum Anrechnungsverhältnis BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 3 StR 447/21, juris Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 7; vom 1. September 2009 - 3 StR 264/09, NStZ-RR 2010, 27).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    Der Umstand, dass der Angeklagte bestritten hat, den kriminellen Hintergrund des Lastschriftbetruges gekannt und eine Entlohnung erhalten zu haben, steht der Anwendung des § 46b StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung des besonders schweren Falls und der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 264/09

    Anrechnung in Frankreich erlittener Freiheitsentziehung auf die Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    Dies holt der Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach (vgl. zum Anrechnungsverhältnis BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 3 StR 447/21, juris Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 7; vom 1. September 2009 - 3 StR 264/09, NStZ-RR 2010, 27).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12

    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    Der Umstand, dass der Angeklagte bestritten hat, den kriminellen Hintergrund des Lastschriftbetruges gekannt und eine Entlohnung erhalten zu haben, steht der Anwendung des § 46b StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung des besonders schweren Falls und der Ermessensausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 83/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534).
  • BGH, 09.02.2022 - 3 StR 447/21

    Vorsätzliches unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe;

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
    Dies holt der Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach (vgl. zum Anrechnungsverhältnis BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 3 StR 447/21, juris Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, juris Rn. 7; vom 1. September 2009 - 3 StR 264/09, NStZ-RR 2010, 27).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Dies kann lediglich in die dem Tatgericht vorbehaltene Ermessensausübung einbezogen werden (s. etwa BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22, wistra 2022, 511 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 297/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Jedoch ist entgegen der Ansicht der Strafkammer nicht die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten (§ 263a Abs. 1 Variante 3 StGB), sondern die der Verwendung unrichtiger Daten (§ 263a Abs. 1 Variante 2 StGB) erfüllt (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22, NStZ 2022, 681 Rn. 9 ff.).
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