Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den Betriebsrat
- IWW
§ 5 Abs. 1 BetrVG, § 6.3 der GBV, § 6.3 der KBV, § ... 80 Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ 87 Abs. 1, 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, §§ 258, 259 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 u. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 BetrVG, § 80 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz, § 524 ZPO, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, 72 Abs. 2 Nummer 1, 2 Arbeitsgerichtsgesetz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den Betriebsrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 80 Abs. 2
Überwachungsrecht; Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats; Zielvereinbarung - Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen - rechtsportal.de
BetrVG § 80 Abs. 2
Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den Betriebsrat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zielvereinbarungen - und der Auskunftsanspruch des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 24.03.2015 - 13 BV 16/14
- LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Die Prüfung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 ist zweitstufig dahingehend, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 - Rn. 55 ff.).Diese Aufgaben sind vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte unabhängig (BAG v. 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 - Rn. 56).
Eine rückwärtige zeitliche Grenze kann erst dort angenommen werden, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (BAG vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 - Rn. 68).
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Der Betriebsrat ist nämlich nicht als "Dritter" im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz anzusehen (vgl. BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 17, 43). - BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10
Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Unabhängig davon, wer eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat, bleibt der örtliche Betriebsrat zuständig für die Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG (BAG v. 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 - NZA 2012, 342).
- BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Eine dementsprechende Überprüfung durch die Gerichte ist möglich (BAG v. 03.08.2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26). - BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12
Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Die Umstellung einer ursprünglich lediglich in die Zukunft gerichteten Klage im Laufe des Verfahrens auf einen Teil, der für die Vergangenheit im Wege des Leistungsantrag ausgeurteilt wird und einen Teil, der weiterhin in die Zukunft gerichtet ist, ist im Beschwerdeverfahren ohne Antragsänderung möglich (vgl. BAG vom 22.10.2014 - 5 AZR 731/12 - NZA 2015, 501 - Rn. 14). - BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15
Es handelt sich auch um einen Anspruch, der - solange die GBV PBC Bestand hat - lediglich vom Zeitablauf abhängig besteht (BAG v. 17.09.2013 - 1 ABR 26/12 - NZA 2014, 269 - Rn. 11 m. w. N.).
- VGH Hessen, 10.11.2020 - 21 A 558/19 Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung für das Beschlussverfahren ist die Anschlussbeschwerde statthaft, denn § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG erklärt über § 64 Abs. 6 ArbGG auch § 524 ZPO für anwendbar (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 1. November 2016 - 3 TaBV 32/15 -, juris Rn. 352; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14. März 2014 - 6 TaBV 52/14 - und 6 TaBV 405/14 -, juris Rn. 69; LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 TaBV 3/13 -, juris Rn. 66 m.w.N.).