Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 27.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 116/09   

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https://dejure.org/2009,11202
OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 116/09 (https://dejure.org/2009,11202)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 U 116/09 (https://dejure.org/2009,11202)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 U 116/09 (https://dejure.org/2009,11202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Luftbeförderungsvertrag: (Un-)Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens; Versäumung der Frist zur Schadensanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Luftbeförderungsvertrages; Ausschluss der Haftung wegen Versäumung der Anzeigepflicht

  • tis-gdv.de

    Montrealer Übereinkommen, Luftfrachtbrief

  • rabüro.de

    Zum konkludenten Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages

  • reise-recht-wiki.de

    Schadensersatz wegen eines Transportschadens

  • Judicialis

    MÜ Art. 18; ; MÜ Art. 22; ; MÜ Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MÜ Art. 18; MÜ Art. 22; MÜ Art. 31
    Zustandekommen eines Luftbeförderungsvertrages; Ausschluss der Haftung wegen Versäumung der Anzeigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Luftfrachtbrief enthält regelmäßig ein Angebot für den Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.01.1980 - 5 U 74/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 116/09
    Denn regelmäßig enthält der Luftfrachtbrief ein Angebot für den Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages (OLG Frankfurt ZLW 1980, 146, Reuschle, Kommentar zum Montrealer Übereinkommen, 1. Aufl. 2005, Art. 1 MÜ Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23821
OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09 (https://dejure.org/2010,23821)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.05.2010 - 3 U 116/09 (https://dejure.org/2010,23821)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 3 U 116/09 (https://dejure.org/2010,23821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 138, 117, 543 BGB
    Zu den Voraussetzungen eines Scheingeschäftes; sittenwidriger Vertrag; Gläubigerbenachteiligung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 117 BGB, § 138 BGB, § 543 BGB
    Wohnraummietvertrag: Vorliegen eines Scheingeschäfts; Abgrenzung der Sittenwidrigkeit von der Gläubigerbenachteiligung

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorliegen eines Scheingeschäftes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
    Ein Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundene Rechtswirkung nicht eintreten lassen wollen (BGH, Urt. v. 24.01.1980, III ZR 169/78, NJW 1980, 1572; Urt. v. 25.10.1961, V ZR 103/60, BGHZ 36, 84).

    Die Beweislast, dass die Beklagte und ihr Vater nur den äußeren Anschein des Bestehens eines Mietverhältnisses hervorrufen wollten, liegt beim Kläger, da er sich zu seinen Gunsten darauf beruft (BGH, Urt. v. 24.01.1980, III ZR 169/78, NJW 1980, 1572 m. w. N.).

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
    Ein Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundene Rechtswirkung nicht eintreten lassen wollen (BGH, Urt. v. 24.01.1980, III ZR 169/78, NJW 1980, 1572; Urt. v. 25.10.1961, V ZR 103/60, BGHZ 36, 84).

    Das unterscheidende Kriterium liegt also darin, ob die Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft erstrebten Erfolgs ein Scheingeschäft für genügend oder ein ernstgemeintes Rechtsgeschäft für notwendig erachtet haben, denn es spricht gegen den Scheincharakter eines Rechtsgeschäfts, wenn der mit ihm erstrebte Zweck nur bei Gültigkeit des Rechtsgeschäfts erreicht werden kann (BGH Urt. v. 25.10.1961 a.a.O.; Urt. v. 20.07.2006, IX ZR 226/03, WM 2006, 1731).

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
    Allerdings liegt eine sittenwidrige Schädigung regelmäßig dann vor, wenn ein Schuldner planmäßig mit eingeweihten Helfern zusammenarbeitet, um sein wesentliches pfändbares Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (BGH, Urt. v. 13.07.1995, IX ZR 81/94, NJW 1995, 2846).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
    Das unterscheidende Kriterium liegt also darin, ob die Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft erstrebten Erfolgs ein Scheingeschäft für genügend oder ein ernstgemeintes Rechtsgeschäft für notwendig erachtet haben, denn es spricht gegen den Scheincharakter eines Rechtsgeschäfts, wenn der mit ihm erstrebte Zweck nur bei Gültigkeit des Rechtsgeschäfts erreicht werden kann (BGH Urt. v. 25.10.1961 a.a.O.; Urt. v. 20.07.2006, IX ZR 226/03, WM 2006, 1731).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZR 16/00

    Geltendmachung von Ansprüchen durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
    Die Wirksamkeit von Vorausverfügungen des Vollstreckungsschuldners richtet sich deshalb hier nicht nach den § 57 und 57 b ZVG, die allein für die Zwangsversteigerung gelten, sondern nach den § 1124 und 1125 BGB (BGH, Urt. v. 23.07.2003, XII ZR 16/00, WM 2003, 2194).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 294/03

    Umfang der Beschlagnahme bei Zwangsverwaltung

    Auszug aus OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 U 116/09
    Erforderlich ist ein planmäßiges Zusammenarbeiten mit eingeweihten Helfern, um das wesentliche pfändbare Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (BGH, Urt. v. 04.02.2005, V ZR 294/03, NZM 2005, 433, 434).
  • AG Hamburg, 16.06.2021 - 49 C 336/20

    Voraussetzungen des Kautionsrückzahlungsanspruchs im Wohnraummietverhältnis;

    Das unterscheidende Kriterium liegt also darin, ob die Parteien zur Erreichung des mit dem Rechtsgeschäft erstrebten Erfolgs ein Scheingeschäft für genügend oder ein ernst gemeintes Rechtsgeschäft für notwendig erachtet haben, es spricht gegen den Scheincharakter eines Rechtsgeschäfts, wenn der mit ihm erstrebte Zweck die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts erreicht werden kann (vgl. BGH WM 2006, 1731; OLG Rostock, Urteil vom 27. Mai 2010 zum Aktenzeichen 3 U 116/09, Rn. 6 bei juris; LG München I, Urteil vom 04. März 2009 zum Aktenzeichen 14 S 2666/08 bei juris).
  • AG Witten, 19.07.2012 - 2 C 990/10

    Nutzungsentgelt für die Nutzung eines Einfamilienhauses wegen angeblichen

    Erforderlich ist ein planmäßiges Zusammenarbeiten mit eingeweihten Helfern, mit dem Ziel, das wesentlich pfändbare Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (BGH, Urt. v. 04.02.2005, V ZR 294/03; OLG Rostock, Urt. v. 27.05.2010,, 3 U 116/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 13 AS 152/10
    Ein solches ist gegeben, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundene Rechtswirkung nicht eintreten lassen wollen (Oberlandesgericht (OLG) Rostock, Urteil vom 27. Mai 2010 - 3 U 116/09 - juris Rn. 6, m. w. Nachw.).
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