Weitere Entscheidung unten: OLG München, 31.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06   

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https://dejure.org/2006,7106
OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 (https://dejure.org/2006,7106)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 (https://dejure.org/2006,7106)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2006 - 3 Ws 61/06 (https://dejure.org/2006,7106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 203 StPO, § 206a StPO, § 467 Abs 1 StPO, § 467 Abs 3 S 2 StPO, § 8 Abs 1 S 3 StrEG
    Einstellung des Strafverfahrens wegen Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses: Verneinung einer Entscheidung über eine Strafverfolgungsentschädigung; Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; StrEG § 8 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Begriff der verfahrensabschließenden Entscheidung; Strafverfolgungsentschädigung: Maßgeblicher Verfahrensstand; Gebühren und Kosten: Erstattung der notwendigen Auslagen bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über eine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft; Einstellung des Verfahrens wegen des fehlenden Eröffnungsbeschlusses als verfahrensabschließende Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.02.1987 - 2 Ws 176/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06
    Das Verfahrenshindernis beruht auf einem Verfahrensfehler des Amtsgerichts und nicht auf einem dem früheren Angeklagten vorzuwerfenden Verhalten ( Karlsruher Kommentar, a. a. O., § 467 RdNr. 10 b ; OLG Bamberg, a. a. O.; OLG München, StV 1988, 71 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 10 WF 2/94

    Sachverständigenrecht; Anwendung des Spitzenstundensatzes nach dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06
    Erst nach rechtskräftiger Urteilsfällung steht mithin fest, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine (überschießende) Untersuchungshaft vorhanden ist, für die eine Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz möglich wäre ( vgl. Senat, Beschluss vom 4.3. 1994, MDR 1994, 626 für eine vorläufige Einstellung nach § 154, 154 b StPO).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Sofern das Oberlandesgericht die damit verbundene mögliche doppelte Belastung des Beschwerdeführers mit seinen notwendigen Auslagen erkannt und nicht für unbillig erachtet haben sollte, hätte es dies im Rahmen der anzustellenden Ermessenserwägungen begründen müssen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws 61/06 -, juris, Rn. 5; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 1987 - 2 Ws 176/87 -, juris).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Da keine das gesamte Verfahren endgültig abschließende Entscheidung im Sinne des § 2 Abs. 1 StrEG vorliegt, bedarf es derzeit auch keiner Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen (s. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, NJW 1994, 2966; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. März 2006 - 3 Ws 61/06, NStZ-RR 2006, 159 f.; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 2 Rn. 22; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 2 Rn. 21; Meyer-Goßner, aaO § 8 StrEG Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlendem Eröffnungsbeschluss

    Eine Entschädigungsentscheidung nach § 8 I 1 StrEG ist mangels einer das Verfahren abschließenden Entscheidung nicht veranlasst, solange der zur Verfahrenseinstellung führende fehlende Eröffnungsbeschluss - wenn auch in einem neuen Verfahren - nachgeholt werden kann (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 = NStZ-RR 2006, 159).

    Da der zur Einstellung des Verfahrens führende fehlende Eröffnungsbeschluss jedenfalls bis zum Eintritt von Verfolgungsverjährung in einem - wenn auch neuen - Verfahren nachgeholt werden kann, mithin eine Verurteilung des Angekl. weiterhin in Betracht kommt, fehlt es an einer das Verfahren abschließenden Entscheidung i. S. d. genannten Bestimmung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 = NStZ-RR 2006, 159; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 8 StrEG Rn. 2 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.2006 - 3 Ws 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35861
OLG München, 31.01.2006 - 3 Ws 61/06 (https://dejure.org/2006,35861)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.2006 - 3 Ws 61/06 (https://dejure.org/2006,35861)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 (https://dejure.org/2006,35861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - Jug Qs 680/05
  • OLG München, 31.01.2006 - 3 Ws 61/06

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 138
  • StV 2006, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG München, 31.01.2006 - 3 Ws 61/06
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahme typischerweise nur auf eine kurze Zeitspanne beschränkt war (BVerfG, Beschlüsse vom 31.10.2005; 2 BvR 2233/04; und vom 05.12.2001; 2 BvR 527/99; Juris).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zulässigkeit der Haftbeschwerde nach Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung des

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19

    Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten

    Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 Ws 35/19 - Rn. 5, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - jeweils zitiert nach Juris).
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