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   FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09 KF   

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FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09 KF (https://dejure.org/2009,18473)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2009 - 3 Ko 439/09 KF (https://dejure.org/2009,18473)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 3 Ko 439/09 KF (https://dejure.org/2009,18473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) und der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG nach dem Gesamtstreitwert bei zeitlich getrennt eingelegten Einsprüchen gegen zwei aus gleichem Anlass ...

  • Judicialis

    RVG § 15; ; RVG § 22 Abs. 1; ; FGO § 139 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 1; ; AO § 175 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG ) und der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG nach dem Gesamtstreitwert bei zeitlich getrennt eingelegten Einsprüchen gegen zwei aus gleichem Anlass ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Berechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) und der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG nach dem Gesamtstreitwert bei zeitlich getrennt eingelegten Einsprüchen gegen zwei aus gleichem Anlass ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07

    Begründung einer nachträglich geänderten steuerlichen Zurechnung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09
    Der Erinnerungsführer, der damalige Kläger des Klageverfahrens 18 K 3366/07 F, ist Kommanditist der "L-KG" -KG- in "E-Stadt", der Erinnerungsgegnerin zu 3.).

    Hiergegen hatte der Erinnerungsführer unter dem Aktenzeichen 18 K 3366/07 F Klage erhoben.

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09
    Vereinzelt er die Verfahren dennoch, kann er die Mehrgebühren, deren Entstehung nicht zweckmäßig ist, nicht vom Mandanten fordern, weil er sie als Schadensersatz dem Auftraggeber sogleich wieder zu erstatten hätte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.12.2003 IX ZR 109/00, NJW 2004, 1043).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09
    Keiner besonderen Beurteilung bedarf die Frage, ob die Annahme derselben Angelegenheit davon abhängig ist, dass die jeweiligen Einsprüche zeitgleich eingelegt worden sind (verneinend unter anderem Beschluss des FG Brandenburg vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289 / bejahend unter anderem Beschluss des FG Düsseldorf vom 4.1.1990 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332 sowie Beschluss des FG Bremen vom 15.11.1993 2 93 0 77 E 2, EFG 1994, 313, jeweils unter Hinweis auf die bei getrennt eingelegten Einsprüchen bestehenden unterschiedlichen Zeitpunkte betreffend die Entstehung der Geschäftsgebühr).
  • FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00

    Wertgebühr eines Steuerberaters bei Tätigwerden in einem einheitlichen Rahmen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09
    Keiner besonderen Beurteilung bedarf die Frage, ob die Annahme derselben Angelegenheit davon abhängig ist, dass die jeweiligen Einsprüche zeitgleich eingelegt worden sind (verneinend unter anderem Beschluss des FG Brandenburg vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289 / bejahend unter anderem Beschluss des FG Düsseldorf vom 4.1.1990 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332 sowie Beschluss des FG Bremen vom 15.11.1993 2 93 0 77 E 2, EFG 1994, 313, jeweils unter Hinweis auf die bei getrennt eingelegten Einsprüchen bestehenden unterschiedlichen Zeitpunkte betreffend die Entstehung der Geschäftsgebühr).
  • FG Düsseldorf, 04.01.1990 - 12 Ko 24/88
    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09
    Keiner besonderen Beurteilung bedarf die Frage, ob die Annahme derselben Angelegenheit davon abhängig ist, dass die jeweiligen Einsprüche zeitgleich eingelegt worden sind (verneinend unter anderem Beschluss des FG Brandenburg vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289 / bejahend unter anderem Beschluss des FG Düsseldorf vom 4.1.1990 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332 sowie Beschluss des FG Bremen vom 15.11.1993 2 93 0 77 E 2, EFG 1994, 313, jeweils unter Hinweis auf die bei getrennt eingelegten Einsprüchen bestehenden unterschiedlichen Zeitpunkte betreffend die Entstehung der Geschäftsgebühr).
  • FG Berlin, 25.10.1972 - II 68/72
    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Einwand, der in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall (getrennte Einlegung von Einsprüchen) eingreifen dürfte, nicht - auch nicht ausnahmsweise etwa als Ausdruck einer unzulässigen Rechtsausübung (vgl. hierzu auch Hessisches Finanzgericht, Beschlüsse vom 21.9.1972 B II 68/72, EFG 1973, 28 und vom 6.2.1970 B II 68/69, EFG 1970, 403) - bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des

    Dafür ist bestimmend, ob der Berufsträger aufgrund eines einheitlichen Auftrags auftritt, ein innerer Zusammenhang zwischen den vermeintlich verletzten Rechten der Mandanten besteht und der Prozessvertreter einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289; Finanzgericht -FG- des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653; FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.10.2009 3 Ko 439/09 KF, EFG 2010, 161 und vom 8.9.2011 10 K 3255/09 Kg, EFG 2012, 662; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 15 Rz. 5 ff).

    Gegenstand ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Prozessvertreters richten soll (BVerwG-Urteil vom 9.5.2000 11 C 1/99, NJW 2000, 2289; BGH-Urteil vom 21.6.2011 VI ZR 73/10, NJW 2011, 3167; FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2009 3 Ko 439/09 KF, EFG 2010, 161; FG Köln, Beschluss vom 23.4.2012 10 Ko 1766/11, EFG 2012, 1498; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 15 Rz. 6 und § 22 Rz. 3; Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, § 15 RVG Rz. 12).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wie hier vom Prozessbevollmächtigten die verschiedenen Bescheide mit identischer Begründung angefochten werden (BVerwG-Urteil vom 9.5.2000 11 C 1/99, NJW 2000, 2289; FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2009 3 Ko 439/09 KF, EFG 2010, 161).

  • VG Minden, 17.11.2009 - 6 K 1549/06

    Bemessung der anwaltlichen Gebühren des Prozessbevollmächtigten durch

    vgl. zum Verständnis dieses Begriffs: BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1.99 -, DVBl. 2000, 1462 = NJW 2000, 2289; OVG NRW, Beschluss vom 12.7.2005 - 15 E 424/05 -, NVwZ-RR 2006, 437; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.2.2009 - 9 OA 349/08 -, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 14.4.2009 - 20 C 09.733 -, juris; FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2009 - 3 Ko 439/09 KF -, juris.
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