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Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 25.11.2016

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2504
VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16 (https://dejure.org/2018,2504)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23.01.2018 - 3 A 169/16 (https://dejure.org/2018,2504)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 3 A 169/16 (https://dejure.org/2018,2504)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch dennoch geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 27 m.w.N.;… OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71;… Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).

    Diese Formulierung ist nicht geeignet, bei dem Empfänger der Rechtsbehelfsbelehrung den Irrtum hervorzurufen, dass eine Erhebung der Klage nur durch einen selbst verfassten Schriftsatz und nicht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. § 81 Abs. 1 VwGO) erhoben werden kann (…vgl. dazu auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 10 f.;… etwa auch VG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 25 K 6700/16.A -, juris Rn. 5; a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N. zum damaligen Meinungsstand).

    Dies folgt gerade auch aus der passiven Form des Hinweises (…OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 11; VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30;… VG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 25 K 6700/16.A -, juris Rn. 5).

    Rn. 19 Selbst wenn die Formulierung "in deutscher Sprache abgefasst" geeignet wäre, dahingehend einen Irrtum herbeizuführen, dass der Empfänger davon ausgehen könnte, dass eine Klage nur schriftlich und nicht auch zur Niederschrift eingelegt werden kann, wäre der Irrtum nicht dazu geeignet, den Empfänger von einer (rechtzeitigen) Einlegung des Rechtsbehelfs in der richtigen Form abzuhalten (…so auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 12 ff.; a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30).

    Zwar könnte die Möglichkeit der Klageerhebung zur Niederschrift für manche Kläger eine Erleichterung darstellen (VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30), der Irrtum, dass eine selbst verfasste Klage erforderlich sei, würde den Kläger allerdings nicht hindern, rechtzeitig schriftsätzlich Klage zu erheben.

    Das Gericht geht auch nicht davon aus, dass sich der Betroffene dem Erfordernis der schriftlichen Abfassung nicht gewachsen fühlen und er aber auch den Aufwand und die Kosten scheuen könnte, die mit einer Inanspruchnahme der Hilfe durch Rechtskundige verbunden sind, und deshalb von der Klagerhebung absehen würde (…so auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 14; a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30;… VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 18.09.2017 - 12 K 4286/17.A -, juris Rn. 22;… BVerwG, Urt. v. 13.12.1978 - 6 C 77/78 -, juris Rn. 24 zur Widerspruchsfrist), zumal die Gefahr ohne die Formulierung gleichermaßen bestünde, jedenfalls wenn sich der Betroffene nicht zum Gericht begeben will oder kann.

    Dies entspricht auch nicht dem gerichtlichen Alltag (…so auch VG Augsburg, Urt. v. 10.08.2017 - Au 3 K 16.32597 -, juris Rn. 10) und zeigt sich - auch wenn es auf eine Kausalität nicht ankommt (VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 33) - auch im vorliegenden Verfahren, in dem sich der Kläger weder auf eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung berufen hat, noch sich durch die Formulierung von einer Klageerhebung hat abhalten lassen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 1 LA 68/17

    Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Rn. 15 Die Klage, über die nach Anhörung der Beteiligten gem. § 84 Abs. 1 VwGO durch Gerichtsbescheid entschieden werden konnte, weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art (vgl. hierzu im konkreten Fall OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 4) aufweist und der Sachverhalt geklärt ist, ist nach der Sach- und Rechtslage im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AsylG) unzulässig, weil sie erst nach Ablauf der Klagefrist erhoben wurde (dazu 1.) und dem Kläger keine Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren war (dazu 2.).

    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch dennoch geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71;… Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).

    Diese Formulierung ist nicht geeignet, bei dem Empfänger der Rechtsbehelfsbelehrung den Irrtum hervorzurufen, dass eine Erhebung der Klage nur durch einen selbst verfassten Schriftsatz und nicht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. § 81 Abs. 1 VwGO) erhoben werden kann (vgl. dazu auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 10 f.;… etwa auch VG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 25 K 6700/16.A -, juris Rn. 5;… a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N. zum damaligen Meinungsstand).

    Dies folgt gerade auch aus der passiven Form des Hinweises (OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 11;… VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30;… VG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 25 K 6700/16.A -, juris Rn. 5).

    Rn. 19 Selbst wenn die Formulierung "in deutscher Sprache abgefasst" geeignet wäre, dahingehend einen Irrtum herbeizuführen, dass der Empfänger davon ausgehen könnte, dass eine Klage nur schriftlich und nicht auch zur Niederschrift eingelegt werden kann, wäre der Irrtum nicht dazu geeignet, den Empfänger von einer (rechtzeitigen) Einlegung des Rechtsbehelfs in der richtigen Form abzuhalten (so auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 12 ff.;… a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30).

    Weshalb der irrende Empfänger davon abgehalten werden können sollte, durch einen (selbst verfassten) Schriftsatz rechtzeitig Klage zu erheben, erschließt sich dem Gericht nicht (vgl. auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 15).

    Das Gericht geht auch nicht davon aus, dass sich der Betroffene dem Erfordernis der schriftlichen Abfassung nicht gewachsen fühlen und er aber auch den Aufwand und die Kosten scheuen könnte, die mit einer Inanspruchnahme der Hilfe durch Rechtskundige verbunden sind, und deshalb von der Klagerhebung absehen würde (so auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 14;… a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30;… VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 18.09.2017 - 12 K 4286/17.A -, juris Rn. 22;… BVerwG, Urt. v. 13.12.1978 - 6 C 77/78 -, juris Rn. 24 zur Widerspruchsfrist), zumal die Gefahr ohne die Formulierung gleichermaßen bestünde, jedenfalls wenn sich der Betroffene nicht zum Gericht begeben will oder kann.

  • VG Lüneburg, 13.09.2017 - 3 A 394/17

    Asyl - Vermutung des Nichtbetreibens des Asylverfahrens bei Nichterscheinen zur …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    In einem solchen Fall ist die Rechtsbehelfsbelehrung auch objektiv geeignet, die Rechtsmitteleinlegung zu erschweren (…BVerwG, Beschl. v. 14.02.2000 - 7 B 200/99 -, juris Rn. 3;… vgl. zum Erfordernis des Erschwerens auch BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70/88 -, juris Rn. 15; VG Lüneburg, Urt. v. 13.09.2017 - 3 A 394/17 -, juris Rn. 15;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: Juni 2017, § 58 Rn. 61;… Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Auflage 2017, § 58 Rn. 12).

    Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Englisch ist auch in eine Sprache übersetzt, die der Kläger versteht (vgl. dazu auch VG Lüneburg, Urt. v. 13.09.2017 - 3 A 394/17 -, juris Rn. 15).

  • VG Köln, 03.08.2017 - 25 K 6700/16
    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Diese Formulierung ist nicht geeignet, bei dem Empfänger der Rechtsbehelfsbelehrung den Irrtum hervorzurufen, dass eine Erhebung der Klage nur durch einen selbst verfassten Schriftsatz und nicht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. § 81 Abs. 1 VwGO) erhoben werden kann (…vgl. dazu auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 10 f.; etwa auch VG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 25 K 6700/16.A -, juris Rn. 5;… a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N. zum damaligen Meinungsstand).

    Dies folgt gerade auch aus der passiven Form des Hinweises (…OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 11;… VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30; VG Köln, Beschl. v. 03.08.2017 - 25 K 6700/16.A -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis - …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Das Gericht geht auch nicht davon aus, dass sich der Betroffene dem Erfordernis der schriftlichen Abfassung nicht gewachsen fühlen und er aber auch den Aufwand und die Kosten scheuen könnte, die mit einer Inanspruchnahme der Hilfe durch Rechtskundige verbunden sind, und deshalb von der Klagerhebung absehen würde (…so auch OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 14;… a.A. VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 30;… VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 18.09.2017 - 12 K 4286/17.A -, juris Rn. 22; BVerwG, Urt. v. 13.12.1978 - 6 C 77/78 -, juris Rn. 24 zur Widerspruchsfrist), zumal die Gefahr ohne die Formulierung gleichermaßen bestünde, jedenfalls wenn sich der Betroffene nicht zum Gericht begeben will oder kann.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch dennoch geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (…BVerwG, Beschl. v. 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 27 m.w.N.;… OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71;… Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09

    Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Mangelnde Rechtskenntnis führt in aller Regel nicht zu einer Unverschuldetheit der Fristversäumung (…BVerwG, Beschl. v. 15.08.2017 - 4 B 38/17 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 07.10.2009 - 9 B 83/09 -, NVwZ-RR 2010, 36 [37];… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: Juni 2017, § 60 Rn. 33 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Auflage 2017, § 60 Rn. 12 m.w.N.); ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger muss sich bei ihm nicht geläufigen Rechtsfragen grundsätzlich juristischen Rat einholen (BVerwG, Beschl. v. 07.10.2009 - 9 B 83/09 -, NVwZ-RR 2010, 36 [37] m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    In einem solchen Fall ist die Rechtsbehelfsbelehrung auch objektiv geeignet, die Rechtsmitteleinlegung zu erschweren (BVerwG, Beschl. v. 14.02.2000 - 7 B 200/99 -, juris Rn. 3;… vgl. zum Erfordernis des Erschwerens auch BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70/88 -, juris Rn. 15;… VG Lüneburg, Urt. v. 13.09.2017 - 3 A 394/17 -, juris Rn. 15;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: Juni 2017, § 58 Rn. 61;… Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Auflage 2017, § 58 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.08.2016 - 4 VR 15.16

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Eine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO kann auch dann gegeben sein, wenn sie nicht eine der in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Angaben betrifft, jedoch dennoch geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.2016 - 4 VR 15/16 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… VGH BaWü, Urt. v. 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 27 m.w.N.;… OVG SH, Beschl. v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 -, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Urt. v. 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris Rn. 71;… Beschl. v. 27.09.2012 - 7 MS 33/12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 30.08.2017 - 1 A 116/16

    Ausbildungsförderung; konsekutiver Studiengang; Diplomstudiengang Physik; TU …

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.01.2018 - 3 A 169/16
    Rn. 18 Auch die Formulierung "in deutscher Sprache abgefasst" macht die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO (…vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 21.03.2017 - 4 A 445/16 -, n.v.; Beschl. v. 25.01.2017 - 8 B 14/17 -, n.v.; Beschl. v. 31.03.2017 - 1 A 116/16 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans …

  • VG Augsburg, 10.08.2017 - Au 3 K 16.32597

    Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein

  • VG Schleswig, 07.04.2017 - 8 B 14/17

    Rückbauverfügung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Düsseldorf, 18.09.2017 - 12 K 4286/17

    Zustellungsfiktion, Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig erteilt, …

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 8 K 18.30255

    Verfristete Klage gegen Asylbescheid

    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 10.1.2018 - 13a B 17.31116 - juris; ebenso OVG SH, B.v. 16.11.2017 - 1 LA 68/17 - juris sowie etwa VG Greifswald, U.v. 7.2.2018 - 3 A 1089/17 As HGW - juris; VG Lüneburg, G.v. 23.1.2018 - 3 A 169/16 - juris - jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Ihm ist zuzumuten gegebenenfalls bei sachkundiger Stelle nachzufragen, zumal wie ausgeführt in der Rechtsbehelfsbelehrung:der richtige Weg vorgezeichnet war (vgl. auch VG Greifswald, U.v. 7.2.2018 - 3 A 1089/17 As HGW - juris; VG Lüneburg, G.v. 23.1.2018 - 3 A 169/16 - juris sowie VGH BW, U.v. 23.1.2018 - 8 S 1295/17 - juris).

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Rechtsprechung
   VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49831
VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16 (https://dejure.org/2016,49831)
VG Halle, Entscheidung vom 25.11.2016 - 3 A 169/16 (https://dejure.org/2016,49831)
VG Halle, Entscheidung vom 25. November 2016 - 3 A 169/16 (https://dejure.org/2016,49831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Asylverfahren eines syrischen Staatsangehörigen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Für die Flüchtlingsanerkennung müssen diese nicht auf einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung beruhen ( OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012 - 3 L 147/12 -, juris).

    Das Gericht hat sich die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Schutzsuchenden behaupteten Sachverhalts zu verschaffen, wobei für diese Überzeugungsbildung wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich ein Schutzsuchender bezüglich der Vorgänge in seinem Heimatland regelmäßig befindet, nicht die volle Beweiserhebung notwendig, sondern die Glaubhaftmachung ausreichend ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012, a. a. O.).

    Anders als zu Beginn der Auseinandersetzungen in Syrien im März 2011 ist der Gegner für das Assad-Regime nicht mehr das (gesamte westliche) Ausland, welches seinerzeit noch für die "Unruhen" in Syrien verantwortlich gemacht wurde (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012, a. a. O.).

    Insbesondere die Äußerungen Assads, auf welche die bisherige Rechtsprechung ihre Prognose in einem nicht unerheblichen Umfang gestützt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012, a. a. O.), sind moderater geworden, ohne ihre Bedeutung zu überschätzen (vgl. nur ARD: Das Assad-Interview im Wortlaut, 01.03.2016, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/ausland/assad-interview-101.html, zuletzt abgerufen am 16.11.2016).

    Die politische und gesellschaftliche Situation hat sich seit der diese Rechtsprechung maßgeblich prägenden Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 18.07.2012, a. a. O.) erheblich verändert.

    Das OVG Sachsen-Anhalt - wie auch die zitierten Verwaltungsgerichte in jüngerer Zeit - kam nach einer Gesamtschau aus mehreren Umständen, nämlich der Behandlung von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, die umfassende Beobachtung von syrischen Staatsangehörigen im Ausland durch die verschiedenen syrischen Geheimdienste, die Eskalation der innenpolitischen Situation in Syrien seit März 2011 sowie dem Umgang der syrischen Behörden in Syrien insbesondere seit Beginn des Jahres 2012 mit Personen, die aus Sicht der syrischen Behörden verdächtig sind, die Opposition zu unterstützen, zu dem Ergebnis, dass der syrische Staat infolge einer sämtliche Lebensbereiche umfassenden autoritären Struktur und seiner totalitären Ausrichtung in so hohem Maße unduldsam ist, dass er schon im Grunde belanglose Handlungen wie die illegale Ausreise, die Asylantragstellung und den langjährigen Aufenthalt im Ausland als Ausdruck einer von seiner Ideologie abweichenden illoyalen Gesinnung ansieht und zum Anlass von Verfolgungsmaßnahmen nimmt (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Nach den zugrunde zu legenden Erkenntnismitteln vermag das Gericht eine (drohende) persönliche Verfolgung des Klägers bei einer Rückkehr nach Syrien allein aus dem Umstand der illegalen Ausreise und der Beantragung von Asyl bzw. internationalen Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland nicht festzustellen (so ebenfalls st. Rspr. des OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16 - VG Düsseldorf, Urt. v. 11.10.2016 - 2 K 9062/16.A - VG B-Stadt, Urt. v. 10.05.2016 - 1 K 771/16 -, alle: juris sowie OVG Schleswig, Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, noch unveröffentlicht):.

    Diese Auffassung wurde jüngst durch die Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 7. November 2016 an das OVG Schleswig-Holstein (Az. 3 LB 17/16) bekräftigt, in welcher das Auswärtige Amt auf das Auskunftsersuchen des Gerichts mitteilte, dass das Auswärtige Amt keine Kenntnisse zu systematischen Befragungen von unverfolgt ausgereisten Asylbewerbern nach Rückkehr nach Syrien habe.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143;… Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, juris).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Sah der UNHCR offensichtlich keine Veranlassung, in seiner ausführlichen Stellungnahme darauf hinzuweisen, spricht angesichts der Rolle, die dem UNHCR durch die Flüchtlingskonvention übertragen worden ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 30.05.2013 - C-528/11 -, juris), Gewichtiges dafür, dass er dem Aspekt der (illegalen) Ausreise, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im westlichen Ausland keine flüchtlingsrelevante Bedeutung beimisst.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1988 - 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143; Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Diese sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientierende, auf die tatsächliche Gefahr (real risk) abstellende, Verfolgungsprognose hat in Umsetzung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (…Qualifikationsrichtlinie, ABl. EU L 337 v. 20.12.2011, S. 9 ff.) anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.03.2012 - 10 C 7.11 -, juris, m. w. N.).
  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Rn. 26 Eine andere Bewertung, wie sie teilweise in Anlehnung an die Handlungen des syrischen Staates in den ersten Jahren des Bürgerkrieges in der Rechtsprechung vertreten wird (vgl. hierzu VG B-Stadt, Urt. v. 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR - VG Schleswig, Grb. v. 22.09.2016 - 12 A 232/16 - VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - 11 K 16.30707 - alle: juris), ist für das Gericht nach den aktuellen Erkenntnismitteln nicht (mehr) geboten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Nach den zugrunde zu legenden Erkenntnismitteln vermag das Gericht eine (drohende) persönliche Verfolgung des Klägers bei einer Rückkehr nach Syrien allein aus dem Umstand der illegalen Ausreise und der Beantragung von Asyl bzw. internationalen Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland nicht festzustellen (so ebenfalls st. Rspr. des OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16 - VG Düsseldorf, Urt. v. 11.10.2016 - 2 K 9062/16.A - VG B-Stadt, Urt. v. 10.05.2016 - 1 K 771/16 -, alle: juris sowie OVG Schleswig, Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 -, noch unveröffentlicht):.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Ob Bedrohungen der vorgenannten Art und damit eine politische Verfolgung drohen, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (BVerwG, Urt. v. 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12, m. w. N.).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Halle, 25.11.2016 - 3 A 169/16
    Er muss unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem sich bei verständiger Würdigung die drohende Verfolgung ergibt (BVerwG, Urt. v. 24.03.1987 - 9 C 321/85 -, juris).
  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen wegen …

  • VG Schleswig, 22.09.2016 - 12 A 232/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an Syrer

  • VG Düsseldorf, 11.10.2016 - 2 K 9062/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland bei der Abschiebung eines …

  • VG Trier, 10.05.2016 - 1 K 771/16

    Syrien: Klageabweisung, kein Anspruch auf Feststellung der …

  • VG Halle, 21.06.2018 - 6 A 103/17

    Ehrenamtliche journalistische Tätigkeit als Nachfluchtgrund; Verfolgungsgefahr in …

    Soweit er damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er allein durch seinen Auslandsaufenthalt im Falle einer Rückkehr nach Syrien der Gefahr staatlicher Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt wäre, folgt die Kammer dieser Auffassung nicht (vgl. u.a. Urteil der Kammer vom 10. Mai 2017 - 6 A 118/17 HAL - sowie VG Halle, Urteil vom 25. November 2016 - 3 A 169/16 HAL -).
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