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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,74275
VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17 (https://dejure.org/2021,74275)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.08.2021 - 3 A 486/17 (https://dejure.org/2021,74275)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. August 2021 - 3 A 486/17 (https://dejure.org/2021,74275)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3
    Sudan: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage; fehlende Möglichkeit zur Existenzsicherung ohne soziales Netzwerk in fremdem Land

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Das aus dieser Vorschrift folgende Verbot setzt voraus, dass es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene durch die Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Zielstaat einer Abschiebung einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 36; Nds. OVG…, Urteil vom 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris, Rn. 79 ff., m.w.N.).

    Das kann nur angenommen werden, wenn humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. EGMR…, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 und 11449/07 [Sufi und Elmi v. United Kingdom] -, HUDOC, Rn. 282; BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 24.09.2019 - 9 LB 136/19 -, juris, Rn. 110 m. w. N).

    Demgemäß kann auch die Beurteilung, ob Schutz vor einer Abschiebung in den Herkunftsstaat zu gewähren ist, weil die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung besteht, bei solchen "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen im Zielstaat nur bestehen, wenn die humanitären Gründe insbesondere mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung gegen die Abschiebung "zwingend" sind (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - juris, Rn. 25; BVerwG…, Urteil vom 13.06.2013 - 10 C 13.12 - juris, Rn. 25).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Das kann nur angenommen werden, wenn humanitäre Gründe zwingend gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 und 11449/07 [Sufi und Elmi v. United Kingdom] -, HUDOC, Rn. 282; BVerwG…, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 24.09.2019 - 9 LB 136/19 -, juris, Rn. 110 m. w. N).

    Dabei sind nicht nur die individuellen Umstände, wie etwa Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Volkszugehörigkeit, familiären und freundschaftlichen Verbindungen, Vermögensverhältnissen, (Aus-)Bildungsstand und anderen auf dem Arbeitsmarkt nützlichen Eigenschaften des Betroffenen (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 23.03.2020 - 2 A 357/19 - juris, Rn. 11), sondern auch die Bemühungen seines Herkunftsstaates oder anderer Einrichtungen zu berücksichtigen, einer allgemein bestehenden Gefahrenlage entgegenzuwirken (EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07, Sufi u. Elmi/Vereinigtes Königreich, NVwZ 2012, 618, Rn. 213).

    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen jedoch ein gewisses "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) aufweisen (…vgl. EGMR , Urteil vom 13.12.2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174; Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07, Sufi u. Elmi/Vereinigtes Königreich, NVwZ 2012, 618; EuGH…, Urteil vom 16.02.2017 - C-578/16 PPU, C.K. u.a. - Rn. 68); es kann erreicht sein, wenn die betroffene Person ihren existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45/18 -, juris;… Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 11).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen jedoch ein gewisses "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) aufweisen (…vgl. EGMR , Urteil vom 13.12.2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174; Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07, Sufi u. Elmi/Vereinigtes Königreich, NVwZ 2012, 618; EuGH…, Urteil vom 16.02.2017 - C-578/16 PPU, C.K. u.a. - Rn. 68); es kann erreicht sein, wenn die betroffene Person ihren existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45/18 -, juris;… Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 11).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (…EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17, Jawo - Rn. 90 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris, Rn. 12; BVerwG…, Beschluss vom 23.08.2018 - 1 B 42.18 - juris, Rn. 11; BayVGH…, Beschluss vom 17.12.2020 - 13a B 19.34211 -, juris, Rn. 17; zum Ganzen auch Berlit, jurisPR- BVerwG 24/2019, Anm. 5).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Art. 3 EMRK enthält weder eine Verpflichtung der Vertragsstaaten, jedermann in ihrem Hoheitsgebiet mit einer Wohnung zu versorgen noch begründet Art. 3 EMRK eine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (…EGMR , Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland, Rn. 249; BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 10).

    Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen jedoch ein gewisses "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) aufweisen (…vgl. EGMR , Urteil vom 13.12.2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174; Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07, Sufi u. Elmi/Vereinigtes Königreich, NVwZ 2012, 618; EuGH…, Urteil vom 16.02.2017 - C-578/16 PPU, C.K. u.a. - Rn. 68); es kann erreicht sein, wenn die betroffene Person ihren existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45/18 -, juris; Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 11).

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien; …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Für das Vorliegen eines Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse im Zielstaat ist zwar keine Extremgefahr wie im Rahmen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 23.08.2018 - 1 B 42.18 - juris, Rn. 13).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung stellt der Gerichtshof der Europäischen Union darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (…EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17, Jawo - Rn. 90 ff.; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris, Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 23.08.2018 - 1 B 42.18 - juris, Rn. 11; BayVGH…, Beschluss vom 17.12.2020 - 13a B 19.34211 -, juris, Rn. 17; zum Ganzen auch Berlit, jurisPR- BVerwG 24/2019, Anm. 5).

  • VG Braunschweig, 25.02.2021 - 3 A 261/20

    Abschiebungshindernis; Corona-Pandemie; Flut; humanitäre Lage; Sudan; …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Vor diesem Hintergrund dürfte selbst eine Bestrafung wegen illegaler Ausreise eher unwahrscheinlich sein (vgl. zur vorstehenden Einschätzung: VG Braunschweig, Urteil vom 25. Februar 2021 - 3 A 261/20 -, juris Rn. 15 - 23).

    Dabei folgt der Einzelrichter bei der Beurteilung der allgemeinen Situation für Rückkehrer in den Sudan der Auffassung des VG Braunschweig (Urteil vom 25. Februar 2021 - 3 A 261/20 -, juris Rn. 25 ff.), dass im Regelfall auch unter Berücksichtigung der Folgen der Überflutungen im Jahr 2020 die Voraussetzungen für ein entsprechendes Abschiebungsverbot nicht Vorliegen.

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Kann nicht festgestellt werden, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.08.2017 - 1 B 120.17-, juris Rn. 8; Nds. OVG…, Beschluss vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 -, juris Rn. 25;… OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 12.02.2019 - 3 B 27/17 -, juris Rn. 33).

    Kann nicht festgestellt werden, dass einem Asylbewerber Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, kommt eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120/17 -, juris, Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 B 24.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Vorfluchtgeschehen; Ausreisegründe; …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 10. Oktober 2018 - 3 B 24.18 -, juris, Rn. 16).

    Danach ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist beziehungsweise dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 3 B 24.18 -, juris, Rn. 16, 18, sowie zusammenfassend VG Berlin…, Urteil vom 03. März 2020 - 12 K 777.16 A -, Rn. 17 ff., juris).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine …

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Demgemäß kann auch die Beurteilung, ob Schutz vor einer Abschiebung in den Herkunftsstaat zu gewähren ist, weil die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung besteht, bei solchen "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen im Zielstaat nur bestehen, wenn die humanitären Gründe insbesondere mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung gegen die Abschiebung "zwingend" sind (BVerwG…, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 13.06.2013 - 10 C 13.12 - juris, Rn. 25).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Göttingen, 10.08.2021 - 3 A 486/17
    Art. 3 EMRK enthält weder eine Verpflichtung der Vertragsstaaten, jedermann in ihrem Hoheitsgebiet mit einer Wohnung zu versorgen noch begründet Art. 3 EMRK eine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR , Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland, Rn. 249; BVerwG…, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 10).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in …

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15

    Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan

  • VGH Bayern, 17.12.2020 - 13a B 19.34211

    Drohende unmenschliche Behandlung bei Rückkehr einer Familie mit minderjährigen …

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 9 LA 46/16
  • OVG Saarland, 23.03.2020 - 2 A 357/19

    Abschiebungsverbote Griechenland (Sekundärmigration)

  • VG Hannover, 30.09.2020 - 5 A 2783/17

    Sudan, Abschiebungsverbot, Corona-Virus, unmenschliche oder erniedrigende …

  • RG, 08.12.1920 - I 162/20

    Lieferungsvertrag; Rücktritt

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 3 B 27.17

    Verpflichtungsklage; Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft; subsidiärer …

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2018 - 2 LB 570/18

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Deserteur; Desertion; Flüchtlingsanerkennung; …

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …

  • VG Berlin, 03.03.2020 - 12 K 777.16
  • VG Hannover, 15.03.2022 - 5 A 2750/21

    Beweisbeschluss; Erwerbschancen; humanitäre Bedingungen; individuelles …

    Rn. 31 Gemessen an diesen tatsächlichen Umständen und angesichts der weiteren Verschlechterungen der Situation in der jüngeren Vergangenheit ist das Gericht der Auffassung, dass derzeit im Sudan so außergewöhnlich schlechte humanitäre Bedingungen vorliegen, dass ausnahmsweise auch ein erwachsener, alleinstehender, leistungsfähiger sudanesischer Mann ohne besondere individuell begünstigende Faktoren seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene nicht wird befriedigen können und daher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. für Kläger ohne soziales Netzwerk auch VG Göttingen, Urteil vom 10.8.2021 - 3 A 486/17 -, juris; VG Stade, Urteil vom 25.5.2021 - 4 A 2640/17 -, juris; und wohl auch VG Lüneburg, Urteil vom 22.2.2021 - 6 A 7/20 -, juris und Urteil vom 10.6.2021 - 6 A 350/19 -, juris; a. A. aber wohl VG Braunschweig, Urteil vom 25.2.2021 - 3 A 261/20 - juris).
  • VG Saarlouis, 20.09.2022 - 3 K 334/22

    Rechtschutz gegen Abschiebung; Sudan

    Rn. 56 Gemessen an diesen tatsächlichen Umständen und angesichts der weiteren Verschlechterungen der Situation in der jüngeren Vergangenheit ist das Gericht der Auffassung, dass derzeit im Sudan so außergewöhnlich schlechte humanitäre Bedingungen vorliegen, dass ausnahmsweise auch ein erwachsener, alleinstehender, leistungsfähiger sudanesischer Mann ohne besondere individuell begünstigende Faktoren seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene nicht wird befriedigen können und daher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. für Kläger ohne soziales Netzwerk auch VG Göttingen, Urteil vom 10.8.2021 - 3 A 486/17 -, juris; VG Stade, Urteil vom 25.5.2021 - 4 A 2640/17 -, juris; und wohl auch VG Lüneburg, Urteil vom 22.2.2021 - 6 A 7/20 -, juris und Urteil vom 10.6.2021 - 6 A 350/19 -, juris; a. A. aber wohl VG Braunschweig, Urteil vom 25.2.2021 - 3 A 261/20 - juris).
  • VG Hannover, 16.08.2022 - 5 B 2129/22

    Asylantrag; Asylfolgeantrag; einstweilige Anordnung; Erwerbstätigkeit; familiäres …

    Rn. 34 Gemessen an diesen tatsächlichen Umständen und angesichts der weiteren Verschlechterungen der Situation in der jüngeren Vergangenheit ist das Gericht der Auffassung, dass derzeit im Sudan so außergewöhnlich schlechte humanitäre Bedingungen vorliegen, dass ausnahmsweise auch ein erwachsener, alleinstehender, leistungsfähiger sudanesischer Mann ohne besondere individuell begünstigende Faktoren seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene nicht wird befriedigen können und daher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. für Kläger ohne soziales Netzwerk auch VG Göttingen, Urteil vom 10.8.2021 - 3 A 486/17 -, juris; VG Stade, Urteil vom 25.5.2021 - 4 A 2640/17 -, juris; und wohl auch VG Lüneburg, Urteil vom 22.2.2021 - 6 A 7/20 -, juris und Urteil vom 10.6.2021 - 6 A 350/19 -, juris; a. A. aber wohl VG Braunschweig, Urteil vom 25.2.2021 - 3 A 261/20 - juris).
  • VG Hannover, 13.07.2022 - 5 B 1532/22

    Einstweiliger Rechtsschutz; Folgeantrag; isolierter Folgeschutzantrag; …

    Rn. 33 Gemessen an diesen tatsächlichen Umständen ist das Gericht der Auffassung, dass derzeit im Sudan so außergewöhnlich schlechte humanitäre Bedingungen vorliegen, dass ausnahmsweise auch ein erwachsener, alleinstehender, leistungsfähiger sudanesischer Mann ohne besondere individuell begünstigende Faktoren seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene nicht wird befriedigen können und daher mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. für Kläger ohne soziales Netzwerk auch VG Stade, Urteil vom 30.5.2022 - 4 A 3922/17 -, n. V; VG Göttingen, Urteil vom 10.8.2021 - 3 A 486/17 -, juris; und wohl auch VG Lüneburg, Urteil vom 22.2.2021 - 6 A 7/20 -, juris und Urteil vom 10.6.2021 - 6 A 350/19 -, juris; a. A. wohl VG Braunschweig, Urteil vom 25.2.2021 - 3 A 261/20 - juris; siehe aber auch VG Braunschweig, Beschluss vom 25.5.2022 - 3 B 161/22 -, n. V.).
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