Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
StAG § 38 Abs. 2
Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StAG § 38 Abs. 2 S. 1, StAG § ... 38 Abs. 2 S. 5, StAG § 10 Abs. 1 S. 1, SächsVwKG § 2 Abs. 1 S. 1, StAG § 37 Abs. 1, AufenthG § 80 Abs. 1, BGB § 1610 Abs. 1, EGBGB Art. 18 Abs. 1 S. 2, SGB II § 23 Abs. 1, SGB XII § 37, SGB XII § 38, SGB XII § 91, PAuswG § 1 Abs. 1 S. 1, PassV § 15 Abs. 1, StAG § 38 Abs. 1 S. 1
Einbürgerung, Gebühr, Gebührenermäßigung, Billigkeit, Ermessen, Sozialleistungen, Verfahrensmündigkeit, Unterhaltsanspruch, SGB II, SGB XII, Bedarf - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leben vom sozialhilferechtlichen Mindestbedarf als hinreichender Grund für die Annahme eines persönlichen Billigkeitsgrundes für die Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr; Gedanke des Ansparens für ausnahmsweise oder einmalig anfallende Gebühren; Anwendung einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leben vom sozialhilferechtlichen Mindestbedarf als hinreichender Grund für die Annahme eines persönlichen Billigkeitsgrundes für die Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr; Gedanke des Ansparens für ausnahmsweise oder einmalig anfallende Gebühren; Anwendung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
- OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05
Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Solche Gründe zu prüfen liegt nahe, wenn die Einbürgerung bei des Bezug von Sozialleistungen durch den Einbürgerungsbewerber erfolgt, ohne dass dies nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 StAG i. d. F. von Art. 6 Nr. 9 Buchst. c. des Gesetzes v. 14.3.2005, BGBl. I. 2005, 721) die Einbürgerung hindert und absehbar ist, dass sich hieran in einem überschaubaren Zeitraum nichts ändern wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205), das allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung oder Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Einbürgerungsgebühr aus Billigkeitsgründen genügen lässt, ohne hierbei im Einzelnen die Art und Weise der Ermittlungdes Regelsatzes in den Blick zu nehmen.
Im Übrigen hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, von welchem abstrakten Rechtssatz der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205) das Verwaltungsgericht in seinem Urteil abgewichen sein soll.
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 27.05
Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Solche Gründe zu prüfen liegt nahe, wenn die Einbürgerung bei des Bezug von Sozialleistungen durch den Einbürgerungsbewerber erfolgt, ohne dass dies nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 StAG i. d. F. von Art. 6 Nr. 9 Buchst. c. des Gesetzes v. 14.3.2005, BGBl. I. 2005, 721) die Einbürgerung hindert und absehbar ist, dass sich hieran in einem überschaubaren Zeitraum nichts ändern wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205), das allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung oder Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Einbürgerungsgebühr aus Billigkeitsgründen genügen lässt, ohne hierbei im Einzelnen die Art und Weise der Ermittlungdes Regelsatzes in den Blick zu nehmen.
Im Übrigen hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, von welchem abstrakten Rechtssatz der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205) das Verwaltungsgericht in seinem Urteil abgewichen sein soll.
- VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Ausfertigung Az.: 3 A 711/08 6 K 2618/06.Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Juni 2008 - 6 K 2618/06 - wird abgelehnt.
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2001 - 13 S 2667/00
Einbürgerungsgebühr - Billigkeitserlass - Mittellosigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Selbst wenn die Klägerin danach von ihrer Mutter die Zahlung der Einbürgerungsgebühr als Unterhaltsleistung begehren könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.2.2001, InfAuslR 2003, 112), stünde hierfür nur der monatlich anrechenbare Teil ihres Erwerbseinkommens von 46, 30 EUR zur Verfügung.Nicht anderes ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der Gebührenermäßigungen aus persönlichen Gründen nicht geprüft (…Urt. v. 13.8.2003, AuAS 2003, 251) bzw. diese bei Sozialhilfebezug (Beschl. v. 21.2.2001, InfAuslR 2003, 112) bejaht hat.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Dem dient auch die in § 23 Abs. 1 SGB II, §§ 37, 38, 91 SGB XII vorgesehene Möglichkeit, einen unvermutet auftretenden und unabweisbaren einmaligen Bedarf, der durch angesparte Mittel nicht gedeckt werden kann, durch ein Darlehen des Sozialhilfeträgers zu decken (vgl. BVerfG, Urt. v. 9.2.2010, NJW 2010, 505, Rn 150, zitiert nach juris). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8.1.2007 - 3 B 197/07 - BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458). - VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Nicht anderes ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der Gebührenermäßigungen aus persönlichen Gründen nicht geprüft (Urt. v. 13.8.2003, AuAS 2003, 251) bzw. diese bei Sozialhilfebezug (Beschl. v. 21.2.2001, InfAuslR 2003, 112) bejaht hat. - OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07
Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8.1.2007 - 3 B 197/07 - BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
- OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Ermäßigung der Verwaltungsgebühr …
Darüber hinaus sehe sie sich durch das Urteil der 6. Kammer vom 25. Juli 2008 (6 K 2618/06), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2010 (3 A 711/08), in ihrer Auffassung bestätigt, dass auch die Verwaltungsgebühren für den deutschen "Reiseausweis für Flüchtlinge" nicht aus Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angespart werden müssten.Ebenso hat der Senat allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr nach § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG a. F. aus Billigkeitsgründen genügen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010, InfAuslR 2011, 120).
- VG Minden, 19.01.2011 - 11 K 58/10
Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Sicherung des Lebensunterhalts, …
Rn. 38 Vgl. hierzu: OVG Sachsen, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 A 711/08 -, juris.
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