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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22402
OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16 (https://dejure.org/2017,22402)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2017 - 3 A 862/16 (https://dejure.org/2017,22402)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 3 A 862/16 (https://dejure.org/2017,22402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b
    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 187/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Betroffene zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Ausgangsbehörde formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war (SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 17 ff. m. w. N.;… Beschl. v. 12. Juni 2012 - 3 A 846/10 -, n. v. Rn. 10).

    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheids formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahren war (SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Für die Beurteilung der übrigen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 -, juris Rn. 3;… SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 3 A 452/10 -, juris Rn. 6 m. w. N.), so dass insoweit Veränderungen der Sach- und Rechtslage nach Erlass eines Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Die gerichtliche Kontrolle des der Behörde dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris Rn. 5;… OVG LSA, Urt. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn. 46; VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris Rn. 39) beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (…st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Aufgrund des nicht unerheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) ist vielmehr erforderlich, dass der konkrete Ausgang des Strafverfahrens berücksichtigt wird (zur Zulässigkeit der Speicherung von Daten aus einem nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren: vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris Rn. 11 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Ob die erkennungsdienstliche Behandlung trotz der Einstellung des Strafverfahrens notwendig ist, richtet sich danach, ob weiterhin Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen oder ob diese derart ausgeräumt worden sind, dass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist (st. Rspr. des Senats, SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 A 221/15 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen;… Beschl. v. 5. Mai 2014 - 3 A 82/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Juni 2016 - 1 S 71.15 -, juris Rn. 13; OVG M-V, Urt. v. 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10

    Anwendbarkeit einer sofortigen vollziehbaren Anordnung nach § 81b Alt. 2 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Die gerichtliche Kontrolle des der Behörde dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris Rn. 5;… OVG LSA, Urt. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn. 46;… VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris Rn. 39) beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (…st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Bei der Abwägung sind die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum maßgeblich, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16
    Die gerichtliche Kontrolle des der Behörde dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 -, juris Rn. 5; OVG LSA, Urt. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris Rn. 46;… VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 -, juris Rn. 39) beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (…st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der …

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft; Unterlagen

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 A 221/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Behandlung, Prognoseentscheidung, …

  • OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose bei Täter mit pädosexueller Störung; …

  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

  • OVG Sachsen, 05.05.2014 - 3 A 82/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Unschuldsvermutung, abweichende …

  • OVG Sachsen, 12.06.2012 - 3 A 846/10
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 3 D 43/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; negative Prognose; Wiederholungsgefahr; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2025 - 5 A 906/24

    Anordnung einer erkennungsdienstliche Behandlung; Notwendigkeit der Anfertigung …

    Rn. 20 Vgl. zum Zeitablauf OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2014 - 5 A 1692/13 -, juris, Rn. 9, und vom 11. September 2020 - 5 E 548/20 -, n. v., S. 4 f. des Beschlussabdrucks; Sächs. OVG, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris, Rn. 12.
  • OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; Notwendigkeit i. S. v. § 81b 2. Alt. …

    In beiden Fällen erfolgte die Einstellung nicht - wie für eine Nichtberücksichtigung erforderlich (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 22 zur Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO;… Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 -, juris, Rn. 9 zur Einstellung nach § 154 StPO; v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO) - wegen erwiesener Unschuld, sondern weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nach Bezahlung des auferlegten Geldbetrags in Höhe von 300, 00 EUR im Jahr 2018 beseitigt war bzw. weil ein zur Anklageerhebung hinreichender Tatnachweis im Anlassverfahren nicht begründet werden konnte, obgleich nach den Gründen der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zwickau vom 28. Mai 2020 nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen "eine starke Vermutung" für den Kläger als einen von drei Beschuldigten sprach.
  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 346/20

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Einstellung mangels Tatnachweises

    Dabei können auch Ermittlungsverfahren herangezogen werden, die nicht wegen erwiesener Unschuld gemäß § 170 Abs. 2 StPO, sondern mangels Nachweises der Tat oder aus anderen Gründen eingestellt worden sind (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Warenkreditbetrug im Internet

    Denn die im Rahmen der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anzustellende Gefahrenprognose muss nicht bloß an strafgerichtliche Verurteilungen anknüpfen, sondern darf sich gegebenenfalls auch auf nach § 170 Abs. 2 oder §§ 153 ff. StPO eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12;… v. 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, juris Rn. 24 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 22 zur Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO;… Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 - , juris, Rn. 9 zur Einstellung nach § 154 StPO; v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO).
  • VG Bayreuth, 14.09.2023 - B 1 S 23.717

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung erkennungsdienstlicher …

    Daher kann auch ein längeres straffreies Verhalten ohne Anzeichen für eine Änderung der maßgeblichen Lebensverhältnisse, die Motivation für die Straftaten waren, nicht überbewertet werden (vgl. SächsOVG, B.v. 6.2.2017 - 3 A 862/16 - juris Rn. 12 m. w. N.), wobei hier bereits fraglich ist, ob bei einem Zeitraum von drei Jahren von "länger" gesprochen werden kann.
  • OVG Sachsen, 21.12.2017 - 3 D 68/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prozesskostenhilfe; Verfahrenseinstellung

    Diese Einstellung erfolgte in Anschluss an seine Verurteilung durch das Amtsgericht G...... wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen nicht - wie für eine Nichtberücksichtigung erforderlich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zum Fall der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO) - wegen erwiesener Unschuld, sondern weil wegen der Anlasstat vom 19. Februar 2017 eine deutlich höhere Strafe zu erwarten sei.
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