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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2592
BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07 (https://dejure.org/2008,2592)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2008 - 3 AZR 277/07 (https://dejure.org/2008,2592)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 (https://dejure.org/2008,2592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - Kreis der potenziellen Hinterbliebenen - typisiertes Versorgungsinteresse - Nichteinbeziehung von Geschwistern in den Hinterbliebenenschutz

  • openjur.de

    Hinterbliebenenversorgung; Wertgleichheit; Angemessenheit; Gleichbehandlung; Kreis der potenziellen Hinterbliebenen; typisiertes Versorgungsinteresse; Nichteinbeziehung von Geschwistern in den Hinterbliebenenschutz

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1 S. 1; ; BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; AGG § 1; ; AGG § 3 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kollektivrechtliches des Handelns eines Betriebsverfassungsorgans, Anknüpfung der Hinterbliebenenversorgung an typisiertes Versorgungsinteresse, Benachteiligung bei Entgeltumwandlung in eine Hinterbliebenenversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 21 (Leitsatz)

    Keine Vertretung des einzelnen Arbeitnehmers durch Handeln des Betriebsrats - Eingrenzung des Personenkreises versorgungsberechtigter Hinterbliebener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 422
  • DB 2009, 294
  • NZA-RR 2009, 153
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Sie entfalten nur Wirkung zu Gunsten der Arbeitnehmer, wenn sie in einer anderen Form rechtsverbindlich umgesetzt werden (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 b aa (1) der Gründe, BAGE 91, 210; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des …

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Sie entfalten nur Wirkung zu Gunsten der Arbeitnehmer, wenn sie in einer anderen Form rechtsverbindlich umgesetzt werden (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B II 1 b aa (1) der Gründe, BAGE 91, 210; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 658/02

    Anspruch auf Ersatz von Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Hinweise und Aufklärungspflichten beruhen dabei auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 658/02 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 611 Fürsorgepflicht Nr. 1).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Von Bedeutung sind zudem der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - zu II 2 a und b der Gründe mwN, AP BGB § 305 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 34).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Fall neben dem sachlichen auch der zeitliche Geltungsbereich des AGG eröffnet ist (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - zu II 1 a der Gründe, AP AGG § 2 Nr. 1 = EzA AGG § 2 Nr. 1).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Da der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, auch bei Entgeltumwandlung, nicht verpflichtet ist, überhaupt eine Hinterbliebenenversorgung anzubieten (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 14/06 - zu II 3 a cc (2) der Gründe, AP BetrAVG § 1a Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1a Nr. 2), ist es rechtlich auch nicht unangemessen, wenn der Arbeitgeber den Kreis der berechtigten Hinterbliebenen gegenüber dem gesetzlich Möglichen einschränkt.
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Auf diese Regel ist zurückzugreifen, wenn trotz der Ausschöpfung anerkannter Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - zu A III 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 116, 366).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. September 2006 (- 1 ABR 58/05 - zu B II 3 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 16).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Ihre Auslegung unterliegt damit als typischer Vertrag der unbeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle (dazu BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - zu I 2 a aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
    Da die Regelungen arbeitgeberseitig einseitig vorgegeben wurden, gilt auch die Unklarheitenregel (nunmehr § 305c BGB) unabhängig davon, ob die maßgeblichen Verträge - wie hier - vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zustande kamen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - zu B II 3 e der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des …

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

  • LAG München, 24.10.2006 - 6 Sa 27/06

    Pensionszusage

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Deshalb darf im Falle der Hinterbliebenenversorgung typisierend an den Umstand angeknüpft werden, dass vor dem Tod ein Unterhaltsanspruch des Angehörigen bestand, der durch den Tod weggefallen ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 -, NZA-RR 2009, S. 153 ).
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Maßgebend für dieses Versorgungsinteresse ist, in welchem Näheverhältnis der Arbeitnehmer zu den abzusichernden Personen steht (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - Rn. 34;… 8. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 32).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …

    "Hinterbliebene" im Sinne des Betriebsrentengesetzes können jedenfalls solche Personen sein, die nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als Berechtigte einer "Rente wegen Todes" in Betracht kommen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - zu B I 2 a der Gründe).

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob eine über das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende Erweiterung des Kreises der Hinterbliebenen im Sinne des BetrAVG überhaupt in Betracht kommt (ebenso bereits BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - aaO.).

    Dabei können sich zwar zu einer Differenzierung berechtigende Unterscheidungen auch aus einer unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung dieses Näheverhältnisses ergeben (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - zu B I 2 b der Gründe).

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