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Rechtsprechung
   BAG, 01.04.1965 - 3 AZR 413/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2528
BAG, 01.04.1965 - 3 AZR 413/64 (https://dejure.org/1965,2528)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1965 - 3 AZR 413/64 (https://dejure.org/1965,2528)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1965 - 3 AZR 413/64 (https://dejure.org/1965,2528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßvergleich - Hinterbliebenenversorgung - Vergleichswortlaut - Abweichender Vertragsinhalt - Übereinstimmender Wille - Auslegung des bloßen Vergleichswortlautes

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.10.1964 - 5 AZR 117/64

    Beweisaufnahme - Vertragschließende Parteien - Abweichung vom Wortlaut - …

    Auszug aus BAG, 01.04.1965 - 3 AZR 413/64
    Denn wenn die damaligen Prozeßparteien mit Ziffer IV 1 des Vergleiches übereinstimmend auch die Hinterbliebenenversorgung der Klägerin mitgeregelt wissen wollten, würde trotz des nicht eindeutigen und gegen die Klägerin sprechenden Wortlautes des Vergleichs das gemeinschaftlich Gewollte auch danngplten, wenn es im Wortlaut des Vergleichs nicht genügend klar zum Ausdruck gekommen ist, und wäre für eine Auslegung des Wortlautes der Ziffer IV 1 des Prozeßvergleichs kein Raum (vgl. statt aller die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 1964 - 5 AZR 554/65 - und vom 27« Oktober 1964 - 5 AZR 117/64 - [demnächst] AP Nr. 1, 2 zu § 157 BGB; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senates vom 5« Februar 1965 - 5 AZR 576/64 - [demnächst]AFNr. 27 zu § 155 BGB; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 21.04.2009 - 6 Sa 505/08

    Altersteilzeitvergütung; Tarifwechsel

    Der wirkliche Wille des Erklärenden geht in diesem Fall dem Wortlaut vor (BAG v. 1.4. 1965 - 3 AZR 413/64, AP BGB § 133 Nr. 28;… BGH v. 7.12.2001, 20.11.1992, 26.10.1983, jeweils a.a.O.).

    Dadurch ist auch eine abweichende Auslegung ausgeschlossen (BAG v. 1.4. 1965, a.a.O.;… BGH v. 7.12.2001, a.a.O.; BGH v. 13.11.1998, V ZR 216/97, NJW 1999, 486, 487).

  • BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74

    Ruhegehalt - Beamtenversorgung - Weihnachtszuwendungen - Auslegung

    Bei der Auslegung eines Vertrages hat der Konsens der Vertragsparteien den Vorrang vor der an §§ 133" 157" 24-2 BGB orientierten normativen Vertragsauslegung (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Nr. 28 zu § 133 BGB [zu II der Gründe]; BAG 22, 169 [1740 = AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu I-2a der GründgJ; BAG AP Nr. 35 zu § 133 BGB [zu I 1 und 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 5a der Gründe]; BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB [zu I 1 der Gründe] mit Anmerkung von Himmelspacher [zu I 1 und I 2a]).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 AZR 355/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erforderlichkeit einer Zeugeneinvernahme

    Unterläßt es der Tatsachenrichter, den wirklichen Willen der Parteien festzustellen und die hierfür angetretenen Beweise zu erheben, so liegt darin eine Verletzung des § 286 ZPO, die in der Revisionsinstanz nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 ZPO gerügt werden muß (BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB; BAG AP Nr. 28 zu § 133 BGB [zu II der Gründe]; BAG 22, 169 [ 174] = AP Nr. 31 zu. § 133 BGB [zu I 2 a der Gründe]; BAG AP Nr. 35 zu § 133 BGB [zu I 1 und 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 36 zu § 133 BGB [zu 5 & der Gründe]; BAG AP Nr. 38 zu§ 133 BGB [ zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 07.05.1968 - 5 AZR 234/67

    Prozeßvergleich - Verpflichtungen des Schuldners - Gepfändete Lohnforderung - …

    Denn ein zwischen den Prozeßparteien geschlossener Vergleich ist ebenso wie sonstige Verträge in dem wollten Sinn gültig (§ 133 BGB), Solange sich daher der wirkliche übereinstimmende Wille der Vergleichs- Parteien ermitteln läßt, ist kein Raum für eine Auslegung lediglich nach dem Vergleichswortlaut (BAG AP Nr. 28 zu § 133 BGB mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.11.1965 - 3 AZR 182/65

    Vertragsparteien - Wortlaut ihrer Erklärungen - Abweichender übereinstimmender …

    Damit hat das Arbeitsgericht zutreffend den allgemein anerkannten und aus § 135 EGB für Vertragsauslegungon zu entnehmenden .Rechtsgrundsatz beachtet, dai3, wenn trotz entgegen stehendem Wortlaut der Verträge vom 17 Juli 1959 and 14. Januar 1963 die Parteien übereinstimmend die Wettbev;erbsabred( vom 1. Juli 1959 für die Dauer ihrer irgendwie gearteten sonstigen .Rechtsbeziehungen jedenfalls aufrecht erhalten w o l l t e n , dann für eine Auslegung ihrer Vertragserklärungen kein Raum ist (vgl. statt aller: BAG, Urteil vom 1. April IS65 - 3 AZR 413/64 - AP Nr. 28 zu § 133 EGB mit zustimmender Anmerkung von Pohle; vgl. ferner BAG AP Nr. 27 zu § 133 BGB und BAG AP Nr. 1, 2 zu § 157 EGB mit Anmerkungen von Pohle und Wieczorek und weiteren Nachweisen).
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