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Rechtsprechung
   BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1314
BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69 (https://dejure.org/1969,1314)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1969 - 3 AZR 73/69 (https://dejure.org/1969,1314)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 (https://dejure.org/1969,1314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungseinrichtung - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 445
  • DB 1970, 640
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung - …

    Auszug aus BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69
    3° Die Beklagte kann sich ihrer Verpflichtung auch nicht mit der Begründung entziehen, in ihrem Brief sei nur von einer Versorgung durch die " hilfe", eine rechtlich selbständige Unterstützungseinrichtung, die Rede; eine eigene Verbindlichkeit habe sie nicht übernommen" a) Auf Grund ihres Schreibens vom 30" August 1955 mußte die Beklagte eintreten, wenn die hilfe dem Kläger die versprochene Altersversorgung verweigerte" Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Vorbehalt bekannt gibt, daß seine Unterstützungseinrichtung bestimmte Versorgungsleistungen gewährt, erweckt er dadurch in dem Arbeitnehmer das Vertrauen, er werde ihm die Altersversorgung durch die Versorgungseinrichtung mit Sicherheit verschaffen und die Versorgung werde keinen Schwierigkeiten aus Satzung und Versorgungsrichtlinien begegnen" Der Arbeitgeber haftet dann in entsprechender Anwendung von § 437 Abs" -1, § 440 Abs" 1, § 325 Abs" 1 Satz 1 BGB - ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht - auf das Brfüllungsinteresse, wenn die Versorgungseinrichtung die Versorgung ablehnt und das beim Arbeitnehmer entstandene Vertrauen damit enttäuscht wird (vgl" Urteil. des Senats vom 27o Juni 1969 - 3 AZR 297/68 - BB 1969, 1178 = /"deranächst y AP Nr" 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen zu I 2 der Gründe 7)".
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Widerruf von Leistungen

    Versorgungsleistungen konnten nur gegenüber der Unterstützungskasse geltend gemacht werden; Sinn der rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen war es, den Arbeitgeber von dem Risiko und der Haftung für Versorgungsverbindlichkeiten zu entlasten und seine Haftung auf die der Einrichtung gegenüber eingegangenen Verpflichtungen zu beschränken (BAG, AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

    Dies wurde mit dem Hinweis auf den Sinn der rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung begründet, welche den Arbeitgeber vom Risiko und der Haftung für Versorgungsverbindlichkeiten entlasten und seine Haftung auf die der Einrichtung gegenüber eingegangenen Verpflichtungen beschränken sollte (vgl. BAG, AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Der Arbeitgeber als derjenige, der die Versorgung als Gegenleistung für die Betriebstreue versprochen hat, muß dafür sorgen, daß die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann; anderenfalls muß er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber einstehen (BAG Urteil vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 3 b der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; Urteil vom 28. April 1977 - 3 AZR 300/76 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • ArbG Köln, 22.10.1980 - 3 Ca 1983/80

    Parteifähigkeit einer haftenden Gesellschaft; Eingreifen der Haftungsbegrenzung …

    Wenn dies nicht der Fall ist, und er keine Leistungen von der Unterstützungskasse zu erlangen vermag, kann er sich nach der Rechtssprechung des BAG (vgl. Urteil vom 25.7.1969 3 AZR 73/69 = DB 70, 640 = EzA § 242 BGB Nr. 25; Urteil vom 12.2.1971 3 AZR 83/70 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt Unterstützungskasse = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 3; Urteil vom 28.4.1977 3 AZR 300/76 = DB 77, 1656 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 64) unmittelbar an den Arbeitgeber halten.

    Ein unmittelbarer Anspruch eines Begünstigten einer Unterstützungskasse gegen den Arbeitgeber ist auch in der Entscheidung des BAG Urteil vom 25.7.1969 3 AZR 73/69 = DB 70, 640 anerkannt worden, über dem es um die Frage der.

  • LAG Hessen, 23.03.2005 - 8 Sa 577/04

    Änderung von Versorgungsansprüchen

    Für diese Verpflichtungen hat der Arbeitgeber einzustehen (ständige Rechtsprechung seit BAG vom 25.07.1969, DB 1970, 640; 28.04.1977, DB 1977, 1656; vom 05.07.1979, DB 1979, 1942).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und …

    Ein Arbeitgeber, der seine betriebliche Altersversorgung in dieser Form ausgestaltet, muß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Leistungsgewährung einstehen, wenn sich seine selbständige Versorgungseinrichtung zu Unrecht weigert, die an gekündigten Versorgungsleistungen zu erbringen, oder wenn sie die Versorgungsrichtlinien in einer Weise ändert, die die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht hinnehmen müssen (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu 3 a der Gründe];… AP Nr. 7 aaO [zu II 1 der Gründe];… AP Nr. 9 aaO [zu II 2 b der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen …

    Unklarheiten gehen zu seinen Lasten (ständige Rechtsprechung des BAG seit den Urteilen vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, zu 3 c der Gründe und vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90

    Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines …

    Abgesehen davon, daß der Arbeitgeber die Versorgungszusage mit großer Sorgfalt abfassen muß und Unklarheiten zu seinen Lasten gehen (ständige Rechtsprechung des BAG seit den Urteilen vom 25. Juli 1969 - 3 AZR 73/69 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen -, zu 3 c der Gründe und vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt), fehlt eine Vertragslücke.
  • BAG, 25.05.1973 - 3 AZR 405/72

    Versorgungszusage - Pflichten des Arbeitgebers - Belehrung der Arbeitnehmer

    Das bedeutet, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer belehren muß, falls die Versorgungsregelung zu Zweifeln Anlaß gibt und nicht in sich klar und verständlich ist (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen [zu 3 c der Gründe]).
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