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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38590
BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22 (https://dejure.org/2022,38590)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2022 - 3 B 1.22 (https://dejure.org/2022,38590)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2022 - 3 B 1.22 (https://dejure.org/2022,38590)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigende Erkenntnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 S 1 AMG, § 86 VwGO
    Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigende Erkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigende Erkenntnisse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Rn. 14 Zu keiner anderen Bewertung führt die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach als Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 VwVfG auch der "Erkenntnisfortschritt" gilt (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 ).

    Vielmehr heißt es in der Entscheidung lediglich, eine Änderung der Sachlage könne auch durch Gewinnung neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse eintreten und es entspreche der Zielrichtung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG, die objektive Erkennbarkeit von tatsächlichen Umständen der "wirklichen" Änderung der Sachlage gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 ).

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21

    Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Das Revisionszulassungsrecht kennt - anders als die Vorschriften zur Zulassung der Berufung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) - den Zulassungsgrund ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2022 - 3 B 37.21 - juris Rn. 9).

    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2022 - 3 B 37.21 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 20.05.2021 - 3 C 19.19

    Vorlagebeschluss zur Abgrenzung von stofflichen Medizinprodukten und …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Rn. 8 a) Die Beklagte macht geltend, das angegriffene Urteil weiche von den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 20. Mai 2021 - 3 C 19.19 - und - 3 C 9.20 - ab, wonach maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einem Feststellungsbescheid nach § 21 Abs. 4 Satz 1 AMG der Abschluss des Verwaltungsverfahrens ist.

    Diese Auswirkungen müssen im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 3 C 19.19 - Rn. 9 und - 3 C 9.20 - Rn. 8).

  • BVerwG, 20.05.2021 - 3 C 9.20

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH; Vorlagebeschluss zur Abgrenzung von …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Rn. 8 a) Die Beklagte macht geltend, das angegriffene Urteil weiche von den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 20. Mai 2021 - 3 C 19.19 - und - 3 C 9.20 - ab, wonach maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einem Feststellungsbescheid nach § 21 Abs. 4 Satz 1 AMG der Abschluss des Verwaltungsverfahrens ist.

    Diese Auswirkungen müssen im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 3 C 19.19 - Rn. 9 und - 3 C 9.20 - Rn. 8).

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die für eine solche Präklusion erforderliche gesetzliche Grundlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1.02 - Buchholz 310 § 124b VwGO Nr. 1 S. 3) nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18

    Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Zu diesen tatsächlichen Umständen gehört bei einer Entscheidung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 AMG das Vorliegen einer pharmakologischen Wirkung des Präparats, insbesondere das Ausmaß der Auswirkungen des Erzeugnisses auf die physiologischen Funktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 - 3 C 19.18 - BVerwGE 167, 66 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel; …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde den plausiblen Nachweis einer pharmakologischen Wirkung schuldet, wenn sie die Behauptung eines (Funktions-)Arzneimittels aufstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 3 C 5.09 - Buchholz 418.710 LFGB Nr. 6 Rn. 17).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Damit erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 22).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift oder desselben Rechtsgrundsatzes aufgestellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 3 BN 8.21 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 62.08

    Klagen gegen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 2006 - 6 B 53.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 206 Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 1. April 2009 - 4 B 62.08 - Rn. 19).
  • BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19

    Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen

  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt; …

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 9.04

    Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer

  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

  • VG Hamburg, 28.04.2023 - 16 K 5209/21

    Rechtswidrige Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung (BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13).

    Damit erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (BVerwG, Beschl. v. 21.11.202, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149, juris Rn. 22).

    Die für eine solche Präklusion erforderliche gesetzliche Grundlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1.02 - Buchholz 310 § 124b VwGO Nr. 1 S. 3) ist nicht ersichtlich (BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13); VG Hamburg, Urt. v. 6.2.2023, 16 K 3278/21, n.v.).

    Im Übrigen handelt es sich bei den Regelungen in der Förderrichtlinie bereits nicht um eine für eine Präklusion erforderliche gesetzliche Regelung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.202, 3 B 1/22, juris Rn. 13).

    Teilweise betreffen sie ausschließlich die Frage des maßgeblichen Entscheidungszeitpunkts, ohne die davon zu unterscheidende Frage (dazu BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13) der Berücksichtigung von Unterlagen zum Nachweis von Umständen zum relevanten Entscheidungszeitpunkt zu erörtern (…VG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2021, 20 K 4706/20, BeckRS 2020, 39337 Rn. 24;… VG Berlin, Urt. v. 20.1.2022, 5 K 40/21, juris Rn. 21) oder berücksichtigen ausdrücklich auch Unterlagen, die im Gerichtsverfahren vorgelegt wurden (…VG Würzburg, Urt. v. 21.6.2021, W 8 K 20.1303, BeckRS 2021, 16951, Rn. 33, 35;… SächsOVG, Urt. v. 16.2.2016, 1 A 677.13, juris Rn. 61, 77).

  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem …

    Ergeben sich solche Anhaltspunkte erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sind sie - vorbehaltlich der verwaltungsprozessualen Möglichkeiten, die etwa nach § 87 b VwGO bestehen, um eine Verfahrensverzögerung durch verspätetes Vorbringen zu verhindern (…vgl. zu § 77 Abs. 2 OWiG in Ordnungswidrigkeitenverfahren BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 - NZV 2021, 41 Rn. 60) - bei der Feststellung zu berücksichtigen, ob es zu einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO gekommen ist (zur Berücksichtigung von nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gewonnenen Erkenntnissen BVerwG, Beschluss vom 21. November 2022 - 3 B 1.22 - NVwZ 2023, 265 Rn. 13 f., dort zum Arzneimittelrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 16/25

    Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung

    Ohne gesetzliche Präklusionsvorschriften (wie sie z. B. für andere Rechtsgebiete in § 6 UmwRG und § 14e Abs. 3 WaStrG geschaffen wurden) besteht aber keine Rechtfertigung, in dem grundsätzlich ebenfalls der Amtsermittlungspflicht unterliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. erneut § 86 VwGO) Tatsachenvortrag, der sich auf die in zeitlicher Hinsicht maßgebliche Sachlage bezieht, außer Betracht zu lassen (vgl. zum Widerruf von Bewilligungsbescheiden HambOVG…, Urteil vom 03.07.2024 - 1 Bf 32/23 - juris Rn. 32 m. w. N.; ähnlich OVG Bremen…, Beschluss vom 26.03.2025 - 1 LA 185/23 - juris Rn. 32; VG Bremen…, Urteil vom 23.03.2023 - 5 K 1300/21 - Rn. 27; allg. zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Präklusionsvorschriften BVerwG, Beschluss vom 21.11.2022 - 3 B 1.22 - NVwZ 2023, 265, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 08.07.2024 - 1 Bf 154/23

    Widerruf und die Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen des Hamburger …

    Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (…BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.; Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die angefochtene Entscheidung im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, a.a.O.).

    Die Auffassung der Beklagten, es seien nur Erkenntnisse zu berücksichtigen, die bereits im Verwaltungsverfahren existent waren und von den jeweiligen Antragstellern bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorgelegt wurden, führte demgegenüber zu einer Präklusion von nicht im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, für welche die erforderliche (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13) gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist.

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 182/22

    Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe wegen mangelnder Legitimation

    Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (…BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.; Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die angefochtene Entscheidung im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, a.a.O.).

    Die Auffassung der Beklagten, es seien nur Erkenntnisse zu berücksichtigen, die bereits im Verwaltungsverfahren existent waren und von den jeweiligen Antragstellern bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorgelegt wurden, führte demgegenüber zu einer Präklusion von nicht im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, für welche die erforderliche (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13) gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist.

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 32/23

    Corona-Krise; Rückforderung einer Zuwendung aus dem Hamburger …

    Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (…BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.; Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die angefochtene Entscheidung im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, a.a.O.).

    Die Auffassung der Beklagten, es seien nur Erkenntnisse zu berücksichtigen, die bereits im Verwaltungsverfahren existent waren und von den jeweiligen Antragstellern bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorgelegt wurden, führte demgegenüber zu einer Präklusion von nicht im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, für welche die erforderliche (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13) gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist.

  • OVG Bremen, 05.09.2023 - 1 LB 176/23

    Missbrauch von Patientinnen; Prognoseentscheidung; Unzuverlässigkeit; Berufung - …

    Der Begriff der Sachlage meint die tatsächlichen Umstände, die vom Gericht daraufhin überprüft werden, ob sie den Tatbestand eines Gesetzes erfüllen (BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 13).

    Das deutsche Verwaltungsprozessrecht erlaubt und gebietet somit, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (ausführlich BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 13).

    Aufgrund des jeweiligen materiellen Rechts ist zu beurteilen, ob neue Erkenntnisse im Einzelfall zu einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und damit der entscheidungserheblichen Sachlage führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022 - 3 B 1.22, juris Rn. 14 in Abgrenzung zu einem als Änderung der Sachlage geltenden "Erkenntnisfortschritt" in BVerwG, Urt. v. 04.12.2001 - 4 C 2.00).

  • VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 587/24
    Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (…BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.; Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die angefochtene Entscheidung im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 123/23

    Widerruf einer nach dem Hamburger Corona-Soforthilfe-Programm gewährten Zuwendung

    Insofern erlaubt und gebietet das deutsche Verwaltungsprozessrecht, der gerichtlichen Entscheidung auch solche Erkenntnisse zugrunde zu legen, die erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund der gebotenen Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen nach § 86 VwGO gewonnen wurden, die aber über die Sachlage zum maßgeblichen Zeitpunkt Auskunft geben (…BVerwG, Urt. v. 25.2.2010, 3 C 15/09, a.a.O.; Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13;… Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 16.10.1989, 1 B 106/89, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119, juris Rn. 6;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass - bezogen auf einen in der Vergangenheit liegenden maßgeblichen Zeitpunkt - erst später Erkenntnismittel zugänglich werden, ändert nichts an der Pflicht des Gerichts aus § 86 Abs. 1 VwGO zu deren Heranziehung, um zu klären, ob die Voraussetzungen für die angefochtene Entscheidung im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, a.a.O.).

    Die Auffassung der Beklagten, es seien nur Erkenntnisse zu berücksichtigen, die bereits im Verwaltungsverfahren existent waren und von den jeweiligen Antragstellern bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorgelegt wurden, führte demgegenüber zu einer Präklusion von nicht im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, für welche die erforderliche (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 21.11.2022, 3 B 1/22, juris Rn. 13) gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist.

  • BVerwG, 01.11.2023 - 3 B 32.22

    Verfahrensmangel; Einholung eines weiteren Gutachtens

    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift oder desselben Rechtsgrundsatzes aufgestellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2022 - 3 B 1.22 - NVwZ 2023, 265 Rn. 7).
  • VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 589/24

    Zur isolierten Bewilligung einer Überbrückungshilfe an Teile eines …

  • VG Aachen, 01.09.2026 - 10 K 2382/24

    Anhörungsmangel; Hochwasserhilfe; Zuwendung; Zweckverfehlung; Nachweis, …

  • OVG Bremen, 26.03.2025 - 1 LA 185/23

    Corona-Soforthilfe; Rückforderung; Widerruf; Antrag auf Zulassung der Berufung …

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 108/23

    Corona-Krise: Rückforderung einer Zuwendung aus dem Hamburger …

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 247/22

    Vgl. die Parallelentscheidung vom selben Tag - 1 Bf 32/23 -, die vollständig …

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 71/23
  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 127/23

    Corona-Krise; Widerruf und Rückforderung der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) …

  • OVG Hamburg, 03.07.2024 - 1 Bf 68/23
  • VG Frankfurt/Main, 16.09.2025 - 7 K 3685/24

    Rückerstattung geleisteter Sonderabgaben bei fehlender Gewährleistung fortdauernd …

  • VG Aachen, 15.09.2026 - 10 K 2810/24

    Hochwasserhilfe; Zuwendung; Zweckverfehlung; Nachweis; gesetzmäßige Verwendung; …

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 16 K 1956/22

    Zum Nachweis des Liquiditätsengpasses als Voraussetzung für die Gewährung einer …

  • VG Magdeburg, 24.01.2025 - 6 A 150/23

    Widerruf einer Corona-Soforthilfe; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; Bestehen …

  • VG Köln, 25.04.2023 - 7 K 14623/17
  • BVerwG, 27.06.2025 - 3 B 27.24
  • BGH, 12.09.2023 - EnVZ 56/21

    "Sekundäre Darlegungslast" der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des § 4 Abs. 2 …

  • VG Freiburg, 06.11.2025 - 10 K 2696/23

    1. Der Widerruf der Berufszulassung kann nicht auf Teilbereiche der Ergotherapie …

  • VG Frankfurt/Main, 16.09.2025 - 7 K 3705/24

    Rückerstattung geleisteter Sonderabgaben bei fehlender Gewährleistung fortdauernd …

  • VG Frankfurt/Main, 16.09.2025 - 7 K 3686/24

    Rückerstattung geleisteter Sonderabgaben bei fehlender Gewährleistung fortdauernd …

  • VG Köln, 13.08.2024 - 7 K 2494/22
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