Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 230/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123, AufenthG § 60a Abs. 2, GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 54 Nr. 1, AufenthG § 43 Nr. 1
Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, Eltern-Kind-Verhältnis, Schutz von Ehe und Familie, Familieneinheit, Vietnam, Kleinkind, Kindeswohl, Visumsverfahren, Abschiebungshindernis, Vaterschaftsanerkennung, Straftat, Ausweisungsgrund, Verhältnismäßigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzumutbarkeit einer während eines Visumverfahrens auch nur vorübergehenden räumlichen Trennung für eine Vater-Kind-Beziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzumutbarkeit einer während eines Visumverfahrens auch nur vorübergehenden räumlichen Trennung für eine Vater-Kind-Beziehung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.07.2010 - 3 L 357/10
- OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 230/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 230/10
Im Ansatz zutreffend ist zwar die Erwägung, dass eine Trennung von noch sehr kleinen Kindern zum Zwecke der Nachholung des Visumverfahrens im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG unzumutbar sein kann, wenn diese den selbst nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen und die Trennung rasch als endgültigen Verlust erfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2006, NVwZ 2006, 682; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2010 - 3 B 440/09).Bei der Geburt eines Kindes ist aber stets zu prüfen, ob die Geburt des Kindes eine Zäsur in der Lebensführung des Betroffenen darstellt, die in Anbetracht aller Umstände erwarten lässt, dass er in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, InfAuslR 2006, 320).
- VG Dresden, 22.07.2010 - 3 L 357/10
Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 230/10
Ausfertigung Az.: 3 B 230/10 3 L 357/10.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der einstweiligen Rechtsschutz versagende Teil des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Juli 2010 - 3 L 357/10 - geändert.
- OVG Sachsen, 02.11.2004 - 3 BS 416/04
Antrag nach § 123 VwGO
Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 230/10
Als hier nicht widerlegtes Indiz für die familiäre Vater-Tochter- Beziehung tritt im Übrigen hinzu, dass der Antragsteller bereits vorgeburtlich die Vaterschaft anerkannt hatte (vgl. zur widerleglichen Vermutungswirkung Senatsbeschl. v. 2. November 2004, InfAuslR 2005, 35). - OVG Sachsen, 20.09.2010 - 3 B 440/09
Ausweisung, Kindeswohl, Nachholen von Ermessenserwägungen
Auszug aus OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 230/10
Im Ansatz zutreffend ist zwar die Erwägung, dass eine Trennung von noch sehr kleinen Kindern zum Zwecke der Nachholung des Visumverfahrens im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG unzumutbar sein kann, wenn diese den selbst nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen und die Trennung rasch als endgültigen Verlust erfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2006, NVwZ 2006, 682; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2010 - 3 B 440/09).
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch …
Rn. 28 c) Vor diesem Hintergrund kann vorliegend allenfalls in Betracht kommen, dem Antragsteller - nach den Umständen des Einzelfalls - für die Dauer des Verfahrens zur Übertragung des Sorgerechts für seine minderjährige Tochter vor den Familiengerichten und die währenddessen stattfindenden Umgangskontakte zur effektiven Wahrung der Rechte aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK eine Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 (oder auch nur Satz 3) AufenthG zu erteilen (vgl. zu dieser Vorgehensweise Bayer. VGH…, Urteil vom 26.09.2016 - 10 B 13.1318 -, juris, Rn. 40; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.03.2011 - 3 B 230/10 -, juris, Rn. 3 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19.05.1999 - 17 B 2737/98 -, juris, Rn. 9 ff.;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, 79. Lieferung (März 2015), § 60a Rn. 154 und 186). - OVG Sachsen, 02.11.2012 - 3 B 199/12
Rechtliches Abschiebungshindernis bei Kleinkind, Gewichtung des Kindeswohls
In diesem Sinne hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass er bei Kleinkindern von unter drei Jahren, bei denen ein halbes Jahr mehr als ein Sechstel des eigenen Lebens ausmacht, dazu tendiert, selbst einen solchen Trennungszeitraum für dem Kindeswohl abträglich und die Verhältnismäßigkeit regelmäßig eher dadurch für gewahrt zu halten, dass mit der Nachholung des Visumverfahrens zugewartet wird, bis das Kind dem Kleinkindalter entwachsen ist und ihm Möglichkeiten offen stehen, den Kontakt zu der Bezugsperson anderweitig, etwa brieflich oder telefonisch, weiter aufrecht zu erhalten (SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2011 - 3 B 230/10 -, juris Rn. 6).Der vom Verwaltungsgericht gezogene Vergleich mit Auslandseinsätzen von Eltern unter dreijähriger Kinder ist schon deshalb nicht geeignet, die Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung von halbjähriger Dauer zu rechtfertigen (zweifelnd schon Senatsbeschl. v. 8. März 2011 a. a. O.), weil der gebotene Schutz der Familie den Staat in aller Regel auch hier an einer Entsendung des Elternteils gegen seinen Willen hindert.
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 38.19
Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Duldung; unzumutbare Trennung eines …
Eine Trennung von dieser Dauer wäre unverhältnismäßig, da in einem solchen Fall die gerade erst dreijährige Tochter des Antragstellers den nur vorübergehenden Charakter der räumlichen Trennung nicht begreifen kann, diese Trennung vielmehr als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 22; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. März 2011 - 3 B 230/10 - juris Rn. 5 f.). - VG Göttingen, 04.10.2019 - 1 B 292/19
Abschiebung; Beistandsgemeinschaft; Haager Kinderschutzübereinkommen; …
Die Abschiebung des Antragstellers hätte eine Trennung von unklarer zeitlicher Dauer zur Folge, die die Tochter angesichts ihres Alters als endgültig empfinden könnte (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 22;… Beschl. v. 05.06.2013, a.a.O., juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschl. v. 08.03.2011 - 3 B 230/10 -, juris Rn. 5 f.;… OVG Berlin-Brg., Beschl. v. 06.06.2019 - 11 S 38.19 -, juris Rn. 5).
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