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Rechtsprechung
   VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8908
VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24 (https://dejure.org/2024,8908)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.01.2024 - 3 B 241/24 (https://dejure.org/2024,8908)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 3 B 241/24 (https://dejure.org/2024,8908)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 123; AG SGB VIII ND § 13; SGB VIII § 24 Abs. 2 Satz 1
    Auswahlverfahren für Kindertagesbetreuungsplatz; Teihabe; bedarfsgerechter Betreuungsplatz; Nachweis; Kindertagesbetreuung; Krippenplatz; Verschaffung eines Betreuungsplatzes; Anspruchserfüllung; Wechsel des Betreuungsplatzes; Anspruch auf Zuweisung eines anderen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer …

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. vom 26.10.2017, 5 C 19/16, juris Rn. 37 ff.), der die Kammer folgt, begründet § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII keinen "echten Alternativanspruch" des Inhalts, dass das Kind von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege verwiesen werden kann, sofern Plätze in einer Tageseinrichtung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, und umgekehrt.

    Unabhängig von Vorstehendem und damit selbständig tragend scheitert der Hauptantrag auch daran, dass der Anspruch der Antragstellerin aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII in einer der Antragsgegnerin zu 1. insoweit als Erfüllungshandlung zurechenbaren Art und Weise (vgl. zum Erfordernis eines "aktiven Tuns" des anspruchsverpflichteten Jugendhilfeträgers: BVerwG, Urt. vom 26.10.2017, 5 C 19/16, juris Rn. 27 ff.) bereits dadurch erfüllt ist, dass sie in der von ihr derzeit besuchten Einrichtung in K. über den 31.01.2024 hinaus betreut wird.

    Dabei sind auch mit Blick auf § 20 Abs. 1 Nds. KiTaG ("möglichst ortsnah") unter anderem die Entfernung zur Arbeitsstätte bzw. zur Wohnung und der mit dem Bringen und Abholen des Kindes einhergehende zeitliche Aufwand für die Eltern oder den primär betreuenden Elternteil einzubeziehen, wobei alle nach den Umständen des Einzelfalls tatsächlich in Betracht kommenden Verkehrsmittel in den Blick zu nehmen sind (zum Ganzen BVerwG, Urt. vom 26.10.2017, 5 C 19/16, juris Rn. 43; Nds. OVG…, Beschl. vom 24.07.2019, 10 ME 154/19, juris Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Wegen des Gebotes zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist von diesem grundsätzlichen Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsache im Rahmen des Eilverfahrens aber eine Ausnahme dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. vom 25.10.1988, 2 BvR 745/88, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung; …

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Der gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe - hier die Antragsgegnerin zu 1. - gerichtete Verschaffungsanspruch aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII richtet sich zudem auch unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes aus § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur grundsätzlich nicht unmittelbar auf die Bereitstellung eines konkreten Platzes in einer bestimmten Einrichtung, sondern nur auf die Verschaffung eines "bedarfsgerechten" Platzes in (irgend-)einer geeigneten Einrichtung oder Tagespflegestelle (vgl. u. a. Nds. OVG, Beschl. vom 19.12.2018, 10 ME 395/18, juris Rn. 13;… Kaiser in: LPK-SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 24 Rn. 14, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19

    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort; …

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Dabei sind auch mit Blick auf § 20 Abs. 1 Nds. KiTaG ("möglichst ortsnah") unter anderem die Entfernung zur Arbeitsstätte bzw. zur Wohnung und der mit dem Bringen und Abholen des Kindes einhergehende zeitliche Aufwand für die Eltern oder den primär betreuenden Elternteil einzubeziehen, wobei alle nach den Umständen des Einzelfalls tatsächlich in Betracht kommenden Verkehrsmittel in den Blick zu nehmen sind (zum Ganzen BVerwG…, Urt. vom 26.10.2017, 5 C 19/16, juris Rn. 43; Nds. OVG, Beschl. vom 24.07.2019, 10 ME 154/19, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20

    Auswahlkriterien; Beruftstätigkeit; Betreuungsplatz; Eltern; Tageseinrichtung; …

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    In der Rechtsprechung des Nds. OVG, der die Kammer insoweit in ständiger Rechtsprechung folgt, ist jedoch diesbezüglich anerkannt, dass sich der Verschaffungsanspruch mit Rücksicht auf das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 SGB VIII auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung verdichten kann, wenn dieser Platz bedarfsgerecht und für den gewünschten Zeitraum frei und belegbar ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 03.09.2020, 10 ME 174/20, juris Rn. 3, m. w. N.).
  • VG Hannover, 23.09.2019 - 3 B 3832/19

    Gemeindefremd; Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte außerhalb der …

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Darauf, ob die Modalitäten dieses zwischen der Antragsgegnerin zu 1. und den ihr angehörenden Mitgliedsgemeinden vereinbarten Systems für die Versorgung "gemeindefremder Kinder" mit Betreuungsplätzen als solches rechtmäßig sind (zumindest teilweise ablehnend VG Hannover, Beschl. vom 23.09.2019, 3 B 3832/19, juris Rn. 17 f.), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Die dahingehende Auffassung des Sächs. OVG (…Urt. vom 22.06.2018, 4 A 1132/17, juris Rn. 20 ff., sich dem ohne eigene Argumentation anschließend VGH BW, Beschl. vom 08.09.2023, 12 S 790/23, juris Rn. 18) teilt die Kammer nicht.
  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 4 A 1132/17

    Rechtsschutzbedürfnis; Kindertageseinrichtung; Selbstbeschaffung; Bedarf

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Die dahingehende Auffassung des Sächs. OVG (Urt. vom 22.06.2018, 4 A 1132/17, juris Rn. 20 ff., sich dem ohne eigene Argumentation anschließend VGH BW…, Beschl. vom 08.09.2023, 12 S 790/23, juris Rn. 18) teilt die Kammer nicht.
  • VG Halle, 06.03.2020 - 3 B 175/20

    Eilantrag zur Erlangung eines Kindergartenplatzes erfolglos.

    Auszug aus VG Hannover, 30.01.2024 - 3 B 241/24
    Sie schließt sich vielmehr insoweit der ausführlichen und überzeugend begründeten Gegenauffassung des VG Halle (Beschl. vom 06.03.2020, 3 B 175/20, juris Rn. 14 ff.) an, auf die insoweit verwiesen wird.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 2 ME 71/26

    Geltendmachen eines Anspruchs eines Kindes auf einen Betreuungslatz gegenüber dem …

    Selbst wenn die Antragsgegnerin zu 2. - wie von dem Antragsteller lediglich behauptet - auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Antragsgegner zu 1. gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII für ihr Gemeindegebiet die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe übernommen hätte, so würde dieser Umstand nichts daran ändern, dass nach niedersächsischem Landesrecht im Außenverhältnis zu den Anspruchsberechtigten allein der Antragsgegner zu 1. rechtlich zur Erfüllung von aus dem SGB VIII ableitbaren Leistungsansprüchen verpflichtet bleibt (siehe § 13 Abs. 3 Nds. AG SGB VIII;… ausführlich: NdsOVG, Beschl. v. 22.12.2008 - 4 ME 326/08 -, juris Rn. 4 ff.;… vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 10; VG Hannover, Beschl. v. 30.1.2024 - 3 B 241/24 - , juris Rn. 11;… VG Cottbus, Beschl. v. 3.11.2016 - 1 L 479/16 -, juris Rn. 4;… VG München, Beschl. v. 23.3.2009 - M 17 E 09.583 -, juris Rn. 16).
  • VG Hannover, 09.12.2024 - 3 A 4241/23

    Beweislast; Darlegungs- und Beweislast; Darlegungslast; Glaubhaftigkeit der …

    Denn die Tochter der Klägerin hatte, wie dem Gericht aus dem für die Tochter vor ihm geführten Verfahren 3 B 241/24 bekannt ist, ab dem 01.08.2023 einen Krippenplatz inne, so dass ab dem Zeitpunkt ohne Weiteres ein Gesprächstermin innerhalb der Betreuungszeit der Tochter hätte vereinbart werden können mit einer konkreten Absprache über die Vermeidung von Wartezeiten.

    Gerichtsbekannt aus dem von der Klägerin vor dem erkennenden Gericht geführten Verfahren 3 B 241/24, in dem es um die Zuweisung eines konkreten (anderen) Betreuungsplatzes für ihre Tochter ging, ist jedenfalls, dass der Klägerin die Beseitigung (vermeintlicher) Nachteile, die aus ihrer Sicht mit einer Entscheidung für ein solches Lebensmodell verbunden sind, ein besonderes Anliegen ist.

  • VG Magdeburg, 15.11.2024 - 3 B 184/24

    Gefahr bei Rückkehr grundwehrpflichtiger russischer Staatsangehöriger

    Rn. 5 Im Zwang zur Teilnahme an Kampfhandlungen im Rahmen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, wie er derzeit von der russischen Föderation gegen die Ukraine geführt wird, liegt ein drohender ernsthafter Schaden i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG, Art. 3 EMRK in Form einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (ständige Rechtsprechung des Gerichts (VG Magdeburg, U. v. 24.04.2024 - 3 A 249/22 - U. v. 13.06.2024 - 3 A 29/24 - B. v. 12.08.2024 - 3 B 241/24 -, alle juris).
  • VG Magdeburg, 08.05.2025 - 3 A 99/24

    Asylrecht, Russische Föderation

    Rn. 17 Im Zwang zur Teilnahme an Kampfhandlungen im Rahmen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, wie er derzeit von der russischen Föderation gegen die Ukraine geführt wird, liegt ein drohender ernsthafter Schaden i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG, Art. 3 EMRK in Form einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (ständige Rechtsprechung des Gerichts (VG Magdeburg, U. v. 24.04.2024 - 3 A 249/22 - U. v. 13.06.2024 - 3 A 29/24 - B. v. 12.08.2024 - 3 B 241/24 -, alle juris).
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