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Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 04.10.2022

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22.N   

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https://dejure.org/2022,16721
VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22.N (https://dejure.org/2022,16721)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.06.2022 - 3 B 357/22.N (https://dejure.org/2022,16721)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Juni 2022 - 3 B 357/22.N (https://dejure.org/2022,16721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrags einer inländischen Umwelt- und Naturvereinigung auf vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans 'Garbenteich Ost' wegen Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote; Erheblich strengere Voraussetzungen an das Erfordernis eines ...

  • rechtsportal.de

    Antrags einer inländischen Umwelt- und Naturvereinigung auf vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans 'Garbenteich Ost' wegen Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote; Erheblich strengere Voraussetzungen an das Erfordernis eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Zwar hat der Plangeber, auch wenn nicht die Planung selbst, sondern erst ihr Vollzug zu einem Verstoß gegen die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote führen kann, schon im Planaufstellungsverfahren vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen; denn ein Bebauungsplan ist vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich im Sinn des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, juris, Rdnr. 14;… Urteil des Senats vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N -, juris Rdnr. 116 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 01.04.2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rdnr. 53).

    Lässt sich eine Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände beim Planvollzug nicht ausschließen, bedarf es der Klärung, ob die Umsetzung der vorgesehenen Festsetzungen nicht durch die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder Befreiung (§ 67 Abs. 2 BNatSchG) ermöglicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1997 - 4 NB 12/97 -, juris zu §§ 20 f und 31 BNatSchG 1987; OVG Münster…, Urteil vom 17.02.2011 - 2 D 36/09.NE -, juris Rdnr. 144;… Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 1a Rdnr. 183 ff.).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrages, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rdnr. 12 …und vom 16.09.2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rdnr. 4).

    Danach müssen für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (siehe BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015, 4 VR 5.14, BRS 83 Nr. 190, juris Rn. 12).

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Zwar hat der Plangeber, auch wenn nicht die Planung selbst, sondern erst ihr Vollzug zu einem Verstoß gegen die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote führen kann, schon im Planaufstellungsverfahren vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen; denn ein Bebauungsplan ist vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich im Sinn des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.08.1997 - 4 NB 12.97 -, juris, Rdnr. 14; Urteil des Senats vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N -, juris Rdnr. 116 ff.; OVG Hamburg…, Beschluss vom 01.04.2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rdnr. 53).

    Dies hat auch hinsichtlich der Eignung als Ausweichhabitat für geschützte, aber vereinfacht zu prüfende, häufigere und anpassungsfähigere Tierarten zu gelten (Urteil des Senats vom Urteil vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N juris Rdnr. 144 ff.).

  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 3 B 1684/18

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes durch nach § 3 …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Eine Außervollzugsetzung zur Abwehr eines schweren Nachteils ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gerechtfertigt, die durch Umstände gekennzeichnet sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichsam unabweisbar erscheinen lassen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.04.2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris, m. w. N. ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 25.09.2018 - 3 B 1684/18 -, juris).

    Sind solche Maßnahmen möglich, ist das Vollzugshindernis überwindbar und ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeschlossen (Beschluss des Senats vom 25.09.2018 - 3 B 1684/18.N -, juris Rdnr. 17).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Der volle Funktionserhalt ist dabei nicht schon dann gegeben, wenn der Eingriff keine messbaren Auswirkungen auf die Reproduktionsbedingungen bzw. Rückzugsmöglichkeiten der lokalen Population als ganzer hat, sondern erst dann, wenn für die mit ihren konkreten Lebensstätten betroffenen Exemplare einer Art die von der Lebensstätte wahrgenommene Funktion vollständig erhalten bleibt, also zum Beispiel dem in einem Brutrevier ansässigen Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze in seinem Revier zur Verfügung stehen oder durch Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitlichen Bruch bereitgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 67;… Gellermann in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 44 BNatSchG Rdnr. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Lässt sich eine Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände beim Planvollzug nicht ausschließen, bedarf es der Klärung, ob die Umsetzung der vorgesehenen Festsetzungen nicht durch die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder Befreiung (§ 67 Abs. 2 BNatSchG) ermöglicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1997 - 4 NB 12/97 -, juris zu §§ 20 f und 31 BNatSchG 1987; OVG Münster, Urteil vom 17.02.2011 - 2 D 36/09.NE -, juris Rdnr. 144;… Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 1a Rdnr. 183 ff.).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrages, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…BVerwG, Beschlüsse vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rdnr. 12 und vom 16.09.2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rdnr. 4).
  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Die Ermittlungspflicht des Plangebers beschränkt sich im Planaufstellungserfahren auf die Frage, ob die Umsetzung des Bebauungsplans zwangsläufig an artenschutzrechtlichen Hindernissen scheitern muss (BayVerfGH, Entscheidung v. 18.02.2016 - Vf. 5-VII-14 -, juris Rdnr. 45).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Das Erfordernis eines schweren Nachteils bindet die Aussetzung des Vollzugs einer Norm an erheblich strengere Voraussetzungen als sie sonst für den Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 123 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.05.1998 - 4 VR 2.98 -, juris, Wysk, VwGO, 3. Auflage 2020, § 47 Rdnr. 94).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 VR 3/19 -, juris Rdnr. 4)(II.).
  • OVG Hamburg, 01.04.2020 - 2 Es 1/20

    Bebauungsplan Hamburg-Rahlstedt; Verletzung artenschutzrechtlicher …

  • OVG Saarland, 27.04.2015 - 2 B 39/15

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans aufgrund Artenschutzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 7 B 1489/18

    Rechtmäßigee Erweiterung einer Uniklinik im Rahmen eines Bebauungsplans; Nachweis …

  • VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte

    Rn. 27 Ein Plangeber hat, auch wenn nicht die Planung selbst, sondern erst ihr Vollzug zu einem Verstoß gegen die besonderen artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG führen kann, schon im Planaufstellungsverfahren vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen; ein Bebauungsplan ist vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (…vgl. BVerwG, B.v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - juris Rn. 12 ff.;… BayVerfGH, E.v. 3.12.2013 - Vf. 8-VII-13 - BayVBl 2014, 237 ff. = juris Rn. 34 ff.;… E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - juris Rn. 45 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - juris Rn. 31; HessVGH, B.v. 7.6.2022 - 3 B 357/22.N - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Sind solche Maßnahmen möglich, ist das Vollzugshindernis überwindbar und ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeschlossen (…BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 a.a.O. m.w.N.;… BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - juris Rn. 32; HessVGH, B.v. 7.6.2022 - 3 B 357/22.N - juris Rn. 25).

  • VG Ansbach, 08.08.2024 - AN 9 S 24.327

    Bebaubarkeit des Areals der historischen Radrennbahn - Reichelsdorfer Keller

    Ein Bebauungsplan, dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG entgegenstehen, ist nicht erforderlich und damit nichtig (…vgl. BVerwG, B.v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - juris Rn. 12 ff.;… BayVerfGH, E.v. 3.12.2013 - Vf. 8-VII-13 - BayVBl 2014, 237 ff. = juris Rn. 34 ff.;… E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - juris Rn. 45 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - juris Rn. 31; HessVGH, B.v. 7.6.2022 - 3 B 357/22.N - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Sind solche Maßnahmen möglich, ist das Vollzugshindernis überwindbar und ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeschlossen (…BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 a.a.O. m.w.N.;… BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - juris Rn. 32; HessVGH, B.v. 7.6.2022 - 3 B 357/22.N - juris Rn. 25)." (…BayVGH, U.v. 7.10.2022 - 9 N 21.190 - juris Rn. 25 - 28).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2024 - 3 MB 29/23

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Kindertagespflegeerlaubnis

    Es ist nach der im Eilverfahren erforderlichen, aber auch ausreichenden summarischen Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. nur VGH Kassel, Beschl. v. 07.06.2022 - 3 B 357/22.N -, juris Rn. 24) nicht erkennbar, dass die Antragstellerin einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII hat.
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   VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22.N   

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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan Garbenteich-Ost der Stadt Pohlheim vorläufig außer Vollzug gesetzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Bestandsaufnahmen vor Ort, so umfassend sie auch angelegt sein mögen, stellen letztlich nur eine Momentaufnahme und aktuelle Abschätzung der Situation von Fauna und Flora im Plangebiet dar, die den tatsächlichen Bestand nie vollständig abbilden können (BVerwG, Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1/18 -, juris Rdnr. 81 mit weiteren Nachweisen;… Bauer in Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 26, 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16

    Mindestabstandsgebot zwischen Sportwettbüros und Einrichtungen für Minderjährige …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller einen schlüssigen Vortrag zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, auch der Prozesslage, bietet und auf dieser Grundlage die Möglichkeit einer Abänderungsentscheidung besteht (…vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 80 Rdnr. 576; BVerwG…, Beschluss vom 29.01.1999 - 11 VR 13/98 -, juris Rdnr. 2; OVG Münster, Beschl. v. 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rdnr. 8; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rdnr. 26 f.; VGH München…, Beschluss vom 19.03.2020 - 10 AS 20.477 -, juris Rdnr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Defizite der Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen ließen sich höchstens dann ausgleichen, wenn die planende Gemeinde sich vergewissert hat, dass ihr erfolgversprechende Abhilfemaßnahmen auch möglich sind bzw. dass bei Ausbleiben des erhofften Kompensationseffekts Maßnahmen auf anderen geeigneten Flächen im Umfeld des Plangebiets durchgeführt werden könnten (OVG Lüneburg, Urteil vom 15.11.2018 - 1 KN 29/17 -, juris Rdnr. 29).
  • BVerwG, 29.01.1999 - 11 VR 13.98
    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller einen schlüssigen Vortrag zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, auch der Prozesslage, bietet und auf dieser Grundlage die Möglichkeit einer Abänderungsentscheidung besteht (…vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 80 Rdnr. 576; BVerwG, Beschluss vom 29.01.1999 - 11 VR 13/98 -, juris Rdnr. 2;… OVG Münster, Beschl. v. 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rdnr. 8; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rdnr. 26 f.; VGH München…, Beschluss vom 19.03.2020 - 10 AS 20.477 -, juris Rdnr. 18).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 6 VR 1.19

    Keine Änderung der Entscheidung über die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Das Änderungsverfahren des § 80 Abs. 7 VwGO (analog) ist kein Rechtsmittelverfahren zur Kontrolle der formellen und materiellen Richtigkeit der vorangegangenen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2019 - 6 VR 1.19 - juris Rdnr. 5), sondern es setzt voraus, dass sich der Antragsteller entweder auf veränderte Umstände oder auf im vorangegangenen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände berufen kann (vgl. VGH München…, Beschluss vom 19.07.2012 - 2 NE 12.1520 -, juris Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 AS 20.477

    Haltung eines Kampfhundes - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller einen schlüssigen Vortrag zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, auch der Prozesslage, bietet und auf dieser Grundlage die Möglichkeit einer Abänderungsentscheidung besteht (…vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 80 Rdnr. 576; BVerwG…, Beschluss vom 29.01.1999 - 11 VR 13/98 -, juris Rdnr. 2;… OVG Münster, Beschl. v. 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rdnr. 8; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rdnr. 26 f.; VGH München, Beschluss vom 19.03.2020 - 10 AS 20.477 -, juris Rdnr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20
    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Der Antrag ist nur zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller einen schlüssigen Vortrag zur Änderung der Sach- oder Rechtslage, auch der Prozesslage, bietet und auf dieser Grundlage die Möglichkeit einer Abänderungsentscheidung besteht (…vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 80 Rdnr. 576; BVerwG…, Beschluss vom 29.01.1999 - 11 VR 13/98 -, juris Rdnr. 2;… OVG Münster, Beschl. v. 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris Rdnr. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rdnr. 26 f.; VGH München…, Beschluss vom 19.03.2020 - 10 AS 20.477 -, juris Rdnr. 18).
  • VGH Bayern, 19.07.2012 - 2 NE 12.1520

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 47 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 357/22
    Das Änderungsverfahren des § 80 Abs. 7 VwGO (analog) ist kein Rechtsmittelverfahren zur Kontrolle der formellen und materiellen Richtigkeit der vorangegangenen Entscheidung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14.03.2019 - 6 VR 1.19 - juris Rdnr. 5), sondern es setzt voraus, dass sich der Antragsteller entweder auf veränderte Umstände oder auf im vorangegangenen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände berufen kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 19.07.2012 - 2 NE 12.1520 -, juris Rdnr. 3).
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