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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10060
BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07 (https://dejure.org/2008,10060)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.2008 - 3 B 37.07 (https://dejure.org/2008,10060)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 2008 - 3 B 37.07 (https://dejure.org/2008,10060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für den Widerruf einer Beleihung mit den Aufgaben eines Luftsicherheitsassistenten aufgrund dienstlichen Fehlverhaltens bei Zugangskontrollen an einem Flughafen; Zwingende Verfahrensvorschriften hinsichtlich Form und Frist für eine Übergabe der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Das setzte voraus, dass das Urteil auf neue Gesichtspunkte abstellte, mit denen ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht rechnen konnte und musste (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51).

    Dabei ist das Gericht nach ständiger Rechtsprechung zu einer vorherigen Mitteilung der beabsichtigten Würdigung des Prozessstoffs grundsätzlich nicht verpflichtet, zumal sich diese regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. u.a. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - a.a.O.).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (§§ 517, 548 ZPO; vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 = ZOV 1997, 430).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen; sie ist vom Revisionsgericht nur auf allgemein gültige Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 S. 2 und 6; stRspr).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Der Umfang der Sachaufklärungspflicht ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Tatsachengerichts aus zu beurteilen, unabhängig davon, ob dieser zutrifft oder nicht (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4 und vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04

    Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Selbst wenn dies hier nicht "alsbald" geschehen sein sollte, ergibt sich daraus kein durchgreifender Verfahrensmangel, denn das bereits kurz nach der mündlichen Verhandlung vom 15. September 2006 verkündete Urteil kann darauf nicht beruhen (vgl. u.a. Urteil vom 9. Dezember 2004 - BVerwG 3 C 7.04 - NVwZ-RR 2005, 399, insoweit in Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 13 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Der Umfang der Sachaufklärungspflicht ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Tatsachengerichts aus zu beurteilen, unabhängig davon, ob dieser zutrifft oder nicht (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4 und vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (§§ 517, 548 ZPO; vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118 = ZOV 1997, 430).
  • BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75

    Unterlassen der Protokollierung von Parteiaussagen und Zeugenaussagen - …

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Im Übrigen waren Einwendungen gegen die Art und Weise der Anfertigung der Niederschrift vom anwaltlich vertretenen Kläger gegenüber dem Berufungsgericht geltend zu machen gewesen (§ 105 VwGO i.V.m. § 295 ZPO, vgl. Beschluss vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - BVerwGE 50, 344 ).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 3 B 138.90

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 02.01.2008 - 3 B 37.07
    Es fehlt somit der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotene schlüssige Vortrag, dass das Urteil auf dem gerügten Verfahrensfehler beruhen kann (vgl. u.a. Beschluss vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 3 B 138.90 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - 13 A 54/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; …

    Rn. 4 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2008 - 3 B 37.07 - und vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 -.

    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 3 B 37.07 -.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 10 LA 264/07

    Anspruch eines Produkterzeugers auf Agrarförderung; Bestimmung der …

    Eine durch richterlichen Hinweis zu vermeidende, unzulässige Überraschungsentscheidung und damit ein Gehörsverstoß liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2008 - BVerwG 3 B 37.07 -, juris und Beschluss vom 14. Mai 2007 - BVerwG 4 B 9.07 -, BauR 2007, 2040; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 10 LA 16/07 -, n.v.;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 138 Rdnr. 146 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 10 LA 266/07

    Gleichsetzen des Ausübens einer landwirtschaftlichen Tätigkeit mit dem …

    Eine durch richterlichen Hinweis zu vermeidende, unzulässige Überraschungsentscheidung und damit ein Gehörsverstoß liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2008 - BVerwG 3 B 37.07 -, juris und Beschluss vom 14. Mai 2007 - BVerwG 4 B 9.07 -, BauR 2007, 2040; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 10 LA 16/07 -, n.v.;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 138 Rdnr. 146 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2009 - 1 LA 126/08

    Erteilung einer Kiesabbaugenehmigung; Berufungszulassung, Hinweispflichten des …

    Ein - gehörsverletzendes - Überraschungsurteil läge vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung einen bisher nicht behandelten (neuen) Gesichtspunkt zugrunde gelegt hätte, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.01.2008, 3 B 37.07, Juris [Tz. 13], und vom 04.07.2007, 7 B 18.07, Juris [Tz. 5]).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2009 - 11 LA 189/09

    Anrechnung der Zeit der Aufenthaltsgestattung auf das fiktive Aufenthaltsrecht

    Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2008 - BVerwG 3 B 37.07 - Urt. v. 10.4.1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschl. v. 23.12.1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2015 - 1 MB 19/15

    Formanforderungen an einen Aufstellungsbeschluss

    Das setzte voraus, dass die Entscheidung auf Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein verständiger Verfahrensbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht rechnen konnte und musste (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Januar 2008 - 3 B 37.07 - und vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 -).
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