Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht fristgemäßer Nachweis
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 21 EGV 795/2004, § 15 Abs 4a BetrPrämDurchfV vom 29.04.2005, § 36 Abs 2 Nr 2 Alt 1 VwVfG
Betriebsindividueller Betrag für Investitionen in einen Bullenmaststall; nicht fristgemäßer Nachweis - Wolters Kluwer
Wirksamkeit von § 15 Abs. 4a BetrPrämDurchfV als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrPrämDurchfV § 15 Abs. 4a
Wirksamkeit von § 15 Abs. 4a BetrPrämDurchfV als klärungsbedürftige Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 12.02.2008 - 6 A 1130/06
- OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 10 LA 151/08
- OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09
- BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan; …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Rn. 12 Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 stellt eine Ausnahmevorschrift dar, die dem Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des davor bestehenden Systems der Direktzahlungen dient, wenn dieses bereits zu Investitionen geführt hat (vgl. näher Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 Rn. 3 ff.).Dies gilt umso mehr, als sich die Investitionsmaßnahme auf eine bestimmte Produktion beziehen muss und es unzulässig ist, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen oder eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (vgl. Beschluss vom 8. September 2008 a.a.O. Rn. 4 f.).
Rn. 23 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GKG i.V.m. § 52 Abs. 3 GKG (Mehrbetrag, um den sich der Referenzwert im Falle des Erfolgs der Klage erhöhen würde; vgl. Beschluss vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - a.a.O. Rn. 10).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Auch der Einholung einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof bedarf es nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T. - Slg. I S. 3415 Rn. 12 ff.). - BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb nicht begründen (vgl. etwa Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266), sofern - was hier offenkundig nicht dargetan und nicht der Fall ist - keine aktenwidrige, gegen die Denkgesetze verstoßende oder sonst von objektiver Willkür geprägte Sachverhaltswürdigung vorliegt (vgl. Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269).
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Rn. 9 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 mit zahlreichen Nachweisen) haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll. - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb nicht begründen (vgl. etwa Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266), sofern - was hier offenkundig nicht dargetan und nicht der Fall ist - keine aktenwidrige, gegen die Denkgesetze verstoßende oder sonst von objektiver Willkür geprägte Sachverhaltswürdigung vorliegt (vgl. Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Ist die angefochtene Entscheidung - wie hier - selbständig tragend auf mehrere Begründungen gestützt, so ist die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der verschiedenen Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76
Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Entsprechend treten die Rechts-, insbesondere die Gestattungswirkungen der Genehmigung auch erst in diesem Zeitpunkt ein (vgl. nur Urteil vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 35.76 - BVerwGE 57, 69 = Buchholz 448.0 § 48 WPflG Nr. 2). - BVerwG, 20.09.1994 - 3 B 58.94
Ersatz einer Baugenehmigung durch einen Bauvorbescheid - Die für einen Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 39.11
Rn. 17 Etwas anderes lässt sich auch nicht dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Senats vom 20. September 1994 - BVerwG 3 B 58.94 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 98 entnehmen.
- OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 10 LC 148/12
Beschränkung von nach Art. 137 Abs. 1 VO 73/2009/EG den Betriebsinhabern …
Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 08. Dezember 2011 zurück (Az.: 3 B 39/11).Die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08. Dezember 2011 (Az.: 3 B 39/11) zurückgewiesen; damit ist das Urteil des Senats rechtskräftig geworden.
- BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12
Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben aber Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 14 Rn. 9 …und vom 20. September 1995 a.a.O. S. 6 f. m.w.N.). - BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12
Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde; …
Die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Beachtung der allgemein gültigen Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 - juris Rn. 20 und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
- BVerwG, 08.01.2013 - 5 B 9.12
Verwaltungsvorschrift nicht revisibel
Rechtsfragen nach auslaufendem bzw. ausgelaufenem Recht kommen trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, da diese Zulassungsvorschrift im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Landwirtschaft Nr. 14 Rn. 9;… vom 18. November 2010 - BVerwG 7 B 23.10 - juris Rn. 7 …und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 20.08 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach …
Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 14; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 mit zahlreichen Nachweisen) haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll. - BVerwG, 22.01.2013 - 5 B 63.12
Härtefallregelung für den Beihilfeausschluss nicht verschreibungspflichtiger …
Rn. 6 Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob es an einer hinreichenden Darlegung der Grundsatzbedeutung auch deshalb mangelt, weil das von der Beschwerde in Bezug genommene "Übergangsrecht" inzwischen nicht mehr gilt - mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 8. September 2012 (BGBl I S. 1935) ist die streitbefangene Härtefallproblematik einer gesetzlichen Regelung zugeführt worden - und Fragen auslaufenden oder nur übergangsweise geltenden Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommen kann (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 und vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 39.11 - Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Landwirtschaft Nr. 14 Rn. 9 jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 16 A 144/10
Tieraufstockung bei vorhandenen Kapazitäten als Investition in …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, a. a. O., und vom 8. Dezember 2011 3 B 39.11 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 11. Juli 2011 19 B 11.737 -, RdL 2011, 79 = juris. - VG Hamburg, 24.08.2020 - 9 E 1395/20
Stilllegung einer genehmigten Kindertagesstätte ohne Nachweis von …
Letzteres ist bei einer aufschiebenden Bedingung für die Freigabe der Bauarbeiten in einer Baugenehmigung, die mit der Hauptregelung eine untrennbare Einheit bildet (zu einer untrennbaren Einheit einer aufschiebenden Bedingung mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung: BVerwG, Beschl. v. 8.12.2011, 3 B 39/11, juris Rn. 16), jedoch der Fall (zu einer aufschiebenden Bedingung in einer sanierungsrechtlichen Genehmigung: OVG Berlin, Beschl. v. 7.5.2001, 2 SN 6/01, NVwZ 2001, 1059).
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