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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16143
OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09 (https://dejure.org/2010,16143)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 B 412/09 (https://dejure.org/2010,16143)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 B 412/09 (https://dejure.org/2010,16143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Abschiebung, Duldung, Vater-Kind-Beziehung, Kleinkind

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 123 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, GG Art. 6
    Vorläufiger Rechtsschutz, Duldung, Eltern-Kind-Verhältnis, Schutz von Ehe und Familie, Kindeswohl, Umgangsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung bzw. einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Untersagung einer Abschiebung nach Indien im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung bzw. einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Untersagung einer Abschiebung nach Indien im Wege einer einstweiligen Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Falles (BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006, NVwZ 2006, 682; SächsOVG, Beschl. v. 20.9.2010 - 3 B 440/09 -).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.8.2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31.3.2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22.11.2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25.7.1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25.10.1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über die Ausweisung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, dessen Entwicklung schnell voranschreitet und das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, a. a. O.; Beschl. v. 9.1.2009, NVwZ 2009, 387).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Anders als bei älteren Kindern stehen jüngeren Kindern keine Möglichkeiten offen, den Kontakt zu der Bezugsperson anderweitig, etwa brieflich oder telefonisch, weiter aufrecht zu erhalten, so dass bei jüngeren Kindern wie der Tochter des Antragstellers selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59).Der Senat geht nach Aktenlage zugunsten des Antragstellers davon aus, dass er zu seiner Tochter nicht nur eine formelle Vaterschaftsbeziehung wegen der am 20.6.2006 abgegebenen Sorgerechtserklärung unterhält, sondern aufgrund der vor dem Amtsgericht Mühlhausen (1 F 91/09 und 1 F 6060/09) im August 2009 bzw. im Januar 2010 im Wege des Vergleichs getroffenen Umgangsregelung tatsächlich eine Vater-Kind-Beziehung zu seiner Tochter pflegt.
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.8.2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31.3.2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22.11.2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25.7.1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25.10.1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.8.2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31.3.2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22.11.2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25.7.1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25.10.1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Dabei sind die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 20.02.2003, BVerwGE 117, 380).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.8.2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31.3.2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22.11.2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25.7.1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25.10.1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27.8.2010, - 2 BvR 130/10 - Beschl. v. 31.3.2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22.11.2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25.7.1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25.10.1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Verfassungsbeschwerde - Elternrecht - Ausweisung - Elternteil - Ausländer

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09
    Allerdings bewahrt die Existenz eines deutschen Kindes den ausländischen Elternteil unter Bezugnahme auf Art. 6 GG nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …

  • OVG Sachsen, 20.09.2010 - 3 B 440/09

    Ausweisung, Kindeswohl, Nachholen von Ermessenserwägungen

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2009 - 2 ME 331/09

    Abschiebung, Aussetzung; Abschiebungsschutz; Besuchsrecht; Eltern-Kind-Beziehung; …

  • OVG Sachsen, 24.08.2026 - 3 B 289/25

    Zur Verkürzung/Aufhebung eines Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots bei …

    Denn auf der einen Seiten besteht die mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Gefahr der Begehung weiterer und insbesondere auch schwerwiegender neuer Straftaten bei Wiedereinreise, auch wenn zunächst wohl eine weitere Strafvollstreckung drohen würde, aber auch während dieser war der Antragsteller wohl zuletzt nicht straffrei geblieben, so dass insgesamt die den Staat treffenden Pflicht, seine Bürger insbesondere vor Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu schützen (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 GG), vorliegend sowohl aufgrund der Schwere als auch aufgrund der Wahrscheinlichkeit der erneuten Tatbegehung erhebliches Gewicht zukommt (…vgl. zum Ganzen: SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2025 - 3 B 184/25 -, juris Rn. 28, und Beschl. v. 28. September 2010 - 3 B 412/09 -, juris Rn. 11;… BVerfG, a. a. O. Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 15.12.2025 - 3 B 184/25

    Zum Überwiegen öffentlicher Interessen an einer Aufenthaltsbeendigung bei …

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Ausländer in erheblichem Umfang strafrechtlich in Erscheinung getreten und zu befürchten ist, dass er weitere Straftaten begehen wird (vgl. zum Ganzen: SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2010 - 3 B 412/09 -, juris Rn. 11;… BVerfG, a. a. O. Rn. 23).
  • OVG Bremen, 23.05.2011 - 1 S 94/11

    Streitwert; Duldung

    Dieser Streitwert wird, soweit ersichtlich, überwiegend auch von den anderen Obergerichten für entsprechende Verfahren zugrunde gelegt (vgl. nur OVG Bautzen, B. v. 28.09.2010 - 3 B 412/09 - [...]; VGH Mannheim, B. v. 11.11.2010 - 11 S 2475/10 -juris; OVG Lüneburg, B. v. 02.03.2011 - 11 ME 551/10 -juris; OVG Saarlouis, B. v. 20.04.2011 - 2 B 208/11 - [...]).
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