Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15721
OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13 (https://dejure.org/2014,15721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.04.2014 - 3 B 460/13 (https://dejure.org/2014,15721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. April 2014 - 3 B 460/13 (https://dejure.org/2014,15721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VereinsG § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, § 10 Abs. 2, § 12 Abs. 2; VereinsGDV § 3, § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1994 - 5 B 960/94

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anordnung; Sicherstellungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
    Hiermit soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).

    Ob die Sicherstellung von Gegenständen im Vereinsvermögen, die sich nicht im Gewahrsam eines "Dritten" befinden, sowie von Sachen Dritter i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VereinsG gemäß § 3 VereinsGDV bereits auf unmittelbarer Rechtsgrundlage des Vereinsverbots und der Beschlagnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 und somit rein faktisch dadurch bewirkt wird, dass die Vollzugsbehörde die Sache in Gewahrsam nimmt oder ihre ausschließliche Verfügungsgewalt über die Sache kenntlich macht, ohne dass es eines konkretisierenden Bescheids bedarf (so OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994 a. a. O.), kann hier dahinstehen.

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
    Werden im Zuge der Durchsuchung vom Polizeivollzugsdienst Datenträger zum Zwecke der Durchsicht in Gewahrsam genommen, sind diese Maßnahmen der angeordneten Durchsuchung zuzuordnen (zu §§ 102 und 103 StPO vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410; BGH, Beschl. v. 5. August 2003 - StB 7/03 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
    Werden im Zuge der Durchsuchung vom Polizeivollzugsdienst Datenträger zum Zwecke der Durchsicht in Gewahrsam genommen, sind diese Maßnahmen der angeordneten Durchsuchung zuzuordnen (zu §§ 102 und 103 StPO vgl. BVerfG, NJW 2002, 1410;… BGH, Beschl. v. 5. August 2003 - StB 7/03 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1994 - 5 B 959/94

    Sicherstellungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
    Hiermit soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • VG Cottbus, 25.03.2013 - 3 L 30/13

    Ordnungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
    Rn. 1 Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nämlich soweit dem Antragsteller die Gegenstände Notebook HP, Sn ..........., mit Tasche und Netzkabel (Asservaten-Nr. ........) zurückgegeben wurden, welche zuvor von Polizeibeamten auf Grundlage einer durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 6. Juni 2013 - 3 L 30/13 - angeordneten und am 3. Juli 2013 durchgeführten Durchsuchung seiner Wohnräume in Gewahrsam genommen worden waren, ist das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts für wirkungslos zu erklären (§ 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 1 S 2586/22

    Aufhebung eines im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ergangenen …

    Rn. 25 Der angefochtene Bescheid des Regierungspräsidiums vom 29.03.2021 trifft nach seinem Wortlaut ("Sicherstellungsbescheid", "Das Vermögen des Vereins […] wird sichergestellt.") und seiner Begründung sowie ausweislich der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung eine verbindliche Regelung über die Sicherstellung des Vermögens des verbotenen Vereins mit dem Ziel, zum einen im Interesse der Vermögenszuordnung den Gegenstand der auf der Grundlage der Beschlagnahmeanordnung in Ziffer 3 der Verbotsverfügung des Innenministeriums vom 11.03.2021 erfolgten Sicherstellung des Vereinsvermögens im Umfang unter anderem der bei der Durchsuchung der Wohnung des Klägers am 10.03.2021 zunächst vorläufig als Beweismittel sichergestellten Sachen zu konkretisieren und zum anderen die hinsichtlich der hierbei im Einzelnen bezeichneten Sachen - gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 VereinsG von Gesetzes wegen bestehende (…vgl. Groh, VereinsG, 2. Aufl., § 10 Rn. 8) - Duldungspflicht der behördlichen Inbesitznahme festzustellen (zu diesem Zweck der "besondere(n) Anordnung" bei Sicherstellung von Vereinsvermögen im Gewahrsam Dritter im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. VereinsG vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.04.2014 - 3 B 460/13 - juris Rn. 7, und v. 25.04.2018 - 3A 868/16 - juris Rn. 6 jeweils m. w. N.;… Groh, VereinsG, 2. Aufl., § 10 Rn. 9;… Roth, in Schenke/Graulich/Ruthig, SicherheitsR, 2. Aufl., § 10 VereinsG Rn. 13;… Seidl, in Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 2. Aufl., § 10 Rn. 31).

    Denn insoweit kann auch die Beschlagnahmeanordnung in Ziffer 3 der (bestandskräftigen) Verbotsverfügung des Innenministeriums vom 11.03.2021 die gesetzliche Verpflichtung zur Duldung einer behördlichen Inbesitznahme nach § 10 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. VereinsG nicht begründen, weil es sich bei den hiervon erfassten Sachen nicht um Vereinsvermögen handelte (…zur gerichtlichen Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs einer sichergestellten Sache bei bestrittenem Vereinsvermögen im Klage- und vorläufigen Rechtsschutzverfahren vgl. NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2021 - 11 LC 122/20 - juris Rn. 24 und 31; SächsOVG, Beschl. v. 15.04.2014 - 3 B 460/13 - juris Rn. 7;… s. a. VG Berlin, Urt. v. 01.09.2015 - 29 K 237.13 - juris Rn. 22 ff.).

    Die Frage, ob die Vorschrift eine taugliche gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Sicherstellungsanordnung nicht nur für die Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam Dritter, sondern auch für die Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam des Vereins darstellt, die in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur bisher uneinheitlich beantwortet (…jedenfalls Rechtsschutzinteresse für eine hiergegen gerichtete Anfechtungsklage verneint von: VG Göttingen, Urt. v. 14.10.2015 - 1 A 235/14 - juris Rn. 30;… s. a. Seidl, in Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 2. Auf., § 10 Rn. 30;… Zulässigkeit einer solchen behördlichen Vorgehensweise bejaht von: VG Braunschweig, Urt. v. 13.12.2016 - 5 A 196/14 - juris Rn. 27;… VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2019 - 18 K 18226/17 - juris Rn. 26 f.;… Groh, VereinsG, 2. Aufl., § 10 Rn. 8; s. a. VG Stuttgart, Beschl. v. 11.07.2002 - 1 K 36/02 - juris;… VG Berlin, Urt. v. 01.09.2015 - 29 K 237.13 - juris Rn. 33) oder aber offengelassen wird (so ausdrücklich SächsOVG, Beschl. v. 15.04.2014 - 3 B 460/13 - juris Rn. 7), ist zu bejahen.

    Denn während der rechtmäßige (frühere) Gewahrsamsinhaber im Falle einer Sicherstellung (allein) durch den Realakt der behördlichen Ingewahrsamnahme einen Herausgabeanspruch nur im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO, in dem er die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs selbst glaubhaft zu machen hat (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 1 ZPO), und im Hauptsacheverfahren mit einer Leistungsklage geltend machen kann (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2021 - 11 LC 122/20 - juris Rn. 24 und 31; SächsOVG, Beschl. v. 15.04.2014 - 3 B 460/13 - juris Rn. 7;… s. a. VG Berlin, Urt. v. 01.09.2015 - 29 K 237.13 - juris Rn. 22 ff.), steht ihm im Falle einer Sicherstellung durch Verwaltungsakt die gerichtliche Anfechtung der Sicherstellungsanordnung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, in dem der Amtsermittlungsgrundsatz Geltung beansprucht (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.2010 - 5 S 933/10 - juris Rn. 9;… Schoch, in ders./Schneider, VwGO, 44. EL, § 80 Rn. 405 m. w. N.), und im Hauptsachverfahren im Wege einer Anfechtungsklage offen, bei der die Behörde die materielle Beweislast für die Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen für die Sicherstellungsanordnung trägt.

  • OVG Sachsen, 25.04.2018 - 3 A 868/16

    Vereinsverbot; Motorrad; MC Gremium; Sicherstellung von Sachen Dritter; …

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (…SächsOVG, a. a. O. Rn. 12;… Urt. v. 29. März 2018 - 3 A 214/17 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).

    Denn jedenfalls hat sie die Begehung von Straftaten zumindest begünstigt (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2013 - 3 B 460/13 -, juris; Beschl. v. 6. Oktober 2014 - 3 B 147/14 -, juris).

  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen; …

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll daher die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • OVG Sachsen, 01.04.2026 - 6 A 183/24

    Anerkennung; Anerkennungsfiktion; ausschließliche Verfügungsgewalt; Beliehener; …

    Der Begriff der alleinigen oder ausschließlichen Verfügungsgewalt wird allerdings häufig im Zusammenhang mit der Prüfung der Voraussetzungen des alleinigen Besitzes oder Gewahrsams oder der alleinigen Forderungsinhaberschaft verwandt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7;… VGH BW, Urt. v. 28. April 1989 - 8 S 3669/88 -, juris Rn. 40;… SächsLSG, Urt. v. 8. November 2018 - L 7 AS 1086/14 -, juris Rn. 41).
  • VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 69.23

    Vereinsverbot: Einziehung eines Motorrades eines Dritten

    Rn. 45 Zur Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen bestimmt sind Sachen dann, wenn sie ihrem bestimmungsgemäßem Gebrauch nach - jedenfalls auch (OVG Bautzen Beschluss vom 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 8) - der Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zu dienen geeignet sind, z. B. illegale Waffen, Kennzeichen verbotener Organisationen, Propagandamaterial, volksverhetzende Schriften, Vorrichtungen zur Herstellung solchen Materials, nach vereinseinheitlichen Vorgaben gestaltete Gegenstände (Motorräder, Kleidungsstücke) zwecks gemeinschaftlichen Auftretens, etwa zum Aufbau einer vereinsmäßigen Drohkulisse (…Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, 2. Aufl. 2018, VereinsG § 12 Rn. 29 m.w.N.).

    Ihre Einziehung, die zum Ziel hat, die Aktivitäten des verbotenen Vereins und die Bildung von Ersatzorganisationen nachhaltig zu unterbinden, ist dann gerechtfertigt (so auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. April 2013 - 3 B 460/13 -, juris; Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 3 B 147/14 -, juris).

  • OVG Sachsen, 29.03.2018 - 3 A 214/17

    Vereinsverbot; MC Gremium; Sicherstellung; Einziehung von Sachen Dritter; …

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der …

    Das entspricht der gefestigten bundesverfassungsgerichtlichen und höchstrichterlichen sowie obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 20. September 2018 - 2 BvR 708.18 -, juris Rn. 22., …und vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, juris Rn. 8…, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, juris Rn. 117 ff.; BGH…, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 E 1425/08 -, juris Rn. 3; ebenso mittlerweile OVG Bautzen, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 29.03.2018 - 3 A 810/16

    Vereinsverbot; MC Gremium; Sicherstellung; Einziehung von Sachen Dritter; …

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 18 K 6241/18

    Vereinsverbot, Durchsuchungsanordnung, Sicherstellung, Sicherstellungsbescheid, …

    Rn. 84 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1994 - 5 B 959/94 -, DÖV 1995, 339; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, juris, Rn. 13.
  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 - 14 K 3034/24

    Bandidos Motorrad Sicherstellung Vereinsverbot Vereinsvermögen …

    Rn. 89 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. August 1994 - 5 B 960/94 u.a. -, DÖV 1995, 339, und vom 1. September 1994 - 5 B 959/94 -, DÖV 1995, 338; VGH BW, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 29. März 2018 - 3 A 810/16 - und Beschluss vom 15. April .2014 - 3 B 460/13 -, beide juris.
  • OVG Sachsen, 06.10.2014 - 3 B 147/14

    Sicherstellung einer Sache, Beschlagnahme

  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 - 14 K 4181/24

    Bandidos, Motorrad, Sicherstellung, Vereinsvermögen, Beschlagnahme, …

  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 - 14 K 4901/21

    Bandidos, Vereinsheim, Clubhaus, Clubheim, Sicherstellung, Vereinsvermögen, …

  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 - 14 K 473/22

    Bandidos, Motorrad, Kutte, Sicherstellung, Vereinsvermögen, Beschlagnahme, …

  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 - 14 K 4844/21

    Bandidos, Vereinsheim, Clubhaus, Clubheim, Sicherstellung, Vereinsvermögen, …

  • VG Minden, 29.05.2024 - 11 K 432/22
  • OVG Sachsen, 04.04.2018 - 3 A 180/18

    Isolierte Prozesskostenhilfe; Zulassungsantrag; Zulassungsgründe

  • VG Karlsruhe, 19.04.2023 - 7 K 3691/21

    Sicherstellung eines Motorrades; Einziehung des Vermögens eines Rockerclubs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht