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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,180
BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92 (https://dejure.org/1992,180)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 3 B 52.92 (https://dejure.org/1992,180)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 (https://dejure.org/1992,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (164)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92
    Da er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, muß er gemäß § 314 ZPO i.V.m. § 173 VwGO die Beweiskraft des Tatbestandes in diesem Punkt gegen sich gelten lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen …

    Der insoweit geltend gemachte Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    c) Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schließlich ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5;… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Da er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, muß er gemäß § 173 VwGO, § 314 ZPO die Beweiskraft des Tatbestandes gegen sich gelten lassen (Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).

    Ein Verfahrensmangel muß nämlich auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - a.a.O.).

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