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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2864
BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99 (https://dejure.org/1999,2864)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1999 - 3 B 55.99 (https://dejure.org/1999,2864)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 3 B 55.99 (https://dejure.org/1999,2864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedarf bezüglich der Pflicht zur Aussetzung eines Verfahrens - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Verpflichtung zur Verfahrensaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99
    Bei dieser durch die Rechtsprechung des höchsten Fachgerichts (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 110 ff.) gestützten Überzeugung der Gültigkeit der einschlägigen Gesetzesvorschrift entfällt nicht nur die Aussetzungsverpflichtung des Art. 100 GG, sondern es verbietet sich auch, zu beanstanden, daß das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung des den § 94 VwGO prägenden Gedankens der prozeßökonomisch zweckmäßigsten Prozeßabwicklung die zügige Fortsetzung und Beendigung des Verfahrens einer Aussetzung vorgezogen hat.
  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99
    Zwar hat der Bundesfinanzhof im Falle eines vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahrens für finanzgerichtliche Massenverfahren eine Aussetzungsverpflichtung der Finanzgerichte unter bestimmten Voraussetzungen angenommen (vgl. BFH Urteil vom 28. November 1991 - III R 61/91 - NJW 1992, 2445 ff.).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff desx Rechtsverhältnisses i.S. von § 94 VwGO - …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 3 B 55.99
    § 94 VwGO setzt nämlich ein (vorgreifliches) Rechtsverhältnis voraus; die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm ist jedoch nach allgemeiner Meinung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (vgl. Beschluß vom 30. November 1995 - BVerwG 4 B 248.95 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 30 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 23.09.2016 - 4 Bs 134/16

    Verfahrensaussetzung mit Blick auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine …

    Die - hier maßgebliche - Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm ist nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (…vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 30.11.1995, 4 B 248.95, Buchholz 310 § 138 Zif. 6 VwGO Nr. 30, juris Rn. 4; Beschl. v. 6.12.1999, 3 B 55.99, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 13, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 6 B 21.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Nichtheranziehung zum Grundwehrdienst von …

    § 94 VwGO setzt nämlich ein (vorgreifliches) Rechtsverhältnis voraus; die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm ist jedoch nach allgemeiner Meinung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (Beschluss vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 55.99 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 13).

    Bei einer derartigen durch die Rechtsprechung des höchsten Fachgerichts gestützten Überzeugung von der Gültigkeit der einschlägigen Gesetzesvorschrift verbietet es sich zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung des den § 94 VwGO prägenden Gedankens der prozessökonomisch zweckmäßigsten Prozessabwicklung die zügige Fortsetzung und Beendigung des Verfahrens einer Aussetzung vorgezogen hat (Beschluss vom 6. Dezember 1999 a.a.O. S. 2).

  • VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09

    Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren

    Keine Vorfrage in diesem Sinne ist die Frage der Rechtsgültigkeit der für die Entscheidung in dem anhängigen Verfahren maßgeblichen Rechtsnorm sowie die Frage der Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 55.99 -, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 13, Urteil vom 11. Februar 2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787).
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