Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19542
OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24 (https://dejure.org/2024,19542)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.08.2024 - 3 B 81/24 (https://dejure.org/2024,19542)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. August 2024 - 3 B 81/24 (https://dejure.org/2024,19542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,19542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 146 Abs. 4 ; AufenthG § 24; EMRK Art. 3; EMRK Art. 8; Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382
    Zur Frage der sicheren und dauerhaft möglichen Rückkehr ins Herkunftsland i. S. v. Art. 2 Abs. 2 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382; hier: Vietnam, Erkrankung an Schizophrenie und Depression, Trennung vom volljährigen Sohn; zum Nachweis eines ukrainischen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Dabei geht der EGMR aber davon aus, dass Ausländer, deren Ausweisung angeordnet worden ist, sich grundsätzlich nicht auf ein Bleiberecht im Konventionsstaat berufen können, damit sie die Versorgung und medizinischen, sozialen und anderen Dienste des abschiebenden Staates weiter nutzen können (EGMR, Urt. v. 13. Dezember 2016 - 41738/10 -, NVwZ 2017, 1187 Rn. 176 m. w. N.).

    Dabei hat der Ausländer zu beweisen, dass es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass er im Fall der Durchführung der Maßnahme tatsächlich der Gefahr ausgesetzt wird, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (EGMR, Urt. v. 13. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 186, m. w. N.).

    Unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine schwere Form der Schizophrenie oder Depression einem "intensiven Leiden" im Sinn der Prüfung des Mindestmaßes nach dem Urteil des EGMRs vom 13. Dezember 2016 (a. a. O.) entspricht (…offengelassen durch EGMR, Urt. v. 7. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 141), ergibt sich weder aus dem Vorbringen noch aus den glaubhaft gemachten Tatsachen, dass die Ehefrau an einer schweren Form der vorgenannten Erkrankungen leidet.

  • EGMR, 07.12.2021 - 57467/15

    Dänemark wegen Abschiebung psychisch kranken Straftäters verurteilt - Dänemark …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Er versteht unter besonderen Ausnahmefällen solche, in denen eine schwerkranke Person ausgewiesen werden soll und ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass sie, wenngleich keine unmittelbare Gefahr für ihr Leben besteht, wegen des Fehlens angemessener Behandlung im Aufnahmeland oder weil sie dazu keinen Zugang hat, tatsächlich der Gefahr ausgesetzt wird, dass sich ihr Gesundheitszustand schwerwiegend, schnell und irreversibel verschlechtert mit der Folge intensiven Leids oder einer erheblichen Herabsetzung der Lebenserwartung (…EGMR, a. a. O. Rn. 183; zuletzt bestätigt durch EGMR, Urt. v. 7. Dezember 2021 - 57467/15-, NVwZ-RR 2023, 733, Rn. 133; vgl. auch Rechtsprechungsübersicht bei Sinner, in: Karpenstein/Mayer, EMRK, 3. Auf.

    Die Beurteilung eines bestimmten Falls muss auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller Elemente erfolgen (EGMR, Urt. v. 7. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 138).

    Unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine schwere Form der Schizophrenie oder Depression einem "intensiven Leiden" im Sinn der Prüfung des Mindestmaßes nach dem Urteil des EGMRs vom 13. Dezember 2016 (a. a. O.) entspricht (offengelassen durch EGMR, Urt. v. 7. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 141), ergibt sich weder aus dem Vorbringen noch aus den glaubhaft gemachten Tatsachen, dass die Ehefrau an einer schweren Form der vorgenannten Erkrankungen leidet.

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Darüber hinaus ist auch nach der Rechtsprechung des EGMR eine Verletzung des Art. 3 EMRK durch den Abschiebevorgang im engeren Sinn (vgl. hierzu EGMR, Entscheid. v. 7. Oktober 2004 - 33743/03 -, juris Rn. 84) denkbar.

    Insoweit ist darauf zu verweisen, dass der EGMR bereits mit Urteil vom 7. Oktober 2004 (a. a. O. Rn. 84) festgehalten hat, dass nicht gegen Art. 3 EMRK verstoßen wird, wenn bei Durchführung der Abschiebung konkrete Maßnahmen zur Verhütung befürchteter psychischer Auswirkungen des Abschiebungsvorgangs ergriffen werden (…so auch EUGH, Urt. v. 22. November 2022, a. a. O.).

  • EGMR, 29.04.2002 - 2346/02

    Vereinbarkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Beihilfe zum Selbstmord mit der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Es kann auch ein auf einer natürlich ausgebrochenen körperlichen oder geistigen Krankheit beruhendes Leid von Art. 3 EMRK erfasst werden, wenn es durch eine Behandlung verschlimmert wird oder zu werden droht, die auf Haftbedingungen, Ausweisung oder andere Maßnahmen zurückgeht, für die Behörden verantwortlich gemacht werden können (EGMR, Urt. v. 29. April 2002 - 2346/02 -, NJW 2002, 2851, Rn. 52).
  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Das sich aus Art. 4 GRC ergebende Abschiebungsverbot greift auch dann, wenn der Ausländer während der Abschiebung der Gefahr einer erheblichen und unumkehrbaren Verschlimmerung seiner Krankheit oder seiner Schmerzen ausgesetzt ist (EuGH, Urt. v. 22. November 2022 - C-69/21 -, juris Rn. 81).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Hierfür hat der Asylbewerber objektive Anhaltspunkte wie in Bezug auf ihn ausgestellte ärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen Schwere seines Gesundheitszustands und der erheblichen und unumkehrbaren Folgen, die eine Überstellung für ihn haben könnte, vorzulegen (EuGH, Urt. v. 16. Februar 2017 - C-578/16 -, juris Rn. 74 f.; …und Urt. v. 24. April 2018 - C-353/16 -, juris Rn. 41 ff.).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-562/13

    Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Der EuGH ist in seinen Entscheidungen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in Bezug auf Abschiebungsverbote aus gesundheitlichen Gründen zunächst der restriktiven Rechtsprechungslinie des EGMR gefolgt (Urt. v. 18.12.2014 - C-562/13 -, NVwZ-RR 2015, 155 Rn. 53).
  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 4 CE 23.854

    Zur Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit durch …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Er versteht unter besonderen Ausnahmefällen solche, in denen eine schwerkranke Person ausgewiesen werden soll und ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass sie, wenngleich keine unmittelbare Gefahr für ihr Leben besteht, wegen des Fehlens angemessener Behandlung im Aufnahmeland oder weil sie dazu keinen Zugang hat, tatsächlich der Gefahr ausgesetzt wird, dass sich ihr Gesundheitszustand schwerwiegend, schnell und irreversibel verschlechtert mit der Folge intensiven Leids oder einer erheblichen Herabsetzung der Lebenserwartung (EGMR, a. a. O. Rn. 183; zuletzt bestätigt durch EGMR, Urt. v. 7. Dezember 2021 - 57467/15-, NVwZ-RR 2023, 733, Rn. 133; vgl. auch Rechtsprechungsübersicht bei Sinner, in: Karpenstein/Mayer, EMRK, 3. Auf.
  • VG Frankfurt/Oder, 16.01.2023 - 3 L 376/22

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit auf den Lagebericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Sozialistischen Republik Vietnam vom 12. Februar 2024 (S. 20 ff.) und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)vom 16. Januar 2023 - 3 L 376/22 - (…juris Rn. 20) abgestellt.
  • EuGH, 01.08.2022 - C-279/20

    Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.08.2024 - 3 B 81/24
    Die Volljährigkeit des in Berlin lebenden Sohns dürfe sich nach dem Urteil des EuGHs vom 1. August 2022 - C-279/20 - nicht zu seinen Lasten auswirken.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23

    Keine Aufenthaltserlaubnis für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine …

  • VGH Bayern, 20.11.2024 - 10 ZB 24.1606

    Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine, …

    Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil die erforderliche Zustimmung des Bundesrats nicht vorliegt (…VGH BW, B.v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 - juris Rn. 22; Klaus Nr. 2.3 in ZAR 2023, 162, 164; offengelassen OVG Bautzen, B.v. 1.8.2024 - 3 B 81/24 - juris;… OVG Hamburg, B.v. 25.3.2024 - 6 Bs 119/23 - juris Rn. 35;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.3.2023 - 11 S 8/23 - juris Rn. 8).

    Rn. 16 cc) Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger entsprechend seiner Verpflichtung nach Art. 2 Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses (vgl. zur Nachweispflicht SächsOVG, B.v. 1.8.2024 - 3 B 81/24 - juris Rn. 21) tatsächlich nachgewiesen hat, dass er sich - wie vom Verwaltungsgericht als wahr unterstellt - vor dem 24. Februar 2022 mit einem gültigen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2025 - 11 S 1244/24

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG 2004 i.V.m. Art 2 …

    Rn. 20 Entsprechend dem Wortlaut des Art. 2 Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 müssen für eine Schutzgewährung - neben weiteren Voraussetzungen - kumulativ ein gültiger unbefristeter Aufenthaltstitel sowie eine fehlende Rückkehrmöglichkeit in das Herkunftsland bzw. die Herkunftsregion vorliegen (vgl. etwa BayVGH…, Beschluss vom 20.11.2024 - 10 ZB 24.1606 - juris Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2024 - 3 B 81/24 - juris Rn. 25 ff.;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.06.2024 - 11 S 1425/23 - juris Rn. 11 ff.; VG München…, Urteil vom 05.06.2025 - M 27 K 23.6208 - juris Rn. 30 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht