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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.01.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,815
BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,815)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,815)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1019
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.10.1984 - 3 C 10.83

    Abänderung eines Beschlusses - Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    In lastenausgleichsrechtlichen Feststellungsverfahren setzt er allerdings in ständiger Rechtsprechung nur die Hälfte des Betrags an, der sich aus der begehrten Schadensfeststellung als Grundbetrag der Hauptentschädigung ergibt (in jüngster Zeit: Beschluß vom 25. Oktober 1984 - BVerwG 3 C 10.83 - in Buchholz 360 § 13 Nr. 7).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Sie kann daher auch nur innerhalb der Frist erhoben werden, in der die Beschwerde - wäre sie statthaft - hätte eingelegt werden müssen (BGH, Beschluß vom 12. Februar 1986 - IV a ZR 138/83 - in NJW-RR 1986, 737).
  • BGH, 13.02.2007 - VIII ZR 342/03

    Gebührenstreitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung

    Denn die Anregung zur Änderung ging vor Ablauf der dort genannten Frist hier ein (vgl. BVerwG NVwZ 1988, 1019;… Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rdnr. 73).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 9 ME 86/17

    Eigengenutzte Zweitwohnung; Eigentümer; Inhaber; Jahreskurbeitrag; Kapitalanlage; …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 28.1.1982 - 3 C 3/81 -, NStV-N 1982, 222, Beschluss vom 30.5.2000 - 9 L 977/99 - juris, Urteil vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - juris, Beschluss vom 16.1.2006 - 9 ME 304/05 - juris, Beschluss vom 4.2.2008 - 9 LA 88/07 - juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG und anderer Obergerichte;… ferner Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2016, § 11 Rn. 42 m.w.N.) darf bei der Heranziehung von Zweitwohnungsinhabern zu Kurbeiträgen ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab angewandt werden, der einen an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten voraussichtlichen Mindestaufenthalt zu Grunde legt, und ist es deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, dass Inhaber von selbstgenutzten Zweitwohnungen (grundsätzlich) zur Zahlung eines - nach 30 Übernachtungen bemessenen - Jahreskurbeitrags verpflichtet sind.

    Denn in Anbetracht der hohen Erwerbs- und Unterhaltskosten für derartige Wohnungen spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass deren Inhaber sie zusammen mit ihren Angehörigen auch nachhaltig zu Erholungszwecken nutzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.1.1982 - 3 C 3/81 -, a.a.O., S. 223).

    In diesen Fällen können die Eigentümer der Zweitwohnung daher nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 28.1.1982 - 3 C 3/81 -, a.a.O., Seite 223, …und Urteil vom 25.2.2004 - 9 KN 546/02 - Rn. 19 in juris m.w.N. zur Rechtsprechung des BVerwG und andere Obergerichte) nicht zu einem Kurbeitrag herangezogen werden.

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92

    Kurtaxe für Inhaber von Zweitwohnungen; Widerlegung der Aufenthaltsvermutung; …

    Sie will im Rahmen eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ausdrücken, daß bei Zweitwohnungsinhabern für die Höhe der Kurtaxe nicht die nach Tagen berechnete tatsächliche Aufenthaltsdauer im Einzelfall, sondern der einer Jahreskurabgabe entsprechende Zeitraum zugrunde zu legen ist (so schon der 3. Senat des OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81).

    Eine andere Auslegung widerspricht nicht nur der Rechtsnatur der Kurtaxe (die für während des Aufenthalts gebotene Möglichkeiten erhoben wird), sondern auch dem eindeutigen Wortlaut des § 3 I NdsKurtax0 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81 sowie VGH Mannheim, ESVGH 36, 34).

    Die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159) umstrittene Frage, ob die widerlegbare Aufenthaltsvermutung zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt oder als allgemeiner Erfahrungssatz bloß innerhalb der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist, kann hier dahingestellt bleiben.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 3.81   

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https://dejure.org/1987,768
BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,768)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,768)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 3 C 3.81 (https://dejure.org/1987,768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Konkursfähigkeit - Beitragspflicht - Insolvenzsicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 318
  • NJW 1987, 3017
  • ZIP 1987, 381
  • NVwZ 1987, 1081 (Ls.)
  • VersR 1987, 600
  • afp 1987, 640
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …

    Einer einfachgesetzlichen Anordnung der Anstaltslast bedarf es vor diesem Hintergrund nicht (BVerwG…, Urteil vom 23. November 2011 - 8 C 20/10 -, juris, Rn. 25;… Kemmler, DVBl. 2003, S. 100 ;… Hummel, DVBl. 2012, S. 747 ; anders noch BVerwGE 64, 248 ; 75, 318 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 111/17

    Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; …

    Einer Auslegung des § 34 SGB II dahingehend, dass sich der Grundsicherungsträger gleichwohl auf die Feststellung der Ersatzpflicht als verbindliche Grundlage für den späteren Erlass von Leistungsbescheiden beschränken darf, steht vor allem auch der Umstand entgegen, dass dem Leistungsberechtigten damit eine unzumutbare Anfechtungslast (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1987 - 3 C 3/81 - juris Rn. 20 …und vom 24. November 1994 - 1 C 22/92 - juris Rn. 24;… VG Saarland a. a. O. Rn. 47) aufgebürdet wird.
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 20.10

    Kosten; Kostenposition; umlagefähig; Abgabe; Sonderabgabe; Aufgabe; …

    Darüber hinaus begründen die Grundsätze der Anstaltslast keine unmittelbare Haftung des Anstaltsträgers (Urteile vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 1.81 - BVerwGE 64, 248 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 1 und vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - BVerwGE 75, 318 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 5; Oebbecke, DVBl 1981, 960).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und …

    Dies ist sowohl für feststellende Verwaltungsakte (vgl. z. B. BVerwGE 72, 265 (268); Urteil vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 1 C 1.91 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 3; sowie zu einem sog. Beitragsgrundlagenbescheid des Beklagten BVerwGE 75, 318 (319); Urteil vom 28. Juni 1994 - BVerwG 1 C 20.92 - ZIP 1994, 1455 (1456)) als auch für Verwaltungsakte anerkannt, die eine Handlungspflicht auferlegen (…Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5, S. 8 m. w. N.).

    Aus der Berechtigung zum Erlaß von Beitragsbescheiden hat das Bundesverwaltungsgericht das Recht des Pensions-Sicherungs-Vereins abgeleitet, Beitragsgrundlagenbescheide zu erlassen (BVerwGE 75, 318 (319);… Urteil vom 28. Juni 1994 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 137/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - …

    Einer Auslegung des § 34 SGB II dahingehend, dass sich der Grundsicherungsträger gleichwohl auf die Feststellung der Ersatzpflicht als verbindliche Grundlage für den späteren Erlass von Leistungsbescheiden beschränken darf, steht vor allem auch der Umstand entgegen, dass dem Leistungsberechtigten damit eine unzumutbare Anfechtungslast (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1987 - 3 C 3/81 - juris Rn. 20 …und vom 24. November 1994 - 1 C 22/92 - juris Rn. 24;… VG Saarland a. a. O. Rn. 47) aufgebürdet wird.
  • VG Hamburg, 28.11.2006 - 15 E 674/06

    Betriebliche Altersvorsorge - Gerechtigkeitsdefizite der Beitragspflicht zum PSV

    Denn unzweifelhaft handelt es sich bei den in den angefochtenen Bescheiden geforderten Beiträgen um öffentliche Abgaben (…siehe dazu Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 Rn. 57), wobei es dafür keiner Klärung bedarf, ob diese im Rechtssinne Beiträge oder aber Sonderabgaben darstellen (offen gelassen in BVerwG…, Urteil vom 4.10.1994, BVerwGE 97, 1 ff., Juris Rn. 29, Urteil vom 15.1.1987, BVerwGE 75, 318 ff, Juris Rn. 43, …und Urteil vom 14.11.1985, BVerwGE 72, 212 ff., Juris Rn. 36 f.)..

    Insbesondere bietet es sich nicht an, die Beiträge am Vorteil der Leistungen des Antragsgegners für den Beitragspflichtigen zu messen, da der vom Antragsgegner gewährte Insolvenzschutz nicht dem beitragspflichtigen Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmerschaft zukommt (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 14.11.1985, BVerwG 72, 212 ff., Juris Rn. 37), also drittschützend ist, sodass eine echte Äquivalenz vom Vorteil und Abgabe nicht gegeben sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.1.1987, BVerwGE 75, 318 ff., Juris Rn. 43; anders noch BVerwG…, Urteil vom 10.12.1981, BVerwGE 64, 248 ff., Juris Rn. 40 f.)..

    Eine solche Auslegung des Gleichheitsgrundsatzes war notwendig, weil sich gerade im Abgabenrecht eine unbedingte gleichartige Behandlung gar nicht erreichen lässt (m.w.N. BVerwG…, Urteil vom 19.10.1966, BVerwGE 25, 147 ff., Juris Rn. 9). Speziell bei Sonderabgaben, zu denen auch der hier streitbefangene "Beitrag" zur Insolvenzsicherung zu rechnen sein dürfte (zuerst gegen eine solche Einordnung BVerwG…, Urteil vom 10.12.1981, BVerwG 64, 2 148, Juris Rn. 42; dann aber offen gelassen in BVerwG…, Urteil vom 4.10.1994, BVerwGE 97, 1 ff., Juris Rn. 29, Urteil vom 15.1.1987, BVerwGE 75, 318 ff, Juris Rn. 43, …und Urteil vom 14.11.1985, BVerwGE 72, 212 ff., Juris Rn. 36 f.) , ist zudem das Merkmal der Gruppenhomogenität entwickelt worden, welches verlangt, dass mit der jeweiligen Abgabe jeweils eine homogene Gruppe mit spezifischer Sachnähe zu der zu finanzierenden Aufgabe belastet wird (vgl. z. B. BVerfG…, Beschluss vom 17.7.2003, BVerfGE 108, 186 ff., Juris Rn. 166, 137; BVerfG…, Urteil vom 6.11.1984, BVerfGE 67, 256 ff., Juris Rn. 60 ff.)..

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings erwogen worden, ob § 17 Abs. 2 BetrAVG insofern lückenhaft sei, als nicht alle Fälle erfaßt sind, in denen die Erfüllung der betrieblichen Altersversorgung anderweitig gesichert und deshalb eine Insolvenzsicherung entbehrlich erscheinen könnte (vgl. dazu Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - BVerwGE 75, 318 ).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96

    Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid

    Dies hat das BVerwG zu belastenden feststellenden Verwaltungsakten wiederholt entschieden (vgl BVerwGE 72, 265, 268; Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 3; Buchholz 451.20 § 34c GewO Nr. 4; sowie für sog Beitragsgrundlagenbescheide BVerwGE 75, 318, 319; 96, 160, 162) und entspricht der Rechtsprechung des BSG zu den sog Erfassungsbescheiden, bei denen - soweit eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt - auf Wortlaut, Sinn und Zweck des Gesetzes abgehoben wird (…vgl BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21 - zur Umlagepflicht bei der Produktiven Winterbauförderung;… BSGE 69, 259, 260 f = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 mwN - zur Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung).
  • BVerwG, 15.10.2025 - 8 C 7.24

    Statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen

    Ohne eine solche Vorschrift folgt aus der Insolvenzunfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - mit Ausnahme der in § 12 Abs. 2 InsO normierten Einstandspflicht gegenüber Arbeitnehmern - nicht, dass der Staat die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten sichert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 44.83 - BVerwGE 75, 318 ;… Ehricke, in: Jaeger, InsO, § 12 Rn. 51).
  • VG Hamburg, 06.12.2007 - 15 K 673/06

    Betriebliche Altersvorsorge - Gerechtigkeitsdefizite der Beitragspflicht zum PSV

    Insbesondere bietet es sich nicht an, die Beiträge am Vorteil der Leistungen des Beklagten für den Beitragspflichtigen zu messen, da der vom Beklagte gewährte Insolvenzschutz nicht dem beitragspflichtigen Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmerschaft zukommt (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 14.11.1985, BVerwG 72, 212 ff., Juris Rn. 37), also drittschützend ist, sodass eine echte Äquivalenz von Vorteil und Abgabe nicht gegeben sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.1.1987, BVerwGE 75, 318 ff., Juris Rn. 43; anders noch BVerwG…, Urteil vom 10.12.1981, BVerwGE 64, 248 ff., Juris Rn. 40 f.).

    Speziell bei Sonderabgaben, zu denen auch der hier streitbefangene "Beitrag" zur Insolvenzsicherung zu rechnen sein dürfte (zuerst gegen eine solche Einordnung BVerwG…, Urteil vom 10.12.1981, BVerwG 64, 2 148, Juris Rn. 42; dann aber offen gelassen in BVerwG…, Urteil vom 4.10.1994, BVerwGE 97, 1 ff., Juris Rn. 29, Urteil vom 15.1.1987, BVerwGE 75, 318 ff, Juris Rn. 43, …und Urteil vom 14.11.1985, BVerwGE 72, 212 ff., Juris Rn. 36 f.) , ist zudem das Merkmal der Gruppenhomogenität entwickelt worden, welches verlangt, dass mit der jeweiligen Abgabe jeweils eine homogene Gruppe mit spezifischer Sachnähe zu der zu finanzierenden Aufgabe belastet wird (vgl. z. B. BVerfG…, Beschluss vom 17.7.2003, BVerfGE 108, 186 ff., Juris Rn. 166, 137; BVerfG…, Urteil vom 6.11.1984, BVerfGE 67, 256 ff., Juris Rn. 60 ff.).

  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung - …

  • BVerwG, 15.10.2025 - 8 C 8.24

    Pflicht zur statistische Berichtserstattung der Einrichtung der Sächsischen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 297/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - …

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 29.93

    Insolvenzsicherung von Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen …

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

  • BVerfG, 18.04.1994 - 1 BvR 243/87

    Beitragspflicht öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nach § 17 Abs. 2 BetrAVG

  • BVerwG, 27.09.1990 - 3 C 43.88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 12 B 10412/93

    Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Art zwischen den beitragspflichtigen …

  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 18.94

    Aufhebung eines Beitragsbescheids wegen seiner grundrechtsbeeinträchtigenden …

  • BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 38.89

    Pflicht einer Rundfunkanstalt zur Entrichtung von Beiträgen zur …

  • BVerwG, 11.08.1989 - 3 B 24.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung einer fallübergreifenden …

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