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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43863
BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16 (https://dejure.org/2017,43863)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 (https://dejure.org/2017,43863)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2017 - 3 C 4.16 (https://dejure.org/2017,43863)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG §§ 1a, 26a, 29 Abs. 1; LuftSiG §§ 1, 3; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, § 161 Abs. 2 Satz 1
    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von Zivilflugzeugen in ausländischen Kriegs- oder Krisengebieten; Betriebsbedingte Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Flughafen; Flugverbot; Gefahrenabwehr; Gefahrenprognose; Landeverbot; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Befristete Anflugverbote des Flughafens Erbil (Nordirak

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a LuftVG, § 26a LuftVG, § 29 Abs 1 LuftVG, § 1 LuftSiG, § 3 LuftSiG
    Befristete Anflugverbote des Flughafens Erbil (Nordirak)

  • Wolters Kluwer

    Gefahr des Beschusses eines zivilen Luftfahrzeugs in einem ausländischen Kriegs- oder Krisengebiet; Raketenbeschuss des im Nordirak gelegenen Flughafens Erbil durch den Islamischen Staat (IS); Betriebsbedingte Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Berücksichtigung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; security; safety; Luftaufsicht; Luftsicherheit; äußere Gefahr für die Luftsicherheit; Beschuss von Zivilflugzeugen in ausländischen Kriegs- oder Krisengebieten; ...

  • rechtsportal.de

    Gefahr des Beschusses eines zivilen Luftfahrzeugs in einem ausländischen Kriegs- oder Krisengebiet; Raketenbeschuss des im Nordirak gelegenen Flughafens Erbil durch den Islamischen Staat (IS); Betriebsbedingte Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Berücksichtigung ...

  • datenbank.nwb.de

    Befristete Anflugverbote des Flughafens Erbil (Nordirak)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des LuftVG

Sonstiges

  • Bundesverwaltungsgericht PDF, S. 49 (Verfahrensmitteilung)

    Verbot, wegen der Gefahr terroristischer Anschläge einen ausländischen Flughafen anzufliegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 504
  • DÖV 2018, 121
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16
    Je gewichtiger die drohende Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die dem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rs20060404.1bvr051802] - BVerfGE 115, 320 m.w.N.).

    Wegen der Bedeutung des Schadens, der eintreten würde, wenn sich diese Gefahr verwirklichte, wird in solchen Situationen nicht zuletzt mit Blick auf die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 m.w.N.) bereits dann eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit und die für § 29 Abs. 1 LuftVG erforderliche Gefahr zu bejahen sein, wenn ein Angriff nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (…so auch Giemulla, in: Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Band 1.3, § 3 LuftSiG Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage; …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16
    Zu den betriebsbedingten Gefahren rechnet der 4. Senat Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch unfallbedingte, auf technisches oder menschliches Versagen zurückzuführende Flugzeugabstürze (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - BVerwGE 150, 114 Rn. 15).

    Rn. 19 Eine Gefahr liegt danach vor, wenn zu erwarten ist, dass ein Zustand oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für das Schutzgut führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - BVerwGE 150, 114 Rn. 13).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16
    Sie ist hier durch den Ablauf der jeweiligen Verbotszeiträume beendet worden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 18), bei dem am 30. März 2015 ausgesprochenen zweiten Verbot, soweit der dort genannte Zeitraum noch nicht verstrichen war, durch den Widerruf (§ 43 Abs. 2 VwVfG).
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16
    Konkret ist diese Gefahr, wenn im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der von der Norm umfassten Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2004 - 6 C 21.03 - juris Rn. 25; insoweit in Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 76 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass ein gleichartiger Verwaltungsakt unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen erneut ergehen wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 7 B 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:160117B7B1.16.0] - Buchholz 406.25 § 16 BImSchG Nr. 3 Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 16.04.2026 - 1 A 79/24

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit …

    Betriebsbedingt im Sinne dieser Vorschrift ist eine Gefahr dann, wenn sie im Zusammenhang mit den betriebstechnischen Abläufen des Luftverkehrs steht, wenn sie also betriebsbezogen ist, ohne vom Luftsicherheitsgesetz, das dem Schutz vor äußeren Angriffen auf den Luftverkehr, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen dient (vgl. § 1 LuftSiG), erfasst zu werden.[Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 14, und vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 10 ff.][Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 14, und vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 10 ff.] Zu den betriebsbedingten Gefahren gehören dabei nicht nur Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch unfallbedingte, auf technisches oder menschliches Versagen zurückzuführende Flugzeugabstürze.

    Als betriebsbedingte Gefahren werden vielmehr auch dem Luftverkehr immanente Gefahren angesehen, nämlich solche, die durch den Flugbetrieb selbst entstehen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 11, m.w.N.; ferner Kaienburg: Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Luftrechts, JA 2019, 119 ff.][Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 11, m.w.N.; ferner Kaienburg: Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Luftrechts, JA 2019, 119 ff.] Auch Gefahren, die von außen auf ein Luftfahrzeug einwirken, fallen hierunter.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017, 6 C 44.16, juris Rn. 15][Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017, 6 C 44.16, juris Rn. 15] Luftverkehr ergibt sich aus dem regelgerechten Zusammenwirken von Luftfahrzeugen mit geeigneten Umgebungsmedien (Luft und Betriebsflächen am Boden).

    Von daher sind auch solche Einwirkungen als betriebsbedingt zu betrachten, die das jeweilige Betriebsmedium beeinträchtigen bzw. dessen Eignung für die Benutzung durch Luftfahrzeuge mindern.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 12, unter Hinweis auf Giemulla/Kortas, ZLW 2015, 431, 440][Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 12, unter Hinweis auf Giemulla/Kortas, ZLW 2015, 431, 440].

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je höherwertiger das bedrohte Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 18, und vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 13; ferner Senatsbeschluss vom 21.04.2017, 1 B 2/17, juris Rn. 7, m.w.N., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, OVG 6 A 8/15, juris Rn. 35][Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 18, und vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 13; ferner Senatsbeschluss vom 21.04.2017, 1 B 2/17, juris Rn. 7, m.w.N., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, OVG 6 A 8/15, juris Rn. 35].

    Mit Blick auf die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben ist in einer solchen Situation schon dann eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit und die für § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erforderliche Gefahr zu bejahen, wenn die gefahrlose Nutzung einer Start- und Landebahn nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.[Vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 20; ferner OVG Schleswig, Beschluss vom 04.05.2017, 4 MB 19/17, juris Rn. 22.][Vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 20; ferner OVG Schleswig, Beschluss vom 04.05.2017, 4 MB 19/17, juris Rn. 22.].

  • OVG Saarland, 16.04.2026 - 1 A 78/24

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit …

    Betriebsbedingt im Sinne dieser Vorschrift ist eine Gefahr dann, wenn sie im Zusammenhang mit den betriebstechnischen Abläufen des Luftverkehrs steht, wenn sie also betriebsbezogen ist, ohne vom Luftsicherheitsgesetz, das dem Schutz vor äußeren Angriffen auf den Luftverkehr, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen dient (vgl. § 1 LuftSiG), erfasst zu werden.[Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 14, und vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 10 ff.][Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 14, und vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 10 ff.] Zu den betriebsbedingten Gefahren gehören dabei nicht nur Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch unfallbedingte, auf technisches oder menschliches Versagen zurückzuführende Flugzeugabstürze.

    Als betriebsbedingte Gefahren werden vielmehr auch dem Luftverkehr immanente Gefahren angesehen, nämlich solche, die durch den Flugbetrieb selbst entstehen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 11, m.w.N.; ferner Kaienburg: Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Luftrechts, JA 2019, 119 ff.][Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 11, m.w.N.; ferner Kaienburg: Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Luftrechts, JA 2019, 119 ff.] Auch Gefahren, die von außen auf ein Luftfahrzeug einwirken, fallen hierunter.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017, 6 C 44.16, juris Rn. 15][Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017, 6 C 44.16, juris Rn. 15] Luftverkehr ergibt sich aus dem regelgerechten Zusammenwirken von Luftfahrzeugen mit geeigneten Umgebungsmedien (Luft und Betriebsflächen am Boden).

    Von daher sind auch solche Einwirkungen als betriebsbedingt zu betrachten, die das jeweilige Betriebsmedium beeinträchtigen bzw. dessen Eignung für die Benutzung durch Luftfahrzeuge mindern.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 12, unter Hinweis auf Giemulla/Kortas, ZLW 2015, 431, 440][Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 12, unter Hinweis auf Giemulla/Kortas, ZLW 2015, 431, 440].

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je höherwertiger das bedrohte Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 18, und vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 13; ferner Senatsbeschluss vom 21.04.2017, 1 B 2/17, juris Rn. 7, m.w.N., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, OVG 6 A 8/15, juris Rn. 35][Vgl. BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 18, und vom 26.06.2014, 4 C 3.13, juris Rn. 13; ferner Senatsbeschluss vom 21.04.2017, 1 B 2/17, juris Rn. 7, m.w.N., sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2015, OVG 6 A 8/15, juris Rn. 35].

    Mit Blick auf die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben ist in einer solchen Situation schon dann eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit und die für § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG erforderliche Gefahr zu bejahen, wenn die Kollision eines Luftfahrzeugs mit dem auf einer Start- und Landebahn befindlichen Hindernis nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.[Vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 20; ferner OVG Schleswig, Beschluss vom 04.05.2017, 4 MB 19/17, juris Rn. 22.][Vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 14.09.2017, 3 C 4.16, juris Rn. 20; ferner OVG Schleswig, Beschluss vom 04.05.2017, 4 MB 19/17, juris Rn. 22.].

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des …

    Die vom Erstgericht zur Begründung der Erforderlichkeit einer konkreten Gefahr weiter herangezogene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.02.1961 - I C 54.57 - juris zu § 16 der Verordnung des Reichsministers des Innern betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 1.1.1938 (RGBl. I S. 1721); U.v. 15.10.2018 - 7 C 22.16 - juris zu § 52 Abs. 1 Satz 1 WHG sowie U.v. 14.9.2017 - 3 C 4.16 - juris zu § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) betrafen Allgemeinverfügungen aufgrund gänzlich anderer Rechtsgrundlagen.
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …

    Allgemein gilt auch im Bereich der Gefahrenvorsorge: Je gewichtiger die mögliche Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die einem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 115, 320/360 ff.; 120, 378/429; BVerwG vom 14.9.2017 NVwZ 2018, 504 Rn. 19; vgl. auch VerfGHE 47, 207/217; 56, 28/45).
  • BVerwG, 10.06.2021 - 3 B 19.20

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Übermittlungssperre in den …

    Es liegt ausgehend von den bereits vom Berufungsgericht dargestellten allgemeinen Grundsätzen (vgl. dazu in Bezug auf die Annahme einer Gefahr: BVerwG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 C 4.16 - Buchholz 442.40 § 29 LuftVG Nr. 8 Rn. 19 m.w.N.) auf der Hand, dass ein geringerer Wahrscheinlichkeitsgrad und damit gegebenenfalls auch bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen durch die Übermittlung der Halterdaten genügt, wenn so hochwertige Schutzgüter wie Leib und Leben des Fahrzeughalters betroffen sein können.
  • VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22

    Kontrollkraft; Kontrollperson; Lieferkette, sichere; Safety; Security; …

    Das Luftsicherheitsgesetz und damit auch die luftsicherheitsrechtliche Generalklausel nach § 3 LuftSiG dienen dem Schutz vor äußeren Gefahren (englisch: safety), nicht der Abwehr betriebsbedingter Gefahren für die innere Sicherheit (englisch: security; vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 15/2361, S. 14 und 23 sowie BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 10;… Giemulla in: Giemulla/van Schyndel, LuftSiG, Stand: März 2021, § 1 Rn. 3;… Giemulla/van Schyndel in: Giemulla/von Schyndel, a.a.O., Einleitung Rn. 12 f.).

    Rn. 33 Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der Schutzgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 19 - zu dem insoweit inhaltsgleichen § 29 LuftVG - sowie VG Braunschweig…, Urteil vom 09.07.2014 - 2 A 1482/13 - Giemulla in: Giemulla/van Schyndel, a.a.O., § 3 Rn. 17;… Buchberger, a.a.O., § 3 Rn. 3).

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen ohne greifbaren, auf den Einzelfall bezogenen Anlass reichen nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, a.a.O., Rn. 19).

    Eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn ein Angriff nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, a.a.O., Rn. 20;… Giemulla, a.a.O., § 3 Rn. 22).

  • VG Kassel, 22.05.2024 - 7 L 725/24

    Verbot des Konsums von Cannabis auf dem Hessentag

    Eine Gefahr kennzeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in überschaubarer Zukunft den Eintritt eines nicht unerheblichen Schadens zur Folge hat (BVerwG NVwZ 2018, 504 (506) Rn. 19).
  • VG Cottbus, 17.05.2021 - 3 L 174/21

    Maisverbot zum Schutz des Luftverkehrs bestätigt

    Unter diesem Blickwinkel ist es vorbehaltlich einer speziellen gesetzlichen Regelung unerheblich, welche im Luftraum vorhandenen Gegenstände einen sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen ausschließen (zu allem: BVerwG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 C 4/16 - Rn. 11 ff., zitiert nach juris).

    Je gewichtiger die drohende Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die dem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 14. September 2017, a.a.O.).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 14. September 2017, a.a.O.) bereits betont, dass in Bezug auf die Gefahr für ein Zivilflugzeug (hier Beschuss in einem Kriegs- oder Krisengebiet) keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 1 S 10.19
    Auch die zum maßgeblichen Erlasszeitpunkt der Verfügung erforderliche (konkrete) Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne von § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Bundespolizeigesetz (BPolG) ist nicht belegt (vgl. zum Gefahrenbegriff BVerwG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 C 4.16 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41

    Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …

    Bei der Kontrolle prognostischer Entscheidungen setzt dies wiederum voraus, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage im konkreten Einzelfall beruht (…vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 217 m.w.N.; BVerwG, B.v. 14.9.2017 - 3 C 4/16 - juris Rn. 19;… OVG Berlin-Bdg, B.v. 30.12.2021 - 11 S 109/21 - juris Rn. 49).

    Je gewichtiger die drohende oder erfolgte Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, um den es sich handelt, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein (…sog. "Je-desto-Formel" vgl. BVerfG, B.v. 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - juris Rn. 136; BVerwG, B.v. 14.9.2017 - 3 C 4/16 - juris Rn. 19;… BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 127;… E.v. 13.3.2025 - Vf. 5-VIII-18 u.a. - juris Rn. 177).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17

    Anforderungen an das Verfahren bei der Beurteilung der Systemrelevanz eines …

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 4 MB 35/23

    Sicherstellung von Waffen und Munition bei Waffenhandel ohne Erlaubnis und …

  • VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682

    Verbot des Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke

  • VGH Bayern, 24.07.2024 - 8 CS 24.676

    Verbot des Befahrens eines Gewässers mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 8 S 2291/19

    Zulässigkeit des Abbrennens von Feuerwerken in Flugplatznähe

  • VG Karlsruhe, 14.01.2025 - 8 K 4133/22

    Drittanfechtungsklagen gegen Befreiung von Verboten einer …

  • VGH Bayern, 29.04.2024 - 8 CS 23.2243

    Drittanfechtung: Befreiung von Beschränkungen im Wasserschutzgebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17

    Ausreiseverbot gegenüber einem Gefährder

  • VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19

    Anhörung; Empfängerhorizont; Luftfracht; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit; …

  • VG Hannover, 01.07.2020 - 19 B 2910/20

    Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Montenegro

  • VG Bayreuth, 15.01.2026 - B 4 K 23.780

    Befreiung vom Verbot einer Wasserschutzgebietsverordnung, Drittanfechtung eines …

  • VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 343.18

    Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch

  • VG Greifswald, 17.03.2021 - 3 A 826/20

    Wasserentnahmeentgelt - Mehrmengenentnahme zur Sicherstellung der öffentlichen …

  • VG Berlin, 27.06.2019 - 13 K 370.18

    Flugbeschränkung bei Erdogan-Staatsbesuch

  • VG München, 14.02.2025 - M 31 K 24.3902

    Versagung einer Außenstart- und -landeerlaubnis für Flugzeuge

  • VG Berlin, 17.10.2024 - 13 L 380.24

    Vorläufiger Rechtschutz gegen die Festlegung eines Flugbeschränkungsgebietes

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