Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11454
VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21 (https://dejure.org/2022,11454)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2022 - 47-VII-21 (https://dejure.org/2022,11454)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 47-VII-21 (https://dejure.org/2022,11454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,11454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Regelungen zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (Art. 60 a PAG) verfassungsgemäß

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 98 S. 4, Art. 100, Art. 101, Art. 111; PAG Art. 60a
    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen durch die Polizei

  • doev.de PDF

    Polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    VerfGH Bayern weist Klage gegen Polizeiaufgabengesetz ab

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 748
  • DÖV 2022, 825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (84)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Rn. 69 Die Datenerhebung durch die Polizei bildet den ersten Schritt und die Grundlage für eine mögliche Belastung der betroffenen Person (vgl. BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/343 f.;… 150, 244 Rn. 43).

    Rn. 70 b) Auch die Speicherung der im Zuge der Erhebung übermittelten Daten bei der Stelle, an welche sie übermittelt und bei der sie aufbewahrt und für den Datenabgleich bereitgehalten werden, greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein, insbesondere bei den Personen, deren Daten nach einem solchen Datenabgleich Gegenstand weiterer Maßnahmen werden (vgl. BVerfGE 115, 320/344).

    Rn. 71 c) Ein weiterer Eingriff liegt im Abgleich der Daten mit solchen in polizeilichen Akten und Datenbanken oder bei anderen öffentlichen Stellen sowie mit öffentlich zugänglichen Daten als Akt der Auswahl für eine weitere Auswertung und Prüfung, ob zu der betroffenen Person Erkenntnisse von sicherheitsrechtlicher Bedeutung vorliegen (vgl. LT-Drs. 18/16620 S. 3 f.; BVerfGE 115, 320/344;… 150, 244 Rn. 44).

    Diese Einschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) ergebenden Gebot der Normbestimmtheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (vgl. VerfGHE 59, 29/34 f. m. w. N.;… VerfGH vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 134; BVerfGE 115, 320/344 f.).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist erheblich, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aufgrund der Maßnahmen drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. VerfGHE 56, 28/49; BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/347;… 156, 11 Rn. 95 f. m. w. N.;… vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 157).

    Das Risiko einer unzulässigen Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat (vgl. BVerfGE 115, 320/350) wird dadurch ausgeschlossen.

    Für die Beurteilung der Angemessenheit einer Maßnahme ist aufgrund der objektiven Bedeutung des Grundrechts die Gesamtzahl aller davon erfassten Personen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG vom 12.3.2003 BVerfGE 107, 299/328; 115, 320/357).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362;… 141, 220 Rn. 104, 112;… 155, 119 Rn. 150).

    Allgemein gilt auch im Bereich der Gefahrenvorsorge: Je gewichtiger die mögliche Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die einem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 115, 320/360 ff.; 120, 378/429;… BVerwG vom 14.9.2017 NVwZ 2018, 504 Rn. 19; vgl. auch VerfGHE 47, 207/217; 56, 28/45).

    Bei schweren Grundrechtseingriffen, wie dies etwa bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen der Fall ist, die tief in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen, kann selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 115, 320/361; 120, 378/429;… 156, 63 Rn. 205;… BVerfG vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 174 ff.).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007 BVerfGE 118, 168/187; vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/408 f.; 130, 151/202;… 155, 119 Rn. 133;… 156, 63 Rn. 212).

    Das Gewicht dieser Belange ist insbesondere von dem durch die Norm geschützten Rechtsgut und der Intensität seiner Gefährdung abhängig (vgl. BVerfGE 113, 348/385; BVerfG vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/427).

    Rn. 125 Das Gewicht der Gemeinwohlbelange hängt allerdings nicht nur von dem Gewicht der Rechtsgüter ab, die von der angegriffenen Norm geschützt werden, sondern auch von der Intensität ihrer Gefährdung (BVerfGE 113, 348/385; 120, 378/427).

    Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 120, 378/428).

    Allgemein gilt auch im Bereich der Gefahrenvorsorge: Je gewichtiger die mögliche Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die einem Verdacht zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 115, 320/360 ff.; 120, 378/429;… BVerwG vom 14.9.2017 NVwZ 2018, 504 Rn. 19; vgl. auch VerfGHE 47, 207/217; 56, 28/45).

    Bei schweren Grundrechtseingriffen, wie dies etwa bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen der Fall ist, die tief in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen, kann selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 115, 320/361; 120, 378/429;… 156, 63 Rn. 205;… BVerfG vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 174 ff.).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, und schützt so vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34;… vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 36, 52;… vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 45; BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

    Insbesondere ist insoweit zwischen Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu unterscheiden (vgl. BVerfG vom 24.1.2012 BVerfGE 130, 151/184;… vom 27.5.2020 BVerfGE 155, 119 Rn. 93; 156, 63 Rn. 199).

    Soweit dabei zu einem Datenabgleich ermächtigt wird, bilden die Erfassung und der Abgleich der Daten grundsätzlich je eigene Grundrechtseingriffe (…vgl. BVerfGE 150, 244 Rn. 42; 156, 63 Rn. 199).

    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007 BVerfGE 118, 168/187; vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/408 f.; 130, 151/202;… 155, 119 Rn. 133; 156, 63 Rn. 212).

    Bei schweren Grundrechtseingriffen, wie dies etwa bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen der Fall ist, die tief in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingreifen, kann selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 115, 320/361; 120, 378/429; 156, 63 Rn. 205;… BVerfG vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 174 ff.).

    Vielmehr kann der Abwehrgehalt des Grundrechts auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen betroffen sein, wenn diese in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen imperativen Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfGE 156, 63 Rn. 224 ff. m. w. N.;… Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 12 Rn. 15 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Rn. 64 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches der Verfassungsgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz persönlicher Daten erstmals in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1985 (VerfGHE 38, 74) anerkannt hat, ist eine spezielle Ausprägung der Menschenwürde und der Handlungsfreiheit (Art. 100 i. V. m. Art. 101 BV; ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/43; vom 19.4.2007 VerfGHE 60, 80/99;… vom 12.10.2010 VerfGHE 63, 173 Rn. 24).

    Auch die Häufung mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Rechtsnorm ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange die Norm insgesamt den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Normenklarheit und Justiziabilität entspricht (vgl. VerfGHE 56, 28/45; BVerfG vom 7.7.1971 BVerfGE 31, 255/264; vom 20.10.1992 BVerfGE 87, 209/225; 110, 33/57;… vom 24.7.2017 NVwZ 2017, 1526 Rn. 38).

    Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn hat der Gesetzgeber die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren; zu Letzteren gehören die Eingriffsschwelle, die erforderliche Tatsachenbasis und das Gewicht der geschützten Rechtsgüter (vgl. VerfGHE 56, 28/49;… BVerfGE 156, 11 Rn. 95 m. w. N.).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung ist erheblich, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aufgrund der Maßnahmen drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. VerfGHE 56, 28/49; BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/347;… 156, 11 Rn. 95 f. m. w. N.;… vom 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 - juris Rn. 157).

    Rn. 110 Auf Seiten der Gemeinwohlinteressen ist das Gewicht der Ziele und Belange maßgeblich, denen die polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung dient (vgl. VerfGHE 56, 28/49).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362;… 141, 220 Rn. 104, 112;… 155, 119 Rn. 150).

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Zur Aufgabe der Gefahrenabwehr gehört auch die Gefahrenvorsorge, bei der bereits im Vorfeld konkreter Gefahren staatliche Aktivitäten entfaltet werden, um die spätere Entstehung von Gefahren zu verhindern (vgl. BVerfG vom 18.12.2018 BVerfGE 150, 244 Rn. 70;… BVerwG vom 25.1.2012 BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Wie weit der Gesetzgeber derartige Maßnahmen in das Vorfeld künftiger Rechtsgutverletzungen verlegen darf, ist eine Frage des materiellen Rechts, berührt aber nicht die Gesetzgebungskompetenz des Landes (vgl. BVerfG vom 27.7.2005 BVerfGE 113, 348/368; 150, 244 Rn. 70;… BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Soweit dabei zu einem Datenabgleich ermächtigt wird, bilden die Erfassung und der Abgleich der Daten grundsätzlich je eigene Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfGE 150, 244 Rn. 42;… 156, 63 Rn. 199).

    Rn. 69 Die Datenerhebung durch die Polizei bildet den ersten Schritt und die Grundlage für eine mögliche Belastung der betroffenen Person (vgl. BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/343 f.; 150, 244 Rn. 43).

    Rn. 71 c) Ein weiterer Eingriff liegt im Abgleich der Daten mit solchen in polizeilichen Akten und Datenbanken oder bei anderen öffentlichen Stellen sowie mit öffentlich zugänglichen Daten als Akt der Auswahl für eine weitere Auswertung und Prüfung, ob zu der betroffenen Person Erkenntnisse von sicherheitsrechtlicher Bedeutung vorliegen (vgl. LT-Drs. 18/16620 S. 3 f.; BVerfGE 115, 320/344; 150, 244 Rn. 44).

    Darüber hinaus kommen aber auch Rechtsgüter in Betracht, die unterhalb dieser Schwelle liegen, wie etwa der Schutz von nicht unerheblichen Sachwerten (vgl. BVerfGE 150, 244 Rn. 99 m. w. N.).

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Insbesondere ist insoweit zwischen Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu unterscheiden (vgl. BVerfG vom 24.1.2012 BVerfGE 130, 151/184; vom 27.5.2020 BVerfGE 155, 119 Rn. 93;… 156, 63 Rn. 199).

    Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten (vgl. BVerfGE 155, 119 Rn. 93 m. w. N.).

    Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007 BVerfGE 118, 168/187; vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/408 f.; 130, 151/202; 155, 119 Rn. 133;… 156, 63 Rn. 212).

    Rn. 81 Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33/55; NVwZ 2007, 688/690; BVerfGE 155, 119 Rn. 133 m. w. N.; vgl. auch VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; 59, 29/35).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362;… 141, 220 Rn. 104, 112; 155, 119 Rn. 150).

  • VerfGH Bayern, 07.02.2006 - 69-VI-04

    Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, und schützt so vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (vgl. VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34;… vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 36, 52;… vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 45;… BVerfG vom 1.12.2020 BVerfGE 156, 63 Rn. 198).

    Diese Einschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) ergebenden Gebot der Normbestimmtheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss (vgl. VerfGHE 59, 29/34 f. m. w. N.;… VerfGH vom 15.5.2014 VerfGHE 67, 73 Rn. 134; BVerfGE 115, 320/344 f.).

    Insoweit handelt es sich um einen mit einer Identitätsfeststellung vergleichbaren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen von geringfügigem Gewicht (vgl. VerfGHE 59, 29/39).

    Vielmehr ist es notwendig, die Einschreitschwelle mit der Intensität des Grundrechtseingriffs abzustimmen (vgl. VerfGHE 59, 29/42).

    Zudem muss die Intensität des Grundrechtseingriffs entsprechend herabgesetzt sein (vgl. VerfGHE 59, 29/42 f.).

  • VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Rn. 81 Die konkreten Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Ermächtigung richten sich nach der Art und der Schwere des Eingriffs, die sich aus der Art der vorgesehenen Maßnahme und der von ihr auf die betroffene Person ausgehenden Wirkungen ergeben (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33/55; NVwZ 2007, 688/690;… BVerfGE 155, 119 Rn. 133 m. w. N.; vgl. auch VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249; 59, 29/35).

    So handelt es sich etwa bei dem Begriff des "gefährdeten Objekts" in Art. 60 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PAG um einen im Polizei- und Sicherheitsrecht gängigen Begriff (vgl. etwa Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 PAG, § 23 Abs. 2 Nr. 2 BPolG, § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZSKG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG), der ohne Weiteres im Rahmen der Gesetzesanwendung mit den herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden hinreichend konkretisiert werden kann (vgl. zur Bedeutsamkeit allgemein gebräuchlicher Gesetzesbegriffe VerfGHE 50, 226/249).

    Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und auf Grund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGHE 50, 226/249 f. m. w. N.).

    Diese Kontrollfunktion übt der Landesbeauftragte für den Datenschutz neben derjenigen der Aufsichtsbehörden und der Gerichte aus (vgl. VerfGHE 50, 226/257).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Wie weit der Gesetzgeber derartige Maßnahmen in das Vorfeld künftiger Rechtsgutverletzungen verlegen darf, ist eine Frage des materiellen Rechts, berührt aber nicht die Gesetzgebungskompetenz des Landes (vgl. BVerfG vom 27.7.2005 BVerfGE 113, 348/368;… 150, 244 Rn. 70;… BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Im Bereich von Vorfeldermittlungen und bei Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge sind die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz wegen des hohen Risikos einer Fehlprognose besonders hoch (vgl. BVerfGE 110, 33/56; 113, 348/377 f.;… OVG Hamburg vom 13.5.2015 - 4 Bf 226/12 - juris Rn. 48).

    Das Gewicht dieser Belange ist insbesondere von dem durch die Norm geschützten Rechtsgut und der Intensität seiner Gefährdung abhängig (vgl. BVerfGE 113, 348/385; BVerfG vom 11.3.2008 BVerfGE 120, 378/427).

    Rn. 125 Das Gewicht der Gemeinwohlbelange hängt allerdings nicht nur von dem Gewicht der Rechtsgüter ab, die von der angegriffenen Norm geschützt werden, sondern auch von der Intensität ihrer Gefährdung (BVerfGE 113, 348/385; 120, 378/427).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
    Je tiefer Maßnahmen in das Privatleben hineinreichen und berechtigte Vertraulichkeitserwartungen überwinden, desto strenger sind die Anforderungen an die Bestimmtheit (vgl. BVerfG vom 20.4.2016 BVerfGE 141, 220 Rn. 90 und 105).

    Eine (konkrete) Gefahr ist nach der Legaldefinition des Art. 11 Abs. 1 Satz 2 PAG eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung von Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führt (vgl. auch LT-Drs. 8/8134 S. 17; VerfGHE 47, 241/256; VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 27/41; BVerfGE 141, 220 Rn. 111; BVerwG vom 26.2.1974 BVerwGE 45, 51/57; vom 3.7.2002 BVerwGE 116, 347/351).

    Auch im Polizeirecht sind Grundrechtseingriffe im Bereich der Gefahrenvorsorge noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr und den damit verbundenen qualifizierten Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts grundsätzlich zulässig (vgl. VerfGHE 56, 28/51; 59, 29/41 ff.; BVerfGE 115, 320/362; 141, 220 Rn. 104, 112;… 155, 119 Rn. 150).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

  • BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15

    Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
  • VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02

    Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …

  • VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21

    Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche …

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr; …

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

  • OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12

    Gefahrengebiete verfassungswidrig

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer Versammlung

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - …

  • BVerwG, 03.05.2019 - 6 B 149.18

    Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit; Sitzblockade; Verlegung; …

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Sachverständigenbestellung

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der …

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10

    Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle); …

  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 30.18

    Prüfung der Irrelevanzschwelle und der Zuverlässigkeit bei der Untersagung einer …

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Verfassungsmäßigkeit der Zuverlässigkeitsprüfung der Verkehrspiloten

  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher …

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von …

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 34.60

    Untersagung einer Gewerbeausübung (Reisevermittlung) wegen Überschuldung - …

  • BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen …

  • VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18

    Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage

  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

  • VerfGH Bayern, 26.02.2021 - 16-VII-19

    § 14 Abs. 1 ZAPO/RPfl verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • VGH Bayern, 18.12.2018 - 8 CS 18.21

    Widerruf des Bescheids über Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz …

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20

    Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner …

  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem …

  • OVG Sachsen, 25.08.2000 - 2 B 381/00

    Bei mangelnder Verwirklichung des Regelbeispiels die Anwendung der Generalklausel …

  • VerfGH Bayern, 28.08.2020 - 10-VIII-19

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Bayerische Grenzpolizei

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der …

  • VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20

    Teilweise unzulässige, jedenfalls unbegründete Popularklage gegen das Bayerische …

  • VerfGH Bayern, 12.10.2010 - 19-VII-09

    Kirchenlohnsteuer

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

  • VerfGH Bayern, 29.10.2020 - 22-VII-20

    Nationales Naturmonument Weltenburger Enge

  • VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
  • VerfGH Bayern, 20.02.1990 - 6-VII-89
  • VerfGH Bayern, 12.07.1990 - 10-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 27. Mai 2022 (Vf. 47-VII-21) über eine Popularklage gegen die Bestimmung des Art. 60 a PAG könnten die Antragsteller nicht zustimmen.

    Rn. 48 e) In Bezug auf den angegriffenen Art. 60 a PAG werde auf die Stellungnahme der Staatsregierung im Verfahren Vf. 47-VII-21 Bezug genommen.

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden unter Berücksichtigung von Ziel, Tendenz, Programm, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang mit anderen Vorschriften eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewonnen werden kann (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 26.2.2021 BayVBl 2021, 336 Rn. 35 m. w. N.; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 79).

    Der Gesetzgeber muss zwischen Allgemein- und Individualinteressen einen angemessenen Ausgleich herbeiführen (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 108 m. w. N.).

    Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und auf Grund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249 f. m. w. N.; BayVBl 2022, 702 Rn. 97).

    Sie zeigen nicht auf, dass es dem Gesetzgeber - entgegen der langjährigen und seitens des Bundesverfassungsgerichts erst kürzlich bestätigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/42 m. w. N.; BayVBl 2022, 702 Rn. 126; BVerfG vom 4.4.2006 BVerfGE 115, 320/361;… vom 20.4.2016 BVerfGE 141, 220 Rn. 112;… vom 27.5.2020 BVerfGE 155, 119 Rn. 147;… BVerfGE 156, 63 Rn. 205;… BVerfG vom 9.12.2022 - 1 BvR 1345/21 - juris Rn. 90 ff.;… BVerwG vom 23.2.2011 - 8 C 50.09 - juris Rn. 31;… vom 6.2.2019 BVerwGE 164, 317 Rn. 33 f.) - generell verwehrt sein sollte, Eingriffsbefugnisse auch im Vorfeld konkreter Gefahren zu schaffen.

    Rn. 100 Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2022 (Vf. 47-VII-21 - BayVBl 2022, 702) umfassend mit der durch § 1 Nr. 37 des Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2021 (GVBl S. 418) in das Polizeiaufgabengesetz neu eingefügten Regelung des Art. 60 a PAG befasst.

    Er hat entschieden, dass Art. 60 a Abs. 1 bis 4 PAG nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt, insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 100 i. V. m. Art. 101 BV nicht verletzt (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 61 ff.).

    Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung sind Verfassungswerte, die mit anderen Schutzgütern im gleichen Rang stehen und unverzichtbar sind (vgl. VerfGHE 43, 107/131; VerfGH vom 19.10.1994 VerfGHE 47, 241/255; 50, 226/247; VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 124).

    Rn. 123 Eine Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art. 113 BV) durch auf Art. 17 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 PAG gestützte freiheitsbeschränkende Eingriffe scheidet im Anwendungsbereich des Bayerischen Versammlungsgesetzes infolge der sog. Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts von vornherein aus (vgl. dazu VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 95 m. w. N.).

    Rn. 130 a) Entgegen der Ansicht der Antragsteller fehlt dem bayerischen Landesgesetzgeber für die Regelung der Dauer des Präventivgewahrsams gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 PAG nicht die Gesetzgebungskompetenz, sodass das Rechtsstaatsprinzip insoweit wegen eines offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes (Art. 70 ff. GG) verletzt wäre (vgl. oben unter A. 1. sowie VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 59 m. w. N.).

    Rn. 147 bb) Die Fortdauer des Gewahrsams bis zur Obergrenze von insgesamt zwei Monaten ist der Abwehr anhaltender Gefahrenlagen unter Sicherung des Freiheitsanspruchs des Betroffenen förderlich und damit zur Erfüllung des Gesetzeszwecks geeignet (vgl. zum Kriterium der Geeignetheit VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 101 m. w. N.).

    Insbesondere durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass ein anderes effektives, die Betroffenen weniger belastendes Mittel, insbesondere eine kürzere Dauer, nicht ausreichen würde, um länger anhaltende Gefahren im Sinn des Art. 17 PAG abzuwehren (vgl. zum Kriterium der Erforderlichkeit VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 105 m. w. N.).

    Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn hat der Gesetzgeber die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren; zu Letzteren gehören die Eingriffsschwelle, die erforderliche Tatsachenbasis und das Gewicht der geschützten Rechtsgüter (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 108 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18

    Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …

    Diese Methoden schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig (VerfGH vom 12.3.2007 VerfGHE 60, 52/54 f.;… VerfGHE 69, 290 Rn. 66;… vom 19.2.2018 VerfGHE 71, 28 Rn. 43; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 53).

    Rn. 129 c) Dem Freistaat Bayern steht für die Regelung des Art. 11 a PAG die Gesetzgebungskompetenz zu, sodass das Rechtsstaatsprinzip des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV nicht wegen eines offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes (Art. 70 ff. GG) verletzt ist (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 59 m. w. N.).

    Zur Aufgabe der Gefahrenabwehr gehört auch die Gefahrenvorsorge, bei der bereits im Vorfeld konkreter Gefahren staatliche Aktivitäten entfaltet werden, um die spätere Entstehung von Gefahren zu verhindern (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 60 m. w. N.;… BVerfG vom 18.12.2018 BVerfGE 150, 244 Rn. 70;… BVerwG vom 25.1.2012 BVerwGE 141, 329 Rn. 29).

    Im Bereich von Vorfeldermittlungen und bei Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge sind jedoch die Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz wegen des hohen Risikos einer Fehlprognose besonders hoch (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 81 m. w. N.).

    Bei dem Begriff der "Vorbereitungshandlungen" handelt es sich im Übrigen um einen vom Gesetzgeber vielfach verwendeten Begriff (vgl. etwa Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 48 Abs. 1 Satz 1 BKAG, § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. cc WaffG, § 80 StGB a. F., § 83 Abs. 1, § 149 StGB), der im Rahmen der Gesetzesanwendung mit den herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden hinreichend konkretisiert werden kann (vgl. zur Bedeutsamkeit allgemein gebräuchlicher Gesetzesbegriffe VerfGHE 50, 226/249; VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 89).

    Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und aufgrund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGHE 50, 226/249 f. m. w. N.; VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 97).

    Deshalb ist Art. 11 a PAG geeignet, diese Ziele zu erreichen (vgl. zum Gebot der Geeignetheit VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 101).

    Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn hat der Gesetzgeber die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits zu wahren; zu Letzteren gehören die Eingriffsschwelle, die erforderliche Tatsachenbasis und das Gewicht der geschützten Rechtsgüter (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 108 m. w. N.).

    Das Gewicht dieser Belange ist insbesondere von dem durch die Norm geschützten Rechtsgut und der Intensität seiner Gefährdung abhängig (vgl. VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/49; BayVBl 2022, 702 Rn. 109 f. m. w. N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.08.2026 - VGH N 31/25

    Überprüfung von Landtagsmitarbeitern - Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten …

    Er ist aufgrund einer langen Tradition von Gesetzgebung, Verwaltungshandhabung und Rechtsprechung so ausgefüllt worden, dass sich an seiner rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit im Grundsatz nicht zweifeln lässt, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 [134]; Urteil vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 -, BVerfGE 128, 1 [60]; VerfGH BW…, Urteil vom 4. April 2022 - 1 GR 69/21 -, juris Rn. 113; BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - Vf. 47-VII-21 -, juris Rn. 90).

    Rn. 188 Zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne kann der Gesetzgeber gehalten sein, bestimmte Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen erst ab einer gewissen Verdachts- oder Gefahrenstufe vorzusehen, wobei die entsprechende Eingriffsschwelle durch die (tatbestandliche) Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung vorgegeben wird (vgl. entspr. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 -, BVerfGE 120, 274 [326 f.];… Beschluss vom 10. November 2020 - 1 BvR 3214/15 -, BVerfGE 156, 11 [48 Rn. 95]; BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - Vf. 47-VII-21 -, juris Rn. 108).

    Im Bereich der Gefahrenvorsorge ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, auch Eingriffsbefugnisse im Vorfeld konkreter Gefahren zu schaffen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - Vf. 47-VII-21 -, juris Rn. 126).

    Auch hier ist es indes notwendig, die Eingriffsschwelle auf den verfolgten Vorsorgezweck und die Eingriffsintensität abzustimmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - Vf. 47-VII-21 -, juris Rn. 127).

  • VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41

    Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …

    Rn. 41 d) Anders als der Antragsgegner meint, ermächtigt Art. 18 Abs. 3 BayWG nur zum Erlass von Verordnungen zur Abwehr abstrakter Gefahren, nicht jedoch von Verordnungen zur Gefahrenvorsorge, bei denen bereits im Vorfeld konkreter Gefahren staatliche Aktivitäten entfaltet werden, um die spätere Entstehung von Gefahren zu verhindern (…vgl. BVerfG, B.v. 18.12.2018 - 1 BvR 142/15 - BVerfGE 150, 244 Rn. 70; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 87, 126;… E.v. 13.3.2025 - Vf. 5-VIII-18 u.a. - juris Rn. 130).

    Auch verfolgt die Regelung des Art. 18 Abs. 3 BayWG zur Beschränkung des Gemeingebrauchs seit jeher ordnungsrechtliche Zwecke und dient der "Verhütung" von Gefahren (vgl. LT-Drs. 4/1394 S. 4 zu Art. 22 BayWG 1960 - zur Rahmengesetzgebung § 23 WHG a.F.;… Knopp/Rossi in Sieder/Zeitler, Bayerisches Wassergesetz, Stand März 2025, Art. 18 Rn. 157) und damit der Gefahrenabwehr, nicht aber der in dessen Vorfeld angesiedelten Gefahren- bzw. Risikovorsorge (vgl. zur Abgrenzung Gefahrverhütung und Risikovorsorge BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 87;… BVerwG, U.v. 26.6.2014 - 4 C 2.13 - juris Rn. 17;… OVG NW, U.v. 27.9.2005 - 13 A 4378/03 - juris Rn. 49).

    Bei Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit steht dem Verordnungsgeber ein weiter Spielraum zu (…vgl. BVerfG, B.v. 22.4.2009 - 1 BvR 121/08 - BVerfGK 15, 355 Rn. 41 f.;… BVerwG, U.v. 22.11.2022 - 3 CN 2.21 - BVerwGE 177, 92 Rn. 12; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 97, 101).

    Dem Verordnungsgeber steht ein weiter Spielraum bei der Beurteilung der Zwecktauglichkeit einer Vorschrift zu, soweit er sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage bewegt (vgl. BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 101).

    Im Rahmen des dem Gesetzgeber auch insoweit zustehenden weiten Beurteilungsspielraums kommt es darauf an, ob bei einem als Alternative in Betracht kommenden geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststeht, dass er den fraglichen Zweck sachlich gleichwertig erreicht (…vgl. BVerwG, U.v. 22.11.2022 - 3 CN 2.21 - BVerwGE 177, 92 Rn. 15; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 105).

    Es ist Aufgabe des Verordnungsgebers, in einer Abwägung Reichweite und Gewicht des Eingriffs in Grundrechte einerseits und die Bedeutung der Maßnahme für die Zweckerreichung andererseits gegenüberzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2023 - 3 CN 1.22 - BVerwGE 179, 168 Rn. 44; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 108).

    Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Gewicht des Eingriffs und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 - BVerwGE 177, 60 Rn. 75;… U.v. 21.6.2023 - 3 CN 1.22 - BVerwGE 179, 168 Rn. 44; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 108).

    Je gewichtiger die drohende oder erfolgte Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, um den es sich handelt, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung des Rechtsguts geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein (…sog. "Je-desto-Formel" vgl. BVerfG, B.v. 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 - BVerfGE 115, 320 - juris Rn. 136;… BVerwG, B.v. 14.9.2017 - 3 C 4/16 - juris Rn. 19; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 127;… E.v. 13.3.2025 - Vf. 5-VIII-18 u.a. - juris Rn. 177).

  • VerfGH Bayern, 05.02.2025 - 7-VII-23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Immissionsschutzrechtliches …

    Maßgebend für die Auslegung einer Rechtsvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475 Rn. 50 m. w. N.; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 53).

    Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und aufgrund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249 f.; BayVBl 2022, 702 Rn. 97;… 2024, 121 Rn. 53, jeweils m. w. N.).

    Rn. 65 (bb) Art. 6 Abs. 5 und Art. 7 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BayDSchG sind zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels geeignet (vgl. zum Gebot der Geeignetheit VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 101).

    Rn. 66 (cc) Ebenso durfte der Gesetzgeber Art. 6 Abs. 5 und Art. 7 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BayDSchG für erforderlich halten, um den Zweck eines beschleunigten Windkraftausbaus zu erreichen (vgl. zum Erforderlichkeitsgebot VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 105).

    Mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung, muss sich eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lassen (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 79 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 26.10.2023 - 6-VII-22

    Erfolglose Popularklage gegen Rauchmelderpflicht

    Maßgebend für die Auslegung einer Rechtsvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 19.10.2017 VerfGHE 70, 225 Rn. 42;… vom 26.4.2022 BayVBl 2022, 475 Rn. 50; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 53).

    Der Verfassungsgerichtshof hat insoweit nur zu prüfen, ob sich die vom Gesetzgeber im Rahmen seiner weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative und aufgrund einer wertenden Abwägung getroffenen Einschätzungen, in bestimmten Fällen die von ihm angewandten Mittel als geeignet und erforderlich sowie für zumutbar anzusehen, in einem nach den Maßstäben der Verfassung vertretbaren Rahmen halten (vgl. VerfGH vom 11.11.1997 VerfGHE 50, 226/249 f.; BayVBl 2022, 702 Rn. 97, jeweils m. w. N.).

    Rn. 59 (b) Der Gesetzgeber durfte auch davon ausgehen, dass die durch die angegriffene Regelung geschaffenen Verpflichtungen zur Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern dazu beitragen können, das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen und den ihnen zugedachten Zweck zu erfüllen (vgl. zum Gebot der Geeignetheit VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 101 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass ein anderes, gleich wirksames und die Betroffenen weniger belastendes Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels nicht zur Verfügung steht (vgl. zum Kriterium der Erforderlichkeit VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 105 m. w. N.).

    Auf Seiten der Gemeinwohlinteressen ist das Gewicht der Ziele und Belange maßgeblich, denen die Regelung dient (vgl. VerfGH vom 28.3.2003 VerfGHE 56, 28/49; BayVBl 2022, 702 Rn. 108 ff. m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Rechtsmißbrauch, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Artenschutzrechtliche …

    Rn. 120 Soweit eine zulässige Grundrechtsrüge vorliegt, prüft der Verfassungsgerichtshof die angegriffenen Vorschriften anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGHE 63, 220/226; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702, Rn. 51 bei juris - in BayVBl insoweit nicht abgedruckt, jeweils m. w. N.).

    Mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung, muss sich eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lassen (vgl. VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 79 m. w. N.).

    Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder auf Grund einer gefestigten Rechtsprechung, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 49, 160/164 f.; VerfGH vom 22.6.2010 VerfGHE 63, 71/76 f.; BayVBl 2022, 702 Rn. 86; jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV

    Dem Gesetzgeber steht ein weiter Beurteilungsspielraum bei der Beurteilung der Zwecktauglichkeit eines Gesetzes zu (vgl. VerfGH vom 30.9.2004 VerfGHE 57, 113/122; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 101; BVerfG vom 10.4.1997 BVerfGE 96, 10/23; vom 5.2.2002 BVerfGE 105, 17/36).

    Rn. 92 c) Das durch Art. 101 BV gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit (VerfGH BayVBl 2022, 702 Rn. 132 m. w. N.) wurde ebenfalls nicht verletzt.

  • VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21

    Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung

    Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.1.2012 VerfGHE 65, 1/12;… vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 38 m. w. N.; vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 79).

    Daneben besteht ein ebenfalls aus Art. 100 i. V. m. Art. 101 BV abgeleitetes Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, gewährleistet (vgl. VerfGH vom 7.2.2006 VerfGHE 59, 29/34;… vom 20.3.2014 VerfGHE 67, 13 Rn. 83;… vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 36; BayVBl 2022, 702 Rn. 64).

  • VGH Bayern, 23.03.2026 - 20 CS 26.104

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Widerruf der öffentlichen Bestellung …

    Rn. 27 Bei der nach Art. 59 Abs. 1 AGGVG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 GDolmG erforderlichen Zuverlässigkeit eines öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers handelt es sich um einen gesetzlich weder definierten noch durch Regelbeispiele konkretisierten unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Sinngehalt wegen seiner erheblichen Relevanz insbesondere für die Berufsausübungsfreiheit der Betroffenen aus Art. 12 Abs. 1 GG (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.1.2007 - 6 C 15.06 - juris Rn. 32) im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (…vgl. BVerfG, B.v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 Rn. 68 ff.; BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 90; vgl. auch Schwabenbauer/Kling, VerwArch 101 (2010) S. 231, 239 ff.;… Schönenbroicher in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 3. Aufl. 2025, § 40 Rn. 86 ff.).

    Rn. 29 Das Kriterium der Zuverlässigkeit wird in zahlreichen Gesetzen insbesondere des Gefahrenabwehr- und Berufsrechts verwendet (vgl. die beispielhafte Aufzählung in BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 90).

    Unabhängig vom jeweiligen Einzelfall besteht in Anlehnung an die zu § 35 GewO entwickelte langjährige Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weitgehend Einigkeit darin, dass unzuverlässig allgemein derjenige ist, der "nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine Tätigkeit künftig ordnungsgemäß ausüben wird" (…vgl. zu § 35 Abs. 1 GewO nur BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14 m.w.N.;… zu § 18 Abs. 5 KrWG BVerwG, U.v. 8.7.2020 - 7 C 30.18 - BVerwGE 169, 131 Rn. 21; allgemein BayVerfGH, E.v. 17.5.2022 - Vf. 47-VII-21 - juris Rn. 90;… vgl. auch Marcks/Heß in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Januar 2025, § 35 Rn. 29 m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2022 - 42-VII-21

    Unzulässige Popularklage gegen Einführung des Islamischen Unterrichts an Schulen

  • BVerwG, 28.01.2025 - 2 WDB 14.24

    Unzulässige Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen …

  • VerfGH Bayern, 27.06.2023 - 12-VIII-22

    Verfahren gegen die gesetzliche Anordnung der Errichtung weiterer auswärtiger …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht