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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.1976 - III C 6.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,743
BVerwG, 25.05.1976 - III C 6.75 (https://dejure.org/1976,743)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1976 - III C 6.75 (https://dejure.org/1976,743)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1976 - III C 6.75 (https://dejure.org/1976,743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Zustellung bei über ein Postfach zugestellten Einschreibesendungen - Auszahlung von rückständigem Gehalt als Berufsoffizier der ungarischen Armee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    Das rechtliche Gehör umfaßt jedoch unbeschadet des § 104 Abs. 1 VwGO nicht den Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch, mag ein solches auch angebracht sein und den Beteiligten wünschenswert erscheinen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - [in BVerwGE 47, 330 insoweit nicht abgedruckt] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Eine Verpflichtung des Gerichts, in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung zu allen sich stellenden Rechtsfragen vorab zu erkennen zu geben, wie die Revision offenbar meint, besteht nicht (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 -).
  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 -).
  • BVerwG, 20.01.1976 - III C 73.74

    Pflicht eines Gerichts zur Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 -).
  • BVerwG, 07.11.1968 - III C 45.67
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    (vgl. Urteile vom 7. August 1967 - BVerwG VI C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 30], vom 7. November 1968 - BVerwG III C 45.67 - [ZLA 1969, 10], vom 16. Mai 1974 - BVerwG III C 54.72 - und vom 20. Januar 1976 - BVerwG III C 73.74 -).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    Ein der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung anhaftender Formfehler im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO ist nur dann anzunehmen, wenn eine Begründung der Entscheidung überhaupt unterblieben oder wenn sie unverständlich oder verworren ist (vgl. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 Nr. 7]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 124.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    Ob die Klage zulässig ist, hat das Revisionsgericht in vollem Umfange, d.h. in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu prüfen, weil es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung handelt (Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 124.73 - [Buchholz 310 § 81 Nr. 4]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    Daß das Verwaltungsgericht die Angaben des Klägers bei seiner formlosen Anhörung als Parteiaussage zu Beweiszwecken verwertet hätte und das angefochtene Urteil deswegen auf einem Verfahrensmangel (§§ 105 Abs. 3, 173 VwGO, § 161 ZPO) beruhen könnte, ist von der Revision in diesem Zusammenhang weder dargetan worden noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu auch Beschluß vom 10. Januar 1966 - BVerwG III B 72.65 - Urteile vom 9. Juli 1969. - BVerwG VIII C 22.68 - [Buchholz 310 § 105 Nr. 3] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz a.a.O., Nr. 8]).
  • BVerwG, 08.06.1972 - III C 17.71

    Erwerb von Betriebsvermögen in Ungarn - Verlust eines Betriebes durch …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    Das hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 130] …und vom 7. März 1974 - BVerwG III C 84.71 - [Buchholz a.a.O., Nr. 142]).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68

    Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung …

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 6.75
    Daß das Verwaltungsgericht die Angaben des Klägers bei seiner formlosen Anhörung als Parteiaussage zu Beweiszwecken verwertet hätte und das angefochtene Urteil deswegen auf einem Verfahrensmangel (§§ 105 Abs. 3, 173 VwGO, § 161 ZPO) beruhen könnte, ist von der Revision in diesem Zusammenhang weder dargetan worden noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu auch Beschluß vom 10. Januar 1966 - BVerwG III B 72.65 - Urteile vom 9. Juli 1969. - BVerwG VIII C 22.68 - [Buchholz 310 § 105 Nr. 3] …und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 80.73 - [Buchholz a.a.O., Nr. 8]).
  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 84.71

    Zulässigkeit einer Klage gegen einen Beschluss des Beschwerdeausschusses - …

  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 71.73

    Anspruch eines Aussiedlers auf Deputat-Leistungen als privatrechtlicher …

  • VGH Hessen, 11.01.1968 - V OE 123/67
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65
  • BVerwG, 30.04.1976 - III CB 29.74

    Ablehnung eines Vertagungsantrages - Entschlußfähigkeit - Handlungsfähigkeit - …

  • BVerwG, 10.01.1966 - III B 72.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 71.75

    Örtliche Zuständigkeit für die Feststellung von Anteilsrechten Vertriebener - …

    Denn um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und damit eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO ordnungsgemäß zu rügen, hätte der Kläger darlegen müssen, inwiefern das Verwaltungsgericht sich während seines Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es diese Aufklärung hätte vornehmen müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Überprüfung dieser Verfahrensrüge auszugehen hat, darauf angekommen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteile vom 25. Mai 1976 - BVerwG III C 6.75 - und vom 13. Mai 1976 - BVerwG III C 28.75 -).
  • BVerwG, 21.12.1982 - 3 CB 51.80

    Lastenausgleich - Schadensfeststellung - Kriegssachschaden an Betriebsvermögen - …

    Er macht damit sinngemäß eine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO geltend, deren Rüge schon deshalb erfolglos bleiben muß, weil sich dem Verwaltungsgericht von seiner Rechtsauffassung her, von der grundsätzlich im Rahmen der Prüfung, ob eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO gegeben ist, ausgegangen werden muß (vgl. ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 6.75 - [ZLA 1977, 29/31]), die Vernehmung des Zeugen Urban nicht aufdrängen mußte.
  • BVerwG, 17.02.1978 - 3 B 68.76

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Einbeziehung des Schadensgebietes in den unmittelbaren …

    Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Überprüfung einer auf die Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO gestützten Verfahrensrüge auszugehen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 6.75 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 152 - ZLA 1977, 29]), konnte es somit die Frage, ob der Erblasser deutscher Volks zu gehöriger war, als nicht beweisbedürftig offen lassen.
  • BVerwG, 21.12.1977 - 3 CB 26.77

    Ablauf der Begründungsfrist in der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Abgesehen davon, daß der Kläger - wie es erforderlich gewesen wäre - nicht dargelegt hat, welches Beweismittel sich dem Verwaltungsgericht insoweit zur weiteren Sachaufklärung noch hätte aufdrängen müssen, ist hinsichtlich der Beweisbedürftigkeit dieser Frage die materiellrechtliche Auffassung des Verwaltungsgerichts zugrunde zu legen, von der das Revisionsgericht bei der Überprüfung einer auf die Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO gestützten Verfahrensrüge auszugehen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG III C 6.75 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 152 = ZLA 1977, 29]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 3 C 63.76

    Feststellung eines Entziehungsschadens an einem Geschäftsgrundstück - Verletzung …

    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO ordnungsgemäß zu rügen, hätten die Kläger darlegen müssen, inwiefern das Verwaltungsgericht sich während des Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es diese Aufklärung hätte vornehmen müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Prüfung dieser Revisionsrüge auszugehen hat, darauf angekommen wäre (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 28.75 - [ZLA 1977, 22], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 6.75 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 152 = ZLA 1977, 29] und vom 24. März 1977 - BVerwG 3 C 74.75 -).
  • BVerwG, 03.10.1977 - 3 CB 20.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Eine dem Beschwerdevorbringen möglicherweise zu entnehmende Rüge eines Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 VwGO muß somit schon deshalb erfolglos bleiben, weil nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Überprüfung dieser Verfahrensrüge auszugehen hat, eine weitere Sachaufklärung nicht geboten war (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG III C 6.75 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 152 = ZLA 1977, 29]).
  • BVerwG, 28.02.1978 - 3 B 39.75

    Der Begriff des Einfamilienhauses - Ermittlung der Geschossfläche einer …

    Es fehlt insoweit bereits an der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zur ordnungsmäßigen Rüge eines Aufklärungsmangels gebotenen Darlegung, inwiefern das Verwaltungsgericht sich während seines Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welch Gründen es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Überprüfung dieser Verfahrensrüge auszugehen hat, darauf angekommen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 6.75 - [ZLA 1977, 29 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 152] Die Ableitung der Geschoßfläche der Dachgeschoßwohnung aus der Geschoßfläche des Erdgeschosses wäre nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nur zulässig gewesen, wenn es sich um Geschosse gleicher Ausdehnung gehandelt hätte.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 74.75

    Geltendmachung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Eigentum an …

    Um eine mangelhafte Aufklärung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO ordnungsgemäß zu rügen, hätte der Kläger darlegen müssen, inwiefern das Verwaltungsgericht sich während des Verfahrens zur weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, in welcher Richtung und in welcher Weise es diese Aufklärung hätte vornehmen müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, von der das Revisionsgericht bei der Prüfung dieser Revisionsrüge auszugehen hat, darauf angekommen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG III C 28.75 - [ZLA 1977, 22] und vom 25. Mai 1976 - BVerwG III C 6.75 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 152 = ZLA 1977, 29]).
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