Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.1978 - III C 60.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch legislative Maßnahmen - Nationalisierung während der sowjetischen Besatzung vor Beginn der Verfolgung - Anspruch auf Schadensfeststellung verfolgter deutscher Volkszugehöriger - Definition der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 22.08.1977 - (IV) VI LA 67/73
- BVerwG, 11.07.1978 - III C 60.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 56, 144
- MDR 1979, 166
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 07.07.1977 - 3 C 68.76
Reparationsschaden - Wegnahme von Wirtschaftsgütern - Feindgesetzgebung - …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Sie steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den Vorschriften der 7. FeststellungsBV sowie zu anderen inhaltsgleichen Vorschriften des Lastenausgleichsrechts, wonach ein Vermögensverlust auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen anzunehmen ist (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7 = IFLA 1978, 27] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Nach dem 15. November 1939, als Grund und Boden in staatliches Eigentum übergegangen waren, standen dem Kläger und den übrigen früheren "Miteigentümern" im Innenverhältnis keine dahin gehenden Befugnisse mehr zu (vgl. hierzu auch Urteile vom 2. Juli 1970 - BVerwG 3 C 22.69 - [ZLA 1970, 197] und vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 25.10.1976 - III B 90.73
Anforderungen an die Rücknahme eines Teilfeststellungsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Dies ist auch für den Fall ausgesprochen worden, daß die Vermögensgegenstände früher im Eigentum des Erwerbers gestanden haben und diesem nach dem Recht desjenigen Staates, in dem er seinen ständigen Aufenthalt hatte, ohne Entschädigung enteignet worden waren (vgl. zuletzt Beschluß vom 25. Oktober 1976 - BVerwG 3 B 90.73 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 26]). - BVerwG, 02.07.1970 - III C 22.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust von Wohnhäusern
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Nach dem 15. November 1939, als Grund und Boden in staatliches Eigentum übergegangen waren, standen dem Kläger und den übrigen früheren "Miteigentümern" im Innenverhältnis keine dahin gehenden Befugnisse mehr zu (vgl. hierzu auch Urteile vom 2. Juli 1970 - BVerwG 3 C 22.69 - [ZLA 1970, 197] …und vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [a.a.O.]).
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Ihr innerstaatlicher Ausgleich liegt deshalb weitgehend in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfG in NJW 1976, 1491; DVBl. 1976, 495), der lediglich durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und den in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Sozialstaatlichkeit Grenzen gesetzt sind. - BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 67/70
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 RepG
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Ihr innerstaatlicher Ausgleich liegt deshalb weitgehend in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfG in NJW 1976, 1491; DVBl. 1976, 495), der lediglich durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und den in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Sozialstaatlichkeit Grenzen gesetzt sind. - BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
So hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß nicht nur der Verlust des formellen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV darstellt, sondern daß dies auch bei Verlust des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 11 des Steueranpassungsgesetzes (jetzt § 39 Abs. 2 der Abgabenordnung) zutreffen kann (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG 3 C 115.62 - [BVerwGE 19, 300] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 25]). - BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 12.76
Besatzungsschäden - Sowjetische Besatzungsmacht - Österreichisches …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Verfolgungsbedingte Verluste an Wirtschaftsgütern, die in den Vertreibungsgebieten belegen waren, sind in die allgemeinen Regelungen für Kriegs- und Kriegsfolgeschäden einbezogen worden (vgl. § 11 a Abs. 2 FG, § 5 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV), die ihrerseits nach den Grundsätzen des Staatsbankrotts des Deutschen Reichs abgewickelt werden durften (vgl. zuletzt Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 12.76 - [BVerwGE 52, 272]). - BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62
Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
So hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß nicht nur der Verlust des formellen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV darstellt, sondern daß dies auch bei Verlust des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 11 des Steueranpassungsgesetzes (jetzt § 39 Abs. 2 der Abgabenordnung) zutreffen kann (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG 3 C 115.62 - [BVerwGE 19, 300] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 25]). - BVerwG, 17.02.1972 - III C 13.71
Feststellung eines Vertreibungsschadens an wirtschaftlichem Eigentum einer …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Denn ob Eigenbesitz anzunehmen ist, hängt entscheidend davon ab, ob aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen im Verhältnis des formellen Eigentümers zum wirtschaftlichen Eigentümer letzterer befugt gewesen wäre, den formellen Eigentümer für dauernd von einer Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen (vgl. Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 3 C 13.71 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 76 = ZLA 1972, 115]). - BVerwG, 28.05.1971 - III C 93.69
Voraussetzung eines Vermögensentzugs auf Grund von Vertreibungsmaßnahmen im …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, daß die Verfolgungszeit in Ostpolen erst am 22. Juni 1941 begonnen hat, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Einbeziehung dieses Gebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung (vgl. Urteile vom 18. Juni 1970 - BVerwG 3 C 12.69 - [ZLA 1970, 205] und vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 137.69 - [ZLA 1971, 235]). - BVerwG, 18.06.1970 - III C 12.69
Feststellung von Schäden an Grundvermögen
- BVerwG, 31.05.1966 - III B 135.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterlassene …
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
Er wiederholt weitgehend seinen erstinstanzlichen Vortrag und setzt sich mit dem Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - auseinander, das im angefochtenen Urteil vom 9. Oktober 1978 noch nicht berücksichtigt worden ist.Der erkennende Senat nimmt deshalb zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Begründung des angefochtenen Urteils Bezug und ergänzt diese Rechtsausführungen im folgenden hinsichtlich derjenigen Ausführungen der Revision, die sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40 = MDR 1979, 166 = ZLA 1979, 69 = ROW 1979, 76) beziehen.
Hinsichtlich des letzteren Punktes wird wiederum auf das Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (a.a.O.) verwiesen, in dem dargelegt ist, daß ein Vermögensverlust nicht nur durch eine konkrete Entziehungsmaßnahme im Einzelfall (Beschlagnahme oder sonstige Inbesitznahme), sondern auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann, und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - hier also der sowjetischen Verfassung im Gebiet Lettlands - anzunehmen ist (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVervGE 54, 159 [165] = Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7]).
Darüber hinaus bewirkt diese kraft Gesetzes erfolgte Verstaatlichung, daß zugunsten des - formellen - Voreigentümers auch nicht angenommen werden kann, er sei noch wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 AO geblieben und habe dann als solcher einen Entziehungsschaden im Sinne von § 1 der 11. LeistungsDV-LA erleiden können (vgl. dazu gleichfalls die vorzitierten Urteile vom 7. Juli 1977 und vom 11. Juli 1978, a.a.O.).
Die vom Kläger (unter kritischem Hinweis insbesondere auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - [ZLA 1966, 167] und das oben zitierte Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [a.a.O.]) vertretene Auffassung, eine tatsächlich durchgeführte Reprivatisierung müsse die Schadensfeststellung wegen eines an dem zurückgegebenen Wirtschaftsgut später eingetretenen Vertreibungsschadens ermöglichen, ist nach Lage des Falles nicht entscheidungserheblich und deshalb hier nicht zu erörtern.
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77
Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch …
Der Bundesgesetzgeber ist daher auch nicht gemäß Artikel 25 GG verpflichtet, alle Vermögensschaden auszugleichen, die während oder als Folge des zweiten Weltkrieges deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen durch Maßnahmen fremder Staaten entstanden sind (Bestätigung von BVerwG 3 C 60.77. - Urteil vom 11. Juli 1978 - [BVerwGE 56, 144 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40], BVerwG 3 C 17.78 - Urteil vom 26. Oktober 1978 [BVerwGE 57, 13 - Buchholz 427.3 § 14 Nr. 13], BVerwG 3 C 13.78 - Urteil vom 18. Januar 1979 [Buchholz 427.3 § 14 Nr. 14]).Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden und hält auch im vorliegenden Fall daran fest, daß der Lastenausgleichsgesetzgeber im gesamten Bereich des Kriegsfolgenrechts bei der Feststellung und Entschädigung von Vermögensverlusten, die außerhalb der Grenzen des deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 entstanden sind, hinsichtlich der - für die Geschädigteneigenschaft im Sinne des § 229 LAG maßgebenden - Eigentumsverhältnisse grundsätzlich an die in dem betreffenden Schadensgebiet nach der jeweiligen verfassungsrechtlichen Situation vorgefundene tatsächliche Rechtslage angeknüpft hat und dies ohne Verstoß gegen höherrangiges Verfassungsrecht auch tun durfte (vgl. hierzu zuletzt Urteile vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [BVerwGE 56, 144 - Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40 - ZLA 1979, 69], vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 17.78 - [BVerwGE 57, 13 = Buchholz 427.3 § 14 Nr. 13] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 13.78 - [Buchholz 427.3 § 14 Nr. 14]).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit insbesondere auf die Ausführungen des Senats in den Gründen des vorgenannten Urteils vom 11. Juli 1978 (a.a.O.), das den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens zugänglich gemacht worden ist, Bezug genommen.
Hinsichtlich des letzteren Punktes wird wiederum auf das Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (a.a.O.) verwiesen, in dem dargelegt ist, daß ein Vermögensverlust nicht nur durch eine konkrete Entziehungsmaßnahme im Einzelfall (Beschlagnahme oder sonstige Inbesitznahme), sondern auch durch allgemeine legislative Maßnahmen bewirkt werden kann, und als Schadenszeitpunkt dann grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - hier also der sowjetischen Verfassung im Gebiet der Westukraine - anzunehmen ist (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 68.76 - [BVerwGE 54, 159/165 = Buchholz 427.7 § 6 Nr. 7]).
Denn wie ebenfalls im Urteil des Senats vom 11. Juli 1978 (a.a.O.) ausgesprochen worden ist, setzt ein Entziehungstatbestand grundsätzlich einen tatsächlichen Zugriffsakt auf Vermögensgegenstände während der Verfolgungszeit voraus; in einer lediglich unterlassenen Beseitigung von Vermögensverlusten, die jüdischen Voreigentümern durch Nationalisierungs- oder Sozialisierungsmaßnahmen während der zeitlich voraufgegangenen sowjetischen Besetzung entstanden sind, kann deshalb eine konkrete Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV und ein dadurch bedingter Vermögensschaden nicht gesehen werden.
- BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 42.85
Ausschlussfrist für einen Schadenfeststellungsantrag des Erben eines …
Dem Gesetzgeber steht bei dem innerstaatlichen Ausgleich von Kriegsfolgeschäden, die nach den Grundsätzen des Staatsbankrotts des Deutschen Reichs abgewickelt werden durften, weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl.Urteile vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 12.76 - [BVerwGE 52, 272] undvom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40]).
- BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82
Ausbildungsvertrag - Berufsausbildungsverhältnisse - Anrechnungsverordnung - …
Zwar ist der Gesetzgeber nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und nach dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet, in grundrechtsrelevanten Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerwGE 47, 201 [BVerwG 15.11.1974 - VII C 12/74]; 56, 155 [BVerwG 11.07.1978 - 3 C 60/77]je mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 63.88
Feststellung eines Schadens
Bei der Regelung des innerstaatlichen Ausgleichs von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden ist dem Gesetzgeber weitestgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt (vgl. u.a. BVerfG in NJW 76, 1491; Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - in Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40 S 31/36), der allerdings durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt sind. - BVerwG, 24.08.1983 - 3 CB 44.82
Anspruch auf Ausgleich eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen in Polen - …
Diese bereits mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144) eingeleitete und in dem angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ebenso das am gleichen Tage ergangene Urteil BVerwG 3 C 76.78 [ZLA 1980, 146]) vertiefte Rechtsprechung hat der Senat in einem Beschluß vom 5. Juli 1983 - BVerwG 3 B 1.83 - nochmals bestätigt. - BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 17.80
Entziehungstatbestand - Veräußerung von Betriebsvermögen - Verfolgungszeit - …
Die Vorschrift des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG ist auch im Rahmen der 7. FeststellungsDV entsprechend anzuwenden, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile vom 1. Juni 1967 - BVerwG 3 C 148.65 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 6], vom 21. November 1968 - BVerwG 3 C 97.67 - [ZLA 1969, 103], vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [BVerwGE 39, 239] und vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40]). - BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 13.78 ... Ähnliches gilt für die lastenausgleichsrechtliche Beurteilung von Entziehungsschäden nach der 7. FeststellungsDV (vgl. Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 -).".
- BVerwG, 28.05.1980 - 3 CB 63.77
Grundvermögensschaden durch Nationalisierungsmaßnahme
Der Kläger verkennt im übrigen, daß der Lastenausgleichsgesetzgeber nicht gehalten ist, jeden einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen durch den Krieg und seine Folgen entstandenen Schaden zu entschädigen, sondern daß insofern seine Regelungsbefugnis innerhalb der verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen frei ist (vgl. hierzu sinngemäß u.a. Urteile vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 12.76 - [BVerwGE 52, 272/282], vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [BVerwGE 56, 144/151] und zuletzt vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 -). - BVerwG, 05.07.1983 - 3 B 1.83
Verlust von Grundvermögen in Lemberg - Verstaatlichung durch die sowjetische …
Das ist in den Entscheidungen vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - (BVerwGE 56, 144 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40) und vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 3 C 8.77 - (ZLA 1980, 116) geschehen, von denen die letztere erfolglos mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden ist (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1980 - 2 BvR 1268/80 -). - BVerwG, 24.07.1985 - 3 B 2.83
Ausschluss der Feststellungsfähigkeit von Grundvermögen in der Sowjetunion durch …
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