Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2; BayRiStAG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; LlbG Art. 56 Abs. 4
Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer Anlassbeurteilung - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 BayRiStAG, Art. 56 Abs. 4 LlbG
Beamtenrecht: Zur Zulässigkeit von Anlassbeurteilungen bei einem vierjährigen Regelbeurteilungssystem (hier für Richterinnen und Richter) | Stellenbesetzung (Senatsvorsitz Obergericht); Konkurrentenstreitigkeit; Aktualität einer Regelbeurteilung; Aktualisierte ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrentenstreitigkeit; Einstweilige Anordnung; Untersagung einer Stellenbesetzung; Stelle einer/s Vorsitzenden Richterin/-s am Bayerischen Landessozialgericht; Kein Erfordernis einer Anlassbeurteilung
- rechtsportal.de
Zeitliche Aktualität und inhaltliche Aussagekraft als Voraussetzungen für die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 BayRiStAG, Art. 56 Abs. 4 LlbG
Beamtenrecht: Zur Zulässigkeit von Anlassbeurteilungen bei einem vierjährigen Regelbeurteilungssystem (hier für Richterinnen und Richter) | Stellenbesetzung (Senatsvorsitz Obergericht); Konkurrentenstreitigkeit; Aktualität einer Regelbeurteilung; Aktualisierte ...
Verfahrensgang
- VG München, 02.08.2022 - M 5 E 22.2810
- VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
- VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786
- VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2023, 333
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Ein erheblicher Zeitraum im vorstehenden Sinne liegt vor, wenn bei einem vierjährigen Regelbeurteilungszeitraum die anderen Aufgaben während mindestens zu zwei Dritteln (= 32 Monate) des Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden (Anschluss an BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris).Rn. 12 Der Vergleich unter den Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.).
Bedarf nach einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine zu treffende Auswahlentscheidung kann aber entstehen, wenn der Beamte nach dem Stichtag der letzten (regulären oder aktualisierten) periodischen Beurteilung wesentlich andere Aufgaben (qualitatives Element) während eines erheblichen Zeitraums (zeitliches Element) wahrgenommen hat (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 12; U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 38, 41 ff., 49 ff.;… im Einzelnen dazu Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020 unter A.VI.2 Rn. 80 ff.).
Denn das Statusamt definiert sich anhand dreier Merkmale, nämlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung und das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 54 f. m.w.N.).
Bei einem zweijährigen Regelbeurteilungszeitraum ist das zeitliche Element hiernach regelmäßig nicht erfüllt (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 12; U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 38, 49 f.; erläuternd hierzu: von der Weiden, jurisPR-BVerwG 21/2019 Anm. 5 unter B.2.a und D. sowie jurisPR-BVerwG 20/2020 Anm. 5 unter C.I.: "mindestens zwei Jahre lang und während der Dauer von zwei Dritteln des Beurteilungszeitraums").
Danach lag der Auswahlentscheidung (6.4.2022) mit der aktualisierten periodischen Beurteilung der Beigeladene vom 4. Juli 2018 eine (noch) hinreichend aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung zugrunde (BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 61).
Denn die normative Vorgabe des Landesgesetzgebers und grundlegende Organisationsentscheidung des Dienstherrn für ein Regelbeurteilungssystem für bayerische Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayRiStAG) darf von der Verwaltung ungeachtet eines hier vorliegenden vierjährigen Beurteilungszeitraums weder unterlaufen noch entwertet werden (BVerwG U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 45).
Der Zweck, durch eine klare zeitlich bezifferte Grenzziehung Rechtssicherheit und Verwaltungspraktibilität zu schaffen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 49), gilt unabhängig vom jeweiligen Beurteilungszeitraum.
Bei einem vierjährigen Beurteilungszeitraum seien auf längere Sicht weniger (periodische) Beurteilungen zu erstellen, so dass die Gefahr eines "Zustandes permanenter Beurteilungstätigkeit" (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 45) durch Anlassbeurteilungen geringer sei.
In diesem Fall stünden die widerstreitenden Interesse des Dienstherrn (Gewährleistung eines leistungsstarken öffentlichen Dienstes und einer funktionsfähigen Verwaltung) und des Beamten (Bewerbungsverfahrensanspruch unter Berücksichtigung aktuell tatsächlich erbrachter Leistung) nicht mehr in einem gerechten Abwägungsverhältnis (vgl. zur Abwägung, BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 44).
Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 59;… BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 12).
Rn. 30 Die Orientierung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 49) an § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG führt entgegen der Auffassung des Antragsgegners ebenfalls nicht dazu, im vorliegenden Verfahren einen kürzeren Zeitanteil als zwei Drittel des Beurteilungszeitraums anzusetzen.
Zwar unterliegt die Beigeladene seit 31. Dezember 2011 nicht mehr der periodischen Beurteilung (zu entsprechend denkbaren Ausnahmekonstellationen, BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 42 m.w.N.;… Lorse a.a.O. unter A.VI.2 Rn. 80), gleichwohl verfügte sie zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung über eine noch hinreichend aktuelle Regelbeurteilung (siehe dazu oben unter 2.a).
- BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Da sie in der Regel einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilung abbildet, muss die Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung entwickelt werden und darf diese lediglich fortentwickeln (BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 11 m.w.N.).Bedarf nach einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine zu treffende Auswahlentscheidung kann aber entstehen, wenn der Beamte nach dem Stichtag der letzten (regulären oder aktualisierten) periodischen Beurteilung wesentlich andere Aufgaben (qualitatives Element) während eines erheblichen Zeitraums (zeitliches Element) wahrgenommen hat (BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 12;… U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 38, 41 ff., 49 ff.;… im Einzelnen dazu Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020 unter A.VI.2 Rn. 80 ff.).
Bei einem zweijährigen Regelbeurteilungszeitraum ist das zeitliche Element hiernach regelmäßig nicht erfüllt (BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 12;… U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 38, 49 f.; erläuternd hierzu: von der Weiden, jurisPR-BVerwG 21/2019 Anm. 5 unter B.2.a und D. sowie jurisPR-BVerwG 20/2020 Anm. 5 unter C.I.: "mindestens zwei Jahre lang und während der Dauer von zwei Dritteln des Beurteilungszeitraums").
- VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351
Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Solche Unterschiede sind aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O. Rn. 59; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 24.03.2020 - 3 CE 20.224
Beschwerde, Anlassbeurteilung, Leistungsvergleich, Verwaltungsakt, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Rn. 26 Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Anlassbeurteilung im Rahmen eines Regelbeurteilungssystems für Beamte/-innen mit dreijährigem Turnus (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BBG und § 48 Abs. 1 BLV in der bis 6.7.2021 gültigen Fassung) kann auf die streitgegenständliche Anlassbeurteilung der Beigeladenen ohne Weiteres übertragen werden (noch offengelassen von BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 3 CE 20.224 - n.v. Rn. 4). - BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15
Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt voraus, dass diese zeitlich aktuell (BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 22) und inhaltlich aussagekräftig (…BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 14) sind. - BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Die Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich setzt voraus, dass diese zeitlich aktuell (…BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 22) und inhaltlich aussagekräftig (BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 14) sind. - VG München, 02.08.2022 - M 5 E 22.2810
Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2022 - 3 CE 22.1887
Rn. 5 Mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 2. August 2022 (Az. M 5 E 22.2810 - juris) lehnte das Verwaltungsgericht München den Eilantrag der Antragstellerin ab.
- VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue …
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) wird in Nr. 1 in der Weise geändert, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird.Rn. 6 Auf Beschwerde der Antragstellerin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) den Beschluss des Verwaltungsgerichts ab und untersagte dem Antragsgegner die Besetzung der streitgegenständlichen Stelle mit der Beigeladenen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin rechtskräftig entschieden wurde.
Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) sei diese rechtswidrig, da ihr ein Beurteilungszeitraum von weniger als vier Jahren zugrunde liege.
Aus der Fassung von Nr. 1 des Tenors des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) folge nicht, dass mit der Bekanntgabe des zweiten Auswahlvermerks die ihm zukommende Rechtswirkung ende.
Rn. 22 Durch die Fassung des Tenors des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) wird dem Antragsgegner untersagt, die streitgegenständliche Stelle einer Vorsitzenden Richterin / eines Vorsitzenden Richters beim Bayerischen Landessozialgericht gem. Stellenausschreibung vom 2. Februar 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 84) mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin rechtskräftig entschieden wurde.
Eine kürzere Dauer der Wirkung des Beschlusses vom … November 2022 (3 CE 22.1887) ist ausdrücklich nicht angeordnet.
Rn. 24 Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des ihm nach § 123 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung/VwGO zukommenden Ermessens hinsichtlich der Reichweite seiner Tenorierung die mit Beschluss vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) ausgesprochene Variante angeordnet hat, so besteht mit Blick auf die in der Rechtsprechung verbreiteten, eine kürzere Dauer anordnende Tenorierungsvarianten, kein Anhalt dafür, der einstweiligen Anordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 eine zeitlich kürzere Wirkung beimessen zu wollen.
Damit muss der Antragsgegner die ihn belastenden Wirkungen des rechtskräftigen Beschlusses vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) im Hinblick auf die erneute Auswahlentscheidung vom 19. Januar 2023 durch einen Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO analog wegen einer nachträglichen Änderung der Umstände beseitigen (…BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 3 CE 20.1582 - juris Rn. 10 ff.).
Rn. 26 Dabei ist es erforderlich, aber auch ausreichend, Nr. 1. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) in der Weise abzuändern, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird.
Dem erfolgreichen Abänderungsantrag wird mit Blick auf die gebotene Klarstellung gegenüber den Beteiligten dadurch hinreichend entsprochen, dass Nr. 1 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) in der Weise geändert wird, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird.
Das folgt auch aus der Formulierung der Auswahlentscheidung vom … Januar 2023, wonach "auf der Grundlage des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 - 3 CE 22.1887 eine erneute Auswahlentscheidung vorzunehmen" ist.
Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einigen Entscheidungen ausdrücklich angegeben hat, dass der Dienstherr nach einem für die Antragstellerpartei erfolgreichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Stellenbesetzungsverfahren eine neue Auswahlentscheidung zu treffen habe (…BayVGH, B.v. 12.7.2021 - 3 CE 21.1466 - BayVBl 2021, 610, juris Rn. 9;… B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - DRiZ 2022, 128, juris Rn. 7), im Beschluss vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) jedoch einen solchen Hinweis nicht angebracht hat, so muss der Dienstherr entscheiden, ob er das Besetzungsverfahren abbricht oder eine neue Auswahlentscheidung vornimmt.
Denn diese Rücknahme erfolgte durch den zuständigen Beurteiler, da sich diese Anlassbeurteilung mit Blick auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) als rechtswidrig herausgestellt hatte (…vgl. BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 2 A 4/15 - NVwZ 2016, 1648, juris Rn. 16 ff.).
- VG Bayreuth, 12.12.2023 - B 5 E 23.800
Notwendigkeit der Aktualisierung der periodischen Beurteilung für eine …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 17) definiere sich das Statusamt anhand dreier Merkmale, nämlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung und durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe.Somit ist eine Regelbeurteilung grundsätzlich nach Art. 56 Abs. 4 Satz 1 LlbG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayRiStAG hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens vier Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 14, 22).
Aus der gesetzlichen Systematik des Art. 5 Abs. 1 BayRiStAG wird hinreichend deutlich, dass für Richter/-innen auf Lebenszeit sowie für Staatsanwälte/-innen im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit regelmäßig periodische Beurteilungen zu erstellen sind, Anlassbeurteilungen hingegen die Ausnahme bilden, die einer besonderen Rechtfertigung bedürfen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 14 f.).
Ein erheblicher Zeitraum liegt dann vor, wenn bei einem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum die anderen Aufgaben während des (deutlich) überwiegenden (mit zwei Dritteln anzusetzenden) Teils des Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden, mithin zwei Jahre lang (…vgl. BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6/19 - juris Rn. 12;… U.v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 - juris Rn. 38, 49 f.; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 18).
Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, einen im Verhältnis dazu entsprechend längeren Zeitraum als Voraussetzung für die Erstellung einer Anlassbeurteilung zu verlangen, währenddessen die wesentlich anderen Aufgaben ausgeübt worden sein müssen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 26 m.w.N.).
Somit liegt bei einem vierjährigen Regelbeurteilungszeitraum ein erheblicher Zeitraum dann vor, wenn die wesentlich anderen Aufgaben während des (deutlich) überwiegenden Teils, das heißt mindestens zu zwei Dritteln (= 32 Monate), des Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Ls.;… im Anschluss an BVerwG, U.v. 09.05.2019 - 2 C 1/18 - juris Rn. 38, 49 f.).
Rn. 64 Eine Aktualisierung der periodischen Beurteilung ist aus der Regelbeurteilung zu entwickeln, weshalb die Feststellungen und Bewertungen zu Eignung, Leistung und Befähigung in der zuvor erstellten Regelbeurteilung lediglich fortentwickelt werden dürfen (…vgl. zur Anlassbeurteilung BVerwG, B.v. 02.07.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 13;… B.v. 14.08.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 33).
Vielmehr erachtet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wie oben bereits ausgeführt eine Übertragung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einen vierjährigen Beurteilungszeitraum unter entsprechender Anpassung für notwendig (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 14 f.).
- VG Bayreuth, 15.03.2023 - B 5 E 23.87
Konkurrenteneilverfahren, Aktualität einer Regelbeurteilung, Erfordernis einer …
Da sie in der Regel einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilung abbildet, muss die Anlassbeurteilung aus der Regelbeurteilung entwickelt werden und darf diese lediglich fortentwickeln (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 13).Rn. 32 Aus der gesetzlichen Systematik des 4. Teils des Leistungslaufbahngesetzes wird hinreichend deutlich, dass für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit regelmäßig periodische Beurteilungen zu erstellen sind, Anlassbeurteilungen hingegen die Ausnahme bilden, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 15).
Bedarf nach einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine zu treffende Auswahlentscheidung kann aber entstehen, wenn der Beamte nach dem Stichtag der letzten (regulären oder aktualisierten) periodischen Beurteilung wesentlich andere Aufgaben (qualitatives Element) während eines erheblichen Zeitraums (zeitliches Element) wahrgenommen hat (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 12;… U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 38, 41 ff., 49 ff.; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 16;… im Einzelnen dazu Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020 unter A.VI.2 Rn. 80 ff.).
Denn das Statusamt definiert sich anhand dreier Merkmale, nämlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung und das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 54 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 17).
Bei einem zweijährigen Regelbeurteilungszeitraum ist das zeitliche Element hiernach regelmäßig nicht erfüllt (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 12;… U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 38, 49 f.; erläuternd hierzu: von der Weiden, jurisPR-BVerwG 21/2019 Anm. 5 unter B.2.a und D. sowie jurisPR-BVerwG 20/2020 Anm. 5 unter C.I.: "mindestens zwei Jahre lang und während der Dauer von zwei Dritteln des Beurteilungszeitraums"; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 18).
Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, einen im Verhältnis dazu entsprechend längeren Zeitraum als Voraussetzung für die Erstellung einer Anlassbeurteilung zu verlangen, währenddessen die wesentlich anderen Aufgaben ausgeübt worden sein müssen (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 26 m.w.N.).
Denn dieser Umstand erfüllt jedenfalls nicht das durch die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangte qualitative Element einer wesentlich veränderten Aufgabenwahrnehmung zur Annahme des Erfordernisses einer Anlassbeurteilung (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 54 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070
Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am …
Rn. 2 Mit Beschluss vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) untersagte der Senat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dem Antragsgegner die Besetzung der streitgegenständlichen Stelle mit der Beigeladenen bis über die Bewerbung der Antragstellerin rechtskräftig entschieden wurde, weil die der Auswahlentscheidung zugrundeliegende Anlassbeurteilung der Beigeladenen rechtswidrig war.Rn. 5 Auf Antrag des StMAS nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO analog änderte das Verwaltungsgericht den Beschluss des Senats vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) dahingehend ab, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird.
Dabei verkennt sie indes sein legitimes Interesse, die ihn belastenden Wirkungen des rechtskräftigen Beschlusses vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) durch einen Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO analog wegen einer nachträglichen Änderung der Umstände zu beseitigen.
Der vom Senat (B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887) festgestellte Fehler war nur durch die Erstellung einer neuen Anlassbeurteilung zu beseitigen.
Rn. 20 Der Hinweis des Senats (B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 32), dass die Beigeladene über eine noch hinreichend aktuelle Regelbeurteilung verfügte, bezog sich auf den "Zeitpunkt der [ursprünglichen] Auswahlentscheidung" und ist durch den zeitlichen Fortschritt und die neu getroffene Auswahlentscheidung inzwischen überholt.
- VG München, 27.02.2024 - M 5 E 23.4709
Verwendung ressortfremder Beurteilungsrichtlinien
Zwar bedürften nach der landesgesetzlichen Ausgestaltung Anlassbeurteilungen einer Rechtfertigung und das System von Regelbeurteilungen dürfe nicht dadurch unterlaufen werden, dass trotz des Vorliegens einer hinreichend aktuellen Beurteilung ohne ausreichenden Grund Anlassbeurteilungen erstellt würden (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 15 f.).Eine ohne Anlass erstellte Anlassbeurteilung ist rechtswidrig und eine darauf gestützte Auswahlentscheidung beruht auf einem fehlerhaften Leistungsvergleich (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 21).
Rn. 57 Die vom Antragsgegner angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…B.v. 16.4.2013 - 2 B 134.11 - juris, Rn. 17 - in einem obiter dictum führt das Bundesverwaltungsgerichts aus, dass zur Herbeiführung der größtmöglichen Vergleichbarkeit auch Anlassbeurteilungen mit gleichen Vorgaben für Auswahlentscheidungen denkbar seien) ist im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu sehen, welche sehr restriktiv hinsichtlich der Erstellung von Anlassbeurteilungen sind und diese lediglich dann zulassen, wenn der Beamte nach dem Stichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat, oder in zeitlicher Hinsicht keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346, juris Rn. 12;… BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4/20 - ZBR 2021, 342, juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16).
Auch aus der gesetzlichen Systematik des Art. 5 Abs. 1 BayRiStAG wird hinreichend deutlich, dass für Richter auf Lebenszeit sowie für Staatsanwälte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit regelmäßig periodische Beurteilungen zu erstellen sind und Anlassbeurteilungen hingegen die Ausnahme bilden, die einer besonderen Rechtfertigung bedürfen (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 15).
Die Entscheidung des Landesgesetzgebers für das System von Regelbeurteilungen darf von der Verwaltung nicht dadurch unterlaufen werden, dass sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens trotz des Vorliegens einer hinreichend aktuellen Regelbeurteilung ohne ausreichenden Grund Anlassbeurteilungen erstellt (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16).
- VG München, 07.10.2024 - M 5 E 24.3948
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Direktorenstelle am Amtsgericht;, …
Die Entscheidung des Landesgesetzgebers für das System der turnusmäßigen Regelbeurteilungen darf von der Verwaltung nicht dadurch unterlaufen werden, dass sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens trotz des Vorliegens einer hinreichend aktuellen Regelbeurteilung ohne ausreichenden Grund Anlassbeurteilungen erstellt (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 16).Gleichzeitig hat sich die Beurteilungsbestimmung an den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen zu orientieren (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 19).
Fehlt ein Anlass zur Erstellung einer Anlassbeurteilung, bedarf es nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern dem Dienstherrn ist der Erlass einer solchen auch verwehrt und sie darf für den Leistungsvergleich nicht herangezogen werden (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346, juris Rn. 12;… BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4/20 - ZBR 2021, 342, juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 03.05.2024 - 3 CE 24.571
Rückgriff auf ressortfremde Beurteilungsrichtlinie bei Erstellung einer …
Bei einem auf turnusgemäßen Regelbeurteilungen beruhenden Beurteilungssystem und Fehlen einer ausdrücklichen Regelung zur Erstellung einer Anlassbeurteilung bedarf Letzteres mit Blick auf Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 GG einer besonderen Rechtfertigung (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 2.18 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 16), so dass die vorgenannte generalklauselartige Richtlinienbestimmung grundsätzlich eng auszulegen ist.Die Entscheidung des Landesgesetzgebers für das System von Regelbeurteilungen darf von der Verwaltung nicht dadurch unterlaufen werden, dass sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens trotz des Vorliegens einer hinreichend aktuellen Regelbeurteilung ohne ausreichenden Grund Anlassbeurteilungen erstellt (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - juris Rn. 16).
- VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575
Besetzung der Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters der …
März 2021 bis … Juni 2022 war daher nicht erforderlich und damit für die streitgegenständliche Auswahlentscheidung nicht heranzuziehen (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16;… BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6/19 - ZBR 2020, 346, juris Rn. 8 ff.).Bedarf nach einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf eine zu treffende Auswahlentscheidung kann aber entstehen, wenn der Richter nach dem Stichtag der letzten (regulären oder aktualisierten) periodischen Beurteilung wesentlich andere Aufgaben (qualitatives Element) während eines erheblichen Zeitraums (zeitliches Element) wahrgenommen hat (so ausdrücklich: BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16;… BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346, juris Rn. 12;… U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - ZBR 2020, 35, juris Rn. 38, 41 ff., 49 ff.).
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2635
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
Fehlt ein Anlass zur Erstellung einer Anlassbeurteilung, bedarf es nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern dem Dienstherrn ist der Erlass einer solchen auch verwehrt und sie darf für einen Leistungsvergleich nicht herangezogen werden (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346, juris Rn. 12;… BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4/20 - ZBR 2021, 342, juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16).Rn. 34 Der Umstand, dass der Beigeladene in der Anlassbeurteilung ein um eine Stufe besseres Gesamtergebnis erreicht hat als in der periodischen Beurteilung stellt ebenfalls keinen Grund für die Erstellung einer Anlassbeurteilung dar (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 21 ff.).
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2634
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
Fehlt ein Anlass zur Erstellung einer Anlassbeurteilung, bedarf es nicht nur keiner Anlassbeurteilung, sondern dem Dienstherrn ist der Erlass einer solchen auch verwehrt und sie darf für einen Leistungsvergleich nicht herangezogen werden (…BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - ZBR 2020, 346, juris Rn. 12;… BVerwG, B.v. 7.1.2021 - 2 VR 4/20 - ZBR 2021, 342, juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 16).Rn. 33 Der Umstand, dass der Beigeladene in der Anlassbeurteilung ein um eine Stufe besseres Gesamtergebnis erreicht hat als in der periodischen Beurteilung stellt ebenfalls keinen Grund für die Erstellung einer Anlassbeurteilung dar (BayVGH, B.v. 16.11.2022 - 3 CE 22.1887 - NVwZ-RR 2023, 333, juris Rn. 21 ff.).
- VGH Bayern, 14.11.2025 - 3 CE 25.2090
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung, Unvereinbarkeit einer …
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2633
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht;, Anlassbeurteilung;, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2026 - 6 B 1308/25
Stellenbesetzung; Auswahlverfahren; Auswirkungslosigkeit; Anlassbeurteilung; …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.529
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.533
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.520
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
- VGH Bayern, 06.03.2024 - 3 CE 23.2302
Aktualität einer dienstlichen Beurteilung bei erheblichen Veränderungen der …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.531
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.532
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Vergleichbarkeit dienstlicher …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.530
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Vergleichbarkeit dienstlicher …
- VG München, 20.03.2025 - M 5 E 25.527
Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anlassbeurteilung, Wesentliche …
- VG München, 31.07.2024 - M 5 E 24.2198
Konkurrentenstreit, Bewerbungsverfahrensanspruch, Leistungsvergleich, …
- VGH Bayern, 06.06.2025 - 3 CE 25.817
Anlassbeurteilung, Verwaltungsgerichte, Fehlerhafte Auswahlentscheidung, …
- VG Bayreuth, 20.07.2023 - B 5 E 23.426
Konkurrentenstreitverfahren, Bewerbungsverfahrensanspruch, dienstliche …
- VG München, 01.10.2024 - M 5 E 24.1975
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
- VG München, 08.10.2025 - M 5 E 25.3424
Einstweilige Anordnung - Besetzung der Funktionsstelle einer Konrektorin an einer …
- VG Bayreuth, 14.08.2024 - B 5 E 24.399
Konkurrentenstreitigkeit um den Beförderungsdienstposten des "Fachlichen, Leiters …
- VG Greifswald, 05.11.2025 - 6 B 2788/25
- VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.499
Keine Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs bei Zugrundelegung der …
- VG Bayreuth, 28.10.2024 - B 5 E 24.705
Dienstposten als Zweiter, Realschulkonrektor, Leistungsvorsprung durch Tätigkeit …
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