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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3369
OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16 (https://dejure.org/2016,3369)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07.03.2016 - 3 EN 123/16 (https://dejure.org/2016,3369)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07. März 2016 - 3 EN 123/16 (https://dejure.org/2016,3369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 140 GG, Art 139 WRV, § 47 Abs 6 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung erfolgte Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besucherstrom; Erwerbsinteresse; Feiertagsruhe; Folgenabwägung; Gewerkschaft; Koalitionsfreiheit; Ladenöffnung; Ladenöffnungszeiten; Ladenschluss; Prognose; Prozessaussichten; Sachgrund; Sonntagsöffnung; Sonntagsruhe; Umsatzinteresse; Vereinigungsfreiheit; verkaufsoffen

  • rechtsportal.de

    ThürLadÖffG § 10 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine mittels Rechtsverordnung erfolgte Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Vorerst keine verkaufsoffenen Sonntage in Erfurt im Mai und Juni

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Verkaufsoffener Sonntag: Nur bei bestimmtem Anlass erlaubt?

  • weka.de (Kurzinformation)

    Verkaufsoffener Sonntag nur aus ganz besonderem Anlass möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen bedarf eines besonderen Sachgrundes - Weder Umsatzinteresse der Händler noch Kaufinteresse möglicher Kunden ausreichend für Recht auf Ladenöffnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine mittels Rechtsverordnung erfolgte Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).

    Mit Blick auf das Erfordernis einer allenfalls geringen prägenden Wirkung der Ladenöffnung muss diese als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheinen (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153/89 - NVwZ 1990, 761 und Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14, juris, vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 29. September 2000 - 2 N 804/00 - ThürVBl. 2001, 87).

    Zu prüfen ist jedoch, ob sie bei Erlass der Rechtsverordnung über die Freigabe der Ladenöffnung schlüssig und vertretbar ist (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15

    Einstweilige Anordnung; Verordnung; Antragsbefugnis einer Gewerkschaft; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Rn. 13 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).

    Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 6 B 11247/13

    Verkaufsoffener Sonntag in Worms kann stattfinden

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Rn. 13 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).

    Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).

  • OVG Thüringen, 29.09.2000 - 2 N 804/00

    Gewerberecht einschl. der beruflichen Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht); …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    § 10 Abs. 1 ThürLadÖffG (juris: LÖG TH) ermächtigt die Landkreise und die kreisfreien Städte zur ausnahmsweisen Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen nur unter der Voraussetzung, dass den Ereignissen, die den besonderen Anlass für die Ladenöffnungen ausmachen sollen, ein eigenständiges hinreichendes Besucherinteresse zukommt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 29.09.2000 - 2 N 804/00 -, - ThürVBl 2001, 87).

    Mit Blick auf das Erfordernis einer allenfalls geringen prägenden Wirkung der Ladenöffnung muss diese als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheinen (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153/89 - NVwZ 1990, 761 und Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14, juris, vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 29. September 2000 - 2 N 804/00 - ThürVBl. 2001, 87).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Soweit sie geltend macht, die angegriffene Rechtsverordnung sei mit der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 1 und 4 ThürLadÖffG nicht vereinbar und außerdem vorträgt, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Verordnung lägen nicht vor, ergibt sich die Möglichkeit einer mehr als nur geringfügigen Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 13, 37 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. November 2009 - 1 BvR 2857 und 1 BvR 2858/07; juris, BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14 - ArbuR 2016, 85 (Kurzwiedergabe) und vom 26. November 2014 - 6 CN 1/13 - NVwZ 2015, 590; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 16. Dezember 2013, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.; alle zitiert auch nach juris).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Mit Blick auf das Erfordernis einer allenfalls geringen prägenden Wirkung der Ladenöffnung muss diese als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheinen (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153/89 - NVwZ 1990, 761 und Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14, juris, vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 29. September 2000 - 2 N 804/00 - ThürVBl. 2001, 87).
  • OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11

    Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nur dann als Bestandteil der Folgenabwägung in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich schon bei summarischer Prüfung im Anordnungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass ein Normenkontrollantrag unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet ist (st. Rspr. des Senats: vgl. nur Beschluss vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 - LKV 2011, 472 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2009 - 3 C 30/08

    Sonntagsladenöffnungszeiten der Stadt Böhlen im Jahre 2008 für unwirksam erklärt

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Rn. 13 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).
  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier …

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
    Rn. 13 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016 …

    OVG, Beschluss vom 7.3.2016 - 3 EN 123/16 -, juris, Rn. 16 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2002 - 8 S 2210/02 -, juris, Rn. 33, m. w. N.

    OVG, Beschluss vom 7.3.2016 - 3 EN 123/16 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 9.11.2009 - 3 B 501/09 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 17.10.2014 - 8 B 1767/14.N -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 26.3.2015 - 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274 = juris.

  • OVG Thüringen, 20.04.2016 - 3 EN 222/16

    Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen am 1. …

    § 10 Abs. 1 ThürLadÖffG (juris LÖG TH) ermächtigt die Landkreise und die kreisfreien Städte zur ausnahmsweisen Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen durch Rechtsverordnung nur unter der Voraussetzung, dass den Ereignissen, die den besonderen Anlass für die Ladenöffnungen ausmachen sollen, ein eigenständiges hinreichendes Besucherinteresse zukommt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 07.03.2016 - 3 EN 123/16 -): hier im summarischen Verfahren bejaht ("Suhler Frühling").

    Rn. 14 Der Zulässigkeit des Antrags steht auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin bislang in der Hauptsache noch keinen Normenkontrollantrag anhängig gemacht hat, da er in Anlehnung an den vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 123 VwGO auch bereits zuvor gestellt werden kann (Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13 - GewArch 2014, 131; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 - LKV 2015, 274; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. November 2009 - 3 B 455/09 - ArbuR 2010, 171; alle zitiert auch nach juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015 § 47 Rnr. 156).

    Rn. 22 Insoweit gilt es, wie der Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - ausgeführt hat, zu beachten, dass zwar mit dem im Zuge der Föderalismusreform am 1. September 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) der Ladenschluss aus dem Katalog der Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung gestrichen wurde und der Thüringer Gesetzgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, nicht das Gesetz über den Ladenschluss - LadSchlG - als Bundesrecht fortgelten zu lassen, sondern die Ladenöffnungszeiten mit Erlass des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vom 24. November 2006 selbst zu regeln.

    Mit Blick auf das Erfordernis einer allenfalls geringen prägenden Wirkung der Ladenöffnung muss diese als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheinen (Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153/89 - NVwZ 1990, 761 und Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2/14, juris, vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 29. September 2000 - 2 N 804/00 - ThürVBl.

  • OVG Thüringen, 22.09.2016 - 3 N 182/16

    Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlass

    Rn. 17 Aufgrund eines entsprechend sachlich beschränkten Antrages der Antragstellerin nach § 47 Abs. 6 VwGO setzte der Senat mit Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - die Verordnung außer Vollzug, soweit es das Offenhalten der Verkaufsstellen am 1. und 8. Mai 2016 sowie am 5. Juni 2016 betraf.

    Rn. 31 Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu diesem Verfahren wie auch dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ( 3 EN 123/16 ) und die beigezogenen Behördenakten (2 Heftungen) Bezug genommen.

    Rn. 63 (c) § 1 Abs. 7 Var. 1 (20.03.: Ostern - Präsentation der BUGA-Außenstelle), Var. 2 (01.05.: Veranstaltung zum Maifeiertag; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - juris Rdn. 27), Abs. 8 Var. 2 (08.05.: Japanisches Gartenfest, vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - a. a. O. Rdn. 26), Var. 3 (05.06.: Kinderspielfest, vgl. hierzu ebenfalls Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 - a. a. O. Rdn. 26), Abs. 9 Var. 1 (03.01.: Veranstaltung zum Tag der Gesundheit), Var. 2 (25.09.: Veranstaltung Thüringenolympiade) der Verordnung sind materiell rechtswidrig, da aufgrund der Darlegungen der Antragsgegnerin nicht erkennbar wird, welcher Art die der Verkaufsöffnung zu Grunde liegenden Veranstaltungen sein sollen.

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