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| OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 14 EWGAssRBes 1/80, Art 41 EWGAssRBes 1/80, § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004, § 51 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 51 Abs 4 AufenthG 2004
Abschiebungsandrohung bei gesetzlich vollziehbarer Ausreisepflicht nach Erlöschen des Aufenthaltstitels - Informationsverbund Asyl und Migration
Verfahrensgang
- VG Weimar, 15.02.2021 - 2 E 71/21
- OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - 11 S 2934/96
Abschiebungsandrohung im Falle einer bereits kraft Gesetzes vollziehbaren …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Ist die Ausreisepflicht bereits kraft Gesetzes vollziehbar, so bedarf es für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung keines sofort vollziehbaren Grundverwaltungsaktes, wie die Feststellung des Erlöschens eines früheren Aufenthaltstitels (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 11 S 2934/96 - juris) (Rn.31) .Die Ausreisepflicht ergibt sich bereits aus dem Gesetz (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1997 - 11 S 2934/96 - juris Rn. 7 m. w. N.).
Feststellende (und auch gestaltende) Verwaltungsakte werden dort nicht genannt, weil sie nur deklaratorische Wirkung haben bzw. im Falle der gestaltenden Verwaltungsakte aus sich heraus wirken (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1997 - 11 S 2934/96 - juris Rn. 8).
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Auch im Rahmen der Anwendung des ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80) bestehen Erlöschenstatbestände (vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42 …und vom 18. Juli 2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9), wie es in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Ausdruck kommt.Auch im Rahmen der Anwendung des ARB 1/80 bestehen Erlöschenstatbestände (vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42 …und vom 18. Juli 2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9), wie es in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Ausdruck kommt.
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Auch im Rahmen der Anwendung des ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80) bestehen Erlöschenstatbestände (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42 und vom 18. Juli 2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9), wie es in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Ausdruck kommt.Auch im Rahmen der Anwendung des ARB 1/80 bestehen Erlöschenstatbestände (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42 und vom 18. Juli 2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9), wie es in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Ausdruck kommt.
- VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722
Erlöschen eines Aufenthaltstitels
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Eine "Nachsichtgewährung" auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei Fristüberschreitung der Sechs-Monatsfrist nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG (juris: AufenthG 2004) kann allenfalls zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristüberschreitung oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste, dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten, in Betracht kommen (im Anschluss an:. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 24 BV 03.722 - juris Rn. 43 m. w. N.).Eine "Nachsichtgewährung" auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann danach allenfalls zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristüberschreitung oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste, dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten, in Betracht kommen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 24 BV 03.722 - juris Rn. 43 m. w. N.).
- VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431
Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Auch im Rahmen der Anwendung des ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80) bestehen Erlöschenstatbestände (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42 …und vom 18. Juli 2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9), wie es in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Ausdruck kommt.Auch im Rahmen der Anwendung des ARB 1/80 bestehen Erlöschenstatbestände (…vgl. EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42 …und vom 18. Juli 2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9), wie es in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Ausdruck kommt.
- BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise; …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Hält sich der Ausländer daher im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG länger als sechs Monate außerhalb des Bundesgebietes auf, wird grundsätzlich unwiderleglich angenommen, dass er aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund ausgereist und sein Aufenthaltstitel damit ebenfalls erloschen ist (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - 3 EO 786/20 - n. v.; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2012 - 1 C 1/11 - juris Rn. 9). - BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Das Bundesverwaltungsgericht zieht dabei als unionsrechtlichen Bezugsrahmen für das Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach einer Ausreise, die Maßstäbe der Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie) heran (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21). - VGH Hessen, 16.03.1999 - 10 TZ 325/99
Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nach Ausreise und Versäumung der …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Es handelt sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 - juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10
Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Eine Pflicht, einen Ausländer über alle Eventualitäten seines Handelns im Vorfeld zu belehren und hieran regelmäßig zu erinnern, ergibt sich für die Ausländerbehörde auch nicht aus § 82 Abs. 3 AufenthG (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 18 A 2513/10 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275
Erlöschen des Aufenthaltstitels; Überschreiten der Sechs-Monats-Frist; keine …
Auszug aus OVG Thüringen, 19.11.2021 - 3 EO 167/21
Es handelt sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 - juris Rn. 2; Hessischer VGH…, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 17).
- VG Darmstadt, 28.02.2024 - 5 K 1525/18
Erlöschen Niederlassungserlaubnis
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, welche ohne Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde - die vor Fristablauf grundsätzlich auf Antrag des Betroffenen erfolgen muss - das Erlöschen des Aufenthaltstitels bewirkt (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 19.11.2021 - 3 EO 167/21 -, juris Rn. 48).Hierbei ist unerheblich, dass er als Inhaber einer Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nach § 51 Abs. 4 AufenthG Anspruch auf die Einräumung einer längeren Frist besäße, da die Vorschrift eine Antragstellung bzw. eine bereits erfolgte Fristverlängerung vor Fristablauf voraussetzt (OVG Thüringen, Beschl. v. 19.11.2021 - 3 EO 167/21 -, juris Rn. 55).
Da es sich bei der sechsmonatigen Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist keine Wiedereinsetzung in diese Frist nach § 32 HVwVfG möglich (OVG Thüringen, Beschl. v. 19.11.2021 - 3 EO 167/21 -, juris Rn. 48;… BayVGH, Beschl. v. 06.08.2014 - 19 CS 14.968 -, juris Rn. 27 jeweils m.w.N.).
- OVG Thüringen, 14.07.2023 - 4 EO 365/23
Keine Zuständigkeit der Ausländerbehörde zur Konkretisierung der …
Die Klage gegen diese nachträgliche Zielstaatsbestimmung hat als Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO i. V. m. § 8 ThürAGVwGO bzw. § 30 ThürVwZVG - dazu gehört auch der Erlass einer Abschiebungsandrohung und damit auch als inhaltlicher Bestandteil der Abschiebungsandrohung der Erlass einer nachträglichen Konkretisierung der Zielstaatsbestimmung - keine aufschiebende Wirkung (vgl. zur Abschiebungsandrohung: ThürOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 EO 167/21 - juris Rn. 33 ). - VG Stuttgart, 14.08.2024 - 8 K 3207/24
Erlöschen des Aufenthaltstitels; Ablauf der Sechsmonatsfrist
Rn. 10 Bei der Sechs-Monatsfrist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 Hs. 1 AufenthG handelt es sich um eine gesetzliche materielle Ausschlussfrist, die ohne Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde - die grundsätzlich auf Antrag des Betroffenen erfolgen muss - das Erlöschen des Aufenthaltstitels unmittelbar kraft Gesetzes bewirkt (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Thüringen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 EO 167/21 -, juris Rn. 48; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.08.2014 - 19 CS 14.968 -, juris Rn. 27 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2015 - 11 S 714/15 -, juris Rn. 32 ; Fleuß, in: BeckOK AuslR, 41. - VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23
Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf …
Es handelt sich um eine materielle Ausschlussfrist (Thür. OVG, Beschl. v. 19.11.2021 - 3 EO 167/21 -, juris Rn. 48 m.w.N.). - VG Kassel, 02.07.2026 - 4 L 690/26
Antragsart bei Erlöschen eines Aufenthaltstitels
Auch führt das Erlöschen eines Aufenthaltstitels kraft Gesetzes nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 AufenthG dazu, dass der Eintritt der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 691/26.KS anhängigen Klage keine unmittelbaren Auswirkungen auf ausländerrechtliche Folgemaßnahmen aufgrund einer eventuellen Ausreisepflicht der Antragstellerin (beispielsweise den Erlass einer Abschiebungsandrohung) hat, weil der lediglich feststellende Verwaltungsakt der Antragsgegnerin bereits einer Vollstreckung nicht zugänglich ist (OVG Thüringen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 EO 167/21 -, juris, Rn. 31 f.).
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