Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99, 3 EO 617/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VersG § 15; GG Art 8; GG Art 21
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Wahlkampf; unmittelbare Gefährdung; Redner; Auflage; Verhältnismäßigkeit; politische Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 11.08.1999 - 2 E 699/99
- OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99, 3 EO 617/99
Papierfundstellen
- NJ 2000, 214 (Ls.)
- DÖV 2000, 258
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98
Einstweilige Anordnung im Rahmen des Eilrechtsschutzes gegen den Sofortvollzug …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Außerdem ist die Antragstellerin der Ansicht, die angegriffene Entscheidung weiche von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 -) ab und beruhe hierauf.Die Behinderung einer Partei im Wahlkampf etwa wegen mißbilligter Zielsetzungen ist im Hinblick auf die Wettbewerbsnachteile für die betroffene Partei und das öffentliche Interesse an einem unverzerrten Parteienwettbewerb stets als schwere Einbuße anzusehen, wie das Bundesverfassungsgericht erst jüngst hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 25. Juli 1998 - 1 BvQ 11/98 - NJW 1998, 3631).
- OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche; …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen nur dann, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Mißerfolg (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 29. August 1997 - 2 ZEO 1037/97 - DVBl. 1998, 104 = DÖV 1998, 123 = NVwZ-RR 1998, 497 = NJ 1998, 105 = ThürVBl.Die Entscheidung über die Beschwerde darf zusammen mit der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde ergehen, weil die Beteiligten hierüber in Kenntnis gesetzt worden sind und hinreichend Gelegenheit zum abschließenden Sachvortrag nicht nur zur Zulassungs-, sondern auch zur Sachentscheidung hatten und dies au- ßerdem wegen der besonderen Eilbedürftigkeit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 29. August 1997 - 2 ZEO 1037/97 und 2 EO 1038/97 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. April 1998 - 1 S 1143/98 - VBlBW 1998, 426; NdsOVG, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - NVwZ 1997, 1225).
- OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
3 ZEO 616/99 6 August 1997, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 2. September 1997 - 13 B 1612/97 - NVwZ 1998, 759; Hessischer VGH, Beschluß vom 26. März 1998 - 6 TZ 4017/97 - InfAuslR 1998, 438; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 - DVBl. 1998, 261, vom 22. Oktober 1997 - NC 9 S 20/97 - NVwZ 1998, 196 = DVBl. 1998, 237, und vom 21. April 1997 - 8 S 667/97 - DVBl. 1997, 1327; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 20. Februar 1997 - Bs IV 19/97 - NVwZ 1997, 1231 = DVBl. 1997, 1333; Niedersächsisches OVG, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - NVwZ 1997, 1225; OVG Berlin, Beschluß vom 5. März 1998 - 8 M 9/98 - NVwZ 1998, 650; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 124 Rdn. 16; Seibert, DVBl. 1997, 932, 934).Die Entscheidung über die Beschwerde darf zusammen mit der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde ergehen, weil die Beteiligten hierüber in Kenntnis gesetzt worden sind und hinreichend Gelegenheit zum abschließenden Sachvortrag nicht nur zur Zulassungs-, sondern auch zur Sachentscheidung hatten und dies au- ßerdem wegen der besonderen Eilbedürftigkeit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist (vgl. ThürOVG…, Beschluß vom 29. August 1997 - 2 ZEO 1037/97 und 2 EO 1038/97 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. April 1998 - 1 S 1143/98 - VBlBW 1998, 426; NdsOVG, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - NVwZ 1997, 1225).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1998 - 1 S 1143/98
Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbotes - drohende Rechtsverletzungen …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Die Entscheidung über die Beschwerde darf zusammen mit der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde ergehen, weil die Beteiligten hierüber in Kenntnis gesetzt worden sind und hinreichend Gelegenheit zum abschließenden Sachvortrag nicht nur zur Zulassungs-, sondern auch zur Sachentscheidung hatten und dies au- ßerdem wegen der besonderen Eilbedürftigkeit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist (vgl. ThürOVG…, Beschluß vom 29. August 1997 - 2 ZEO 1037/97 und 2 EO 1038/97 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. April 1998 - 1 S 1143/98 - VBlBW 1998, 426; NdsOVG, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - NVwZ 1997, 1225).Andererseits dürfen für ein Verbot nach § 15 Abs. 1 VersammlG insbesondere die Verbotsgründe des § 5 VersammlG herangezogen werden, die in jedem Fall auch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit implizieren (vgl. Bayerischer VGH, Beschluß vom 29. Mai 1996 - 24 B 94.521 - BayVBl. 1997, 248 und VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. April 1998 - 1 S 1143/98 - a. a. O.).
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
3 ZEO 616/99 9 Teilnahme an Parlamentswahlen auf der Ebene des Bundes oder eines Landes - ihnen eine verfassungsrechtliche Sonderstellung gegenüber sonstigen politischen Vereinigungen vermittelt (vgl. nur BVerfG, Beschluß vom 17. November 1994 - 2 BvR 1/93 - BVerfGE 91, 262, 267). - BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83
Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Im Bereich der Wahlen kommt den Parteien zugleich der besondere Status der Teilhabe am Verfassungsleben zu (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Januar 1984 - 2 BvH 3/83 - BVerfGE 66, 107, 114). - OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage; …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Als Abwehrrecht, das jeder Bürger beanspruchen kann, gewährleistet es den Grundrechtsträgern grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Januar 1996 - 1 B 151/95 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 7 m. w. N. und ThürOVG, Beschluß vom 13. März 1998 - 2 ZEO 342/98 und 2 EO 343/98 - ThürVBl. - BVerwG, 05.01.1996 - 1 B 151.95
Versammlungsrecht: Bestimmung des Veranstaltungsortes
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Als Abwehrrecht, das jeder Bürger beanspruchen kann, gewährleistet es den Grundrechtsträgern grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Januar 1996 - 1 B 151/95 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 7 m. w. N. und ThürOVG, Beschluß vom 13. März 1998 - 2 ZEO 342/98 und 2 EO 343/98 - ThürVBl. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.1998 - 3 M 92/98
Versammlung; Versammlungsverbot; Versammlungsfreiheit; Meinungsfreiheit; Gefahr; …
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn im Rahmen einer politischen Veranstaltung zur gewaltsamen Bekämpfung von politischen Gegnern sowie der verfassungsmäßigen Ordnung und ihrer Einrichtungen aufgerufen wird (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 31. Juli 1998 - 3 M 92/98 - DVBl. 1999, 340 L). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus OVG Thüringen, 13.08.1999 - 3 ZEO 616/99
Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei Erlaß eines vorbeugenden Verbots insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 15 Abs. 2 VersG verbleibt (vgl. zu allem BVerfG, Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233 und 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 342 ff. sowie ThürOVG, Beschlüsse vom 12. November 1993 - 2 EO 147/93 - ThürVBl. 1994, 115 und vom 13. Oktober 1995 - 2 EO 647/95 -). - VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97
Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe …
- VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97
Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen …
- VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97
Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - A 14 S 3451/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel: Änderung der Sach- und …
- OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98
Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts; …
- OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97
Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97
Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97
Ernstliche Zweifel ; Richtigkeit einer Entscheidung; Begründung der Entscheidung; …
- OVG Thüringen, 12.11.1993 - 2 EO 147/93
Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung einer Kundgebung der Nationaldemokratischen …
- VGH Bayern, 29.05.1996 - 24 B 94.521
- OVG Thüringen, 04.07.2019 - 3 EO 467/19
Versammlungsauflagen - Verbot rassistischer Liedtexte, Alkoholverbot, …
Rn. 35 Wie auch der Senat im Hinblick auf nationalsozialistisches und rechtsextremes Gedankengut bereits entschieden hat (Thüringer OVG, Beschluss vom 13. August 1999 - 3 ZEO 616/99 - ThürVBl. 2000, 12), lässt sich auch ein Verbot nicht allein mit der Annahme begründen, der Veranstalter oder die Teilnehmer würden rassistisches Liedgut verbreiten, welches die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten wird. - OVG Thüringen, 13.02.2002 - 3 EO 123/02
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Versammlung; …
Der Beschluss steht im Widerspruch zur gefestigten verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, der der 3. Senat des Gerichts in seiner Spruchpraxis ebenso gefolgt ist (vgl. nur Beschlüsse vom 13. August 1999 - 3 ZEO 616/99 und 3 EO 617/99 -ThürVBI. 2000, 12 und vom 29. April 2000 - 3 ZEO 336/00 - ThürVBI. 2000, 253 = NVwZ 2000, 1434 L). - OVG Thüringen, 03.09.1999 - 3 ZEO 669/99
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Auflage; politische Partei; …
Insoweit hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. August 1999 (- 3 ZEO 616/99 und 3 ZEO 617/99 - zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt, daß das vorbeugende Verbot der Versammlung einer politischen Partei in Wahlkampfzeiten erhöhten Anforderungen unterliegt.
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