Versammlungsgesetz
2. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§§ 5 - 13) |
Die Abhaltung einer Versammlung kann nur im Einzelfall und nur dann verboten werden, wenn
1. | der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist, | |
2. | der Veranstalter oder Leiter der Versammlung Teilnehmern Zutritt gewährt, die Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne von § 2 Abs. 3 mit sich führen, | |
3. | Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung anstreben, | |
4. | Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben. |
Rechtsprechung zu § 5 VersG
80 Entscheidungen zu § 5 VersG in unserer Datenbank:
- AG Reutlingen, 30.06.2022 - L 4 OWi 24 Js 6379/22 Corona
Versammlungsverbot mittels Allgemeinverfügung aufgrund versammlungsrechtlicher ...
- VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen ...
- VG Gießen, 03.09.2019 - 8 K 2064/18
Zur Pflicht zur Befolgung gerichtlicher Entscheidungen; Anspruch einer Partei auf ...
- VG Bayreuth, 14.08.2008 - B 1 S 08.749
1. Das Verbot der geplanten Veranstaltung nach § 5 Nr. 4 VersG erscheint ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 15.08.2008 - 10 CS 08.2218
Versammlung; Ersatzveranstaltung; Gedenkveranstaltung für Rudolf Heß in ...
- VGH Bayern, 15.08.2008 - 10 CS 08.2218
- VG Meiningen, 18.05.2018 - 2 E 784/18
Tatsachenfeststellung zur Begründung des behördlichen Auftrittsverbots der ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19
Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 7 A 10158/20
Versammlungsrecht
- VG Gelsenkirchen, 29.08.2012 - 14 L 1048/12
Demonstrationen der "Rechten" am Freitag und Samstag bleiben verboten
- VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 5 VersG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 12 I (Verbrechen und Vergehen) (zu § 5 Nr. 4)