Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachsitzen - Verwaltungsaktcharakter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schulische Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler als Verwaltungsakt; Verpflichtung zur Reinigung eines durch Schüler verunreinigten Klassenraums; Notwendigkeit vorheriger Benachrichtigung der Eltern; Verwaltungsgerichtliche Kontrolle pädagogischer Maßnahmen; Pädagogische ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.01.1992 - 9 A 200/91
- OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 952
- NVwZ 1993, 499 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84
Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
Eine "Regelung" ist dann anzunehmen, wenn die Maßnahme der Behörde darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (vgl. BVerwGE 77, 268 = NJW 1988, 87 = NVwZ 1988, 144 ).Unter der Geltung des Art. 19 IV GG und der verwaltungsgerichtlichen Generalklausel (§ 40 VwGO) ist die Möglichkeit, vor Gericht Rechtsschutz gegen hoheitliche Maßnahmen zu sichern, nicht von der Rechtsnatur der angegriffenen Maßnahme und damit nicht von der zur Verfügung stehenden Klageart, sondern allein davon abhängig, ob sich der Betroffene auf eine Verletzung einer eigenen Rechtsposition berufen kann (vgl. BVerwGE 77, 268 = NJW 1988, 87).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
Ihm verbleibt im Unterricht und allgemein bei der Erfüllung seines Erziehungsauftrages ein Spielraum, den er braucht, um seiner pädagogischen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 47, 47 = NJW 1978, 807; BVerfGE 58, 257 = NJW 1982, 921 = NVwZ 1982, 242). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
Ihm verbleibt im Unterricht und allgemein bei der Erfüllung seines Erziehungsauftrages ein Spielraum, den er braucht, um seiner pädagogischen Verantwortung gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 47, 47 = NJW 1978, 807; BVerfGE 58, 257 = NJW 1982, 921 = NVwZ 1982, 242). - VGH Baden-Württemberg, 12.04.1984 - 9 S 2757/83
Schulordnungsmaßnahme; Nachsitzen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92
Denn die mit der Schulpflicht verbundene Anwesenheitspflicht schränkt ohnehin im allgemeinen Schulbetrieb gem. Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG, § 147 S. 1 SchlHSchulG die körperliche Bewegungsfreiheit der Schüler ein, ohne daß es sich damit um eine Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 104 Abs. 1 GG handeln würde (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1984, 808).
- VG Düsseldorf, 04.12.2024 - 18 L 2925/24
Kein Niqab im Schulunterricht
Rn. 31 Vgl. hierzu etwa OVG SH, Urteil vom 5. November 1992 - 3 L 36/92 -, juris, Rn. 21 ff.; Budach/Eckhold, in: Johlen, MPFormB VerwR, 6. Aufl. 2023, Form. - VG Schleswig, 19.08.2020 - 9 B 23/20
Verwaltungsgericht Schleswig gewährt Eilrechtsschutz gegen die Verpflichtung …
Das gilt für die "Spielregeln" des schulischen Alltags und die Maßnahmen zu deren Durchsetzung (z.B. Ermahnung, Nachsitzen etc.), nicht aber für Maßnahmen stärkerer Intensität wie z.B. Ordnungsmaßnahmen (…vgl. Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, § 4, Rn. 1545; OVG Schleswig, U. v. 05.11.1994 - 3 L 36/92 - juris Rn. 22). - BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14
Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe …
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 5. November 1992 (3 L 36/92 - NJW 1993, 952) betrifft die Rechtmäßigkeit einer pädagogischen Maßnahme gegenüber Schülern, die einen Unterrichtsraum verschmutzt hatten und diesen dann zusammen mit dem Lehrer reinigen mussten, und damit einen gänzlich anders gelagerten rechtlichen Kontext.
- OLG Schleswig, 08.08.2019 - 1 Ws 120/19
Anklageerhebung gegen vier Lehrer eines Gymnasiums in Itzehoe abgelehnt
Dass die Lehrer hierdurch verhindern wollten, dass die Kinder und insbesondere M. den Raum verließen, wäre aber - im Hinblick auf eine Freiheitsberaubung - gerechtfertigt, wie der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (NJW 1993, 952) in dem angefochtenen Bescheid zutreffend ausgeführt hat. - VG Schleswig, 15.02.2018 - 12 A 173/16
(Vorläufige) Festsetzung des IHK-Mitgliedbeitrags; Verbot der Vermögensbildung
Mit der Regelung ist die verbindliche Festlegung von Rechten und Pflichten oder eines Rechtsstatus gemeint (OVG Schleswig, Urteil vom 05. November 1992 - 3 L 36/92 - juris, Rn. 21). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2024 - 1 LB 627/20
Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Gefährderanschreibens
Das Bestehen einer allgemeinen Anhörungspflicht vor schlicht-hoheitlichem Handeln, das in den Rechtskreis des Betroffenen eingreift, wird zwar von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen (vgl. VG Bremen…, Urteil vom 25. August 2005 - 2 K 1174/03 -, beck-online Rn. 31;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 28, 24. Auflage 2023; a.A. OVG Schleswig, Urteil vom 5. November 1992 - 3 L 36/92 -, Rn. 28; offen gelassen VG Frankfurt…, Urteil vom 5. November 2020 - 7 K 2581/17.F -, juris Rn. 42), der Streit bedarf hier aber keiner Entscheidung, denn selbst falls eine Anhörungspflicht bestanden hätte, wäre ein etwaiger Verstoß nach dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG M-V geheilt worden, da der Kläger in der Zwischenzeit umfassend Gelegenheit zum Vortrag gehabt hat. - VG Schleswig, 29.11.2016 - 9 B 41/16
Pädagogische Maßnahmen bei inklusiver Beschulung
In diesem rechtlichen Rahmen sind allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe sowie das Verbot sachfremder Erwägungen und das Toleranzgebot mit erfasst (vgl. OVG Schleswig, U. v. 05.11.1992 - 3 L 36/92 - m. w. N.; VG Schleswig, B. v. 13.07.2001 - 9 B 62/01 -). - VG Schleswig, 13.07.2001 - 9 B 62/01
Schulrecht, Abgrenzung: Verwaltungsakt - schlichtes Verwaltungshandeln, Maßnahmen …
Solche, durch den pädagogischen Auftrag geprägten Maßnahmen sind nicht als Verwaltungsakte, sondern vielmehr als sogenanntes schlichtes Verwaltungshandeln einzustufen (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05.11.1992, NJW 1993, 952). - OVG Schleswig-Holstein, 13.07.2001 - 9 B 62/01
Schulrecht, Abgrenzung: Verwaltungsakt - schlichtes Verwaltungshandeln, Maßnahmen …
Solche, durch den pädagogischen Auftrag geprägten Maßnahmen sind nicht als Verwaltungsakte, sondern vielmehr als sogenanntes schlichtes Verwaltungshandeln einzustufen (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 05.11.1992, NJW 1993, 952).
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