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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 02.07.2021 - 3 L 500/20   

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https://dejure.org/2021,61182
VG Frankfurt/Oder, 02.07.2021 - 3 L 500/20 (https://dejure.org/2021,61182)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02.07.2021 - 3 L 500/20 (https://dejure.org/2021,61182)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 3 L 500/20 (https://dejure.org/2021,61182)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.07.2021 - 3 L 500/20
    Nach Auffassung der Kammer, die sich hierzu bisher nicht zu äußern hatte, handelt es sich aber bei dem vom Antragsteller beanstandeten Zusatz um eine unselbstständige Nebenregelung zur Duldung, die isoliert anfechtbar und suspendierbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 10, 12).

    Die Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OVG Lüneburg an, welches davon ausgeht, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen die Nebenbestimmung eingelegten Rechtsbehelfs die Möglichkeit der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis unberührt lässt und sich insoweit der Verweis des § 60b Abs. 6 AufenthG auf die Regelung des § 84 Abs. 2 S. 1 u. 2 AufenthG nicht auswirkt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 23ff).

    Mit Erledigung der Duldung erledigt sich folglich auch die jeweilige Nebenregelung nach § 60b AufenthG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 12).

  • VG Minden, 13.01.2020 - 7 L 1317/19

    Einstweiliger Rechtsschutz statthafte Antragsart Duldung für Personen mit …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.07.2021 - 3 L 500/20
    Soweit von Teilen der Rechtsprechung vertreten wird, dass im Hinblick auf den Verweis des § 60b Abs. 6 AufenthG auf die Regelung des § 84 Abs. 2 S. 1 u. 2 AufenthG bei der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes allein über das Verfahren nach § 80 Abs. 5 AufenthG eine Rechtsschutzlücke bestehen würde, weshalb ausnahmsweise auch ein Antrag nach § 123 VwGO statthaft sein soll (vgl. hierzu VG Minden, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 7 L 1317/19 -, juris Rn. 9ff; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 L 3239/19 -, juris Rn. 5ff), überzeugt diese Ansicht nicht.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2020 - 2 L 3239/19
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.07.2021 - 3 L 500/20
    Soweit von Teilen der Rechtsprechung vertreten wird, dass im Hinblick auf den Verweis des § 60b Abs. 6 AufenthG auf die Regelung des § 84 Abs. 2 S. 1 u. 2 AufenthG bei der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes allein über das Verfahren nach § 80 Abs. 5 AufenthG eine Rechtsschutzlücke bestehen würde, weshalb ausnahmsweise auch ein Antrag nach § 123 VwGO statthaft sein soll (vgl. hierzu VG Minden…, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 7 L 1317/19 -, juris Rn. 9ff; VG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 L 3239/19 -, juris Rn. 5ff), überzeugt diese Ansicht nicht.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2021 - 13 ME 95/21

    Beschäftigungserlaubnis; Duldung; Identität, ungeklärte; Streitwert; vorläufiger …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 02.07.2021 - 3 L 500/20
    Die Duldung vom 2. Juni 2020 war bis zum 2. September 2020 befristet und hatte sich somit mitsamt der angegriffenen Nebenregelung schon zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Zeitablauf erledigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 13 ME 95/21 -, juris Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 08.06.2026 - 24 L 180/26
    Rn. 7 vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, Rn. 9 ff., juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, Rn. 8, juris; VG Weimar, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 2 E 1978/23 We -, Rn. 31 ff., juris; VG Bremen, Beschluss vom 15. September 2023 - 2 V 691/23 -, Rn. 18, juris; VG München, Beschluss vom 21. April 2022  - M 12 E 21.6201 -, Rn. 43 ff., juris; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 2. Juli 2021 - 3 L 500/20 -, Rn. 17, juris,.
  • VG Frankfurt/Oder, 12.01.2023 - 3 L 293/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Zusatz "für Personen mit ungeklärter …

    Deshalb ist insoweit Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu suchen (Beschluss der Kammer vom 2. Juli 2021 - VG 3 L 500/20 -, juris Rn. 14 ff.).
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