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| VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
45 Abs. 2 Satz 1 WaffG §, 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG §, 5 Abs. 2 Nr. 3 a) aa) WaffG §
Bescheid nicht offensichtlich rechtswidrig, Eilverfahren, Folgenabwägung, waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Wahlrecht des Waffenbesitzers zur Unbrauchbarmachung oder Überlassung an einen Berechtigen, zu dem Begriff der verfassungsfeindlichen Bestrebungen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Ebenso wenig genügt das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64, unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55; vgl. auch Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 15, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 19; VG München…, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19).Vielmehr reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
Die auch von ihm selbst nicht bestrittene Nähe des Antragstellers zu rechtsextremen Kreisen rechtfertigt für sich genommen aber nicht die Annahme, der Antragsteller selbst verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 18).
Dahinstehen kann, ob dies eine Berücksichtigung der Vorgänge bei der Prüfung der Regelvermutung in Gänze ausschließt oder der Wortlaut der Vorschrift es nicht vielmehr zulässt, jedenfalls solche Tatsachen außerhalb des Bezugszeitraums zu berücksichtigen, die in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Ereignissen im Bezugszeitraum stehen und deshalb Rückschlüsse auch auf diesen ermöglichen (in der Tendenz bejahend: VG München…, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 20; VG Potsdam, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 - juris Rn. 19).
- OVG Sachsen, 12.09.2024 - 6 B 48/24
Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen passiver Teilnahme an Versammlungen einer …
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Die Person muss ihre Ziele hierfür nicht zwingend durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23;… Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 8, und vom 12. September 2024 6 B 48/24 , juris Rn. 11; VG Schwerin…, Urteil vom 15. November 2023 3 A 1603/21.A , juris Rn. 50).Ebenso wenig genügt das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64, unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 15, juris; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 19; VG München…, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19).
Dementsprechend ist dem öffentlichen Interesse an einem Sofortvollzug auch beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse regelmäßig der Vorrang einzuräumen, wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 54; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 22).
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst danach wie die freiheitlich demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG (und § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 6 C 9.18 , juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 670/13 u. a. -, juris Rn. 107; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 2 BvB 1/13 , juris Rn. 529).Die Person muss ihre Ziele hierfür nicht zwingend durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 -, juris Rn. 23;… Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 4. Juli 2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 8, …und vom 12. September 2024 6 B 48/24 , juris Rn. 11; VG Schwerin…, Urteil vom 15. November 2023 3 A 1603/21.A , juris Rn. 50).
Entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt strafrechtlich und waffenrechtlich beanstandungsfreies Verhalten in der Vergangenheit zur Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 6 C 9.18 juris Rn. 34 ff.).
- VG Potsdam, 07.06.2023 - 3 L 66/23
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Nachdem die "C----_ Mischszene", zu der der Antragsteller aus Sicht des Antragsgegners Verbindungen haben soll, schon mangels organisatorischer Willensbildung keine Vereinigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c. WaffG darstellen dürfte (vgl. zu den Voraussetzungen VG Potsdam, Beschluss vom 7. Juni 2023 VG 3 L 66/23 , juris Rn. 19), kommt vorliegend allein die Anwendung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst.Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (…vgl. Beschluss der Kammer vom 9. November 2021 - VG 3 L 343/231 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 -, juris Rn. 20; VG Potsdam, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 3 L 66/23 -, juris Rn. 27).
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst danach wie die freiheitlich demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG (und § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2019 6 C 9.18 , juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 670/13 u. a. -, juris Rn. 107; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 2 BvB 1/13 , juris Rn. 529).Die Annahme, eine Person verfolge Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, ist deshalb nicht schon dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person kritisch oder ablehnend gegen die oben genannten Grundsätze wendet oder für eine andere Ordnung eintritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 670/13 u. a. -, juris Rn. 108).
- VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223
Widerruf von Waffenbesitzkarte und Jagdschein
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Ebenso wenig genügt das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung, wenn sie nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung verbunden ist (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64, unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 6 B 22.24 -, juris Rn. 55; vgl. auch Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 15, juris; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 19; VG München, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19).Dahinstehen kann, ob dies eine Berücksichtigung der Vorgänge bei der Prüfung der Regelvermutung in Gänze ausschließt oder der Wortlaut der Vorschrift es nicht vielmehr zulässt, jedenfalls solche Tatsachen außerhalb des Bezugszeitraums zu berücksichtigen, die in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Ereignissen im Bezugszeitraum stehen und deshalb Rückschlüsse auch auf diesen ermöglichen (in der Tendenz bejahend: VG München, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 20; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 - juris Rn. 19).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 20 B 969/23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrunf …
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Dementsprechend ist dem öffentlichen Interesse an einem Sofortvollzug auch beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse regelmäßig der Vorrang einzuräumen, wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 2024 - 20 B 969/23 -, juris Rn. 54; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12. September 2024 - 6 B 48/24 -, juris Rn. 22). - VG Karlsruhe, 19.12.2019 - 10 K 6804/19
Waffenbesitzkarte: Wer im Wohngebiet auf Tauben schießt, ist unzuverlässig
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Insoweit ist die entsprechende Anordnung als belastender Verwaltungsakt zu qualifizieren, deren Wirkung allerdings dadurch abgemildert wird, dass die Regelung dem Betroffenen die Wahl lässt, ob er die Waffe unbrauchbar macht oder sie einem Berechtigten überlässt, indem er sie etwa veräußert oder in Verwahrung gibt (allgemeine Auffassung, vgl. VG Regensburg…, Beschluss vom 31. Januar 2023 - RN 4 S 23.92 -, juris Rn. 84; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 10 K 6804/19 -, juris Rn. 35, juris; VG Aachen…, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 6 L 471/09 -, juris Rn. 81 ff.; VG Ansbach…, Urteil vom 5. Dezember 2007 - AN 15 K 07.02213 -, juris Rn. 29). - VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (…vgl. Beschluss der Kammer vom 9. November 2021 - VG 3 L 343/231 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 -, juris Rn. 20; VG Potsdam…, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 3 L 66/23 -, juris Rn. 27). - VG Cottbus, 09.11.2021 - 3 L 343/21
Waffenverbot für Reichsbürger
Auszug aus VG Cottbus, 18.12.2025 - 3 L 641/25
Auch die weiteren Anordnungen, Waffen und die Munition einem Berechtigten zu überlassen sowie einen schriftlichen Nachweis hierüber zu erbringen, fallen bei der Streitwertfestsetzung nicht ins Gewicht (st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 9. November 2021 - VG 3 L 343/21 -, juris Rn. 28, …und vom 4. Mai 2021 - VG 3 L 138/21 -, juris Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 08.01.2020 - 1 S 2212/19
Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarten, Europäischer Feuerwaffenerlaubnis …
- VG Ansbach, 05.12.2007 - AN 15 K 07.02213
- VG Aachen, 12.02.2010 - 6 L 471/09
Ernstliche Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides bei hoher …
- VG Regensburg, 31.01.2023 - RN 4 S 23.92
Bescheid, Waffenbesitzkarte, Waffen, Gerichtsvollzieher, Landratsamt, Widerruf, …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
- BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24
Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2023 - 6 S 44.23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Anordnung der Unbrauchbarmachung der …
- OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen; …
- VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1603/21
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in …
- VG Cottbus, 30.06.2026 - 3 K 1071/22
Berücksichtigung der Einstufung durch den Verfassungsschutz, Richterliche …
Vielmehr reicht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit aus und ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (vgl. Urteil der Kammer vom 24. März 2026 - VG 3 K 253/24 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, S. 9 f. UA; Beschluss der Kammer vom 18. Dezember 2025 - VG 3 L 641/25 -, juris Rn. 12; VG Potsdam…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - VG 3 L 627/22 -, juris Rn. 13 m. w. N.).aa WaffG und "freiheitlich demokratische Grundordnung" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) - auf Landesebene der übereinstimmende § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) - identisch sind oder ob nicht die "verfassungsmäßige Ordnung" im Waffenrecht (nur) die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit umfasst (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Dezember 2025 VG 3 L 641/25 , juris Rn. 10; BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2019 6 C 9.18 , juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. -, juris Rn. 107, vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 529), während § 4 Abs. 2 BVerfSchG eine umfangreichere Aufzählung trifft, kann offenbleiben (vgl. Urteil der Kammer vom 24. März 2026 - VG 3 K 253/24 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, S. 10 f. UA; offenlassend auch: Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 24 BV 24.320 , juris Rn. 47; vgl. zum Ganzen Barczak, Verfassungsmäßige Ordnung und freiheitliche demokratische Grundordnung, JuS 2025, 97, 103).
Vor diesem Hintergrund genügt auch das Innehaben einer rechtsextremen Gesinnung für sich genommen nicht für die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen, solange dies nicht mit der Ankündigung von oder der Aufforderung zu konkreten Aktivitäten verbunden ist (vgl. Urteil der Kammer vom 24. März 2026 - VG 3 K 253/24 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, S. 11 UA; Beschluss der Kammer vom 18. Dezember 2025 - VG 3 L 641/25 -, juris Rn. 11 unter Verweis u. a. auf BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 670/13 u. a. -, juris Rn. 108; Bayerischer VGH…, Urteil vom 25. Juli 2025 - 24 BV 24.320 -, juris Rn. 64).
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