Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Nachvollziehbarkeit des nach § 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG ST geregelten Ausgleichsbetrages für Ersatzschulen sowie Prüfungskompetenz als zulässiges Differenzierungskriterium
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzschulfinanzierung; Ausgleichsbetrag; Nachvollziehbarkeit; Berechnungsmodell; Amtsermittlungsgrundsatz; Willkürverbot; Ersatzschule; Ersatzschule : Bedeutung, besonderer pädagogischer; Gleichheitssatz; Differenzierungsziel; Differenzierungskriterium; ...
- rechtsportal.de
Nachvollziehbarkeit der erteilten Finanzhilfeberechnung als Anspruch einer Ersatzschule; Finanzhilfegewährung gegenüber einem staatlich anerkannten (Ersatz-)Gymnasiums und einer Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterschiedliche Finanzhilfegewährung ggü. staatlich anerkanntem (Ersatz-)Gymnasium und Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Bedeutung ist rechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachvollziehbarkeit der erteilten Finanzhilfeberechnung als Anspruch einer Ersatzschule; Finanzhilfegewährung gegenüber einem staatlich anerkannten (Ersatz-)Gymnasiums und einer Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Halle, 11.03.2015 - 6 A 107/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Rn. 13 Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.]).Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.]).Rn. 11 Voranzustellen ist, dass die vom Kläger erhobene Aufklärungsrüge grundsätzlich nicht geeignet ist, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.])..
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Rn. 29 Die von dem Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 (- 1 BvL 8/84 u.a. - BVerfGE 75, 40) wirft keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der von dem Senat im Urteil vom 22. Oktober 2013 rechtlich umfangreich erörterten Differenzierung (…vgl. a. a. O.) auf, so dass die gerügte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes schon nicht erkennbar ist.
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Rn. 22 Soweit der Kläger unter Verweis auf die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes (vgl. Urteil vom 15. November 2013, Vf.25-II-12) einwendet, in prozeduralen Grundrechten verletzt zu sein, weil er vom Beklagten eine Finanzhilfeberechnung verlangen könne, die sich mit Hilfe einer anerkannten Methode nach dem Realkostenmaßstab ausrichte, kann auch hieraus nicht gefolgert werden, dass das Verwaltungsgericht die Berechnungsmethodik bei der Beklagten hätte abfordern und prüfen müssen. - EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
Hennigs und Mai - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Daher bestehe unter Bezugnahme auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2011 (Az.: C - 297/10) und des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. November 2011 (Az.: 6 AZR 148/09) ein Anspruch auf Zahlung des Grundgehaltes entsprechend der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe BAT, so dass das Jahresentgelt zu gering bemessen sei. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Daher bestehe unter Bezugnahme auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2011 (Az.: C - 297/10) und des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. November 2011 (Az.: 6 AZR 148/09) ein Anspruch auf Zahlung des Grundgehaltes entsprechend der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe BAT, so dass das Jahresentgelt zu gering bemessen sei. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen ohne solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - juris). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen(vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33). - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15
Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42;… Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.). - BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …
- BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör - …
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)
- BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, …
- BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10
Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und …
- BVerwG, 23.08.2007 - 2 BN 2.07
Aufklärungsrüge als geeignetes Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines …
- BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer …
- BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des …
- BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97
Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe
- BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 4 L 159/21
Gewährung von Finanzhilfen für Ersatzschulen für das Schuljahr 2017/2018 (hier: …
Dazu gehört - jedenfalls bei einem substantiierten Verlangen wie dem klägerischen - auch die Erläuterung der in Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmten Berechnungsvariablen für den Finanzhilfeanspruch einer Ersatzschule, insbesondere das nachvollziehbare Aufzeigen der zugrundeliegenden Methodik und Systematik von deren Ermittlung und die Zurverfügungstellung der Zahlengrundlage (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - 3 L 89/15 - juris Rn. 16 ).Nur dies ermöglicht den Schulträgern, die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Gestaltungsdirektiven aus Art. 7 Abs. 4 GG sowie Art. 28 Verf LSA und damit der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Finanzhilfeberechnung zu überprüfen; eine allein materielle Ergebniskontrolle genügt mangels handhabbarer verfassungsrechtlicher Maßstäbe nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - 3 L 89/15 -, a. a. O.; VG Magdeburg…, Urteil vom 1. August 2018 - 7 A 29/15 -, juris Rn. 66 f.; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 VB 130/13 -, juris Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 128 f.; VerfGH Thüringen…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 13/11 -, juris Rn. 148 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11. April 2013 - 9 S 233/12 -, juris Rn. 75;… Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 1498;… Wegricht, R&B 2/17, S. 31 [33 f., 37];… Dombert, R&B 3/12, S. 12 [15 f.];… Hesse, R&B 1/14, S. 3 [4];… Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e. V., R&B 2/12, S. 2).
- VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 311/20
Festsetzung der Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr …
Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.03.2016 - 3 L 89/15 -, juris).Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2016 - 3 L 89/15 - zitiert nach juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 4 L 258/21
Finanzhilfe für Ersatzschulen
Dazu gehört - jedenfalls bei einem substantiierten Verlangen wie dem klägerischen - auch die Erläuterung der in Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmten Berechnungsvariablen für den Finanzhilfeanspruch einer Ersatzschule, insbesondere das nachvollziehbare Aufzeigen der zugrundeliegenden Methodik und Systematik von deren Ermittlung und die Zurverfügungstellung der Zahlengrundlage (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - 3 L 89/15 - juris Rn. 16 ).Nur dies ermöglicht den Schulträgern, die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Gestaltungsdirektiven aus Art. 7 Abs. 4 GG sowie Art. 28 Verf LSA und damit der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Finanzhilfeberechnung zu überprüfen; eine allein materielle Ergebniskontrolle genügt mangels handhabbarer verfassungsrechtlicher Maßstäbe nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - 3 L 89/15 -, a. a. O.; VG Magdeburg…, Urteil vom 1. August 2018 - 7 A 29/15 -, juris Rn. 66 f.; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 VB 130/13 -, juris Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 128 f.; VerfGH Thüringen…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 13/11 -, juris Rn. 148 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11. April 2013 - 9 S 233/12 -, juris Rn. 75;… Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 1498;… Wegricht, R&B 2/17, S. 31 [33 f., 37];… Dombert, R&B 3/12, S. 12 [15 f.];… Hesse, R&B 1/14, S. 3 [4];… Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e. V., R&B 2/12, S. 2).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 4 L 228/21
Schulrecht: Finanzhilfe für Ersatzschulen; Schulform Grundschule; Schuljahr …
Dazu gehört - jedenfalls bei einem substantiierten Verlangen wie dem klägerischen - auch die Erläuterung der in Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmten Berechnungsvariablen für den Finanzhilfeanspruch einer Ersatzschule, insbesondere das nachvollziehbare Aufzeigen der zugrundeliegenden Methodik und Systematik von deren Ermittlung und die Zurverfügungstellung der Zahlengrundlage (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - 3 L 89/15 -, juris Rn. 16 ).Nur dies ermöglicht den Schulträgern, die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Gestaltungsdirektiven aus Art. 7 Abs. 4 GG sowie Art. 28 Verf LSA und damit der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Finanzhilfeberechnung zu überprüfen; eine allein materielle Ergebniskontrolle genügt mangels handhabbarer verfassungsrechtlicher Maßstäbe nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2016 - 3 L 89/15 -, a. a. O.; VG Magdeburg…, Urteil vom 1. August 2018 - 7 A 29/15 -, juris Rn. 66 f.; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 VB 130/13 -, juris Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 128 f.; VerfGH Thüringen…, Urteil vom 21. Mai 2014 - 13/11 -, juris Rn. 148 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11. April 2013 - 9 S 233/12 -, juris Rn. 75;… Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 1498;… Wegricht, R&B 2/17, S. 31 [33 f., 37];… Dombert, R&B 3/12, S. 12 [15 f.];… Hesse, R&B 1/14, S. 3 [4];… Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e. V., R&B 2/12, S. 2).
- VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15
Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der …
Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2016 - 3 L 89/15 - zitiert nach juris). - VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 317/20
Festsetzung einer Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft
Die Klägerin ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2016 - 3 L 89/15 - zitiert nach juris). - VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 313/20
Festsetzung der Finanzhilfe für Grundschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr …
Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.03.2016 - 3 L 89/15 -, juris). - VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 556/19
Verwaltungsgerichtliche Amtsermittlung bezüglich der Höhe der Finanzhilfe für …
Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.03.2016 - 3 L 89/15 -, juris). - VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
Festsetzung der Finanzhilfe für Waldorfschulen (Schuljahr 2019/2020)
Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2016 - 3 L 89/15 - zitiert nach juris).
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