Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22, 3 M 18/22, 3 M 19/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin; Aufteilung des Curricularanteils für das Wahlfach
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufnahmekapazität; Humanmedizin; Dienstleistungsexport; gemeinsame Vorlesungen; Lehrnachfrage; Wahlfach; Curricularanteil; Teilstudienplatz; Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2021/2022 (1. Fachsemester); Dienstleistungsexport Zahnmedizin; ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Hochschulzulassung - Dienstleistungsexport
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung von Änderungen des Wahlfachangebots bei gebotener Aufteilung des den Wahlfachbereich betreffenden Curricularanteils
Verfahrensgang
- VG Halle, 25.01.2022 - 6 B 400/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22, 3 M 18/22, 3 M 19/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2008 - NC 9 S 2978/07
Hochsschulzulassung; wesentliche Datenänderung; Auffüllverpflichtung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Dies ist bereits deshalb rechtlich fragwürdig, weil die Antragsgegnerin der Bestimmung des Curriculareigenanteils (CAp) der Lehreinheit Vorklinik in Bezug auf die Vorlesungen die standardisierte Gruppengröße (g) von 180 (vgl. Nr. 5 der Generalakte) zugrunde gelegt hat, d. h. insoweit kapazitätsungünstig die Zahnmediziner, die diese Vorlesungen ebenfalls besuchen, außer Betracht lässt, zugleich die gemeinsam besuchten Vorlesungen aber - ebenfalls die Aufnahmekapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin mindernd - bei der Bestimmung des Bedarfs an Dienstleistungen, die von Lehreinheit Vorklinik für den nicht zugeordneten Studiengang Zahnmedizin zu erbringen sind, berücksichtigt (vgl. zu dieser Problematik NdsOVG…, Beschluss vom 18. November 2014 - NB 391/13 - juris Rn. 46 f. m. w. N.;… Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 NB 336/15 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 25. August 2017 - 2 NB 247/16 - juris Rn. 18; VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 2008 - NC 9 S 2978/07 - juris Rn. 10 f.). - BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Ihr liegt die ständige Rechtsprechung des Senates zugrunde, wonach in zulassungsrechtlichen Verfahren, in denen die Vergabe von außerkapazitären Studienplätzen im Wege eines Losverfahrens gerichtlich angeordnet wird, eine Kostenaufhebung sachgerecht ist, wenn beide Beteiligte - wie hier - anwaltlich vertreten sind, damit also keine Kostenverteilung anhand der Loschance erfolgt, da diese Zufälligkeiten unterliegt, namentlich in welchem Umfang andere Studienplatzbewerber ebenfalls um ihre gerichtliche vorläufige Studienplatzzulassung nachsuchen, was vom jeweiligen Antragsteller weder beeinflusst noch vorhergesehen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senates vom 21. März 2013 - 3 M 363/12 - n. v., und vom 22. Juli 2013 - 3 M 215/12 - n. v.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 - juris Rn. 14). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 18/09
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Insoweit ist bei der Kostenentscheidung in Rechnung zu stellen, dass der den erstinstanzlichen Hauptantrag ablehnende Beschluss des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf dieses Begehren rechtskräftig geworden ist und ein Teilstudienplatz gegenüber einem Vollstudienplatz rechtlich ein Aliud darstellt (vgl. Beschluss des Senates vom 18. August 2009 - 3 M 18/09 - juris Rn. 5).
- OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Damit lässt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Umfang der aus dem Wahlfach resultierenden Lehrbelastung der einzelnen Lehreinheiten nicht exakt (vor-)bestimmen (ebenso z. B. SaarlOVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 56/12.NC - juris Rn. 165;… Beschluss vom 5. April 2018 - 1 B 35/18.NC - juris Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 25.08.2017 - 2 NB 247/16
Beispielstudienplan; Curriculanteil; Curricularwert; Dienstleistungsexport; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Dies ist bereits deshalb rechtlich fragwürdig, weil die Antragsgegnerin der Bestimmung des Curriculareigenanteils (CAp) der Lehreinheit Vorklinik in Bezug auf die Vorlesungen die standardisierte Gruppengröße (g) von 180 (vgl. Nr. 5 der Generalakte) zugrunde gelegt hat, d. h. insoweit kapazitätsungünstig die Zahnmediziner, die diese Vorlesungen ebenfalls besuchen, außer Betracht lässt, zugleich die gemeinsam besuchten Vorlesungen aber - ebenfalls die Aufnahmekapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin mindernd - bei der Bestimmung des Bedarfs an Dienstleistungen, die von Lehreinheit Vorklinik für den nicht zugeordneten Studiengang Zahnmedizin zu erbringen sind, berücksichtigt (vgl. zu dieser Problematik NdsOVG…, Beschluss vom 18. November 2014 - NB 391/13 - juris Rn. 46 f. m. w. N.;… Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 NB 336/15 - juris Rn. 8; Beschluss vom 25. August 2017 - 2 NB 247/16 - juris Rn. 18; VGH BW…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - NC 9 S 2978/07 - juris Rn. 10 f.). - OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 220/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2012 an der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Rn. 12 Ob der somit notwendigen Korrektur des aus dem Wahlfachbereich in die Ermittlung des CAp der Lehreinheit Vorklinische Medizin einzubringenden curricularen Anteils die Gesamtkapazität des Wahlfachangebots nach Studierenden - so die Antragsteller - zugrunde zu legen und davon ausgehend zu bestimmen ist, in welchem Umfang Studierende ein Lehrangebot der Lehreinheit Vorklinische Medizin im (theoretischen) Fall vollständiger Ausschöpfung der angebotenen Lehrkapazität im Bereich des Wahlfachs wahrnehmen würden, oder ob vielmehr maßgeblich ist, wie die Antragsgegnerin meint, wie hoch der Anteil der Vorklinik am Gesamtangebot der Wahlfächer ohne Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmekapazität ist (einen derartigen Ansatz offenbar als sachgerecht erachtend NdsOVG, Beschluss vom 15. November 2012 - 2 NB 220/12 - juris Rn. 33), bedarf keiner Entscheidung. - OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2014 - 3 M 194/14
Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung; Lehraufträge; gerichtliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Rn. 17 3. Die Höhe des Streitwerts beruht auf den §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG, wobei der Senat gemäß seiner ständigen Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass die Antragsteller im Beschwerdeverfahren nur die vorläufige Zulassung auf einen Teilstudienplatz begehren, nur den hälftigen Auffangstreitwert zugrunde legt (…vgl. Beschlüsse des Senates vom 27. April 2016 - 3 M 29/16 - juris Rn. 10 , - 3 M 40/16 - n. v. und vom 13. August 2014 - 3 M 194/14 - juris Rn. 17 ), der wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht nochmals zu halbieren war. - VGH Bayern, 09.08.2021 - 7 CE 21.10004
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik)
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Rn. 11 Zwar ist der Antragsgegnerin zuzugeben, dass im für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Zeitpunkt, den die Antragsgegnerin hier in Bezug auf das Wintersemester 2021/2022 in Übereinstimmung mit § 5 Abs. 1 KapVO LSA auf den 31. Januar 2021 festgelegt hat, noch nicht feststeht, welche der angebotenen Wahlfächer im fraglichen Semester tatsächlich von den Studierenden nachgefragt werden und somit auch stattfinden (dies ebenfalls hervorhebend BayVGH, Beschluss vom 9. August 2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15
Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Dies ist bereits deshalb rechtlich fragwürdig, weil die Antragsgegnerin der Bestimmung des Curriculareigenanteils (CAp) der Lehreinheit Vorklinik in Bezug auf die Vorlesungen die standardisierte Gruppengröße (g) von 180 (vgl. Nr. 5 der Generalakte) zugrunde gelegt hat, d. h. insoweit kapazitätsungünstig die Zahnmediziner, die diese Vorlesungen ebenfalls besuchen, außer Betracht lässt, zugleich die gemeinsam besuchten Vorlesungen aber - ebenfalls die Aufnahmekapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin mindernd - bei der Bestimmung des Bedarfs an Dienstleistungen, die von Lehreinheit Vorklinik für den nicht zugeordneten Studiengang Zahnmedizin zu erbringen sind, berücksichtigt (vgl. zu dieser Problematik NdsOVG…, Beschluss vom 18. November 2014 - NB 391/13 - juris Rn. 46 f. m. w. N.; Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 NB 336/15 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 25. August 2017 - 2 NB 247/16 - juris Rn. 18; VGH BW…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - NC 9 S 2978/07 - juris Rn. 10 f.). - OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18
Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22
Damit lässt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Umfang der aus dem Wahlfach resultierenden Lehrbelastung der einzelnen Lehreinheiten nicht exakt (vor-)bestimmen (ebenso z. B. SaarlOVG…, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 56/12.NC - juris Rn. 165; Beschluss vom 5. April 2018 - 1 B 35/18.NC - juris Rn. 16). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 3 M 29/16
Kompensation eines fiktiven Lehrdeputats
- VGH Hessen, 13.07.2010 - 10 B 411/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2022 - 13 B 799/22
Vorläufige Zulassung eines Studierenden zum Studium der Humanmedizin im 2. …
Rn. 29 so OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 3 M 17/22 u.a. -, juris, Rn. 5,.Rn. 42 vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 10 B 40/22.FM.W21 -, BA S. 8; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 3 M 17/22 -, juris Rn. 4; Nds. OVG., Beschlüsse vom 25. August 2017 - 2 NB 247/16 -, juris, Rn. 18, und vom 18. November 2014 - 2 NB 391/13 -, juris, Rn. 46; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31. Juli 2008 - NC 9 S 2978/07 -, juris, Rn. 10 f.,.
- VGH Bayern, 05.09.2023 - 7 CE 22.10008
Keine doppelte Anrechnung für Curricularanteil und Dienstleistungsexport bei …
Eine Berücksichtigung gemeinsam besuchter Vorlesungen durch Korrektur der Gruppengröße bei der Berechnung des Curriculareigenanteils des Studiengangs Psychologie sowie beim Dienstleistungsexport, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird (…vgl. NdsOVG, B.v.25.8.2017 - 2 NB 247/16 - juris Rn. 18; so wohl auch OVG LSA, B.v. 7.6.2022 - 3 M 17/22 u.a. - juris Rn. 4), hält der Senat nicht für angezeigt. - VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Rn. 75 Wollte man diesen Weg gehen und die gemeinsamen Veranstaltungen in die Exportberechnung einbeziehen, müsste konsequenterweise auch in der Berechnung des Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinik die Gruppengröße verändert werden (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 25.08.2017 --- 2 NB 247/16 ---, juris Rn. 18; vgl. VGH München…, Beschluss vom 05.09.2023 --- 7 CE 22.10008 ---, Rn. 12; vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 07.06.2022 --- 3 M 17/22 ---, juris Rn. 5). - VG Schleswig, 27.09.2024 - 9 C 25/23
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Wollte man diese Vorlesungen in die Exportberechnung einbeziehen, müsste konsequenterweise auch in der Berechnung des Curriculareigenanteils der Lehreinheit Vorklinik die Gruppengröße verändert werden (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 25.08.2017 --- 2 NB 247/16 ---, juris Rn. 18; vgl. VGH München…, Beschluss vom 05.09.2023 --- 7 CE 22.10008 ---, Rn. 12; vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 07.06.2022 --- 3 M 17/22 ---, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 166 Abs 1 VwGO, § 114 Abs 1 ZPO, § 154 VwGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis - rechtskräftige Kostenentscheidung - Kostenerstattungsanspruch - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 166 Abs 1 VwGO, § 114 Abs 1 ZPO
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis - rechtskräftige Kostenentscheidung - Kostenerstattungsanspruch
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 17.03.2022 - 11 L 144/22
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22
Mit einer abschließenden Entscheidung des Gerichtes über die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil es wegen des Kostenerstattungsanspruches gegen den Prozessgegner - hier einer Behörde - keiner Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr bedarf, um dem Unbemittelten eine Rechtsverfolgung zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9; LSG Erfurt…, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
Wahlrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auf Inanspruchnahme der Staatskasse …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22
Rn. 2 Der Umstand, dass einem Rechtsanwalt im Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und seiner Beiordnung ein eigenständiger Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht (vgl. § 45 Abs. 1 RVG), ändert nichts an der anderweitigen Bedarfsdeckung in Form des Kostenerstattungsanspruchs und des Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für ein noch unbeschiedenes Prozesskostenhilfebegehren, so dass der Verweis der Antragstellerin auf den Beschluss des VGH München vom 5. April 2017 - 19 C 15.2425 - (juris) hier nicht weiterhilft. - LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22
Mit einer abschließenden Entscheidung des Gerichtes über die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil es wegen des Kostenerstattungsanspruches gegen den Prozessgegner - hier einer Behörde - keiner Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr bedarf, um dem Unbemittelten eine Rechtsverfolgung zu ermöglichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9; LSG Erfurt, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B - juris Rn. 5).
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