Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorwegnahme der Hauptsache; Regelungsanordnung; Allgemeine Schulpflicht; Vorzeitiger Schulbesuch
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 68/95
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.1995 - 3 M 43/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 664
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Seine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der Ergebnisse der Bildungsforschung bildungspolitische Entscheidungen zu treffen und im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten ein Schulsystem bereitzustellen, das den verschiedenen Begabungsrichtungen Raum zur Entfaltung läßt (BVerfGE 34, 165, 183 f.).Daraus ergibt sich unter anderem das Recht des Staates, die Voraussetzungen für den Zugang zur Schule zu bestimmen (BVerfGE 34, 165, 182; 59, 360, 377).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihres Kindes gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden (BVerfGE 59, 360, 376).Daraus ergibt sich unter anderem das Recht des Staates, die Voraussetzungen für den Zugang zur Schule zu bestimmen (BVerfGE 34, 165, 182; 59, 360, 377).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Einstweiliger Rechtsschutz ist danach zu gewähren, wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827).Etwas anderes könnte jedoch dann gelten, wenn es um die Verwerfung einer Norm geht, die dem geltend gemachten Anspruch entgegensteht, und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine alsbaldige Entscheidung gebietet (…vgl.. hierzu Klein in: BVerfGG, Mitarbeiterkommentar, § 80 Rdn. 44 ff.; Urban, Eingeschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte im Eilverfahren gemäß § 123 VwGO, NVwZ 1989, 433, 434, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO;… s.a. Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, 1988, S. 1598 ff. m.w.N.).
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Der Antragsteller hat aufgrund des Artikel 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen (BVerfGE 45, 400, 417).Das Recht des Antragstellers auf Entfaltung seiner Persönlichkeit und das damit korrespondierende Recht der Eltern, auf das Kindeswohl hinzuwirken, stehen unter dem Vorbehalt der in Art. 2 Abs. 1 GG genannten Eingrenzungen (BVerfGE 45, 400, 417).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Eine Verletzung des Antragstellers in seinem Recht aus Art. 12 Abs. 1 GG dürfte schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der Ausstrahlungsbereich dieser Vorschrift sich nicht auf die Grundschule erstreckt (vgl. hierzu BVerfGE 58, 257, 272 m.w.N.). - BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint (BVerfGE 80, 297, 311 m.w.N.). - BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich daraus auch ein Recht auf Bildung (BVerwGE 56, 155, 158). - BVerwG, 21.09.1993 - 6 B 53.93
Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung des Mindestalters für vorzeitige …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Es ist nicht ersichtlich, daß die in § 42 SchulG gezogenen Altersgrenzen sachlich nicht gerechtfertigt wären und den Antragsteller bzw. seine Eltern in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG bzw. Art. 6 Abs. 2 GG verletzen könnten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 21.09.1993 - 6 B 53.93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94
Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Das setzt indes eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache voraus (Schl.-H. OVG, Beschluß vom 30.09.1994 - 3 M 49/94 -, SchlHA 1995, 22 = DÖV 1995, 202 m.w.N.). - BVerwG, 13.03.1970 - VII C 62.68
Ablehnung einer vorzeitigen Einschulung - Begrenzung des elterlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
Die Differenzierung nach dem Geburtsdatum ist daher mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. hierzu BVerwGE 35, 111, 112). - OVG Schleswig-Holstein, 19.09.1991 - 3 M 98/91
- VGH Hessen, 05.08.2009 - 7 B 2059/09
Änderung oder Erweiterung des schulischen Unterrichtsangebots; organisatorische …
Jedoch sind Übergangsregelungen bei Rechtsänderungen hinzunehmen, wenn dadurch dem Vertrauensschutz anderer Betroffener Rechnung getragen wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.06.1995 - 3 M 43/95 - zit. n. juris). - VG Arnsberg, 08.04.2008 - 10 L 173/08 Rn. 16 Vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 3 M 43/95 - in: juris.de.
- VG Darmstadt, 14.05.2013 - 3 L 326/13
(Kein) Anspruch auf Unterrichtung an einem 6-jährig organisierten Gymnasialzweig …
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| OVG Schleswig-Holstein, 28.06.1995 - 3 M 43/95 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorwegnahme der Hauptsache; Regelungsanordnung; Allgemeine Schulpflicht; Vorzeitiger Schulbesuch
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 B 68/95
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 3 M 43/95
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.1995 - 3 M 43/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 664
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01
Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes …
BVerfG, Urteil vom 6.12.1972, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 23.1.1975 - VII B 26.74 -, MDR 1975, 605; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 28.6.1995 - 3 M 43/95 -, NVwZ-RR 1995, 664 (665). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a
Voraussetzung ist daher, dass das Gericht, wenn es schon nicht von der Unvereinbarkeit der Norm mit höherrangigem Recht überzeugt ist, doch erhebliche Zweifel daran hegt und nach seiner Auffassung damit zu rechnen ist, dass im Hauptsacheverfahren nach einem entsprechenden Vorlagebeschluss der Antragsteller obsiegen wird (vgl. die im Beschluss des OVG NW, 10.04.1992 - 12 B 2298/90 -, NVwZ 1992, 1226 f wiedergegebene Rechtsauffassung des BVerfG; BayVGH, 19.05.1994 - 25 CE 94.1596 -, BayVBl 1995, 56; OVG Schleswig, 28.06.1995 - 3 M 43/95 -, NVwZ-RR 1995, 664 ff;… OVG NW, 27.04.2009 - 16 B 539/09 -, juris, Rn. 36). - VG Wiesbaden, 10.12.1999 - 3 G 2198/99
Begehr der Nichtig-Erklärung des Gemeindevertretungsbeschlusses ; Antrag auf eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Potsdam, 13.08.1998 - 2 L 834/98
Antrag auf vorzeitige Einschulung; Zulassung der vorzeitigen Einschulung; …
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