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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28937
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07 (https://dejure.org/2007,28937)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.06.2007 - 3 M 59/07 (https://dejure.org/2007,28937)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 3 M 59/07 (https://dejure.org/2007,28937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Versammlung aus Anlass des G 8 - Gipfels

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Insgesamt ist § 15 VersG jedenfalls dann mit Art. 8 GG vereinbar, wenn bei seiner Auslegung und Anwendung sichergestellt bleibt, dass Verbote und Auflösungen nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen (BVerfG, B. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 ).

    Die Versammlungsfreiheit ist als wesentliches Element der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung geschützt (vgl. BVerfG, B. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315) und kann grundsätzlich nicht für die Durchsetzung einer unmittelbaren persönlichen Meinungsäußerung gegenüber dem politischen Gegner herangezogen werden.

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Risikostrukturausgleich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. BVerfG, B. v. 18.07.2005 - 2 BvF 2/01 - BVerfGE 113, 167 = NVwZ 2006, 559).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Rn. 15 1. Bei Versammlungen, die auf einen einmaligen Anlass oder einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum bezogen sind, haben die Verwaltungsgerichte im Interesse des effektiven Schutzes der Versammlungsfreiheit schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO durch eine im Rahmen des Möglichen hinreichend intensive Prüfung der Rechtmäßigkeit der im Streit befindlichen behördlichen Maßnahme sowie des Sofortvollzugs dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Letzterer in der Regel zur endgültigen Verhinderung der Versammlung in der beabsichtigten Weise führt (BVerfG, U. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03).
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    503 Service Unavailable

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Rn. 14 Die Beschwerden sind jeweils nach Maßgabe des Vorbringens in den Beschwerdeschriften gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO zu beurteilen (vgl. BVerfG, B. v. 27.1.2006 - 1 BvQ 4/06).
  • BVerfG, 10.09.1987 - 1 BvR 1112/87

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines Versammlungsverbots - Mahnwache anläßlich …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Wenn - wie hier - der Besuch ausländischer Staatsoberhäupter und Regierungschefs in der Bundesrepublik Deutschland nach der gerichtlich nicht zu überprüfenden Einschätzung der zuständigen Organe des Bundes der Wahrung der guten Beziehungen zu ausländischen Staaten dient, ist dieser gemäß Art. 32 GG verfassungsrechtlich geschützte Belang Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. BVerfG 1. Senat 2. Kammer, B. v. 10.09.1987 - 1 BvR 1112/87 - NJW 1987, 3245;… Rojahn in: von Münch/Kunig: Grundgesetzkommentar, 5. Aufl. Bd. II Art. 32 Rn. 28).
  • BVerfG, 05.06.2007 - 1 BvR 1428/07

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen versammlungsrechtliche …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Hinweis: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit Beschluss des BVerfG vom 05.06.2007 - 1 BvR 1428/07 - abgelehnt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2007 - 3 M 58/07

    Grundrechtskonforme Auslegung einer versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Rn. 37 Die vom Senat ausgesprochene Maßgabe beruht auf folgenden Überlegungen: Der Senat hat in seiner Entscheidung zur Mahnwache anlässlich des 40. Jahrestages des Beginns des so genannten Sechs-Tage-Krieges (B. v. 01.06.2007 - 3 M 58/07) näher erläutert, dass die Allgemeinverfügung im Lichte des Grundrechts des Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen ist.
  • BVerfG, 27.05.2007 - 1 BvQ 16/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Diese können insbesondere bei der Kundgebung vor der Hauptwache mitgeführte Gegenstände, zum Beispiel Transparente und Plakate betreffen (OVG Hamburg, B. v. 26.05.2007 - 4 Bs 130/07 - BVerfG 1. Kammer des 1. Senats, B. v. 27.05.2007, 1 BvQ 16/07).
  • OVG Hamburg, 26.05.2007 - 4 Bs 130/07

    Demonstration zum ASEM-Treffen am 28. Mai 2007 - Oberverwaltungsgericht Hamburg …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2007 - 3 M 59/07
    Diese können insbesondere bei der Kundgebung vor der Hauptwache mitgeführte Gegenstände, zum Beispiel Transparente und Plakate betreffen (OVG Hamburg, B. v. 26.05.2007 - 4 Bs 130/07 - BVerfG 1. Kammer des 1. Senats, B. v. 27.05.2007, 1 BvQ 16/07).
  • BVerfG, 05.06.2007 - 1 BvR 1428/07

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen versammlungsrechtliche …

    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juni 2007 - 3 M 59/07 - b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 29. Mai 2007 - 1 B 246/07 - c) die Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Rostock KAVALA vom 16. Mai 2007 .
  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person …

    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 04.06.2007 - 3 M 59/07 -) hatte bereits zuvor für den 05.06.2007 und 06.06.2007 angemeldete Demonstrationen am Flughafen R.-L. nur vereinzelt, eingeschränkt und mit Auflagen zugelassen.
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