Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BPatG, 06.02.2024 | BPatG, 22.03.2022

Rechtsprechung
   BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7544
BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2021,7544)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2021 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2021,7544)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2021 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2021,7544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,7544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundespatentgericht PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AEUV Art. 216; BrexitAbk Art. 126; BrexitÜG § 1; EuNiederlAbk Art. 9; EuNiederlAbk Art. 30; HZPÜ Art. 17; PatG § 81; TCA (2020) Art. IP.6; ZPO § 108; ZPO § 110; ZPO § 112; ZPO § 113
    Verfahren --> Prozesskostensicherheit; Immaterialgüterrecht -->ab 2020--> --> Patentrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Brexit und Ausländersicherheit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die …

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20
    Das Deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (RGBl. II 1928 S. 624) ist nur für Klageparteien mit Sitz in Deutschland anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 2005, 148, 149; OLG München NJW-RR 2019, 188, 189).
  • BGH, 23.10.2018 - XI ZR 549/17

    Prozesskostensicherheit: Ausnahmetatbestand des völkerrechtlichen Vertrages im …

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20
    Das nach Art. 216 Abs. 2 AEUV unmittelbar in den Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, geltende, derzeit allerdings nur vorläufig anwendbare Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 31. Dezember 2020 sieht zwar in Art. IP.6 Abs. 2 eine Inländergleichbehandlung bei Verfügbarkeit, Erwerb, Umfang, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vor, was aber - ungeachtet der Frage, ob die nur vorläufig anwendbare Regelung hierfür überhaupt herangezogen werden könnte - nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH BeckRS 2018, 28298 Rn. 13; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2005, 02600) zur Befreiung der Leistung von Prozesskostensicherheit nach § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO allgemein nicht ausreicht.
  • OLG München, 05.12.2018 - 7 U 1424/18

    Anspruch auf die Gestellung einer Sicherheit für die Prozesskosten für Kläger aus …

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20
    Das Deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (RGBl. II 1928 S. 624) ist nur für Klageparteien mit Sitz in Deutschland anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 2005, 148, 149; OLG München NJW-RR 2019, 188, 189).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 6 U 181/04

    Prozesskostensicherheit: Grundsatz der Inländergleichbehandlung

    Auszug aus BPatG, 15.03.2021 - 3 Ni 20/20
    Das nach Art. 216 Abs. 2 AEUV unmittelbar in den Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, geltende, derzeit allerdings nur vorläufig anwendbare Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 31. Dezember 2020 sieht zwar in Art. IP.6 Abs. 2 eine Inländergleichbehandlung bei Verfügbarkeit, Erwerb, Umfang, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vor, was aber - ungeachtet der Frage, ob die nur vorläufig anwendbare Regelung hierfür überhaupt herangezogen werden könnte - nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. BGH BeckRS 2018, 28298 Rn. 13; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2005, 02600) zur Befreiung der Leistung von Prozesskostensicherheit nach § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO allgemein nicht ausreicht.
  • BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24

    Staatenimmunität, Vollstreckbarerklärung, Schiedsvereinbarung, Präklusion, ordre …

    Rn. 63 (1) Art. 17 HZPÜ vom 1. März 1954 enthält zwar eine Befreiung von der Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit, ist aber im Verhältnis zu Großbritannien mangels Ratifizierung nicht in Kraft getreten (BPatG, Beschluss vom 15. März 2021, 3 Ni 20/20 (EP), juris Rn. 5;… Jaspersen in BeckOK ZPO, § 110 Rn. 25.1).

    Dieses Abkommen gilt nach Art. 30 Nr. 1 des Abkommens aber nur für natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten besitzen (…BGH, Urt. v. 21. Dezember 2023, IX ZR 143/22, MDR 2024, 458 Rn. 7;… Beschluss vom 27. September 2022, VI ZR 68/21, MDR 2023, 126 Rn. 11; BPatG, Beschluss vom 15. März 2021, 3 Ni 20/20 (EP), juris Rn. 4;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 110 Rn. 19).

    Rn. 65 (3) Die Befreiung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach Art. 14 des DeutschBritischen Abkommens über den Rechtsverkehr vom 20. März 1928 (RGBl. 1928 II 624) gilt nur, wenn der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat (…BGH, Urt. v. 30. Juni 2004, VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148 [juris Rn. 10]; BPatG, Beschluss vom 15. März 2021, 3 Ni 20/20 (EP), juris Rn. 5;… OLG München, Urt. v. 5. Dezember 2018, 7 U 1424/18, NJW-RR 2019, 188 [juris Rn. 7];… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 110 Rn. 19;… Rüting in Cepl/Voß, Prozesskommentar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 3. Aufl. 2022, § 110 ZPO Rn. 31; Vorpeil in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Werkstand 69. EL März 2025, Vereinigtes Königreich III. 1. a];… Jaspersen in BeckOK ZPO, § 110 Rn. 25.7).

  • LG Kassel, 20.10.2021 - 4 O 2227/17

    Prozesskostensicherheit einer Privatperson mit gewöhnlichem Aufenthalt im …

    Der Kläger hat keine Prozesskostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten, da nach § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine solche auf Grund völkerrechtlicher Verträge, hier Art. 9 Europäisches Niederlassungsabkommen (EuNiederlAbk), nicht verlangt werden kann (so auch BPatG, Beschluss vom 15.03.2021 - 3 Ni 20/20 (EP), GRUR-RS 2021, 6537) und nach § 110 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Entscheidung über die Erstattung der Prozesskosten an den Beklagten auf Grund völkerrechtlicher Verträge vollstreckt werden kann, hier die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO), die für das hiesige Verfahren weiterhin Gültigkeit besitzt.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass sich das Vereinigte Königreich vorbehalten hat, die Absätze 1 und 2 des Artikels 9 so anzuwenden, als seien die Worte "oder keinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland haben" in Abs. 1 nicht enthalten (Bundesgesetzblatt, 1970 11, 843), (vgl. auch grundsätzlich BPatG, Beschluss vom 15.03.2021 - 3 Ni 20/20 (EP), GRUR-RS 2021, 6537).

  • LG Hamburg, 29.03.2022 - 310 O 113/14

    Prozesskostensicherheit bei gewöhnlichem Aufenthalt in Großbritannien für vor …

    Rn. 21 b) Diese Vorschrift hat in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts, in denen ab dem 01.01.2021 die Leistung von Prozesskostensicherheiten gegenüber Klägerinnen angeordnet wurde, die im Vereinigten Königreich ansässig waren, keine Beachtung gefunden (vgl. BGH…, Beschluss vom 01.03.2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 10; BPatG, Beschluss vom 15. März 2021 - 3 Ni 20/20 (EP), juris Rn. 4 ff.).
  • VG Berlin, 12.07.2024 - 4 K 298.23

    Hinterlegung einer Sicherheit für die Prozesskosten

    Die Höhe ist unabhängig von der Erfolgsaussicht der Klage, da der Beklagte bereits vor jeder Prüfung des Erfolgs einer von einem Anderen erhobenen Klage davor geschützt werden soll, sich mit ihr auseinander setzen zu müssen, wenn er Gefahr laufen müsste, die ihm hierbei entstehenden Kosten nicht vollstrecken zu können (BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2020 - I ZR 9/20 - juris, Rn. 10; BPatG, Beschluss vom 15. März 2021 - 3 Ni 20/20 (EP) - GRUR-RS 2021, 6537, Rn. 11;… Jaspersen, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 52. Edition, Stand: 01. März 2024, § 112 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BPatG

Rechtsprechung
   BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14710
BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2024,14710)
BPatG, Entscheidung vom 06.02.2024 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2024,14710)
BPatG, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2024,14710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,14710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Ein product-by-process-Anspruch liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dabei nur vor, wenn - was ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist - ein Stoffanspruch, der grundsätzlich nicht auf die Art seiner Herstellung beschränkt ist, mit denen das Erzeugnis gewonnen werden kann, zumindest teilweise nur auf Merkmale des zu seiner Herstellung allein notwendigen Verfahrens beschränkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1960 - I ZR 116/58, GRUR 1960, 483, 484 - Polsterformkörper; Beschl. v. 6. Juli 1971 - X ZB 9/70, GRUR 1972, 80, 87 f. - Trioxan; Beschl. v. 15. Mai 1997 - X ZR 8/95, BlPMZ 1997, 398, 400 - Polyäthylenfilamente;… BGH, Urt. v. 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; BGH, Urt. v. 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 751 - Aufzeichnungsträger).

    Eine Beschränkung auf durch das Verfahren erhaltene Erzeugnisse kann zu bejahen sein, wenn der Sachanspruch zumindest teilweise nicht unmittelbar durch räumlich-körperliche oder funktional umschriebene Sachmerkmale, sondern nur durch Merkmale des zu seiner Herstellung notwendigen Verfahrens definiert wird (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 751 - Aufzeichnungsträger).

  • BGH, 06.04.2021 - X ZR 54/19

    Cerdioxid - Patentnichtigkeitssache: Voraussetzung einer die Neuheit …

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Die Voraussetzung, der zufolge ein nach oben offener Bereich nicht ausführbar offenbart ist, wenn die Erfindung über die Eröffnung eines bestimmten Bereichs hinaus keine verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann ermöglicht, bei der Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I;… X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II;… Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris), liegt auch dann vor, wenn eine Erfindung zwar ein Beispiel für die beanspruchten Mindestwerte der von ihr als erfindungswesentlich bezeichneten Merkmale (hier: spezifische Oberfläche von mindestens 25 m2/g nach 4-stündigem Kalzinieren bei 1100°C sowie Reduktionsfähigkeit von mindestens 95 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 600°C oder 700°C oder mindestens 85 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 900°C) zwar ein die Mindestwerte (geringfügig) übertreffendes Beispiel (hier: spezifische Oberflächen von bis zu 27 m2/g bei 1100°C sowie eine Reduktionsfähigkeit von 96 % für die 2-stündige Kalzinierung bei 600°C und von 88% für die 2-stündige Kalzinierung bei 900°C) nennt, aber keine Angaben dazu enthält, wie der Fachmann über die im beschriebenen Beispiel konkret dargelegten Werte hinaus höhere Werte erreichen könnte.

    Rn. 32 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist ein nach oben offener Bereich nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereichs erschöpft, sondern eine darüber hinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I;… X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II;… Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris).

  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des …

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Ein product-by-process-Anspruch liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dabei nur vor, wenn - was ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist - ein Stoffanspruch, der grundsätzlich nicht auf die Art seiner Herstellung beschränkt ist, mit denen das Erzeugnis gewonnen werden kann, zumindest teilweise nur auf Merkmale des zu seiner Herstellung allein notwendigen Verfahrens beschränkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1960 - I ZR 116/58, GRUR 1960, 483, 484 - Polsterformkörper; Beschl. v. 6. Juli 1971 - X ZB 9/70, GRUR 1972, 80, 87 f. - Trioxan; Beschl. v. 15. Mai 1997 - X ZR 8/95, BlPMZ 1997, 398, 400 - Polyäthylenfilamente; BGH, Urt. v. 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband;… BGH, Urt. v. 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 751 - Aufzeichnungsträger).

    Ob die Verfahrensmerkmale einschränkend sind, kann dabei durch Auslegung ermittelt werden (…BGH, a.a.O. - Trioxan; BGH, Beschl. v. 15. Mai 1997 - X ZR 8/95, BlPMZ 1997, 398, 400 - Polyäthylenfilamente; BGH, Urt. v. 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband).

  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 32/17

    (Offenbarung eines Patentanspruchs bei über Wertebereich hinausgehender Lehre) - …

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Die Voraussetzung, der zufolge ein nach oben offener Bereich nicht ausführbar offenbart ist, wenn die Erfindung über die Eröffnung eines bestimmten Bereichs hinaus keine verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann ermöglicht, bei der Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid; Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I;… X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II;… Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris), liegt auch dann vor, wenn eine Erfindung zwar ein Beispiel für die beanspruchten Mindestwerte der von ihr als erfindungswesentlich bezeichneten Merkmale (hier: spezifische Oberfläche von mindestens 25 m2/g nach 4-stündigem Kalzinieren bei 1100°C sowie Reduktionsfähigkeit von mindestens 95 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 600°C oder 700°C oder mindestens 85 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 900°C) zwar ein die Mindestwerte (geringfügig) übertreffendes Beispiel (hier: spezifische Oberflächen von bis zu 27 m2/g bei 1100°C sowie eine Reduktionsfähigkeit von 96 % für die 2-stündige Kalzinierung bei 600°C und von 88% für die 2-stündige Kalzinierung bei 900°C) nennt, aber keine Angaben dazu enthält, wie der Fachmann über die im beschriebenen Beispiel konkret dargelegten Werte hinaus höhere Werte erreichen könnte.

    Rn. 32 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist ein nach oben offener Bereich nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereichs erschöpft, sondern eine darüber hinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid; Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I;… X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II;… Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris).

  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 34/17

    Cer-Zirkonium-Mischoxid II

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Die Voraussetzung, der zufolge ein nach oben offener Bereich nicht ausführbar offenbart ist, wenn die Erfindung über die Eröffnung eines bestimmten Bereichs hinaus keine verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann ermöglicht, bei der Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I; X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II;… Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris), liegt auch dann vor, wenn eine Erfindung zwar ein Beispiel für die beanspruchten Mindestwerte der von ihr als erfindungswesentlich bezeichneten Merkmale (hier: spezifische Oberfläche von mindestens 25 m2/g nach 4-stündigem Kalzinieren bei 1100°C sowie Reduktionsfähigkeit von mindestens 95 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 600°C oder 700°C oder mindestens 85 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 900°C) zwar ein die Mindestwerte (geringfügig) übertreffendes Beispiel (hier: spezifische Oberflächen von bis zu 27 m2/g bei 1100°C sowie eine Reduktionsfähigkeit von 96 % für die 2-stündige Kalzinierung bei 600°C und von 88% für die 2-stündige Kalzinierung bei 900°C) nennt, aber keine Angaben dazu enthält, wie der Fachmann über die im beschriebenen Beispiel konkret dargelegten Werte hinaus höhere Werte erreichen könnte.

    Rn. 32 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist ein nach oben offener Bereich nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereichs erschöpft, sondern eine darüber hinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I; X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II;… Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris).

  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Ein product-by-process-Anspruch liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dabei nur vor, wenn - was ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist - ein Stoffanspruch, der grundsätzlich nicht auf die Art seiner Herstellung beschränkt ist, mit denen das Erzeugnis gewonnen werden kann, zumindest teilweise nur auf Merkmale des zu seiner Herstellung allein notwendigen Verfahrens beschränkt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1960 - I ZR 116/58, GRUR 1960, 483, 484 - Polsterformkörper; Beschl. v. 6. Juli 1971 - X ZB 9/70, GRUR 1972, 80, 87 f. - Trioxan; Beschl. v. 15. Mai 1997 - X ZR 8/95, BlPMZ 1997, 398, 400 - Polyäthylenfilamente;… BGH, Urt. v. 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband;… BGH, Urt. v. 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 751 - Aufzeichnungsträger).

    Rn. 48 Grundsätzlich ist der Schutz eines Erzeugnisanspruchs, insbesondere eines chemischen Stoffs, nicht auf die Art seiner Herstellung beschränkt, selbst wenn diese, etwa in der Beschreibung, angegeben ist, sondern erfasst alle Herstellungsarten, mit denen das Erzeugnis gewonnen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Juli 1971 - X ZB 9/70, GRUR 1972, 80, 87 f. - Trioxan).

  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 36/17

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung …

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Die Voraussetzung, der zufolge ein nach oben offener Bereich nicht ausführbar offenbart ist, wenn die Erfindung über die Eröffnung eines bestimmten Bereichs hinaus keine verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann ermöglicht, bei der Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I;… X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II; Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris), liegt auch dann vor, wenn eine Erfindung zwar ein Beispiel für die beanspruchten Mindestwerte der von ihr als erfindungswesentlich bezeichneten Merkmale (hier: spezifische Oberfläche von mindestens 25 m2/g nach 4-stündigem Kalzinieren bei 1100°C sowie Reduktionsfähigkeit von mindestens 95 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 600°C oder 700°C oder mindestens 85 % nach 2-stündigem Kalzinieren unter Luftzufuhr bei 900°C) zwar ein die Mindestwerte (geringfügig) übertreffendes Beispiel (hier: spezifische Oberflächen von bis zu 27 m2/g bei 1100°C sowie eine Reduktionsfähigkeit von 96 % für die 2-stündige Kalzinierung bei 600°C und von 88% für die 2-stündige Kalzinierung bei 900°C) nennt, aber keine Angaben dazu enthält, wie der Fachmann über die im beschriebenen Beispiel konkret dargelegten Werte hinaus höhere Werte erreichen könnte.

    Rn. 32 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist ein nach oben offener Bereich nur dann ausführbar offenbart, wenn sich die Erfindung nicht in der Eröffnung eines bestimmten Bereichs erschöpft, sondern eine darüber hinausgehende, verallgemeinerbare Lehre aufzeigt, die es dem Fachmann erstmals ermöglicht, nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und den im Patent konkret aufgezeigten Höchstwert zu übertreffen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 54/19, GRUR 2021, 1043 - Cerdioxid;… Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 45 - Cer-Zirkonium-Mischoxid I;… X ZR 34/17, GRUR 2019, 718 Rn. 26 - Cer-Zirkonium-Mischoxid II; Urteil vom 6. August 2019 - X ZR 36/17 Rn. 104, juris).

  • BGH, 14.06.1960 - I ZR 116/58
    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Ein product-by-process-Anspruch liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dabei nur vor, wenn - was ggf. durch Auslegung zu ermitteln ist - ein Stoffanspruch, der grundsätzlich nicht auf die Art seiner Herstellung beschränkt ist, mit denen das Erzeugnis gewonnen werden kann, zumindest teilweise nur auf Merkmale des zu seiner Herstellung allein notwendigen Verfahrens beschränkt ist (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1960 - I ZR 116/58, GRUR 1960, 483, 484 - Polsterformkörper; Beschl. v. 6. Juli 1971 - X ZB 9/70, GRUR 1972, 80, 87 f. - Trioxan; Beschl. v. 15. Mai 1997 - X ZR 8/95, BlPMZ 1997, 398, 400 - Polyäthylenfilamente;… BGH, Urt. v. 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband;… BGH, Urt. v. 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 751 - Aufzeichnungsträger).

    Das schließt aber nicht aus, dass der Schutz auf solche Erzeugnisse beschränkt werden kann, die durch das angegebene Verfahren hergestellt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1960 - I ZR 116/58, GRUR 1960, 483, 484 - Polsterformkörper;… BGH, a.a.O. - Trioxan).

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Rn. 51 Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Beklagten, durch die Aufnahme der Verfahrensmerkmale würde aufgrund der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (Urt. v. 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414) des Bundesgerichtshofs der Nichtigkeitsgrund der fehlenden Ausführbarkeit beseitigt.
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 06.02.2024 - 3 Ni 20/20
    Da die Ausführung der über das konkrete Ausführungsbeispiel hinausgehenden beanspruchten allgemeinen Lehre für den Fachmann in keiner Weise erkennbar ist, kann sich die Beklagte auch nicht darauf berufen, dass für die Bejahung der Ausführbarkeit in der Regel die Darlegung eines einzigen nacharbeitbaren Weges ausreicht (…BGH, Urt. v. 1. Oktober 2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223, 225 - Kupplungsvorrichtung II; BGH, Urt. v. 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 36 - Polymerisierbare Zementmischung;… BGH, Urt. v. 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 34 - Stabilisierung der Wasserqualität); denn für den Fall, dass die Umsetzung der neuen Lehre selbst unter Heranziehung des Fachwissens und -könnens des Fachmanns erschwert oder - wie hier - gar verhindert ist, gilt diese Regel nicht (…BGH, Beschl. v. 10. November 2015 - X ZR 88/13, Rn. 24); dann kann auch für den Fall, dass zwar eine beschriebene Ausführungsform nacharbeitbar ist, dies aber für die darüber hinausgehende verallgemeinerte Lehre nicht gilt, nichts anderes gelten.
  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 10/15

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer beschränkten Verteidigung des Patents …

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines …

  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

  • BGH, 31.01.2023 - X ZR 73/22

    Patentnichtigkeitsklage: Zulässigkeit nach Wegfall des Klagehindernisses des …

  • BPatG, 01.06.2022 - 3 Ni 37/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zusammensetzung aus Zirkonoxid und Oxiden des …

  • BPatG, 21.07.2020 - 3 Ni 1/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BPatG

Rechtsprechung
   BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15386
BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2022,15386)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2022 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2022,15386)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2022 - 3 Ni 20/20 (EP) (https://dejure.org/2022,15386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitssache - "Zusammensetzung aus Basis von Zirconiumoxid und Ceroxid mit hoher Reproduzierbarkeit und stabiler spezifischer Oberfläche, Herstellungsverfahren und Verwendung bei der Behandlung von Abgasen" - Zur Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 2 S 1 PatG
    Patentnichtigkeitssache - "Zusammensetzung aus Basis von Zirconiumoxid und Ceroxid mit hoher Reproduzierbarkeit und stabiler spezifischer Oberfläche, Herstellungsverfahren und Verwendung bei der Behandlung von Abgasen" - Zur Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

  • Bundespatentgericht PDF

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10

    Mautberechnung

    Auszug aus BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20
    Für die Beurteilung, ob dieses Klagehindernis vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern des Schlusses der mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).

    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (…BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung;… BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Für das Klagehindernis kommt es nicht darauf an, ob die mit der Nichtigkeitsklage geltend gemachten Gründe auch Gegenstand des Einspruchsverfahrens sind oder sein können und welcher Prüfungsmaßstab an den begehrten Widerruf bzw. die begehrte Nichtigerklärung jeweils anzulegen ist (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 11 ff. - Mautberechnung).

    Da zudem wegen Regel 82 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Regel 82 Abs. 3 Satz 2 AusfEPÜ noch nicht endgültig feststeht, ob das Streitpatent im Einspruchsverfahren vor dem EPA auch endgültig in der Fassung beschränkt aufrechterhalten werden wird, welche der Zwischenentscheidung des EPA vom 29. Juni 2021 zugrunde lag, besteht hier auch der zweite Grund, der nach den gesetzlichen Vorgaben für das Bestehen des Klagehindernisses nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG spricht, nämlich die Ungewissheit über die endgültige Fassung der Patentansprüche, die erst Grundlage einer Nichtigkeitsentscheidung sein könnte (vgl. BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

  • BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05

    Strahlungssteuerung

    Auszug aus BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20
    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung;… BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (…BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Das Klagehindernis besteht dabei nicht nur für Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sondern auch für solche vor dem Europäischen Patentamt (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 8 - Strahlungssteuerung;… a.a.O. Rn. 10 - Mautberechnung).

  • EuG, 28.04.2021 - T-615/19

    Point Tec Products/ EUIPO - Longines, Francillon (Représentation de deux ailes …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20
    Rn. 10 K5 Entscheidung T 615/19 der Beschwerdekammer des EPA vom 6. März 2020.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BPatG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht