Rechtsprechung
| LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei Hackerangriff (hier: Zero-Day-Exploit) ohne Nachweis unzureichender Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein DSGVO-Schadensersatz bei Zero-Day-Exploit, da kein Verschulden
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.12.2023 - C-340/21
Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Rn. 33 Die DSGVO verlangt ein Risikomanagementsystem einzuführen, aber nicht die Beseitigung des Risikos von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - C-340/21 -, Rn. 29, juris).Aus dem Wortlaut der Art. 24 und 32 DSGVO ergibt sich, dass diese Bestimmungen dem Verantwortlichen lediglich vorschreiben, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die darauf geeignet sind, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten so weit wie möglich zu verhindern (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - C-340/21 -, Rn. 30, juris).
Dabei steht dem Verantwortlichen ein gewisser Entscheidungsspielraum zu (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - C-340/21 -, Rn. 43, juris).
Rn. 34 Die Beweislast dafür, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit dieser Daten im Sinne von Art. 5 Abs. 1 f) und Art. 32 DSGVO gewährleisten, obliegt dem für die betreffende Verarbeitung Verantwortlichen (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - C-340/21 -, Rn. 52, juris).
Wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO von Cyberkriminellen und damit von "Dritten" im Sinne von Art. 4 Nr. 10 DSGVO begangen wurde, kann diese Verletzung dem Verantwortlichen nur dann zugerechnet werden, wenn dieser die Verletzung unter Missachtung einer Verpflichtung aus der DSGVO, insbesondere der Verpflichtung zum Datenschutz, die ihm nach Art. 5 Abs. 1 f), Art. 24 und Art. 32 DSGVO obliegt, ermöglicht hat (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - C-340/21 -, Rn. 71, juris).
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die DSGVO ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept vorschreibt und gerade nicht die Beseitigung jedweden Risikos von Verletzungen der personenbezogenen Daten verlangt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 - C-340/21 -, Rn. 29, juris).
- BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Der Klageantrag lässt sich damit nicht in einer Weise auslegen, dass die Klägerin eine nach Art und Umfang hinreichend bestimmte Handlung begehrt, was den Streit in unzulässiger Weise in die Zwangsvollstreckung verlagern würde (vgl. zum Begriff "unbefugter Dritter" auch BGH, Urteil v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, GRUR 2024, 1910, Rn. 56, 58). - BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Dabei ist die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zulässig, wenn über ihren Sinngehalt zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen, oder wenn der Kläger den auslegungsbedürftigen Begriff hinreichend konkret umschreibt und gegebenenfalls mit Beispielen unterlegt oder sein Begehren an der konkreten Verletzungshandlung ausrichtet (BGH, Urteile vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15, BGHZ 234, 56 Rn. 26;… vom 9. September 2021 - I ZR 113/20, GRUR 2021, 1425 Rn. 12 mwN).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Die von der Klägerin vorgetragenen Sorgen und Ängste um ihre erhöhte Risikoanfälligkeit sind innere Vorgänge, die unter Heranziehung von Beweiszeichen objektiver Art näher darzulegen sind (…vgl. LG Mainz GRUR-RS 2024, 42662 Rn. 28; OLG Hamm GRUR 2023, 1791). - OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21
Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Ein derartiger Rückschluss ist jedoch verfehlt (vgl. dazu OLG Stuttgart, BeckRS 2021, 6282 Rn. 52). - BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/20
Vertragsdokumentengenerator - Zulässigkeit eines digitalen …
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Dabei ist die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zulässig, wenn über ihren Sinngehalt zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen, oder wenn der Kläger den auslegungsbedürftigen Begriff hinreichend konkret umschreibt und gegebenenfalls mit Beispielen unterlegt oder sein Begehren an der konkreten Verletzungshandlung ausrichtet (…BGH, Urteile vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15, BGHZ 234, 56 Rn. 26; vom 9. September 2021 - I ZR 113/20, GRUR 2021, 1425 Rn. 12 mwN). - BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen …
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Rn. 39 Ein Klageantrag ist i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, VersR 2021, 795 Rn. 15). - OLG Brandenburg, 18.09.2020 - 2 U 87/20
Amtshaftungsansprüche wegen des Erlasses einer strafprozessualen …
Auszug aus LG Krefeld, 06.11.2025 - 3 O 93/24
Ein Interesse an der Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden rein materieller Art - wie sie die Klägerin vorliegend mit dem Antrag zu 2) geltend macht - hängt von der Wahrscheinlichkeit des ausstehenden Schadenseintritts ab (OLG Brandenburg BeckRS 2020, 42937 Rn. 3).
- SG Nürnberg, 10.06.2026 - S 5 SF 65/24
Hackerangriff, Verantwortlichkeit, Beweislast, Immaterieller Schaden, …
Die Beklagten sind lediglich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, die darauf gerichtet sich, eine Datenschutzverletzung so weit wie möglich zu verhindern (vgl. Landgericht Krefeld, Urteil vom 06.11.2025 - 3 O 93/24 -, juris, Rn. 30, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 17.10.2024 - 3 O 93/24 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2024 - 3 O 93/24
- OLG Frankfurt, 27.11.2025 - 16 U 148/24
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