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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33663
OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24 (https://dejure.org/2024,33663)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2024 - 3 OAus 66/24 (https://dejure.org/2024,33663)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2024 - 3 OAus 66/24 (https://dejure.org/2024,33663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 4 Abs. 3 IRG § 73 Satz 1 EMRK Art. 3
    Auslieferung, Ukraine, Kriegsdienst, Verweigerung, Haftbedingungen, Ferngerichtsverhandlung, Videoübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 3 ; IRG § 73 S. 1; EMRK Art. 3
    Auslieferung; Ukraine; Kriegsdienst; Verweigerung; Haftbedingungen; Ferngerichtsverhandlung; Videoübertragung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 4 Abs. 3 ; IRG § 73 S. 1; EMRK Art. 3
    Auslieferung; Ukraine; Kriegsdienst; Verweigerung; Haftbedingungen; Ferngerichtsverhandlung; Videoübertragung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Ukraine

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Dazu können Nachfragen an die Justizbehörden des Ausstellungsmitgliedstaats gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21, juris Rn. 55; EuGH, Urteil vom 05.04.2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, NStZ 2016, 542).

    Bei der Berechnung der verfügbaren Fläche in einer Gemeinschaftszelle ist die Fläche der Sanitärvorrichtungen nicht einzuschließen, wohl aber die durch Möbel eingenommene Fläche, wobei es den Gefangenen möglich bleiben muss, sich in der Zelle normal zu bewegen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18, juris Rn. 48 mwN; vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21, juris Rn. 56).

    Bei mehr als 4 m² persönlichem Raum in einer Gemeinschaftszelle bleiben die weiteren Aspekte der Haftbedingungen für die erforderliche Gesamtbeurteilung relevant (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18, juris Rn. 49 ff. mwN; vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21, juris 57).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Bei der Berechnung der verfügbaren Fläche in einer Gemeinschaftszelle ist die Fläche der Sanitärvorrichtungen nicht einzuschließen, wohl aber die durch Möbel eingenommene Fläche, wobei es den Gefangenen möglich bleiben muss, sich in der Zelle normal zu bewegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18, juris Rn. 48 mwN;… vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21, juris Rn. 56).

    Bei mehr als 4 m² persönlichem Raum in einer Gemeinschaftszelle bleiben die weiteren Aspekte der Haftbedingungen für die erforderliche Gesamtbeurteilung relevant (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18, juris Rn. 49 ff. mwN; vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21, juris 57).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Rn. 29 (3) Soweit es nach Art. 20 Abs. 3 GG und den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention für ein faires Strafverfahren von zentraler Bedeutung ist, dass der Angeklagte am Verfahren persönlich teilnimmt (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23, juris Rn. 37 f.), und dies insoweit grundsätzlich die unmittelbare (körperliche) Teilnahme an der Gerichtsverhandlung voraussetzt, steht auch dies der Auslieferung nicht entgegen.

    Für den Einsatz von Videokonferenztechnik in einem Rechtsmittelverfahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits entschieden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention einer Teilnahme des abwesenden Angeklagten an der Verhandlung mittels Videokonferenztechnik nicht prinzipiell entgegenstehe, wenn diese Möglichkeit im nationalen Recht vorgesehen sei und der Einsatz dieser Technik im Einzelfall ein legitimes Ziel verfolge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23, juris Rn. 40 mwN).

  • KG, 15.10.2012 - 151 AuslA 114/12

    Auslieferungsverfahren nach EuAlÜbk: Tatverdachtsprüfung bei Vorlage …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    1 Z 22/83">23/83, NJW 1984, 2046; KG, Beschluss vom 15.10.2012 - (4) 151 Ausl.A 114/15 (166/12), BeckRS 2012, 23566; OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2012 - 6 Ausl.A 13/12, BeckRS 2012, 17788).

    Sie ist nur dann ausnahmsweise geboten, wenn und soweit hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ersuchende Staat seinen Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend macht, oder die besonderen Umstände des Falles befürchten lassen, dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt wäre, dass gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde, und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (KG, Beschluss vom 15.10.2012 - (4) 151 Ausl.A 114/15 (166/12), BeckRS 2012, 23566) oder aufgrund besonderer Umstände die Täterschaft des Verfolgten unmöglich oder in höchstem Maße zweifelhaft ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83, NJW 1984, 1314;… Ambos/König/Rackow-Kubiciel, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 10 Rn. 122).

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Dazu können Nachfragen an die Justizbehörden des Ausstellungsmitgliedstaats gestellt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27.01.2022 - 2 BvR 1214/21, juris Rn. 55; EuGH, Urteil vom 05.04.2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU, NStZ 2016, 542).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    1 Z 22/83">23/83, NJW 1984, 2046; KG, Beschluss vom 15.10.2012 - (4) 151 Ausl.A 114/15 (166/12), BeckRS 2012, 23566; OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2012 - 6 Ausl.A 13/12, BeckRS 2012, 17788).
  • BVerwG, 02.06.2017 - 1 B 108.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen der Verfolgung eines Rückkehrers …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Rn. 23 (1) Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 4 Abs. 3 GG schon im Ansatz einen Schutz nur für die nach deutschem Recht Wehrpflichtigen schafft (so etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 19.01.2007 - 1 Bs 4/07, juris Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.08.2011 - 3 B 251/10, juris; offengelassen BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464, 465; zur asylrechtlichen Bedeutung der Gefahr einer Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.06.2017 - 1 B 108/17, juris Rn. 10) oder ob es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe um ein Menschenrecht handelt, das auch in Bezug auf nach ausländischem Recht wehrdienstpflichtige Personen ein Auslieferungshindernis begründen kann (so BGH, Beschluss vom 24.05.1977 - 4 Ars 6/77, BGHSt 27, 191 ff.; aA OLG Dresden…, Beschluss vom 09.08.2024 - OAus 174/24, juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04

    Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Rn. 23 (1) Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 4 Abs. 3 GG schon im Ansatz einen Schutz nur für die nach deutschem Recht Wehrpflichtigen schafft (so etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 19.01.2007 - 1 Bs 4/07, juris Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.08.2011 - 3 B 251/10, juris; offengelassen BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464, 465; zur asylrechtlichen Bedeutung der Gefahr einer Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung vgl. BVerwG…, Beschluss vom 02.06.2017 - 1 B 108/17, juris Rn. 10) oder ob es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe um ein Menschenrecht handelt, das auch in Bezug auf nach ausländischem Recht wehrdienstpflichtige Personen ein Auslieferungshindernis begründen kann (so BGH, Beschluss vom 24.05.1977 - 4 Ars 6/77, BGHSt 27, 191 ff.; aA OLG Dresden…, Beschluss vom 09.08.2024 - OAus 174/24, juris Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Allerdings hat der Verfolgte - wie auch sonst im asylrechtlichen Verfahren - eine Darlegungslast, mit der er den an der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beteiligten Stellen zunächst Anhaltspunkte für ihre Ermittlungen geben muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.05.1996 - 2 BvR 66/96, juris Rn. 17;… Ambos/König/Rackow-Ambos/Gronke, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl. IRG § 73 Rn. 101, vgl. auch BeckOK GG/Germann, 58. Ed., Art. 4 Rn. 111 ff., 91).
  • OVG Hamburg, 19.01.2007 - 1 Bs 4/07

    Abschiebungsschutz bei Heranziehung zum Wehrdienst im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
    Rn. 23 (1) Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 4 Abs. 3 GG schon im Ansatz einen Schutz nur für die nach deutschem Recht Wehrpflichtigen schafft (so etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19.01.2007 - 1 Bs 4/07, juris Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.08.2011 - 3 B 251/10, juris; offengelassen BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464, 465; zur asylrechtlichen Bedeutung der Gefahr einer Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung vgl. BVerwG…, Beschluss vom 02.06.2017 - 1 B 108/17, juris Rn. 10) oder ob es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe um ein Menschenrecht handelt, das auch in Bezug auf nach ausländischem Recht wehrdienstpflichtige Personen ein Auslieferungshindernis begründen kann (so BGH, Beschluss vom 24.05.1977 - 4 Ars 6/77, BGHSt 27, 191 ff.; aA OLG Dresden…, Beschluss vom 09.08.2024 - OAus 174/24, juris Rn. 21 ff.).
  • BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77

    Auslieferung von Wehrdienstverweigerern

  • OLG Köln, 16.03.2012 - 6 AuslA 13/12

    Überprüfung des Tatverdachts im Rahmen der Auslieferung; Voraussetzungen der …

  • OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10

    Abschiebung eines Kriegsdienstverweigerers in sein Heimatland (Bestätigung der …

  • OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Türkei zum Zwecke der …

  • OLG Saarbrücken, 01.09.2026 - 1 OAus 55/26
    Rn. 31 h) Soweit der Verfolgte die ihm in der Schweiz zur Last gelegte Tat bestreitet, steht dies der Zulässigkeit der Auslieferung nicht entgegen, da nach dem EuAlÜbk eine - vertraglich nicht vorgesehene - Tatverdachtsprüfung grundsätzlich nicht stattfindet (BGHSt 32, 314; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 2 Ausl 50/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 1 OAus 12/23 (S) -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - III-3 OAus 66/24; Senatsbeschluss vom 11. August 2025 - 1 OAus 58/25).
  • BVerfG, 31.01.2025 - 2 BvR 106/25

    Auslieferung an die Ukraine zur Strafverfolgung (Grundsatz des fairen Verfahrens; …

    Dementsprechend ist auch die Generalstaatsanwaltschaft München - anders als das Oberlandesgericht - davon ausgegangen, die in der Ukraine geltenden strafprozessualen Regelungen sähen die Möglichkeit vor, die Gerichtsverhandlung aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen auch gegen den Willen des Betroffenen ohne dessen physische Anwesenheit im Gerichtssaal mittels einer Videokonferenz durchzuführen; erhebe dieser hiergegen Einwände, entscheide der Oberste Gerichtshof darüber, ob die Gerichtsverhandlung mittels Videokonferenz oder mit persönlicher Anwesenheit vor einem Gericht, das sich räumlich in der Nähe der Untersuchungshaftanstalt befindet, stattfinden werde (vgl. auch OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - Ausl OAus 43/24 -, juris, Rn. 83 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - 3 OAus 66/24 -, juris, Rn. 25).
  • VG Berlin, 21.11.2025 - 39 K 236.25
    Soweit ersichtlich, wird in jüngster Zeit mit Blick auf eine in der Ukraine drohende Haftstrafe einhellig kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK angenommen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24. Februar 2025 - 1 OAus 1/25 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 2024 - III-3 OAus 66/24 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2024 - Ausl OAus 43/24 -, juris; anders noch OLG Oldenburg…, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 1 Ausl 29/18 -, juris Rn. 18 unter Hinweis auf den Bericht des CPT aus dem Jahr 2017, der noch von Zellengrößen von zweieinhalb Quadratmetern spricht), wobei in diesen Fällen Zusicherungen der ukrainischen Behörden mit Blick auf konkrete Haftanstalten existieren, sodass die Bewertung nicht unmittelbar übertragbar ist.
  • OLG Brandenburg, 23.12.2024 - 1 OAus 40/24

    Auslieferung eines Verfolgten an die Ukraine zum Zwecke der Strafverfolgung wegen …

    Angesichts dieser ausführlichen und konkreten Auskünfte ist gesichert, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung die Untersuchungshaft und eine etwaige sich anschließende Strafhaft unter Bedingungen verbüßen wird, die den Anforderungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 und den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen bzw. Mindestgrundsätzen für die Behandlung Gefangener vom 11. Januar 2006 entsprechen (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2024, Ausl OAus 43/24, zit. n. juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Oktober 2024, 3 OAus 66/24, zit. n. juris).
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