Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 CoronaV11V ST, § 28b Abs 3 IfSG
Ausschluss vom Präsenzunterricht bzw. Ausschluss von der Notbetreuung von Schülern ohne Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-Co V-2 - Möglichkeit des Selbsttests - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
12. SARS-CoV-EindV § 11 Abs. 9; IfSG § 28b Abs. 3
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Außervollzugsetzung der Norm einer landesrechtlichen Rechtsverordnung betreffend den Ausschluss von Schülern vom Präsenzunterricht bei fehlender Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - rechtsportal.de
12. SARS-CoV-EindV § 11 Abs. 9; IfSG § 28b Abs. 3
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Außervollzugsetzung der Norm einer landesrechtlichen Rechtsverordnung betreffend den Ausschluss von Schülern vom Präsenzunterricht bei fehlender Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 R 97/21
Selbsttestpflicht für Schulen während der Corona-Pandemie
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Rn. 10 a. Die angegriffene Verordnungsregelung entspricht im Wesentlichen der Vorgängerregelung des § 11 Abs. 9 der Elften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 25. März 2021 (GVBl. S. 104) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Elften Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 16. April 2021 (GVBl. S. 154) - im Folgenden: 11. SARS-CoV-2-EindV -, hinsichtlich derer der Senat bereits mit Beschlüssen vom 21. April 2021 (Az. 3 R 97/21 - juris) und 22. April 2021 (Az. 3 R 98/21 [nicht veröffentlichte Parallelentscheidung]) zur bestehenden Testpflicht an Schulen (unter dem Gesichtspunkt Ausschluss vom Präsenzunterricht) entschieden hat.Rn. 12 (1) Der Senat geht weiterhin davon aus, dass sich die angegriffene Vorschrift im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 28a IfSG hält (vgl. Beschluss vom 21. April 2021, a.a.O. Rn. 35 ff.).
Es ist deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Verordnungsgeber angesichts der aktuellen Entwicklung für bestimmte, objektiv nicht von vornherein als ungeeignet erscheinende Maßnahmen entscheidet und während der - aus Verhältnismäßigkeitsgründen ohnehin immer nur für einen überschaubaren Zeitraum zu begrenzenden (vgl. § 28a Abs. 5 IfSG) - Geltungsdauer dieser Maßnahmen deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen beobachtet, um sodann ggf. unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut zu prüfen, ob und inwieweit diese Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder zu modifizieren oder ggf. andere (weitere) Maßnahmen geboten sind (…vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 85 ; ähnlich ThürOVG…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 EN 88/21 - juris Rn. 89; zum Ganzen: so bereits Beschluss des Senats vom 21. April 2021, a.a.O., Rn. 53).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2021 - 3 R 100/21
Ausschluss vom Präsenzunterricht von Schülern ohne Testung auf eine Infektion mit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
(so bereits Beschluss des Senats vom 30. April 2021 - 3 R 100/21 -).Einen Spielraum für eine hiervon abweichende Entscheidung durch Verwaltungsakt gibt es angesichts der eindeutigen bundesgesetzlichen Regelung nicht (so bereits Beschluss des Senats vom 30. April 2021 - 3 R 100/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
- AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21
Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Dies gilt auch soweit die Antragstellerin zur Glaubhaftmachung des Anspruchs auf weitere Quellen (…u.a. Dagmar Lührmann, Anlassloses Testen auf SARS-Cov-2, KVH-Journal 9/2020, S. 28 ff; Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Teststrategien zur COVID Diagnostik vom 28. Februar 2021; Johannes Hübner, Kinder und Jugendliche mit Covid-19) sowie amtsgerichtliche Entscheidungen (AG Weimar, Beschluss vom 8. April 2021 - 9 F 148/21 - AG Weilheim i. OB, Beschluss vom 13. April 2021 - 2 F 192/21 -) und darin in Bezug genommene gutachterliche Stellungnahmen verweist.
- AG Weilheim, 13.04.2021 - 2 F 192/21
Maskenpflicht als Kindeswohlgefährdung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Dies gilt auch soweit die Antragstellerin zur Glaubhaftmachung des Anspruchs auf weitere Quellen (…u.a. Dagmar Lührmann, Anlassloses Testen auf SARS-Cov-2, KVH-Journal 9/2020, S. 28 ff; Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Teststrategien zur COVID Diagnostik vom 28. Februar 2021; Johannes Hübner, Kinder und Jugendliche mit Covid-19) sowie amtsgerichtliche Entscheidungen (AG Weimar, Beschluss vom 8. April 2021 - 9 F 148/21 - AG Weilheim i. OB, Beschluss vom 13. April 2021 - 2 F 192/21 -) und darin in Bezug genommene gutachterliche Stellungnahmen verweist. - VerfGH Bayern, 29.01.2021 - 96-VII-20
Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Regelungen der Elften Bayerischen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Damit der Verordnungsgeber seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung wirksam erfüllen kann, muss es ihm gerade vor dem Hintergrund der vorstehenden Gesichtspunkte gestattet sein, nicht erst dann tätig zu werden, wenn die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (vgl. bereits Beschlüsse des Senates vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, juris und vom 23. März 2021 - 3 R 29/21 - siehe auch BayVGH…, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 17; BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 46). - OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21
Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Es ist deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Verordnungsgeber angesichts der aktuellen Entwicklung für bestimmte, objektiv nicht von vornherein als ungeeignet erscheinende Maßnahmen entscheidet und während der - aus Verhältnismäßigkeitsgründen ohnehin immer nur für einen überschaubaren Zeitraum zu begrenzenden (vgl. § 28a Abs. 5 IfSG) - Geltungsdauer dieser Maßnahmen deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen beobachtet, um sodann ggf. unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut zu prüfen, ob und inwieweit diese Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder zu modifizieren oder ggf. andere (weitere) Maßnahmen geboten sind (…vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 85 ; ähnlich ThürOVG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 EN 88/21 - juris Rn. 89;… zum Ganzen: so bereits Beschluss des Senats vom 21. April 2021, a.a.O., Rn. 53). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20
Zu den Anforderungen an einen vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz auf dem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 1 S 3952/20 - juris Rn. 18 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21
Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Damit der Verordnungsgeber seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung wirksam erfüllen kann, muss es ihm gerade vor dem Hintergrund der vorstehenden Gesichtspunkte gestattet sein, nicht erst dann tätig zu werden, wenn die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (vgl. bereits Beschlüsse des Senates vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, juris und vom 23. März 2021 - 3 R 29/21 - siehe auch BayVGH…, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 17;… BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 46). - VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Damit der Verordnungsgeber seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung wirksam erfüllen kann, muss es ihm gerade vor dem Hintergrund der vorstehenden Gesichtspunkte gestattet sein, nicht erst dann tätig zu werden, wenn die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (vgl. bereits Beschlüsse des Senates vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, juris und vom 23. März 2021 - 3 R 29/21 - siehe auch BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 17;… BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 46). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2020 - 3 R 254/20
Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios; verlängerter Teil-Lockdown; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21
Es ist deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Verordnungsgeber angesichts der aktuellen Entwicklung für bestimmte, objektiv nicht von vornherein als ungeeignet erscheinende Maßnahmen entscheidet und während der - aus Verhältnismäßigkeitsgründen ohnehin immer nur für einen überschaubaren Zeitraum zu begrenzenden (vgl. § 28a Abs. 5 IfSG) - Geltungsdauer dieser Maßnahmen deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen beobachtet, um sodann ggf. unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut zu prüfen, ob und inwieweit diese Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder zu modifizieren oder ggf. andere (weitere) Maßnahmen geboten sind (vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 85 ; ähnlich ThürOVG…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 EN 88/21 - juris Rn. 89;… zum Ganzen: so bereits Beschluss des Senats vom 21. April 2021, a.a.O., Rn. 53). - LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2022 - L 3 R 98/21
Rentenversicherung (R) - Kostenübernahme für einen Arbeitsstuhl als Leistung zur …
- OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 C 15/20
Corona, ; Parlamentsvorbehalt, ; Bestimmtheit, ; Sachverhaltsermittlung, ; …
Daher hat der Verordnungsgeber - wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung - hinsichtlich der hier streitgegenständlichen Maßnahmen eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, Lockerungen vorzunehmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16 f.;… BayVerfGH, Entscheidung v. 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 89;… VerfGH NRW, Beschl. v. 17. Februar 2021 - 16/21.VB-1, juris Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20. Mai 2021 - 3 R 108/21 - , juris Rn. 14). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2021 - 3 R 186/21
Test- und Maskenpflicht in Schulen
Der Senat hat diesbezüglich jeweils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Regelungen über das Testen in Schulen keinen rechtlichen Bedenken unterliegen, insbesondere die hiermit verbundenen Grundrechtseingriffe sich nach summarischer Prüfung als verhältnismäßig erweisen (siehe hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 3 R 122/21 - n. v., vom 20. Mai 2021 - 3 R 108/21 - juris Rn. 9 ff. …und vom 21. April 2021 - 3 R 97/21 - juris Rn. 34 ff.;… siehe auch Beschluss vom 16. April 2021 - 3 R 94/21 - juris Rn. 43 ff.).Die mit dem weiteren Vollzug der von den Antragstellern angegriffenen Norm verbundenen Grundrechtsbeeinträchtigungen sind nicht von solchem Gewicht, dass sie das gegenläufige Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche durch eine wieder zunehmende Dynamik des Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet wären, zu überwiegen vermögen und es deshalb angemessen wäre, den Vollzug der streitgegenständlichen Regelung auszusetzen (vgl. hierzu bereits Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2021 - 3 R 122/21 - n. v., vom 20. Mai 2021 - 3 R 108/21 - juris Rn. 24 …und vom 21. April 2021 - 3 R 97/21 - juris Rn. 66 …und vom 16. April 2021 - 3 R 94/21 - juris Rn. 65 ).
- OVG Hamburg, 21.06.2021 - 1 Bs 114/21
Zur Testpflicht in Schulen gemäß Ziffer 1.2 des Muster-Corona-Hygieneplans für …
Zum einen drohte der Rechtsschutz leerzulaufen, wenn den Betroffenen in jedem Verfahren das Fortbestehen der jeweils anderen Regelung des Bundes oder Landes entgegengehalten werden könnte (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.5.2021, 1 BvR 781/21 u.a., juris Rn. 25;… zur Testpflicht auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.5.2021, OVG 11 S 64/21, juris Rn. 23; a.A. OVG Magdeburg, Beschl. v. 20.5.2021, 3 R 108/21, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 10.5.2021, 20 NE 21.1328, juris Rn. 5 ff.).
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2023 - L 3 R 108/21 |
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 29.10.2021 - S 31 R 2502/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2023 - L 3 R 108/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2023 - L 3 R 1082/21
- BSG, 15.07.2024 - B 5 R 46/23 BH
- BSG, 09.05.2025 - B 5 R 11/24 C
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 1 S 1 AAÜG, Anl 1 Nr 1 AAÜG, § 1 ZAVtIV, § 1 Abs 1 S 1 ZAVtIVDBest 2
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche Voraussetzung - Ingenieur-Abschluss in der UdSSR - Titelführungsbefugnis
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 08.04.2021 - S 46 R 374/20
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - L 1 RS 3/17
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21
Der Ingenieur-Abschluss in der UdSSR, hier in Moskau, vermittelt nicht die Berechtigung iS der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR (AVItech), den Titel "Diplom-Ingenieur" zu führen (Anschluss an LSG Halle vom 31.3.2021 - L 1 RS 3/17 = juris RdNr 47 ff).Darüber hinaus hat sie auf die rechtskräftigen Urteile des Ersten Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 31. März 2021 ( L 1 RS 3/17 ) sowie des Sächsischen LSG vom 20. Mai 2020 (L 7 R 128/20 ZV) verwiesen.
Das hat der Erste Senat des LSG Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 31. März 2021 ( L 1 RS 3/17 , juris) in einem sehr ähnlich gelagerten Fall zutreffend herausgearbeitet.
- LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 7 R 128/20
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21
Im Übrigen hat sich das Sozialgericht zur Begründung auf den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 7. April 2014 (L 16 R 958/13) sowie das Urteil des Sächsischen LSG vom 20. Mai 2020 (L 7 R 128/20 ZV) bezogen.Darüber hinaus hat sie auf die rechtskräftigen Urteile des Ersten Senats des LSG Sachsen-Anhalt vom 31. März 2021 ( L 1 RS 3/17 ) sowie des Sächsischen LSG vom 20. Mai 2020 (L 7 R 128/20 ZV) verwiesen.
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21
Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -,…">1%20AA%DCG,%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2 S. 11). - BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 4/09 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21
Soweit die Regelungen der Versorgungssysteme einen Verlust der Anwartschaften bei einem Ausscheiden aus dem Versorgungssystem vor dem Leistungsfall vorsahen, gilt dieser Verlust als nicht eingetreten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG), sodass das AAÜG auch in diesen Fällen Geltung beansprucht (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 4/09 R -, juris, RdNr. 11). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2014 - L 16 R 958/13
Voraussetzungen einer Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - L 3 R 108/21
Im Übrigen hat sich das Sozialgericht zur Begründung auf den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 7. April 2014 (L 16 R 958/13) sowie das Urteil des Sächsischen LSG vom 20. Mai 2020 (L 7 R 128/20 ZV) bezogen.
- LSG Sachsen, 12.06.2025 - L 7 R 25/25 Vor dem Hintergrund der vom Kläger nicht vorlegbaren "Durchschrift dieser Erklärung" (also der vom Leiter und dem Kaderleiter des Betriebes zu unterzeichnenden Erklärung, aus der die Anerkennung nach § 2 Buchstabe a) der IngVO hervorgeht) aus seiner Personalakte / Kaderakte vermag im Ergebnis auch sein Hinweis auf eine angeblich gegenteilige Rechtsprechung des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (vgl. dazu beispielsweise: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. März 2021 - L 1 RS 3/17 - JURIS-Dokument, RdNr. 54; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Februar 2022 - L 3 R 108/21 - JURIS-Dokument, RdNr. 23) zu keiner anderen Bewertung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage in seinem konkreten Fall zu führen.
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