Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 47 Abs 6 VwGO, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
Begrenzung der Anzahl der Kunden bei einer Verkaufsfläche von über 800 qm von Ladengeschäften außerhalb von Einkaufszentren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Strengere Zugangsbeschränkungen der Anzahl der Kunden für Ladengeschäfte bei einer Verkaufsfläche ab 801 qm hinsichtlich Verhältnismäßigkeit; Höhere Bewertung des Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als der Eingriff in das Eigentum i.R.d. Vornahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Begrenzung der Anzahl der Kunden bei einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern ...
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02
Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Andernfalls würde nicht hinreichend verlässlich vermieden, dass die objektive Normenprüfung auch in Fällen ausgelöst wird, in denen sich der Antragsteller zwar einer eigenen Rechtsbetroffenheit - auch substantiiert - berühmt, die zur Prüfung gestellte Norm seine Rechtssphäre in Wirklichkeit aber unberührt lässt (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Urteil vom 28. April 2004 - 9 S 1751/02 - juris Rn. 117 ff.). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Ein solcher ist gegeben bei Bestimmungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - juris Rn. 38; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - juris Rn. 91). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Hierfür sind die Ausführungen in der Antragsschrift maßgeblich und nicht etwa eine Auswertung des gesamten Prozessstoffs (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - juris Rn. 10).
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Ein solcher ist gegeben bei Bestimmungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - juris Rn. 38;… Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - juris Rn. 91). - BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00
Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Eine Beschränkung auf die subjektiven Rechte des Antragstellers findet nicht (mehr) statt; vielmehr kann das Normenkontrollgericht die Norm auch aus Gründen für nichtig erklären, die die subjektiven Rechte des Antragstellers nicht berühren (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8). - BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12). - BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - juris Rn. 3). - BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG…, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2020 - 3 R 226/20
Corona-Krise; Vorläufige Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots für …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Hiervon ausgehend ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Verordnungsgeber angesichts der aktuellen Entwicklung für bestimmte, objektiv nicht von vornherein als ungeeignet erscheinende Maßnahmen entscheidet und während der - aus Verhältnismäßigkeitsgründen ohnehin immer nur für einen überschaubaren Zeitraum zu begrenzenden (vgl. § 28a Abs. 5 IfSG) - Geltungsdauer dieser Maßnahmen deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen beobachtet, um sodann erneut zu prüfen, ob und inwieweit diese Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder zu modifizieren oder ggf. andere (weitere) Maßnahmen geboten sind (vgl. Beschluss des Senates vom 27. November 2020 - 3 R 226/20 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2020 - 3 R 216/20
Schließung von Fitnessstudios im Rahmen des "Teil-Lockdowns"
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 261/20
Bei einer Abwägung zeitlich befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 13. November 2020 - 3 R 216/20 - juris Rn. 74 m.w.N., und vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2020 - 3 R 254/20
Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios; verlängerter Teil-Lockdown; …
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1497
Eingeschränkter Betrieb einer Sprachschule während Corona-Pandemie (hier: § 17 …
- OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung in der …
Hiervon ausgehend sind die Zugangsbeschränkungen für Verkaufsstellen, insbesondere auch die weitergehenden Zugangsbeschränkungen für großflächigen Einzelhandel, nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Dreiundzwanzigsten Coronaverordnung und die damit einhergehenden Kontaktreduzierungen ein geeignetes Mittel um zu verhindern, dass das Virus auf den bekannten Übertragungswegen von einer Person auf die andere übergeht (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 261/20).Draußen ist die Infektionsgefahr aber nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen insbesondere des RKI deutlich geringer als in geschlossenen Räumlichkeiten (bspw. in der Warteschlange an der Kasse bzw. Kundenandrang bei besonderen Warenangeboten bzw. Sonderverkaufsflächen und -ständen; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 16.12.2020 - 13 MN 552/20; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 261/20).
Dies steigert die Infektionsgefahr nochmals (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 261/20).
- OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 424/20
Corona-Pandemie; Kundenbeschränkung für großflächigen Einzelhandel; 800 …
Rn. 55 Soweit die Antragstellerin die Geeignetheit der Maßnahme deswegen in Zweifel zieht, weil diese unweigerlich zum Entstehen von Warteschlangen mit entsprechenden Infektionsrisiken führen würden, folgt dem der Senat nicht (…vgl. dazu auch NdsOVG, a. a. O. Rn. 54;… ThürOVG a. a. O. Rn. 74;… HessVGH a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 3 R 261/20 - anders: VG Mainz, Beschl. v. 21. Dezember 2020 - 1 L 1000/20.MZ -). - OVG Thüringen, 21.12.2020 - 3 EN 812/20
Corona-Pandemie ("2. Welle"): Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und …
Dies legt weder der Vortrag der Antragstellerin nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. hierzu im Übrigen: ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 - BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - und vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - jeweils juris; zur aktuellen Rechtsprechung bei vergleichbarer Rechtslage: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 3 R 261/20 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 27/21
Zur Schließung von Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie
Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich - wie hier (zusätzlicher Bewegungsstrom im Freizeitbereich) - für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2020 - 3 R 261/20 - juris Rn 36 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 20/21
Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften während der …
Hierdurch wird die Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Regelungen der 9. SARS-CoV-2-EindV nicht in Frage gestellt (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2020 - 3 R 261/20 - juris Rn. 36 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 R 13/21
Zur fortgesetzten Schließung von Friseurbetrieben bis zum 28. Februar 2021
Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2020 - 3 R 261/20 - juris Rn 36 ). - VG Hamburg, 17.12.2020 - 13 E 5197/20
Erfolgloser Eilantrag eines Gewerbetreibenden gegen die aus der Corona-Verordnung …
Im Hinblick auf den dem Verordnungsgeber zustehenden weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum ist es deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass er die Verweildauer in großen Ladengeschäften durch die verschärfte Beschränkung ab einer Quadratmeterfläche über 800 m² entgegenzuwirken versucht, um die damit verbundene gesteigerte Infektionsgefahr zu minimieren (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.12.2020, Az. 3 R 261/20, bislang n.V., Pressemeldung abrufbar unter https://ovg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen/).
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